Thread
Forum zu:
Threads:
Menü

Quam Sonderkündigung


23.09.2002 14:47 - Gestartet von xmannx
Hallo,

gibt es eine Möglichkeit der Sonderkündigung bei Quam.Hat jemand ERfahrung und kann mir einen Tipp geben. Mir geht das ganze Hickhack auf die Nerven. z.B. geht keine verlängerte SMS, Bildmiteilungen sehr verhalten, GPRS sehr langsam bzw. gar nicht

Menü
[1] cyberhase antwortet auf xmannx
23.09.2002 14:57
Benutzer xmannx schrieb:
Hallo,

gibt es eine Möglichkeit der Sonderkündigung bei Quam.Hat jemand ERfahrung und kann mir einen Tipp geben. Mir geht das ganze Hickhack auf die Nerven. z.B. geht keine verlängerte SMS, Bildmiteilungen sehr verhalten, GPRS sehr langsam bzw. gar nicht

eine sonderkündigung gibts nunmal nur wenn quam gegen den geschlossenen vertrag und die dazugehörigen AGB verstößt, und nicht weil sie dir auf die nerven gehen.
so ein vertrag ist so ähnlich wie ne ehe, in guten und in schlechten zeiten, bis das die mindestvertragslaufzeit uns scheidet :)
Menü
[1.1] agoebel antwortet auf cyberhase
23.09.2002 15:37

eine sonderkündigung gibts nunmal nur wenn quam gegen den geschlossenen vertrag und die dazugehörigen AGB verstößt,

Tun sie aber, zumindest in einem Punkt.

JEHOVA! Hat hier jemand JEHOVA gesagt?

1. In der Leistungsbeschreibung (LB), die Bestandteil der AGB ist, zum Tarif 'Quam 3star online' ist unter Punkt 8.1 bis 8.5 als Tarifbestandteil eine Online-Abfrage der Rechnung, der Verbindungsdaten sowie diversen Auswertungen genannt. Der Online-Zugriff auf die Daten ist nachwievor ohne Nennung von Gründen nicht möglich. Gut, einige können jetzt sagen dafür gibts halt eine Papierrechnung (siehe auch Punkt 2) die enthält aber auch nicht die angekündigten Auswertungsmöglichkeiten. Und auch wenn Quam jetzt eine Papierrechnung schicken will, dann bedeudet dies eine (einseitige) Änderung der Vertragsbedingunen und ist nur mit Zustimmung des Kunden möglich. Hätten sie halt nicht so detailiert in die LB und damit AGB reinschreiben dürfen. Dumm gelaufen.

2. Quam scheint die monatlich Rechnung nur bei Umsatz zu erstellen. Viele Kunden im o.g. Tarif produzieren derzeit aber keinen Umsatz, weil, ich will es mal so ausdrücken, sie noch die aktuelle Entwicklung abwarten und erst zu einem späteren Zeitpunkt mit dem günstig erworbenen Handy telefonieren wollen. Im Punkt 8.1 der AGB ist das Erstellen einer monatlichen Rechnung jedoch fest vereinbart, d.h. Quam muß auch dann seine Leistung darlegen, wenn nachher auch nur 0,- EUR draufsteht. Viele der Kunden haben bisher wohl nur einmal eine Rechnung zu Beginn erhalten und seither nichtmehr.


Zu beiden o.g. Punkten habe ich Quam bereits mehrfach angemahnt und auch eine Frist gesetzt. Außer standardisierten Eingangsbestätigungen, die dann auch noch eine ganze Weile brauchten, habe ich von denen noch keine Reaktion erhalten. Die gesetzte Frist läuft demnächst ab und ich habe denen bereits angekündigt, daß ich im Falle einer Nichteinhaltung der vertraglichen Vereinbarungen das Vertragsverhältnis außerordentlich kündigen werde.

Schaumer mal.
Menü
[1.1.1] masterwilliam antwortet auf agoebel
23.09.2002 16:38
Benutzer agoebel schrieb:

eine sonderkündigung gibts nunmal nur wenn quam gegen den geschlossenen vertrag und die dazugehörigen AGB verstößt,

Tun sie aber, zumindest in einem Punkt.

JEHOVA! Hat hier jemand JEHOVA gesagt?

1. In der Leistungsbeschreibung (LB), die Bestandteil der AGB ist, zum Tarif 'Quam 3star online'

Sowas gibt's?!? Habe so ein Teil mal angefordert und nur eine Leistungsbeschreibung für Postpaid-Mobilfunkdienstleistungen erhalten. Muß wohl nochmal 'nen Brief schreiben...

ist unter Punkt 8.1 bis 8.5 als Tarifbestandteil eine Online-Abfrage der Rechnung, der Verbindungsdaten sowie diversen Auswertungen genannt. Der Online-Zugriff auf die Daten ist nachwievor ohne Nennung von Gründen nicht möglich. Gut, einige können jetzt sagen dafür gibts halt eine Papierrechnung (siehe auch Punkt 2) die enthält aber auch nicht die angekündigten Auswertungsmöglichkeiten. Und auch wenn Quam jetzt eine Papierrechnung schicken will, dann bedeudet dies eine (einseitige) Änderung der Vertragsbedingunen und ist nur mit Zustimmung des Kunden möglich. Hätten sie halt nicht so detailiert in die LB und damit AGB reinschreiben dürfen. Dumm gelaufen.

2. Quam scheint die monatlich Rechnung nur bei Umsatz zu erstellen. Viele Kunden im o.g. Tarif produzieren derzeit aber keinen Umsatz, weil, ich will es mal so ausdrücken, sie noch die aktuelle Entwicklung abwarten und erst zu einem späteren Zeitpunkt mit dem günstig erworbenen Handy telefonieren wollen. Im Punkt 8.1 der AGB ist das Erstellen einer monatlichen Rechnung jedoch fest vereinbart, d.h. Quam muß auch dann seine Leistung darlegen, wenn nachher auch nur 0,- EUR draufsteht. Viele der Kunden haben bisher wohl nur einmal eine Rechnung zu Beginn erhalten und seither nichtmehr.

Hatte auch mal eine NullRechnung und deswegen auch keine Rechnung erhalten. Ein Anruf und eine Rechnungskopie flatterte 2 Tage später ins Haus. In meinen Vertragskonform. Warum das bei Dir nicht klappt, kann ixch mir nicht erklären. Schon mal mit einem Anruf oder per Post probiert?!?




Zu beiden o.g. Punkten habe ich Quam bereits mehrfach angemahnt und auch eine Frist gesetzt. Außer standardisierten Eingangsbestätigungen, die dann auch noch eine ganze Weile brauchten, habe ich von denen noch keine Reaktion erhalten. Die gesetzte Frist läuft demnächst ab und ich habe denen bereits angekündigt, daß ich im Falle einer Nichteinhaltung der vertraglichen Vereinbarungen das Vertragsverhältnis außerordentlich kündigen werde.

Schaumer mal.
Menü
[1.1.1.1] agoebel antwortet auf masterwilliam
23.09.2002 20:24
Sowas gibt's?!? Habe so ein Teil mal angefordert und nur eine Leistungsbeschreibung für Postpaid-Mobilfunkdienstleistungen erhalten.

Doch genau die ist es. Das ist das fürchterlich helle und daher nahezu unleserliche Teil 'hinter' dem eigentlichen PDF-Antrag (bei Online-Abschluß bei den einschlägigen Anbietern/Vermittlern).



Hatte auch mal eine NullRechnung und deswegen auch keine Rechnung erhalten. Ein Anruf und eine Rechnungskopie flatterte 2 Tage später ins Haus. In meinen Vertragskonform. Warum das bei Dir nicht klappt, kann ixch mir nicht erklären. Schon mal mit einem Anruf oder per Post probiert?!?


Nein blos nicht! Am Schluß schicken die mir ja noch eine Rechnung ;-). Aber im Ernst: Ich habe mehrmals per eMail reklamiert und ja auch jedes Mal eine Antwort bekommen. Nur jedesmal halt mit irgendwelchen nichtssagenden Textbausteinen und der Info, daß sich das 'Service-Team' drum kümmern würde.
Im Übrigen wurde mir auf der ersten und einzigen Rechnung auch noch der falsche Tarif berechnet. Nämlich nicht '3Star online + Partner' sondern zweimal '3Star online' (ohne Partner).

Wenn die es jetzt also immer noch nicht auf die Reihe bekommen, dann ... JEHOVA!
Menü
[1.1.1.1.1] masterwilliam antwortet auf agoebel
23.09.2002 22:01
Benutzer agoebel schrieb:
Sowas gibt's?!? Habe so ein Teil mal angefordert und nur eine Leistungsbeschreibung für Postpaid-Mobilfunkdienstleistungen erhalten.

Doch genau die ist es. Das ist das fürchterlich helle und daher nahezu unleserliche Teil 'hinter' dem eigentlichen PDF-Antrag (bei Online-Abschluß bei den einschlägigen Anbietern/Vermittlern).

Aber bei meiner Ausfertigung gibt es Deine genannten Punkte 8.1-8.5 nicht. Daher weiß ich nicht, ob wir das gleich Teil vorliegen haben. Hast Du es evtl. noch in elektronischer Form und kannst es mir per Email zuschicken?!?




Hatte auch mal eine NullRechnung und deswegen auch keine Rechnung erhalten. Ein Anruf und eine Rechnungskopie flatterte 2 Tage später ins Haus. In meinen Vertragskonform. Warum das bei Dir nicht klappt, kann ixch mir nicht erklären. Schon mal mit einem Anruf oder per Post probiert?!?


Nein blos nicht! Am Schluß schicken die mir ja noch eine Rechnung ;-). Aber im Ernst: Ich habe mehrmals per eMail reklamiert und ja auch jedes Mal eine Antwort bekommen. Nur

Ich weiß eben nicht, wie es rechtlich mit Emails aussieht. Also ob das als Anmahnung und Fristsetzung für die fällige Leistung aussreicht oder dafür die herkömmlichen Mittel (Brief, FAX, usw.) nötig ist.
Hinterher könnte man bei deiner SoKü behaupten, Du hättest Dich nicht genug daran gekümmert oder Deine fälligen Leistung nicht eingefordert. Damit wicll ich ja nicht sagen, dass man dem Zeugs hinter her rennen muss, aber ein paar Formalien müssen doch eingehalten werden, so denke ich zumindest!



jedesmal halt mit irgendwelchen nichtssagenden Textbausteinen und der Info, daß sich das 'Service-Team' drum kümmern würde. Im Übrigen wurde mir auf der ersten und einzigen Rechnung auch noch der falsche Tarif berechnet. Nämlich nicht '3Star online + Partner' sondern zweimal '3Star online' (ohne Partner).

Wenn die es jetzt also immer noch nicht auf die Reihe bekommen, dann ... JEHOVA!

Na dann würde ich auch keine schlafenden Hunde wecken und vor Jahreswechsel eine SoKü anstreben. Nur wenn's net klaptt hast Du dann die doppelte GG! Was da nun besser ist?!? Am besten Quam macht komplett dicht. Sofort! ;-)
Menü
[1.1.1.1.1.1] agoebel antwortet auf masterwilliam
24.09.2002 08:31
Aber bei meiner Ausfertigung gibt es Deine genannten Punkte 8.1-8.5 nicht. Daher weiß ich nicht, ob wir das gleich Teil vorliegen haben. Hast Du es evtl. noch in elektronischer Form und kannst es mir per Email zuschicken?!?


Bei einigen Händlern dürften die Verträge noch als PDFs auf dem Server liegen. Damit hier alle was davon haben habe ich mal gegoogelt:

http://www.google.com/search?hl=en&ie=UTF-8&oe=UTF-8&q=quam+vertrag.pdf

Ich will aber dabei noch erwähnen, daß ich mit denen von der Suchmaschine ausgeworfenen Ergebnissen in keinem persönlichen oder wirtschaftlichen Verhältnis stehe.


Ich weiß eben nicht, wie es rechtlich mit Emails aussieht. Also ob das als Anmahnung und Fristsetzung für die fällige Leistung aussreicht oder dafür die herkömmlichen Mittel (Brief, FAX, usw.) nötig ist.
Hinterher könnte man bei deiner SoKü behaupten, Du hättest Dich nicht genug daran gekümmert oder Deine fälligen Leistung nicht eingefordert. Damit wicll ich ja nicht sagen, dass man dem Zeugs hinter her rennen muss, aber ein paar Formalien müssen doch eingehalten werden, so denke ich zumindest!

Nein, sollte kein Problem sein. Das deutsche Recht kennt nur zwei Rechtgeschäfte, die an eine bestimmte Form gebunden sind: Das Testament und der Immobilien(ver)kauf. Die Kündigung selbst werde ich aber trotzdem per Post, am besten per Einschreiben mit Rückschein, senden und einen Ausdruck der bisherigen eMail-Korrospondenz beifügen. Quam war bisher immer so freundlich bei einer eMail-Eingangsbestätigung die komplette ursprüngliche Nachricht zu zitieren. Damit ist zweifelsfrei dokumentiert was sie wann von mir bekommen haben.



Na dann würde ich auch keine schlafenden Hunde wecken und vor Jahreswechsel eine SoKü anstreben. Nur wenn's net klaptt hast Du dann die doppelte GG!

Die doppelte GG habe ich sicher nicht, denn das wäre offensichtlich ein Fehler, da der Vertrag über den Tarif '3Star online + Partner' abgeschlossen wurde. Deshalb mache ich mir also keine Sorgen.

Was da nun besser ist?!? Am besten Quam macht komplett dicht. Sofort! ;-)

Besser für den Wettbewerb wäre wohl gewesen Quam hätte sich als zuverlässiger Anbieter am Markt etabliert. So stümperhaft wie die das allerdings angestellt haben, haben sie wirklich nichts anderes verdient als sang- und klanglos unterzugehen. Schade eigentlich.


Menü
[1.1.1.1.1.1.1] masterwilliam antwortet auf agoebel
24.09.2002 17:30
Benutzer Kanarakuni schrieb:
>
http://www.google.com/search?hl=en&ie=UTF-8&oe=UTF-8&am ;q=quam+vertrag.pdf


Was haltet Ihr von Punkt 2.1:
5 Tage nach Unterzeichnung nicht freigeschaltet, so ist der Vertrag nicht zustandegekommen. So steht es da! Also wieso Sonderkündigung. Sie selbst geben sich einen Termin.



SoKü, weil Du vielleicht das Handy behalten willst?!? Nur so ne Vermutung. Wenn Du Punkt 2.1 duch kriegst, wird das Ganze Rückabgewickelt. Also müßte auch das Handy, erstattungen usw. zurück!
Menü
[1.1.1.1.1.1.1.1] masterwilliam antwortet auf masterwilliam
24.09.2002 19:09
Benutzer Kanarakuni schrieb:
Benutzer masterwilliam schrieb:


SoKü, weil Du vielleicht das Handy behalten willst?!? Nur so ne Vermutung. Wenn Du Punkt 2.1 duch kriegst, wird das Ganze Rückabgewickelt. Also müßte auch das Handy, erstattungen usw. zurück!

He? Hast Du das Wort " wieso" übersehen, oder warum sehe ich keinen Bezug?

Der Vertrag ist nicht zustandegekommen. Das dann irgendeine gelieferte Ware an den Eigentümer zurückgeht ist doch klar. Also was willst Du mir mit Deiner Antwort sagen, ich verstehe nur Bahnhof.

Rethorische Frage!! Daher nichts vergessen!!
Ich will lieber SoKü, da ich das Teil behalten will, anstatt mich auf Punkt 2.1 zu stützen und gar nichts zu haben. Das war mir der Streß nicht wert.

Abgesehen davon würde ich fast behaupten, dass wenn die Karten benutzt wurden, trotzdem ein Vertrag zustande gekommen ist. Wobei Quam mit Freischaltung das Angebot gemacht hat und der Kunde durch die Benutzung das ganze angenommen hat. Nur so ein Gedankenspiel!
Menü
[1.1.1.1.1.1.1.1.1] DarkBlue antwortet auf masterwilliam
24.09.2002 23:28
Benutzer masterwilliam schrieb:
Abgesehen davon würde ich fast behaupten, dass wenn die Karten benutzt wurden, trotzdem ein Vertrag zustande gekommen ist. Wobei Quam mit Freischaltung das Angebot gemacht hat und der Kunde durch die Benutzung das ganze angenommen hat. Nur so ein Gedankenspiel!

Die ganze Diskussion ist doch purer Unsinn. Und wenn schon alles so gelaufen ist, dass der Vertrag eigentlich nicht gültig ist laut dem, was in den AGBs steht, dann ist doch mittlerweile alleine aufgrund der verstrichenen Zeit von einen Vertrag zu reden. Nach einer so langen Zeit etwas rückgängig zu machen ist absoluter Blödsinn. Als wenn Quam plötzlich ankommen könnte und alles zurückverlangen könnte, ob nun telefoniert wude oder nicht. Ich möchte den Richter sehen, der einer solch blödsinnigen Argumentation folgen würde. Wenn überhaupt eine solche Passage rechtsgültig ist, dann hätte Quam schon vor Monaten damit anfangen müssen, diesen Punkt beim Kunden einzuklagen. Jetzt ist alles gelaufen und schon aufgrund der Zeit zu einer unumkehrbaren Tatsache geworden.

Bleibt mal auf dem Teppich Leute mit der ganzen Argumentation. Mir scheint, das einige hier vor lauter Kündigungssehnsucht nicht mehr klar denken können.

Die Sache mit der SoKü wegen der fehlenden Online-Rechnung und fehlender Papier-Rechnung, wenn kein Umsatz gemacht wurde, halte ich für durchaus realistisch. Ich denke dass es sich lohnt diesen Weg einzuschlagen. Warum geht da nicht mal einer mit zur Verbraucherzentrale und macht Nägel mit Köpfen? (Ich hab leider keine Zeit, sonst würde ichs machen)

Gruß
DarkBlue

P.S.: Ich will hier keinen persönlich angreifen, also spart euch Kommentare, die vom eigentlichen Thema abweichen.
Menü
[1.1.1.1.1.1.1.1.1.1] masterwilliam antwortet auf DarkBlue
24.09.2002 23:50
Benutzer DarkBlue schrieb:
Benutzer masterwilliam schrieb:
Abgesehen davon würde ich fast behaupten, dass wenn die Karten benutzt wurden, trotzdem ein Vertrag zustande gekommen ist. Wobei Quam mit Freischaltung das Angebot gemacht hat und der Kunde durch die Benutzung das ganze angenommen hat. Nur so ein Gedankenspiel!

Die ganze Diskussion ist doch purer Unsinn. Und wenn schon alles so gelaufen ist, dass der Vertrag eigentlich nicht gültig ist laut dem, was in den AGBs steht, dann ist doch mittlerweile alleine aufgrund der verstrichenen Zeit von einen Vertrag zu reden.

So könnte man auch argumentieren!! Ich bin ja auch der meinung, das so oder so ein Vertrag zustande gekommen ist.

Nach einer so langen Zeit etwas rückgängig zu machen ist absoluter Blödsinn. Als wenn Quam plötzlich ankommen könnte

Sie wöllten wohl gar nicht!


und
alles zurückverlangen könnte, ob nun telefoniert wude oder nicht. Ich möchte den Richter sehen, der einer solch blödsinnigen Argumentation folgen würde. Wenn überhaupt eine solche Passage rechtsgültig ist, dann hätte Quam schon vor Monaten damit anfangen müssen, diesen Punkt beim Kunden einzuklagen. Jetzt ist alles gelaufen und schon aufgrund der Zeit zu einer unumkehrbaren Tatsache geworden.

Bleibt mal auf dem Teppich Leute mit der ganzen Argumentation. Mir scheint, das einige hier vor lauter Kündigungssehnsucht nicht mehr klar denken können.

Die Sache mit der SoKü wegen der fehlenden Online-Rechnung und fehlender Papier-Rechnung, wenn kein Umsatz gemacht wurde, halte ich für durchaus realistisch. Ich denke dass es sich lohnt diesen Weg einzuschlagen. Warum geht da nicht mal einer mit zur Verbraucherzentrale und macht Nägel mit Köpfen? (Ich hab leider keine Zeit, sonst würde ichs machen)

Gruß
DarkBlue

P.S.: Ich will hier keinen persönlich angreifen, also spart
euch Kommentare, die vom eigentlichen Thema abweichen.
Menü
[1.1.1.1.1.1.2] fast alle Quam-Verträge nichtig
elisa antwortet auf agoebel
24.09.2002 17:35
Benutzer Kanarakuni schrieb:
>
http://www.google.com/search?hl=en&ie=UTF-8&oe=UTF-8&am ;q=quam+vertrag.pdf


Was haltet Ihr von Punkt 2.1:
5 Tage nach Unterzeichnung nicht freigeschaltet, so ist der Vertrag nicht zustandegekommen. So steht es da! Also wieso Sonderkündigung. Sie selbst geben sich einen Termin.



Hi Kanarakuni, das ist schon der Hammer ! Jetzt sind wahrscheinlich fast alle Quam Verträge in Wirklichkeit gar nicht zustandegekommen .... und keiner weiss es !!!!!

Hier noch einmal die Passage aus den Quam Vertragsbedingungen:

2.1
"...
Wird die Quam SIM Karte nicht spätestens innerhalb von fünf Werktagen nach Entgegennahme des vom Kunden unterzeichneten Auftragformulars freigeschaltet, ist der Vertrag nicht zustande gekommen.
..."

Stimmt! Eigentlich sind alle Verträge, die nach der Entgegennahme durch Quam länger als 5 Werktage herumlagen nicht zustande gekommen und waren das nicht ganz schön viele ........ ?

Wer seinen Vertrag aber nicht direkt bei Quam abgegeben hat, wie soll der jemals nachweisen, wann Quam dann schliesslich den Vertrag erhalten hat ? Quam wird da alles Mögliche erzählen können (und ich befürchte ausserdem, dass Quam selbst die letzten sind, die noch wissen, wann die Verträge jeweils eingegangen sind .... :) ....)
Menü
[1.1.1.1.1.1.2.1] masterwilliam antwortet auf elisa
24.09.2002 19:12
Benutzer Kanarakuni schrieb:

Hinzu kommt, das die Tarife nicht den Tarifen aus dem Angebot entsprechen.
Also ein 2. Vertragsbruch seitens Quam.
Bestimmt finden wir noch mehr faule Eier.

Ja?!? Bei mir sind die Tarife gleich geblieben, oder übersehe ich was?!?
Menü
[1.1.1.1.1.1.2.1.1] Martin Kissel antwortet auf masterwilliam
24.09.2002 22:22
Benutzer Kanarakuni schrieb:
Hauptkarte ca 9€ und Partnerkarte ca 6€ (weiss ich nicht genau im Kopf) war das Angebot. Auf Rechnung erscheinen aber 2 Hauptkarten je 9€. Das bedeuted eine höhere GG als im Angebot.
Erst bei Rechnungsstellung sichtbar.
SoKü wegen Tariferhöhung, bzw Rücktritt wegen Nichterfüllung des Angebots.

Nö, da mußt du das anmahnen und korrigieren lassen.
Wenn sie es nicht korrigieren, dann lasse dir nachweißen, daß du einen solchen Vertrag eingereicht hast. Können sie das nicht, so kannst du zurücktreten oder erneut um Korrektur bitten.
Menü
[1.1.1.1.1.1.2.1.2] mju antwortet auf masterwilliam
24.09.2002 22:36
Benutzer Kanarakuni schrieb:

Hauptkarte ca 9€ und Partnerkarte ca 6€ (weiss ich nicht genau im Kopf) war das Angebot. Auf Rechnung erscheinen aber 2 Hauptkarten je 9€. Das bedeuted eine höhere GG als im Angebot.

Hast Du zufälligerweise auf der Rechnung noch weitere Karten? O:)
Schreib' nen netten Brief an Quam (ok, auf 2 Rechnungen Einspruch per Fax und dann 1x als Einschreiben mit Rückschein und eMail mit entsprechend klaren Worten), und warte - so wie ich.

Ich bin mir nicht sicher, warum, schliesslich habe ich Ihnen mehrere Steilvorlagen zur Beendigung (nennen wir es mal so) eines Teils unseres Vertragsverhältnisses gegeben (2 von 4 Karten), Group 3G ist mir jedoch sehr kulant mit Gutschrift entgegengekommen und nicht Betonkopfmässig auf Ihrem Standpunkt geblieben.

Erst bei Rechnungsstellung sichtbar. SoKü wegen Tariferhöhung, bzw Rücktritt wegen Nichterfüllung des Angebots.

Hu? Würde mich wundern, wenn Du das durchbekommst, da meiner Meinung nach in Deutschland unter Vertragspartnern zuerst ein klärendes Gespräch erwartet wird.

Wenn Quam die Kunden halten will, so sollen sie doch einen

Ich hab den Eindruck.

Wobei mir eine offene (und glaubhafte) Darstellung der Quam-Zukunft fehlt. Ich würde die Karten ja gerne mehr nutzen, sind ja recht attraktive Tarife (und was Anrufer zahlen ist erstmal deren Problem :-). Nur hab' ich keinen Bock jetzt neue Nummern zu verbreiten und in 6 Monaten wieder neue (dabei vielleicht auch die Gefahr keine Box mehr auf der alten Nummer zu haben, die die neue ansagt...).

cu,
-udo
Menü
[1.1.1.1.1.1.2.1.3] masterwilliam antwortet auf masterwilliam
24.09.2002 23:46
Benutzer Kanarakuni schrieb:
Hauptkarte ca 9€ und Partnerkarte ca 6€ (weiss ich nicht genau im Kopf) war das Angebot. Auf Rechnung erscheinen aber 2 Hauptkarten je 9€. Das bedeuted eine höhere GG als im Angebot.
Erst bei Rechnungsstellung sichtbar.
SoKü wegen Tariferhöhung, bzw Rücktritt wegen Nichterfüllung des Angebots.

Nunja, keine Tariferhöhung den Deinem eingestellten Tarif ist es ja konform. Du hast nur den falschen Tarif erhalten. Naja, ich würde mal mit Quam reden!

Vertrag für nicht benutzte Karten ist 100%ig nicht zustande gekommen.
Lieferungen von Handys usw. stehen zeitlich weit weg vom Angebot, welches ja auch nur befristet angeboten wurde. Somit unaufgeforderte Lieferung.

Deren Annahme ich verweigert und nicht auch noch angenommen hätte.

Kann sich die Firma ja
persönlich abholen, wenn sie will. Aber keine Verpflichtung auf...