Hallo Heike,
was sind denn 'RVG-Regeln' ?
Ich finde den Aufstand ohnehin völlig unangemessen. Ich habe wirklich keine Ahnung, warum die wegen so einer Lapalie so ein Drama machen. Selbst wenn ich die Forderung nicht bezahlt haben sollte, bin mir aber zu 99,9% sicher, dann ist es doch ohne jeden Sinn, für so eine Forderung diese Geschütze aufzufahren! Ich habe schon viel höhere Beträge abgeschrieben, weil der Aufwand für die Beitreibung selbst bei erheblich höherer Rechtssicherheit einfach das nicht gerechtfertigt hätte.
Das ist ungefähr so, als wenn ich in mein 20 Jahre altes Auto einen neuen Motor einbauen lasse um es 2 Monate später zu verschrotten wegen der Karosserie.
Da ist doch überhaupt keine Verhältnismäßigkeit mehr gegeben.
Aber vielleicht geht es ja nicht um die Verhältnismäßigkeit, sondern darum, dass auf diese Weise zum einen OneTel sein Geld kriegt und zum anderen noch ein paar Parteien gut daran leben können, (Diagonal-Inkasso und RAe Brink) die vermutlich eng verquickt mit One-Tel sind. Vielleicht gehört One-Tel ja Diagonalinkasso und dieses wieder dem Herrn Brink?
Oder in jeder möglichen anderen Besitzkonstellation?
Anders kann ich mir dieses Kundenunfreundliche Gebahren nicht erklären. Zumal, die können doch nun ganz sicher sein, dass ICH deren Leistungen niemals wieder in Anspruch nehmen werde und mit mir eine ganze Reihe weiterer Leute darauf aufmerksam gemacht werden und dann ebenfalls diesem Drecksladen weit aus dem Weg gehen. Das kostet doch weit mehr als 3,23 Euro, selbst wenn die Forderung berechtigt gewesen wäre...
Hat eigentlich noch niemand mal die Erfahrung machen müssen oder dürfen, dass die Ernst machen und durchziehen?
Wenn mir ein Mahnbescheid ins Haus flattert lege ich natürlich sofort Einspruch ein...
lg
Bieni
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>Benutzer dzuiballe schrieb:
>Bevor hier vor Gericht gegangen wird tritt Stoiber in die FDP
>ein ! ;)
>Die Wartezeit von 9 monaten spricht hier ebenfalls eine klare
>Sprache
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0,21 .... Zinsen
3,00 Gläubigerkosten
64,00 Inkassogebühren
26,00 Auslagenpauschale
>Im Übrigen sprengen derartige Gebühren bei 3,23 (!!) sogar die
>kühnsten RVG Regeln.
>Aussitzen ;)
>Falls MB (unwahrscheinlich) natürlich widerspruch komplett
>und begründungslos
>gruß
>heike