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13.02.2002 23:13 - Gestartet von marco2400
HAllo,

ich habe auch eine Mahnung erhalten und die Hauptforderung bezahlt. Nach 10 Tagen kam eine neue Mahnung über die ausstehenden Mahngebühren... Die lassen nicht locker. Ich werde es aber nciht überweisen, sondern habe der Kanzlei einen Brief geschrieben.
Gruß
Marco
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[1] Kama12321 antwortet auf marco2400
14.02.2002 19:32
Benutzer marco2400 schrieb:
HAllo,

ich habe auch eine Mahnung erhalten und die Hauptforderung bezahlt. Nach 10 Tagen kam eine neue Mahnung über die ausstehenden Mahngebühren... Die lassen nicht locker. Ich werde es aber nciht überweisen, sondern habe der Kanzlei einen Brief geschrieben.
Gruß
Marco

Hallo,

auch ich habe die Hauptforderung von der Firma promt GmbH an das Rechtsanwaltsbüro ksp bezahlt.
Natürlich kam dann 'promt' ein Antwortschreiben von ksp, dass die fälligen Kosten des Inkassoverfahrens noch ausstehen würden.
Ich habe nun ein Antwortschreiben für ksp vorbereitet, in dem ich die Übernahme der Kosten des Inkassoverfahrens ablehne und sie mit ihren Forderungen an die promt GmbH verweise. Ich berufe mich darin auf § 285 BGB (kein Verzug ohne Verschulden).

Hast Du schon eine Antwort erhalten?

Gruß Kama
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[1.1] marco2400 antwortet auf Kama12321
14.02.2002 19:58
Hallo,

nein, ich habe ncoh keine Antwort erhalten, da ich die Mil erst gestern angeschickt habe.

Gruß
Marco
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[1.2] Kama12321 antwortet auf Kama12321
15.02.2002 12:00
Benutzer Kama12321 schrieb:
Benutzer marco2400 schrieb:
HAllo,

ich habe auch eine Mahnung erhalten und die Hauptforderung bezahlt. Nach 10 Tagen kam eine neue Mahnung über die ausstehenden Mahngebühren... Die lassen nicht locker.
Ich werde es aber nciht überweisen, sondern habe der Kanzlei einen
Brief geschrieben.
Gruß
Marco

Hallo,

auch ich habe die Hauptforderung von der Firma promt GmbH an das Rechtsanwaltsbüro ksp bezahlt. Natürlich kam dann 'promt' ein Antwortschreiben von ksp, dass die fälligen Kosten des Inkassoverfahrens noch ausstehen würden.
Ich habe nun ein Antwortschreiben für ksp vorbereitet, in dem ich die Übernahme der Kosten des Inkassoverfahrens ablehne und sie mit ihren Forderungen an die promt GmbH verweise. Ich berufe mich darin auf § 285 BGB (kein Verzug ohne Verschulden).

Hast Du schon eine Antwort erhalten?

Gruß Kama

Sorry, muss leider etwas korrigieren !!!!!
Die Berufung auf § 285 BGB ist falsch, da ich von einem veralteten BGB ausgegangen bin.
Es muss natürlich § 286 Abs 4 BGB heißen.

Gruß Kama




Gruß Kama