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diagonal inkasso


28.07.2006 20:06 - Gestartet von schappi64
habe heute auch ein schreiben von diagonal bekommen.wer kann mir helfen?vorderrung ist von2005juli und august.11,59euro.vorderrung über 53euronen.danke im vorraus
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[1] dzuiballe antwortet auf schappi64
28.07.2006 22:38
Benutzer schappi64 schrieb:
habe heute auch ein schreiben von diagonal bekommen.wer kann mir helfen?vorderrung ist von2005juli und august.11,59euro.vorderrung über 53euronen.danke im vorraus

die Hauptforderung ( 11,59) unstrittig ?

gruß
heike
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[1.1] Bieni antwortet auf dzuiballe
02.08.2006 16:37
Bei mir betrug die ursprüngliche Forderung sage und schreibe 3,92 Euro. Da ich meine Rechnungen immer oder zumindest fast immer pünktlich bezahle, habe ich auch diese Rechnung bezahlt.
Die ursprüngliche Rechnung war wohl irgendwann Anfang 2005.

Nur leider kann ich den Beleg nicht auffinden, da ich zum einen etwas chaotisch, zum anderen in der Zwischenzeit umgezogen bin.

Irgendwann erhielt ich Post von Diagonal Inkasso. Dann nochmal und irgendwann erneut. Dann war lange lange Ruhe, 9 Monate oder noch länger.

Jetzt erhalte ich Post von einem Herrn Brink, der sich hier als Rechtsanwalt vorstellt. Die Forderung beträgt nun 96,44 Euro und setzt sich zusammen aus
3,23 (!!) ursprüngliche Forderung,
0,21 .... Zinsen
3,00 Gläubigerkosten
64,00 Inkassogebühren
26,00 Auslagenpauschale
-----
96,44 Gesamtbetrag.

Herr Brink gibt mir in diesem Schreiben nun 'letztmals Gelegenheit, die leidige Angelegenheit außergerichtlich zu regeln', O-Ton.

Wenn ich diesen Betrag innerhalb von einer Woche bezahle verzichtet Herr Brink netterweise darauf, seine Gebühren von 13,92 Euro bei mir zusätzlich geltend zu machen. Anderenfalls wird er in jedem Fall das gerichtliche Mahnverfahren einleiten. 'Dadurch erhöht sich die Forderung weiter um die Gerichtskosten und meine dann höheren Gebühren', ebenfalls O-Ton.

Hat jemand damit schon Erfahrungen gesammelt? Kontakte mit Digonal und diesem Herrn Brink gabs ja schon zur Genüge.

Grüße
Bieni
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[1.1.1] dzuiballe antwortet auf Bieni
04.08.2006 22:37
Bevor hier vor Gericht gegangen wird tritt Stoiber in die FDP ein ! ;)
Die Wartezeit von 9 monaten spricht hier ebenfalls eine klare Sprache
-------------------
0,21 .... Zinsen
3,00 Gläubigerkosten
64,00 Inkassogebühren
26,00 Auslagenpauschale

Im Übrigen sprengen derartige Gebühren bei 3,23 (!!) sogar die kühnsten RVG Regeln.

Aussitzen ;)

Falls MB ( unwahrscheinlich ) natürlich widerspruch komplett und begründungslos

gruß

heike


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[1.1.1.1] Bieni antwortet auf dzuiballe
05.08.2006 02:43
Hallo Heike,

was sind denn 'RVG-Regeln' ?

Ich finde den Aufstand ohnehin völlig unangemessen. Ich habe wirklich keine Ahnung, warum die wegen so einer Lapalie so ein Drama machen. Selbst wenn ich die Forderung nicht bezahlt haben sollte, bin mir aber zu 99,9% sicher, dann ist es doch ohne jeden Sinn, für so eine Forderung diese Geschütze aufzufahren! Ich habe schon viel höhere Beträge abgeschrieben, weil der Aufwand für die Beitreibung selbst bei erheblich höherer Rechtssicherheit einfach das nicht gerechtfertigt hätte.

Das ist ungefähr so, als wenn ich in mein 20 Jahre altes Auto einen neuen Motor einbauen lasse um es 2 Monate später zu verschrotten wegen der Karosserie.

Da ist doch überhaupt keine Verhältnismäßigkeit mehr gegeben.
Aber vielleicht geht es ja nicht um die Verhältnismäßigkeit, sondern darum, dass auf diese Weise zum einen OneTel sein Geld kriegt und zum anderen noch ein paar Parteien gut daran leben können, (Diagonal-Inkasso und RAe Brink) die vermutlich eng verquickt mit One-Tel sind. Vielleicht gehört One-Tel ja Diagonalinkasso und dieses wieder dem Herrn Brink?

Oder in jeder möglichen anderen Besitzkonstellation?

Anders kann ich mir dieses Kundenunfreundliche Gebahren nicht erklären. Zumal, die können doch nun ganz sicher sein, dass ICH deren Leistungen niemals wieder in Anspruch nehmen werde und mit mir eine ganze Reihe weiterer Leute darauf aufmerksam gemacht werden und dann ebenfalls diesem Drecksladen weit aus dem Weg gehen. Das kostet doch weit mehr als 3,23 Euro, selbst wenn die Forderung berechtigt gewesen wäre...

Hat eigentlich noch niemand mal die Erfahrung machen müssen oder dürfen, dass die Ernst machen und durchziehen?

Wenn mir ein Mahnbescheid ins Haus flattert lege ich natürlich sofort Einspruch ein...

lg
Bieni
-------------
>Benutzer dzuiballe schrieb:
>Bevor hier vor Gericht gegangen wird tritt Stoiber in die FDP
>ein ! ;)
>Die Wartezeit von 9 monaten spricht hier ebenfalls eine klare
>Sprache
>-------------------
0,21 .... Zinsen
3,00 Gläubigerkosten
64,00 Inkassogebühren
26,00 Auslagenpauschale

>Im Übrigen sprengen derartige Gebühren bei 3,23 (!!) sogar die
>kühnsten RVG Regeln.

>Aussitzen ;)

>Falls MB (unwahrscheinlich) natürlich widerspruch komplett
>und begründungslos

>gruß

>heike
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[1.1.1.1.1] dzuiballe antwortet auf Bieni
06.08.2006 22:53
Es geht um die IB Gebühren und um sonst nichts ;)
Von 1000 Angeschriebenen zahlen ja z.b 50 % - und dann hat sich es ja gelohnt.
Ob der call anbieter wohl einen teil der gebühren vom inkasso retourniert bekommt ? ;)

Kundenbindung ist im call by call geschäft unwichtig da ohnehin mit dem Anbieter telefniert oder gesurft wird der eben am günstigsten ist

viele grüße
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[1.1.2] Bieni antwortet auf Bieni
05.01.2007 15:41
Inzwischen sind wieder 4 Monate ins Land gezogen ohne
dass sich etwas Neues ergeben hätte.

Vielleicht geht es ja wirklich darum, dass 50% aller Menschen sofort das Portemonais zücken und zahlen, wenn sie übel genug angeraunt werden...

ein frohes neues Jahr,

lg, Bieni