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Diagonal Inkasso Anwalt???


07.04.2005 15:19 - Gestartet von Albersa
Ich habe auch das Vergnügen, mit Diagonal Inkasso in Kontakt zu stehen (leider unfreiwillig). Angefangen hat alles vor ca. 4 Jahren, wo ich mir eine Studentenbude mit insg. 3 Leuten teilte. Klar, wollen Studenten Geld sparen und somit telefonierte man auch mit Vorvorwahlen. Die Firma OneTel warb damals damit, dass man ein monatliches Bonus von 5,- DM bekäme, wenn man sich bei Ihnen anmelden würd. Haben wir dann ja auch gemacht. Nach dem ersten Monat kam eine Re. in Höhe von ca. 4,- DM. Da ich es damals ein wenig nervig fand 2 Rechnungen zu bekommen war mein Entschluß, dass ich in Zukunft nicht mehr über Onetel telefonieren wollte. Ich rief also bei Onetel an und fragte, ob ich nicht mit meinem Guthaben (5,-) die Rechnung begleichen könne, worauf ich ein eindeutiges "Ja" bekam. Nach einer ersten Mahnung rief ich nochmals an und die Firma entschuldigte sich bei mir am Telefon und somit war die Sache gegessen. Ich studierte noch fleißig vor mir hin, war dann soweit fertig und zog zurück in meinen Heimatort. Im letzten Jahr bekam ich dann das erste Mal Post von Diagonal Inkasso. Mahnung und Betrag von ca. 46,- Euro!!! Ich dachte mir: "Das bezahlst Du nicht". Erstens fragte ich nach einem Rechnungsnachweis, denn es hätten ja auch meine WG-Kollegen telefoniert haben können. Gabs natürlich nicht, da man die Daten aus datenrechtlichen Gründen nur 2 Jahre verwahren darf. So ein Pech. Naja, ich wollte dann zumindest eine genaue Kostenaufstellung haben, worauf ein "sehr übersichtliches Exemplar" eintraf. Nach etlichen emails, sowohl zu onetel, als auch zu diagonal dachte ich, dass jetzt Ruhe wär. Zu früh gefreut, jetzt nach ca. 1,5 Jahren bekam ich Post von Dr. Klaus Brink und einem Überweisungsträger über 86,69 €. Den Rest kennt Ihr ja wahrscheinlich... Jetzt frag ich mich erstens, wie kommen die von Anfangs 4,- DM, über 7,96 €, über 46,- € auf den stolzen Betrag von 86,69 €???
Ich überlege momentan, ob ich einen Anwalt einschalte, da mir die Sache langsam zu heiß wird und ich es mir im Job nicht erlauben kann einen Schufa-Eintrag, wg. dieser Firma zu bekommen. Also meine Frage lautet, war jemand von Euch so abgebrüht und hatte Erfolg bzw. was macht Diagonal bzw. der "unauffindbare" Dr. Brink, wenn es seinerseits mal Post vom Anwalt gibt.
Danke für die Antworten. Ihr wißt ja, ich habe eine Woche Zeit, sonst gibts 13,92 € von Dr. Brink aus Hamburg (natürlich Bearbeitungsgebühr).
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[1] RsQ antwortet auf Albersa
07.04.2005 22:12
Ich habe vorgestern auch ein Schreiben von "Anwalt Brink" bekommen. M.E. geht damit die ganze dubiose Masche von Diagonal dort weiter, wo sie aufgehört hat. Der weist in seinem Schreiben ja noch nicht einmal darauf hin, dass er von Diagonal oder sonstwem beauftragt wurde. Von Diagonal ist gar keine Rede - irgendwo wird OneTel erwähnt, aber die hatten schließlich ihre Forderung bereits an Diagonal abgetreten und daher mit der Geschichte gar nichts zu tun...

Ich werde derlei Post weiter ignorieren. Es gibt seit Beginn der lustigen Mahnbriefe m.E. allein fünf bis sechs formale Gründe, mit denen sich Diagonal & Konsorten bei einem Rechtsstreit lächerlich machen würden.

Klar liest man manchmal, dass die Beträge immer abstraktere Höhe annehmen (bei mir ging es mit 3,80 EUR los, jetzt bin ich bei 132 EUR). Aber wenn nach dem super-duper-dringenden "Telegrammbrief" (der per ganz normaler Post kam) und sonstwas für Drohungen kein Mahnbescheid kommt - wann dann? Ich bin zwar juristischer Laie, aber einem derartigen Streit sehe ich sehr entspannt entgegen. Zumal mir kein Fall bekannt ist, in dem Diagonal & Co. tatsächlich so ein Verfahren durchgezogen hätten. Die werden schon wissen, warum.

Mich wundert nur, warum die weiter hartnäckig ihre Briefe schreiben. Fast schade, dass ich demnächst umziehe und (allerdings einfach aus Sparsamkeit) auf einen Nachsendeauftrag verzichte. Entweder muss ich zukünftig auf lustige Post verzichten - oder es gibt ein gefundenes Fressen für Brink & Co: "Anschriftenermittlung". Kostet doch bestimmt allein schon 48,38?!? *g*

Also: bloß nicht verunsichern lassen. Beim ersten Brief war ich auch verunsichert, aber nach einiger Recherche im Internet bin ich überzeugt, dass man sich solche dubiosen Methoden nicht gefallen lassen darf. Es wundert mich nur, dass OneTel überhaupt mit solchen Leuten zusammen arbeitet, die nachhaltig den Ruf runterziehen. Denn mit OneTel telefoniere ich natürlich auch nicht mehr...

Viele Grüße & Erfolg allerseits!
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[1.1] dzuiballe antwortet auf RsQ
10.04.2005 10:06
warum die immer weiter briefe schreiben ist logisch :
man hofft Du wirst weichgekocht und zahlst.
Aussitzen !!!
gruß
heike
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[2] Tierschutz antwortet auf Albersa
08.04.2005 20:22

Auch ich werde von Diagonal seit drei Jahren "beglückt" - für 6,68 die ich angeblich One Tel schulden soll; kann ja sein, ich wußte aber nichts davon, habe auch nie eine Mahnung erhalten, dann kam von Diagonal gleich eine Gesamtforderung von über 30€- inzwischen ist auch die Summe gewachsen- habe auch von einer sehr sympathischen Dame mal einen Anruf erhalten- nun noch eine Drohung, man werde gerichtlich vorgehen. Meine Rechtsschutzversicherung hat mir geraten, 1 X meine Ansicht klar zu legen und ansonsten abwarten!!! Das tue ich nun auch; glaube einfach nicht, das ein Gericht, wegen einer Forderung von 6,68 einen Prozess anlegt. Weigere mich ja auch nicht, den Betrag an One Tel zu zahlen, nur möchte ich den Nachweis, dass sie mich wenigsten 1X gemahnt haben!-
Ist übrigens intrressant wie Diagonal so arbeitet, und irgendwie tröstend, wenn man hört- es geht anderen auch so.
Auf diese Seite bin ich gekommen, weil ich die Bankleitzahl von One Tel suche um ihnen den Betrag zu überweisen, um diese lästige Fliege Diagonal los zu werden.
Grüße an alle "Auch-Betroffenen" ! Tierschutz
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[2.1] terence antwortet auf Tierschutz
13.07.2006 13:11
Vorgeschichte:
Das Ganze begann so: Durch viele Rechnungsfehler bei der Telekom hatte diese Ihre Bankeinzüge verschoben um erst mal die Fehler zu finden. Als sie dann eingezogen haben, haben Sie nur Ihren Telekom Anteil eingezogen. Die alternativen Anbieter blieben außen vor. Durch einen Umzug bei welchem meine Postumleitung leider sehr schlecht funktioniert hat, kamen nach 2 Monaten auf einmal zig Mahnungen von Diagonal und anderen Inkasso Firmen. Einen Teil habe ich bezahlt, aber jetzt reicht es. Bei 6,96€ soll ich jetzt noch 41,09€ Mahngebühren bezahlen.. Habe Diagonal diesbezüglich einen saftigen Brief geschrieben. Mal schauen was passiert ! Bin mittlerweile wegen dieser ganzen Telefon Angelegenheit zu BASE von eplus gewechselt und nutze meinen analogen Telefonanschluß nur noch fürs Internet. So vermeide ich den ganzen Ärger mit Telekom und sonstigen Anbietern und spare eine Menge Geld, da ich das BASE Handy auch für meine ganzen geschäftlichen Telefonate nutzen kann.
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[2.1.1] Katinka21 antwortet auf terence
25.09.2006 13:28
Bei mir hat die Geschichte mit Diagonal auch vor ca. 3 Wochen begonnen.

Eine angebliche Forderung von OneTel von vor genau einem Jahr in Höhe von € 20,21 (jetzt mit Diagonal-Gebühren bei € 62,55).

Auf die Aufforderung der Zusendung der Kopien von Mahnungen (die ich nie bekam), schickte mir Diagonal ein weißes Blatt Papier mit dem ausgewiesenen Betrag von € 20,21 und dem Zeitraum von Juli 2005 bis August 2005 und sonst nichts. Nachdem ich per E-Mail anfragte, ob so die Mahnungen von OneTel ausgeschaut haben, kam ´ne Antwort:

"Sehr geehrte Damen und Herren,
warum Sie die Mahnung unserer Mandantin nicht erhalten haben, läßt sich von unserer Seite aus nicht klären. Jedoch teilen wir Ihnen mit, dass seit Mai 2000 kein Unternehmen in Deutschland mehr verpflichtet ist, überhaupt zu mahnen. Sie haben mit Inanspruchnahme der Dienstleistung unserer Mandantin die AGB´s anerkannt, innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungstellung zu zahlen. Dieser Aufforderung sind Sie nicht nachgekommen.
Überweisen Sie bitte umgehend den offenstehenden Betrag auf unser Konto bei der Sk Harburg-Buxtehude, da sonst weitere Kosten entstehen werden.
Mfg
Ihr diagonal-team"

Habe jetzt denen geschrieben, dass ich ohne Nachweis überhaupt nichts überweisen werde, da ich mich nicht daran erinnern kann, ob ich die Dienste der OneTel jemals in Anspruch genommen hatte. Die sollen mir jetzt zusätzlich zu den Mahnungskopien noch ein Einzelverbindungsnachweis zukommen lassen.

Bin gespannt, was jetzt kommt.

Wie ging´s bei Dir weiter?
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[3] spl antwortet auf Albersa
08.04.2005 22:47
Benutzer Albersa schrieb:
in Höhe von ca. 4 DM.

www.tk-verbraucher.de/verjaehrung.htm

spl
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[3.1] Super Hilfe - vielen Dank!
Theowi antwortet auf spl
08.12.2006 16:40
Vielen Dank für diesen wertvollen Link!!!
Das ist ja super!
Vielen Dank!
Theowi

www.tk-verbraucher.de/verjaehrung.htm
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[4] Geht doch gar nicht?! (RE: Diagonal Inkasso Anwalt???)
RsQ antwortet auf Albersa
08.04.2005 23:00
...was mir grad noch auffiel: Anwalt Brink schreibt in seinem Brief, ich hätte auf Mahnungen seiner Mandanatin nicht reagiert. Da kann doch was nicht stimmen. Denn im Kopf rechts oben, wo es um die Forderung geht, steht ausschließlich OneTel. Diagonal Inkasso wird nirgends erwähnt - aber die hatten doch auch behauptet, OneTel-Forderungen einzutreiben?!? Also was denn nun? Einer von beiden lügt (natürlich lügen beide, aber rein rechtlich... *g*).

Insofern müssen mir beide erstmal belegen, dass sie berechtigt sind, Forderungen einzutreiben. Diagonal müsste demnach eine (handschriftlich unterschriebene) Abtretungserklärung von OneTel vorlegen, Sportfreund Brink das selbe auch von Diagonal. Da beide aber nur per Massen-Mailings agieren, dürfte sowas eher die Abzpck-Maschinerie stören... Nicht umsonst laufen die unzähligen Standard-Mahnschreiben gleich durch den Frankierservice der Post...

Also: je mehr lustige Schreiben ich kriege, desto mehr Fehler machen Diagonal & Co. Dass die es offenbar nichtmal merken, macht die Sache noch lustiger.

Übrigens: ich habe seinerzeit sowohl die OneTel-Forderung (3,80 EUR) sowie deren ersten Mahngebühr (3 EUR) an Diagonal überwiesen. Mit dem heutigen Wissen hätte ich selbst das gelassen...

Schönes Wochenende allerseits!
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[4.1] dzuiballe antwortet auf RsQ
10.04.2005 10:11
wenn man mal wirklich sich mit inkassofirmen und deren "Technik " befasst hat (nicht nur von diagonal ) dann ist das Ganze nur noch ein
Witz. Schade das dies nicht alle wissen
gruß
heike
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[4.2] winni71 antwortet auf RsQ
09.06.2005 12:59
Benutzer RsQ schrieb:
...was mir grad noch auffiel: Anwalt Brink schreibt in seinem Brief, ich hätte auf Mahnungen seiner Mandanatin nicht reagiert. Da kann doch was nicht stimmen. Denn im Kopf rechts oben, wo es um die Forderung geht, steht ausschließlich OneTel. Diagonal Inkasso wird nirgends erwähnt - aber die hatten doch auch behauptet, OneTel-Forderungen einzutreiben?!? Also was denn nun? Einer von beiden lügt (natürlich lügen beide, aber rein rechtlich... *g*).

Jo bei mir hats nun auch "gebrinkt", nur wie kommt der an die Forderung von OneTel, wenn die doch schon an diagonal abgetreten wurde?
Am besten fand ich ja oben den dick gedruckten Satz "Das Gerichtsverfahren steht kurz bevor" ... kann ja nur hoffen, daß es wirklich so ist, dann ist endlich mal Ruhe ;-)
Die Froderung ist bei mir nun auch schon auf über 80€ gewachsen, mal so eben 1400% Aufschlag ohne jeglichen Nachweis ist schon eine Frechheit sondersgleichen, und dann will der Herr Brink nochmals 13 € draufpacken, wenn ich ned gleich zahle ...
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[4.2.1] dzuiballe antwortet auf winni71
09.06.2005 21:44
"Das
Gerichtsverfahren steht kurz bevor" ... kann ja nur hoffen, daß


Du kannst sicher sein das es zu keinem Gerichtsverfahren kommen wird. Das hat auch einen grund : OLG NL 1994,107,108 ähnlich OLG Frankfurt NJW-RR 1990,279

(Anwaltskosten ODER Inkassokosten , Beides zusammen nicht )

d.h RA brink also der vertragsanwalt müsste sich mit diagonal die Prov teilen )

Inkassounternehmen spekulieren auf die Unkenntnis und auf den Drohcharakter Ihrer Bausteinmahnbriefe.
Keine Reaktion - bei MB natürlich widerspruch (ohne begründung)

Nach widerspruch des "kunden" wird hier manchmal in die Trickkiste gegriffen : Anruf vom RA , die Hälfte der Forderung wird nachgelassen - aber bitte den Wiederspruch zurückziehen

Nicht drauf eingehen - die Kosten trägst Du

gruß
heike

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[4.2.1.1] winni71 antwortet auf dzuiballe
09.06.2005 22:00
Benutzer dzuiballe schrieb:
"Das
Gerichtsverfahren steht kurz bevor" ... kann ja nur hoffen, daß


Du kannst sicher sein das es zu keinem Gerichtsverfahren kommen wird.
War ja auch eher ironisch gemeint ;-) den unstrittigen Teil der Forderung habe ich ja schon lange beglichen bis halt auf die 80€ Überhang und dann noch 13,92 Brink-Bonus. Vom Einzelverbindungsnachweis bis zur Abtretungserklärung (müßten ja schon zwei sein, eine onetel->diagonal und eine diagonal->Brink) über eine detaillierte Aufstellung der Kosten fehlt ja alles, da kann man ja ein Verfahren nur freudig erwarten ...
Andererseits hört es dann mit den lustigebn Briefen auf und das wäre schade, möchte doch wissen, was Herr Brink in dieser (Zitat) "leidigen Angelegenheit" noch unternimmt ...
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[4.2.1.1.1] RsQ antwortet auf winni71
10.06.2005 12:54
Vom Einzelverbindungsnachweis bis zur Abtretungserklärung (müßten ja schon zwei sein, eine onetel->diagonal und eine diagonal->Brink) über eine detaillierte Aufstellung der Kosten fehlt ja alles, da kann man ja ein Verfahren nur freudig erwarten ...
Andererseits hört es dann mit den lustigebn Briefen auf und das wäre schade, möchte doch wissen, was Herr Brink in dieser (Zitat) "leidigen Angelegenheit" noch unternimmt ...

Geht mir genauso. Ich bin gerade umgezogen - und das sogar ohne Nachsendeauftrag. Deshalb werde ich vermutlich auch auf weitere Briefe von Diagonal, Brink & CO. verzichten müssen. Und das, obwohl mich der weitere Fortgang des "Verfahrens" eigentlich echt interessieren würde. Bin kurz davor, freiwillig meine neue Anschrift zu übermitteln... *g*
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[5] dzuiballe antwortet auf Albersa
10.04.2005 10:04
Ich würde an deiner Stelle NUR die eigentliche Forderung (ohne gebühren)bezahlen und zwar direkt an onetel.

Da Ein Inkassobüro nicht selbst vor Gericht ziehen kann hat man
(reichlich spät) einen advokaten eingeschaltet.

Ich schätze jedoch das es weder zum MB kommt noch zum verfahren.
Das Gerich anerkennt nur Inkassogebühr ODER Anwaltsgebühr .
Beides zusammen Nicht
Der advokat muss ausserdem Provision an das Inkasso abdrücken
(wollen beide verdienen)
Ich würde nicht reagieren und abwarten was der anwalt macht
bei MB müsste er dann das erste Mal bezahlen !
schönen sonntag
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[6] S.Eckardt antwortet auf Albersa
20.04.2005 03:15
Ja hallo,
mir geht es sehr ähnlich habe jetzt auch nach einigen Briefen von Diagonal bekantschaft mit K. Brink gemacht. Und bin auch etwas verunsichert was ich machen soll.
Da aus einer mir auch nicht bekanten Vorderung von OneTel nun stolze 116 € geworden sind?? Nun habe ich bis zum 22.04.05 zeit bis das GM eingeleitet werden soll und natürlich auch noch mehr kosten(13,92 €)
Danke für jegliche Unterstüzung!!!
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[7] orchid08150 antwortet auf Albersa
26.04.2005 17:37
Keine Panik, hatte auch schon das "Vergnügen", one tel hat keine Eintzelverbindungsnachweise mehr die sie brauchen um klagen zu könnne.
Habe ich mir mal die Mühe gemacht und bei diagonal nachgefragt wie es ist, wenn ich meine Forderungen durch die eintreiben lassen will. Sie werden zwar mahnen und mahnen, aber unter -glaube 200 Euro waren es-ziehen die wegen dem Kostenrisiko ohnehin nicht vor Gericht. Wer's nicht glaubt einfach mal als potentieller Auftraggeber bei diagonal anrufen.Telefonnummer gibt es im Internet.
Der Brink scheint irgendsoeine Strohpuppe zu sein, denn einen Anwalt in Hamburg mit diesem Namen gibt es nicht. Und einen Anwalt der derartig unqualifizierte Mahnschrieben verfaßt der kann nicht lange studiert haben. Soviel ich weiß müssen die dann auch noch an meinem Wohnort klagen....ca. 450 km von HH entfernt.

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[7.1] chs- antwortet auf orchid08150
27.04.2005 07:59
Benutzer orchid08150 schrieb:

Der Brink scheint irgendsoeine Strohpuppe zu sein, denn einen Anwalt in Hamburg mit diesem Namen gibt es nicht. Und einen Anwalt der derartig unqualifizierte Mahnschrieben verfaßt der kann nicht lange studiert haben.

Den Anwalt gibt es schon: http://havev.de/ass/anwaelte/1000.html

Aber in sinem Schreiben ist er 'Postfachbewohner' und hat die gleiche Bankverbindung wie diagonal Inkasso. Welch glückliche Fügung.

chs-
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[7.2] dzuiballe antwortet auf orchid08150
27.04.2005 08:48
Benutzer orchid08150 schrieb:
Keine Panik, hatte auch schon das "Vergnügen", one tel hat keine Eintzelverbindungsnachweise mehr die sie brauchen um klagen zu könnne.
Habe ich mir mal die Mühe gemacht und bei diagonal nachgefragt wie es ist, wenn ich meine Forderungen durch die eintreiben lassen will. Sie werden zwar mahnen und mahnen, aber unter -glaube 200 Euro waren es-ziehen die wegen dem Kostenrisiko ohnehin nicht vor Gericht.

Deswegen keine Kommunikation mit einer Inkassogesellschaft
aber in Deinem Fall wars mal in Ordnung (;

Wer's nicht glaubt einfach mal als
potentieller Auftraggeber bei diagonal anrufen.Telefonnummer gibt es im Internet. Der Brink scheint irgendsoeine Strohpuppe zu sein, denn einen Anwalt in Hamburg mit diesem Namen gibt es nicht. Und einen Anwalt der derartig unqualifizierte Mahnschrieben verfaßt der kann nicht lange studiert haben.

Manche enden als Taxifahrer ..andere eben bei einer Inkassobude

Soviel ich weiß müssen die
dann auch noch an meinem Wohnort klagen....ca. 450 km von HH entfernt.

Könnten theoretisch auch einen Advokaten an Deinem Wohnort beauftragen.
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[7.2.1] megaclaus antwortet auf dzuiballe
27.04.2005 11:09
wenn man mal bei diagonal auf der homepage schnüffelt, weiss man, warum die sich festbeissen wie Terrier: Dem Auftragggeber entstehen keine Kosten.

Gleichzeitig werden Mitarbeiter fürs Callcenter gesucht. Will aber heissen, Mahnungen und Inkassogebühren um jeden Preis. Bearbeitet werden die Vorgängen von Telefonisten also aus Callcentern heraus. Juristische Vorbildung in 95 % NULL. Null Ahnung aber frech, weil man ja Erfolg braucht, um Kohle zu machen.

Bei mir gibt es ein ausdrückliches Telefonverbot. Bei Zuwiderhandlung landet der Kram bei Staatsanwalt. Solchen Abkassierern kann man nur mit brutaler Gesetzesgewalt beikommen
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[7.2.1.1] orchid08150 antwortet auf megaclaus
27.04.2005 19:02
Den Herrn Brink könnt Ihr unter 040-250160 erreichen. Er geht sogar gleich selbst dran. Vermutlich hat er die Kanzlei daheim im Wohnzimmer oder im Hobbykeller, vielleicht hat ihm die Mutti auch ein Eckchen im Bügelzimmer freigeräumt...
Wie dem auch sei, ich nehm mal es ist irgendsoein pensionierter....
Wie dem auch sei, gibt es eigentlich jemanden der schon jemals von diagonal und/oder dem Mysteriösen Herrn Brink vor Gericht gezerrt wurde? dann mag er doch hier mal berichten, wir sind alle schon sehr gespannt.
Nur fürchte ich, daß man diesen jemanden nie finden wird. Weil wie schon beschrieben erst mal Kosten vorzulegen sind.
Bei mir ging es um 7,00Euro zzgl. 3 Euro Mahngebühren, inzwischen will der Brink aber 107,83 Euro.

Ein Mahnbescheid für 10 Euro macht aber mit RA gebühren und Gerichtsgebühren nur 53 Euro aus. Wobei 25 Euro Rechtsanwalt sind und 5 Euro Auslagen, zzgl. Mehrwertsteuer +Gerichtsgebühren von 18 Euro.Fällt jemandem da was auf?

Die 18 Euro müßten also selbst beim Mahnbescheid von diagonal (der brink wird es wohl nicht tun) vorgelegt werden. Und bei dem Betrag noch einen Anwalt an meinem Wohnort beauftragen....? Wir werden sehen...
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[7.2.1.1.1] megaclaus antwortet auf orchid08150
27.04.2005 20:11
Also ich werde es auf den MB ankommen lassen. Die Hauptforderung inkl. Mahngebühren ist beglichen. Die Kosten kann sich der Haufen meinetwegen erbetteln. Die können mich mal diagonal = kreuzweise!!!
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[7.2.1.1.1.1] melboky antwortet auf megaclaus
28.04.2005 07:59
Ruhig Blut !

Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen das es hier zum Gerichtsverfahren kommt.
Allein schon wg der Kosten und dem erheblichen Risiko hier den
Prozess zu verlieren.
Und zudem anerkennt das Gericht Nur Anwalts ODER Inkassogebühren ( http://home.t-online.de/home/ra.schiller/thema9f.htm

Achtung alter Inkassotrick bzw Ra trick :

Man schickt nur eine MB Kopie !!
Oder sogar eine VB KOpie !!
Der Briefumschlag sieht von der farbe sehr wichtig aus (;
(Bei echtem MB mußt DU unterschreiben )
Oder : Nach deinem Widerspruch kommt das Angebot vom Ra Diesen wieder zurückzuziehen und dabei auf die Hälfte zu verzichten ;)

Die Kosten würdest Du zahlen.
Oder man bittet Dich kopien von kto auszügen bzw. rechnungen zuzuschicken um die sache einzustellen (;

Doch, Du würdest dem RA nur die korrekte Rechnungszustellung sowie ein Zuspätzahlen schriftlich , ohne es zu wollen , bestätigen


Wie will man die ordnungsgemäse zustellung denn nachweisen.??

Die Gebühren die Du schilderst bewegen sich im Star Trek Dimensionen, kein Richter anerkennt Diese.

Abwarten ,
gruß
mel


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[7.2.2] RE: Diagonal Inkasso Anwalt??? telefonnummer
orchid08150 antwortet auf dzuiballe
27.04.2005 19:31
Sorry, die richtige Nummer von unserem Freund Brink ist 040-2501601. Hatte die "1" vergessen.
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[8] melboky antwortet auf Albersa
10.06.2005 08:44
Jetzt frag ich mich erstens, wie
kommen die von Anfangs 4,- DM, über 7,96 €, über 46,- € auf den stolzen Betrag von 86,69 €???


Bleibe gelassen und lass das mit dem Anwalt-
Es wird zu keinem Gerichtsverfahren kommen - da kannst Du sicher sein.
Vermutlich sind in dem brinkschreiben RA UND Inkassoprovisionen
mit Drin !?
Das Gericht aktzeptiert aber hier nur RA ODER Inkassogebühren ;) OLG NL 1994,107,108 ähnlich OLG Frankfurt a.M NJW RR 1990,279

alter Inkassotrick.

Stell Dir vor der RA beantragt MB um hier an die Provisionen zu kommen. Du widersprichst komplett und ohne Begründung !

Der anwalt geht vor Gericht (an Deinem Wohnort wenn Du auf ein mündliches Verfahren bestehst (; )
Oder beauftragt einen anwalt in Deiner Nähe.

Das Gericht wird die Gebühr ERHEBLICH auf Normalmass zurückschrumpfen . Diese Provision müsste mit Inkassounternehmen Und Anwalt geteilt werden (30 - 40 €)

Und dann besteht hier noch das Risiko zu verlieren.?

Wenn der RA zocken will wird er ein MB beantragen.
Diesen solltest Du widersprechen ohne begründung und zwar komplett.




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[8.1] brinkmann antwortet auf melboky
24.10.2006 11:07
Hallo,

auch ich werde neuerdings von Herrn Brinkmann belästigt. Das Schreiben kennt ihr ja alle... Es ging um eine Forderung von vor einem Jahr in Höhe von 9,95 (bildschirmschoner.de), die sich dank Diagonal und meiner Vergesslichkeit auf 58,-€ erhöht hatte. Dumm wie ich war, habe ich diese Forderung auch noch beglichen. Kurz darauf kam eine neue Forderung der Diagonal in Höhe von 4€ und ein paar gequetschte. Daraufhin rief ich wutentbrannt bei Diagonal an, um zu erfahren worum es geht. Anscheinend seien dies Mahngebühren, die zwischen dem Schreiben und meiner Überweisung entstanden seien??? Ich verweigerte daraufhin die Zahlung dieses Betrags. Nun schrieb mir der Brinkmann und forderte mich auf "nette" Art auf, ihm doch 58€ nochwas zu überweisen. Dieser Betrag setzt sich wie folgt zusammen: 11,40 Hauptforderung???, Zinsen 0,73, Inkassokosten 79, Auslagenpauschale 26, abzgl geleistete Zahlungen -58,73 - macht 58,40.

Ich habe nicht vor, dies zu überweisen. Daher möchte ich Wiederspruch einlegen. Frage ist nur, wie muss so ein hieb- und stichfester Widerspruch aussehen. Gibt es da vielleicht eine Vorlage?

vielen Dank vorab!!!
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[8.1.1] dzuiballe antwortet auf brinkmann
24.10.2006 22:46

-------------------
Ich bezahle die Forderung nicht und verweise diesbezüglich auf den Rechtsweg.

Habe ich selbst von einem anderen Forum und Erfolg damit gehabt
Eine email an Diagonal UND den Anwalt :
(der sogenannte Folterfragebogen TFFFF)

Gemäß Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) fordere ich Sie auf:

1. Sie haben mir gegenüber unverzüglich offenzulegen, welche Daten außer den oben aufgeführten Adressen Sie über meine durch diesen Namen/diese Adressen identifizierte Person gespeichert haben, und aus welchen Quellen sämtliche mich betreffenden Daten stammen.
§ 6 Abs. 2, § 28 Abs. 4, § 34 Abs. 1-3 BDSG

2. Sie haben den Verwendungszweck sämtlicher mich betreffenden Daten ebenfalls unverzüglich mir gegenüber offenzulegen.
§ 34 Abs. 1, § 43 Abs. 3 BDSG

3. Sie haben sämtliche meine Person/meine Adressen betreffenden Daten unverzüglich zu sperren und mir diese Sperrung zu bestätigen.
§ 28 Abs. 4, § 30 Abs. 3, § 43 Abs. 3, ferner § 4 Abs. 1 BDSG

4. Ich untersage Ihnen jedwede zukünftige Speicherung meine Person bzw. meine Adressen betreffenden Daten ohne meine vorherige ausdrückliche schriftliche Genehmigung.
§ 28 Abs. 4, § 4 Abs. 1,2 BDSG

5. Ich untersage Ihnen die Übermittlung dieser Daten an Dritte. Für bereits an Dritte übermittelte Daten fordere ich eine unverzügliche Sperrung.
§ 6 Abs. 2, § 28 Abs. 4 BDSG

6. Ich setze Ihnen zur Erfüllung dieser Forderung eine Frist von zwei Wochen beginnend mit dem Datum dieses Schreibens.

7. Für die aus diesem Schreiben resultierende, selbstverständlich ausdrücklich erwünschte Kommunikation benutzen Sie bitte ausschließlich meine Adresse (deine Adresse) (siehe oben).

(Optionale Zusatzkeule, nur in ganz hartnäckigen Fällen nötig:)
Bitte haben Sie Verständnis dafür daß ich, sollten Sie dieses Schreiben ignorieren, mich gezwungen sehe, den zuständigen Landesdatenschutzbeauftragten zu informieren. Weitere rechtliche Schritte behalte ich mir vor.
§38 Abs. 4, § 43 Abs. 3
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[8.1.1.1] brinkmann antwortet auf dzuiballe
25.10.2006 02:49
klasse, vieeeelen Dank!!! Habe das Schreiben heute per Einschreiben mit Rückschein an den guten Herrn Brink geschickt und ihn übrigens auch persönlich angerufen.