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Abzocke mit Mahngebühren bei Prompt


30.01.2002 19:53 - Gestartet von heiman
Hallo,
habe heute Post vom Rechtsanwalt bekommen. Der soll die Gebühren für die Firma Prompt 'eintreiben'. Hierbei sind die ganzen Mahn- und Anwaltskosten fast so hoch, wie die Rechnung. Das seltsame, ich habe von denen nie eine Rechnung oder gar eine Mahnung bekommen, gleich Post vom RA.

Ist das bei denen normal? Habe heute erst mal die Telefonanlage von unserer Firma (immerhin 270 Mitarbeiter) für die 01055 gesperrt.

Grüße
HZ
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[1] Langholz antwortet auf heiman
31.01.2002 10:06
Hallo,

mir ist es genauso ergangen. Bei einem Rechnungsbetrag von 7.03 Euro erhielt ich jetzt Post vom RA in Höhe von 32,59 Euro.

Bei der Hotline der Firma ist dauernd belegt. Eine direkte Telfonnummer auf der Internetseite gibt es nicht. Die Firmenadresse der Firma prompt in Düsseldorf auf dem Rechtsanwaltsschreiben existiert nicht (oder nicht offiziell). Eine bundesweite Suche bei der Auskunft blieb erfolglos.

Nach einem Anruf beim Rechtsanwaltsbüro soll ich jetzt die Rechnung der Telekom einschicken + den Bankbeleg dass diese beglichen ist.

Bin mal gespannt!! Fortsetzung folgt!
Der Anbieter hat mich auf jeden Fall gesehen!!

Gruß
TL
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[1.1] pensch antwortet auf Langholz
31.01.2002 11:12
Sorry, aber da habe ich eher Verständnis für Telekom und Abmahner, als für Dich: Der Bearbeitungsaufwand für Deine nicht-gezahlten Rechnungen (Geld, auf das Dein Vertragspartner zu einem bestimmten Zeitpunkt Anspruch hat - ganz nebenbei) entsteht unabhängig von der Höhe des Betrags, den Du schuldest. Dabei sind 33 Euro zwar im oberen Drittel der für so was üblichen Gebühren (von Versandhauskatalogen bis Ämtern), aber rechtlich völlig (!) iO. Warum zahlst Du nicht einfach Deine Rechnung pünktlich, anstatt so typisch deutsch rumzujammern wie die peinlichen Herren und Damen, die erst spekulativ-geldgeil Telekom-Aktien kaufen wenn das Wetter schön ist und dann Aktiengesellschaften wegen entgangenen Gewinns und Verlusten verklagen (!) wollen?
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[1.1.1] KatrinL. antwortet auf pensch
31.01.2002 20:01
Sorry, aber wenn ich keine Rechnung bekomme, kann ich sie auch nicht zahlen.
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[1.1.1.1] uzs8ul antwortet auf KatrinL.
31.01.2002 23:30
Genau das ist auch mein Problem. Ganz besonders, da ich nur eine Mahnung von der Telekom erhielt, weil die falsche Beträge eingefordert hatten, die ich vor Klärung nicht überweisen wollte
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[2] Anvid antwortet auf heiman
01.02.2002 17:29
http://www.onlinekosten.de/news/artikel.php3?id=8111
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[2.1] Janka antwortet auf Anvid
01.02.2002 18:35
Mir ist das gleiche passiert, ein offener Rechnungsbetrag von August in Höhe von 5,11 EUR, von dem ich seit dem nichts mehr gehört hatte, ist auf 30,73 EUR hochgeschnellt.

Ich habe unter http://www.forderungsbeitreibung.de/forderungseinzug.html
unter Punkt 3 die Info gefunden, dass dass Weglassen der Mahnung nur dann zulässig ist, wenn in der Rechnung darauf hingewiesen wurde.
Also in meiner Telekomrechnung wurde nicht darauf hingewiesen, dass die Call by Call Anbieter gleich mit Inkassobüros auf einen losgehen.
Ich bin nicht der Ansicht, dass das rechtens ist.

Janka
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[2.1.1] Anvid antwortet auf Janka
01.02.2002 19:09
Benutzer Janka schrieb:
Ich habe unter http://www.forderungsbeitreibung.de/forderungseinzug.html unter Punkt 3 die Info gefunden, dass dass Weglassen der Mahnung nur dann zulässig ist, wenn in der Rechnung darauf hingewiesen wurde.
Ja, das stimmt schon, aber erst ab dem 01.01.02 - seit da gilt das neue Schuldrecht. Bis zum 31.12.01 galt noch folgendes: 30 Tage nach Fälligkeit der Rechnung bist du mit Deinen Forderungen aus 2001 automatisch in Verzug.
Also in meiner Telekomrechnung wurde nicht darauf hingewiesen, dass die Call by Call Anbieter gleich mit Inkassobüros auf einen losgehen.
Und das war nach dem alten Recht auch nicht nötig (s.o.).
Ich bin nicht der Ansicht, dass das rechtens ist.
Kann schon sein, daß wir die Vorgehensweise von prompt irgendwie nicht schön finden, andererseits muß man die auch verstehen... Stell Dir mal vor, denen schulden 100.000 Kunden jeden Monat jeder 3 DM. Das macht dann 300.000,- DM. Klar daß letztes Jahr ein paar TK-Anbieter pleite gegangen sind. Wegen 3,- DM ne Mahnung mit Briefporto usw. zu verschicken lohnt sich doch gar nicht. Und der Anwalt kann halt seine Kosten voll umlegen - so kommen die endlich doch noch zu Ihrem Geld... Eigentlich ist prompt schon ziemlich günstig (auf alle fälle besser als die Telekom!!!) Billig telefonieren wollt Ihr doch auch, oder. Dann zahlt halt einfach Eure Rechnungen...
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[2.1.1.1] uzs8ul antwortet auf Anvid
06.02.2002 13:17
Ich habe keine bekommen!!!!!!!­!!!!!!!!!!­!!!!!!!!!!!!!!!
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[2.1.1.1.1] jori40 antwortet auf uzs8ul
07.02.2002 22:57
1. Wir sollten ALLE an die Verbraucherzentralen schreiben.
2. Wir sollten ALLE die Anbieter von Call by Call Tabellen bitten Prompt aus Ihrem Datenbestand zu löschen.

Sehr geehrte Damen und Herren,

sicherlich haben sie schon von dem kundenfeindlichen Verhalten der Firma Prompt gehört.
Einige Kommentare habe ich auch in Ihrem Forum gefunden.
Sie haben sicherlich große Iteresse daran die Besucher Ihrer Seite vor Schaden zu bewahren.
Ich möchte Sie auf diesem Wege bitten die Betroffenen zu unerstützen.
Bitte löschen Sie die Firma Prompt aus Ihrem Datenbestand.

Vielen Dank im Voraus

Johannes
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[] RE: Abzocke mit... (Rechtslage)
uzs8ul antwortet auf
31.01.2002 23:40
Entschuldige, aber an wen soll ich denn bezahlen? Ich habe weder eine Bankverbindung von Prompt, noch gewußt, dass ein Betrag bei der Telekommahnung fehlte. Im übrigen gebe ich der TK keine Einzugermächtigung, da sie sich bei mir in regelmässigen Abständen verhauen und ich nicht erst das Geld wieder zurückfordern will. In diesem Fall war es eine T-DSL Freischaltung gepaart mit einem ISDN-Neuanschluss, die nicht berechtigt waren. Daß die Telekom bei der abschließenden Rechnung (Mahnung) auch noch die andere Anbieter gestrichen hatte wußte ich nicht und ich befürchte sogar, daß ich unbewußt die beiden Neuinstallationen bezahlt habe und lediglich die fehlenden Zweitanbieter für die Verringerung der Rechnungssumme verantwortlich waren.

Wie dem auch sei, wenn ich nicht weiß an wen ich zahlen soll, kann ich auch nicht zahlen. Auch bei geändertem Recht nicht. Und da ich niemals eine Bankverbindung bekommen habe, denke ich nicht, daß dieses Gebahren rechtens ist.
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[1] uzs8ul antwortet auf uzs8ul
01.02.2002 00:15
Weiterhin habe ich gerade meine Rechnungen überprüft und kann den Betrag (im geforderten Monat nicht einmal den Anbieter) nicht finden. einen Monat vorher habe ich für ca. 15 DM bei denen telefoniert, so klagen aber 10,91 DM in Monat nachher ein. Seltsam oder?
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[] RE: Abzocke mit... (Rechtslage)
dts antwortet auf
01.02.2002 09:43
Benutzer ron's enemy schrieb:

Hallo,

Noch nichts vom neuen Schuldrecht 2002 mitbekommen? Im neuen BGB wurden u.a. diverse EG-Richtlinien umgesetzt, so soll mit § 286 BGB die häufig schlechte Zahlungsmoral der Schuldner bekämpft werden. Daher ist das von dir beschriebene Verhalten zulässig, obwohl ich es persönlich auch nicht besonders kundenfreundlich finde.

Der Anbieter kann kostenpflichtig eine Inkassounternehmen (oder wie in diesem Fall auch einen Rechtsanwalt, was die Kunden wohl einschüchtern soll) beauftragen, sobald der Verzug eintritt. Neuerdings tritt der Verzug auch ohne Mahnung oder erneute Zahlungsaufforderung (z.B. Rechnung) ein, wenn der Anbieter eine vertragliche Zahlungsfrist vereinbart hat. Er kann auch Verzugszinsen fordern, deren Höhe ich jetzt nicht auswendig weiß.


hallo,

ich empfinde dieses neue gesetz (wenn es denn wirklich so ist - ich bin kein jurist o.ä.) nicht nur als sehr kundenunfreundlich. es öffnet dubiosen geschäftemachern doch tür und tor. so verschicke ich erst einmal irgendwelche rechnungen, und hetze dann den kunden inkassobüros oder rechtsanwälte auf den hals, die natürlich teuere gebühren kassieren. wer weiß, wie die miteinander verstrickt sind...

ich kann mir nicht vorstellen, daß das neue gesetz dies beabsichtigt, und auch so von richtern ausgelegt wird.

hat da schon jemand erfahrung?

gruß
Peter
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[] RE: Abzocke mit... (Rechtslage)
uzs8ul antwortet auf
01.02.2002 13:20
Entschuldige, ich glaube es liegt ein Missverständnis vor. Prompt rechnet ja über die Telekom ab. Angeblich bekommen sie aber das Geld nicht mehr, wenn die TK ein Mahnung ausstellt. Von Prompt selber habe ich niemals eine Rechnung bekommen und sowohl die Bankverbindung alsauch die AGBs sind im Internet nicht verfügbar.
Nachdem ich meine TK-Rechnung überprüft habe, ist mir auch aufgefallen, daß der geforderte Betrag auch von der Telekom (auch ohne Mahnung) niemals aufgetaucht ist. Da ich also bisher weder eine Rechnung von der Telekom noch von der Prompt bekommen habe, ist doch wohl eine Forderung per Anwalt nicht der gute Ton, oder?
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[] RE: Abzocke mit... (Rechtslage)
heiman antwortet auf
01.02.2002 19:57
Benutzer ron's enemy schrieb:

Hallo,



Der Schuldner kommt dagegen nicht in Verzug, wenn aus Gründen nicht gezahlt wurde, die er nicht zu vertreten hat. Das bringt einem aber in der Praxis oft nichts, weil man diese Gründe (z.B. eine fehlende Rechnung) selbst nachweisen muss.

Sorry, aber in welchem Land lebst du? In Deutschland muss immer noch der den Beweis bringen, der einen Anpruch vorbringt. Also Prompt muss mir beweisen, dass ich überhaupt eine Rechnung / Mahnung oder was auch immer bekommen habe (werde ich übrigens bestreiten).

Warum zahlst du deine Rechnungen nicht? Wenn die Rechnung nicht stimmt, solltest du dagegen nach § 16 TKV Einwendung erheben und einen nachträglichen Einzelverbindungsnachweis anfordern, dann lässt sich das auch ohne Rechtsanwalt regeln.

Ein Anbieter, der es noch nicht mal nötig hat, eine Rechnung zu versenden, sondern gleich mit der Brechstange versucht Kunden einzuschüchtern, wirkt auf mich kaum seriös genug für eine übliche Lösung. PROMPT versucht IMHO ganz klar die Leute abzuzocken und ehrlich gesagt glaube ich, werden die ziemlich untergehen ...

Auch andere Unternehmen gehen seit Kurzem zu dieser Methode über, d.h. entweder sperrst du die alle, oder du bezahlst deine Rechnungen.

PROMPT ist der einzige, der es bisher so gemacht hat und daher der einzige den ich sperre. Außerdem bin ich auch nicht allein. Ich arbeite in der IT-Branche und in meinem Kunden - / Kollegen - und Bekanntenkreis hat PROMPT schon jetzt mehr Umsatz verloren, als sie durch ihre Abzockergeschichte zu erwirtschaften glauben. Ich schätze mal, dass allein in meinem Umfeld, wo mehrere Leute u.a. mit der Wartung von low-cost-routern für Firmentelefonanlagen betraut sind, bestimmt 1000 Mitarbeiter nicht mehr über die 01055 telefonieren.

Oder du erteilst deinem Anbieter, wenn möglich, eine Bankeinzugsermächtigung, er kann dich im Fall eines bestehenden Vertragsverhältnisses laut BGH sowieso per AGB dazu zwingen, wie es z.B. T-Mobil auch macht.

Dummes Zeug, niemand kann dich zu irgendwas zwingen, was Abbuchungsermächtigungen o.ä. von deinem Konto betrifft.

Ron's enemy

Arbeitest du bei PROMPT oder hört sich das nur so an?

Heiman
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[] RE: Abzocke mit... (Rechtslage)
heiman antwortet auf
03.02.2002 17:00
Benutzer ron's enemy schrieb:

Prompt wird bestimmt demnächst Insolvenz anmelden müssen, weil du sie nicht mehr benutzt :-)

<g> wohl kaum, aber das sind halt die Waffen des kleinen Administrators ... ;-)

Arbeitest du bei PROMPT oder hört sich das nur so an?

Mit Sicherheit nicht. Früher wurde mir schon mal vorgeworfen, ich würde für T-Mobil arbeiten, letzten hieß es dann, ich würde für E-Plus arbeiten, und jetzt arbeite ich angeblich für Prompt :-)

:-) Naja, vielleicht ist es ja wirklich mein Ärger, aber objektiv hörte sich das für MICH nicht an.

Grüße
Heiman