Benutzer Roady07 schrieb:
Ich möchte nun wie folgt vorgehen: 1.) Vertrag mit primacall bereits heute kündigen, damit dieser sich nicht nach 2 Jahren automatisch verlängert. Wie sollte man bei Primacall am Besten kündigen? Ist Einschreiben/Rückschein zwingend erforderlich?
Wie Du kündigst, ist i.d.R. vollkommen egal. Ich kündige immer per Fax, ist günstiger, geht schneller, und man hat einen Nachweis.
2.) Preselection bei freenet kündigen und bis zum Vertragsende des primacall-Vertrags über diesen laufen lassen.
Wie Du durch Primacall gesehen hast, musst man bei Freenet nicht kündigen. Es reicht aus bzw. ist sogar zwingend erforderlich, dass Du die Telekom beauftragst, auf Colt Telecom GmbH umzustellen.
3.) Kann ich die Beträge für die von freenet abgerechneten Gespräche sowie die Umstellungsgebühr der Telekom vom 15.03.2009 zurückverlangen?
Grundsätzlich nicht. Leistungen von Freenet wurden ja in Anspruch genommen.
Ich halte es aber für rechtlich problematisch, ein Schweigen Deiner Tante als konkludente Zustimmung für einen Vertrag auszulegen.
4.) Kann/muss ich die Telekom in irgendeiner Weise mit einbziehen damit nach dem Vertragsende mit Primacall alles wieder über die Telekom läuft?
Ja, einfach hinschreiben, dass die Voreinstellung wieder zurückgenommen werden soll. Kann man sicherlich schon heute in Auftrag geben.
Kann man der Telekom untersagen weitere Preselection-Wechsel durchzuführen, so dass "versehentlich" geschlossene Tarife erst garnicht greifen?
Nein, die Telekom ist lt. Auskunft eines unhöflichen Call-Center-Agents verpflichtet, auf Zuruf die Voreinstellung zu ändern. Hierzu gibt es dann eine Auftragsbestätigung, die man widerrufen kann (Widerruf für etwas, was man nicht beauftragt hat, tzzz). Dann wird die Umstellung nicht vorgenommen.
Gibt es weitere Tipps, was ich nun beachten sollte oder Tipps wie man vielleicht bei primacall schneller raus kommt?
Ich wüsste nicht. Vielleicht hilft ein Wechsel zu einem Provider, der kein CbC anbietet. Dann kann Primacall seinen Leistungen nicht mehr zur Verfügung stellen und muss einer außerordentlichen Kündigung zustimmen. Aber da solltest Du vorher noch mal in den AGB nachlesen. Es gibt sicherlich eine Klausel für diesen Fall.