Thread
Forum zu:
Threads:
Menü

8,97 Euro Gebühr für Mobilfunkkarte nach ordnungsgem. Kündigung


15.11.2004 13:50 - Gestartet von kohle_aber_dalli
Hi!

Gesamtrechnung von Talkline erhalten. Die wollen 8,97 Euro Gebühren für die Mobilfunkkarte. Das kann ja wohl nicht angehen.
Das sind dann die üblichen Abzocktricks von TL. Versteckte Deaktivierungsgebühren. Auf alle Fälle werde ich nicht bezahlen.

MfG,

kohle_aber_dalli
Menü
[1] ensc antwortet auf kohle_aber_dalli
19.11.2004 21:09
Benutzer kohle_aber_dalli schrieb:

Gesamtrechnung von Talkline erhalten. Die wollen 8,97 Euro Gebühren für die Mobilfunkkarte.


Ich streite mich mit denen auch schon 'ne Zeit lang rum. Sie haben
sich sogar zu

| Eine Ruecksendung der Karte ist auch nachtraeglich noch moeglich. Sollte Ihnen die Gebuehr schon berechnet worden sein, wird sie selbstverstaendlich erstattet.

erweichen lassen... ;)


Vielleicht interessant und als weitere Argumentationshilfe brauchbar, angehaengt meine letzte Nachricht an TL:


-------


Bzgl. Ihrer Mitteilung 'Gebuehr Mobilfunkkarte' vom 16.11.2004:


Sie unterstellen in dieser Mitteilung, dass:

* eine Gebuehr fuer die Nicht-Ruecksendung der Mobilfunkkarte aufgrund einer Preisliste erhoben wird,

* diese Karte im Besitz von Talkline bleibt und

* nach Ablauf des Vertrages zurueckgesendet werden muss.



Diese Annahmen sind falsch, da:

* diese Gebuehr nicht in der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses (Januar 2003) gueltigen Preisliste enthalten war.

* sich die Karte garantiert nicht in Ihrem Besitz befindet, sondern 20cm von hier entfernt in meinem Handy.

Sie meinen hier wahrscheinlich 'Eigentum'; aber auch dann wuerde die Annahme nicht zutreffen. Weder enthaelt die zum Zeitpunkt des Kaufes gueltige AGB eine Klausel, nach der Talkline die Eigentumsrechte behaelt, noch habe ich irgendwelchen Zusatzvereinbarungen zugestimmt, die dies zur Folge haetten.

* ebensowenig existieren AGB Klauseln oder Zusatzvereinbarungen, nach denen ich zur Ruecksendung der Karte verpflichtet bin.



Sie sagen in obigem Brief, dass ein Hinweis auf das Faelligwerden der Gebuehr im Fruehjahr 2004 erfolgte. Leider sind Hinweise rechtlich nicht bindend und verpflichten zu nichts... Ansonsten moechte ich Talkline darauf *hinweisen*, dass die von mir getaetigten Zahlungen nur als Darlehen zu verstehen sind und ich deren Rueckerstattung mit 5% Zinsen zum Ende des Vertrages erwarte.


Zum 'Hinweis' selbst: Sie meinen hier wahrscheinlich den Zusatz zu Rechnung 04/2004 auf meiner Online-Rechnung und wollen diesen als 'AGB-Aenderung' verstanden wissen. Das kann ich aber in keiner Art und Weise nachvollziehen:


* eine AGB-Aenderung erfordert Schriftform (Abschnitt 1.2 der seinerzeit gueltigen AGB). Online-Rechnungen genuegen dieser Form offensichtlich nicht und ersetzen diese auch nicht. Zum Ersatz nach Par.127a BGB waere zumindest eine kryptographische Signatur erforderlich, was aber nicht der Fall ist.

* in AGB-Aenderungen muss explizit auf eine schriftliche Widerrufsmoeglichkeit hingewiesen werden. Stattdessen wurde -- fast schon sittenwidrig -- nur eine teure 0180er Telefonnummer als Widerrufsmoeglichkeit angegeben, die zudem nur vom Handy ansich, nicht aber von einem guenstigeren Festnetzanschluss erreicht werden konnte.

* genannte AGB-Aenderung setzt voraus, dass sich die Karte noch im Eigentum von Talkline befindet. Wie oben schon gezeigt, ist dies offensichtlich falsch.

Eine Eigentumsuebertragung kann nur durch einen gesonderten Schenkungs- oder Verkaufsvertrag bzw. Automatismen wie Ersitzung oder Erbschaft erfolgen. Solch ein Vertrag benoetigt zumindest meine explizite Zustimmung und kann nicht durch AGB-Aenderungen zustande kommen.

* auch wenn die vorigen Punkte nicht zutreffen wuerden, kommt bei genannter Rechnung Par.305c BGB zum Einsatz:

| (1) Bestimmungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die nach den Umständen, insbesondere nach dem äußeren Erscheinungsbild des Vertrags, so ungewöhnlich sind, dass der Vertragspartner des Verwenders mit ihnen nicht zu rechnen braucht, werden nicht Vertragsbestandteil.

Das aeussere Erscheinungsbild der Talkline-Online Rechnung ist stets so, dass mittig Werbung fuer teure Zusatzdienstleistungen betrieben wird. Es ist kaum zu erwarten, dass dort ploetzlich eine AGB-Aenderung steht.

Es ist klar, dass dieses Verstecken das Ziel hatte, von moeglichst vielen Kunden die 8.97 EUR abzukassieren. 'Leider' wird dadurch die AGB Aenderung ungueltig...




Um Missverstaendnissen vorzubeugen und um die noetigen rechtlichen Schritte in Gang zu setzen, moechte ich Sie bitten, mir mitzuteilen:


* ob Sie immer noch auf die Ruecksendung der Karte bestehen, oder

* stattdessen eine Gebuehr von 8.97 EUR erheben, oder

* die Nichtigkeit des 'Hinweises' bzw. der AGB-Aenderung akzeptieren, und die urspruenglichen AGBs (Januar 2003) unveraenderlich in Kraft sind
Menü
[1.1] kohle_aber_dalli antwortet auf ensc
20.11.2004 13:44
Hi ensc,

vielen Dank für Deinen sehr ausführlichen Beitrag. Hoffentlich lesen diesen viele Forumsteilnehmer,damit sie einen Einblick in die fiesen Machenschaften von Talkline bekommen.

Schönes Wochenende wünscht

kohle_aber_dalli
Menü
[1.1.1] Paul-Merlin antwortet auf kohle_aber_dalli
21.11.2004 19:49
Benutzer kohle_aber_dalli schrieb:
Hi ensc,

vielen Dank für Deinen sehr ausführlichen Beitrag. Hoffentlich lesen diesen viele Forumsteilnehmer,damit sie einen Einblick in die fiesen Machenschaften von Talkline bekommen.

Schönes Wochenende wünscht

kohle_aber_dalli


Hi,

der Beitrag von ensc zeigt einmal mehr, wie der "Service" von TL zu bewerten ist. Bei Problemen wird nach "Schema F" verfahren, ohne Rücksicht ob dies dem tatsächlichen Sachverhalt gerecht wird. Dies führt dann häufig zu absurden Ergebnissen. Die Verwicklung von TL in zahllose Dialer-Betrugsfälle steht beispielhaft dafür. Ich wundere mich schon ein wenig, dass es gleichwohl immer noch Fürsprecher für TL gibt, die sich dort mit ihrem Handyvertrag offenbar noch gut aufgehoben fühlen.

mfg

Paul-Merlin
Menü
[1.1.1.1] o2 - can do? antwortet auf Paul-Merlin
30.11.2004 19:10
Wenn man keine Probleme mit Talkline hat, ist auch alles noch gut. Ich hab auch eins von Talkline, mittlerweile Vertrag gekündigt und in Prepaid umwandeln lassen. Bis heute noch problemlos...
Menü
[1.2] tcsmoers antwortet auf ensc
30.11.2004 20:03
Benutzer ensc schrieb:
Benutzer kohle_aber_dalli schrieb:

Gesamtrechnung von Talkline erhalten. Die wollen 8,97 Euro Gebühren für die Mobilfunkkarte.


Ich streite mich mit denen auch schon 'ne Zeit lang rum. Sie haben
sich sogar zu

| Eine Ruecksendung der Karte ist auch nachtraeglich noch moeglich. Sollte Ihnen die Gebuehr schon berechnet worden sein, wird sie selbstverstaendlich erstattet.

erweichen lassen... ;)


Vielleicht interessant und als weitere Argumentationshilfe brauchbar, angehaengt meine letzte Nachricht an TL:


-------


Bzgl. Ihrer Mitteilung 'Gebuehr Mobilfunkkarte' vom 16.11.2004:


Sie unterstellen in dieser Mitteilung, dass:

* eine Gebuehr fuer die Nicht-Ruecksendung der Mobilfunkkarte aufgrund einer Preisliste erhoben wird,

* diese Karte im Besitz von Talkline bleibt und

* nach Ablauf des Vertrages zurueckgesendet werden muss.



Diese Annahmen sind falsch, da:

* diese Gebuehr nicht in der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses (Januar 2003) gueltigen Preisliste enthalten war.

* sich die Karte garantiert nicht in Ihrem Besitz befindet, sondern 20cm von hier entfernt in meinem Handy.

Sie meinen hier wahrscheinlich 'Eigentum'; aber auch dann wuerde die Annahme nicht zutreffen. Weder enthaelt die zum Zeitpunkt des Kaufes gueltige AGB eine Klausel, nach der Talkline die Eigentumsrechte behaelt, noch habe ich irgendwelchen Zusatzvereinbarungen zugestimmt, die dies zur Folge haetten.

* ebensowenig existieren AGB Klauseln oder Zusatzvereinbarungen, nach denen ich zur Ruecksendung der Karte verpflichtet bin.



Sie sagen in obigem Brief, dass ein Hinweis auf das Faelligwerden der Gebuehr im Fruehjahr 2004 erfolgte. Leider sind Hinweise rechtlich nicht bindend und verpflichten zu nichts... Ansonsten moechte ich Talkline darauf *hinweisen*, dass die von mir getaetigten Zahlungen nur als Darlehen zu verstehen sind und ich deren Rueckerstattung mit 5% Zinsen zum Ende des Vertrages erwarte.


Zum 'Hinweis' selbst: Sie meinen hier wahrscheinlich den Zusatz zu Rechnung 04/2004 auf meiner Online-Rechnung und wollen diesen als 'AGB-Aenderung' verstanden wissen. Das kann ich aber in keiner Art und Weise nachvollziehen:


* eine AGB-Aenderung erfordert Schriftform (Abschnitt 1.2 der seinerzeit gueltigen AGB). Online-Rechnungen genuegen dieser Form offensichtlich nicht und ersetzen diese auch nicht. Zum Ersatz nach Par.127a BGB waere zumindest eine kryptographische Signatur erforderlich, was aber nicht der Fall ist.

* in AGB-Aenderungen muss explizit auf eine schriftliche Widerrufsmoeglichkeit hingewiesen werden. Stattdessen wurde -- fast schon sittenwidrig -- nur eine teure 0180er Telefonnummer als Widerrufsmoeglichkeit angegeben, die zudem nur vom Handy ansich, nicht aber von einem guenstigeren Festnetzanschluss erreicht werden konnte.

* genannte AGB-Aenderung setzt voraus, dass sich die Karte noch im Eigentum von Talkline befindet. Wie oben schon gezeigt, ist dies offensichtlich falsch.

Eine Eigentumsuebertragung kann nur durch einen gesonderten Schenkungs- oder Verkaufsvertrag bzw. Automatismen wie Ersitzung oder Erbschaft erfolgen. Solch ein Vertrag benoetigt zumindest meine explizite Zustimmung und kann nicht durch AGB-Aenderungen zustande kommen.

* auch wenn die vorigen Punkte nicht zutreffen wuerden, kommt bei genannter Rechnung Par.305c BGB zum Einsatz:

| (1) Bestimmungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die nach den Umständen, insbesondere nach dem äußeren Erscheinungsbild des Vertrags, so ungewöhnlich sind, dass der Vertragspartner des Verwenders mit ihnen nicht zu rechnen braucht, werden nicht Vertragsbestandteil.

Das aeussere Erscheinungsbild der Talkline-Online Rechnung ist stets so, dass mittig Werbung fuer teure Zusatzdienstleistungen betrieben wird. Es ist kaum zu erwarten, dass dort ploetzlich eine AGB-Aenderung steht.

Es ist klar, dass dieses Verstecken das Ziel hatte, von moeglichst vielen Kunden die 8.97 EUR abzukassieren. 'Leider' wird dadurch die AGB Aenderung ungueltig...




Um Missverstaendnissen vorzubeugen und um die noetigen rechtlichen Schritte in Gang zu setzen, moechte ich Sie bitten, mir mitzuteilen:


* ob Sie immer noch auf die Ruecksendung der Karte bestehen, oder

* stattdessen eine Gebuehr von 8.97 EUR erheben, oder

* die Nichtigkeit des 'Hinweises' bzw. der AGB-Aenderung akzeptieren, und die urspruenglichen AGBs (Januar 2003) unveraenderlich in Kraft sind

Bei Drillisch habe ich Diskussion folgendermassen abgebrochen:

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir vorab eine Bestätigung Ihres Datenschutzbeauftragten, dass die auf der SIM-Karte vorhandenen Daten unwiederherstellbar vernichtet werden. Desweiteren bitte ich nach der "Vernichtung" um eine entsprechende schriftliche Bestätigung, dass alle Daten im Rahmen der informellen Selbstbestimmung vernichtet wurden.
Vom Datenschutzbeauftragten benötige ich in diesem Zusammenhang eine ladungsfähige Anschrift.

bla bla bla

peso
Menü
[1.3] toggle antwortet auf ensc
01.04.2006 21:29
Ich habe mir vorhin die AGBs von Talkline kurz angeschaut. Ich konnte allerdings den Artikel bzgl. des Sim-Kartenpfands nicht finden. Kann vielleicht jemand mir einmal die Seitenzahl der AGB sagen, damit ich Blindfisch das finde?

Schon einmal danke!
Menü
[2] mumpel antwortet auf kohle_aber_dalli
30.11.2004 14:05
Hallo - da hast Du ja überhaupt Glück, daß sie Deine Kündigung offiziell erhalten haben - wennauch die angeblich angefallene Gebühr eine Schweinerei ist! Ich habe schon 2x gekündigt und bisher keine Antwort erhalten. Einmal per Mail, dann per Einschreiben! Kann das aber noch mehrmals machen, denn mein Vertrag läuft noch bis Juni 2006...
Wie hast Du überhaupt die Kündigung zu denen hinbekommen? Vielleicht hast Du einen Ratschlag...
Gruß mumpel
Menü
[2.1] kohle_aber_dalli antwortet auf mumpel
30.11.2004 14:45
Hi!

Vielleicht liegt es daran, daß dein Vertragsende noch in weiter Ferne liegt (aus TL-Sicht). Ich habe den Vertrag damals mit Einschreiben ca. 4 Monate vor Ende der Vertragslaufzeit gekündigt. Hast Du eine Kündigungsbestätigung in deinem Schreiben an TL verlangt?

Ciao,

kohle_aber_dalli
Menü
[2.1.1] mumpel antwortet auf kohle_aber_dalli
30.11.2004 17:55
Ja, hab ich; in beiden Fällen! Muß wohl doch ein Übergabeeinschreiben schicken...
Gruß mumpel
Menü
[2.1.1.1] avak antwortet auf mumpel
23.12.2004 22:35
Hallo,

die Kündigung war bei mir kein Problem: 4 Monate vor Vertragsende per einfachem Brief mit der Bitte um schriftliche Bestätigung, die auch umgehend kam. So soll es sein.

Ärgerlicher die Sache mit den EUR 8,97: das wusste ich nur dank dem Teltarif-Newsletter, ich lese ja nicht die Rechnungen von A-Z durch. So habe ich die Karte einen Tag nach Vertragsablauf am 30.11.2004 per einfachem Brief zurück geschickt in dem Vertrauen, dass auch hier alles gut gehen wird.

Leider war das mit dem einfachen Brief wohl ein Fehler. Die EUR 8,97 erschienen auf meiner Schlussrechnung. Mein Einwand per E-Mail, dass ich die Karte zurückgeschickt habe und eine Gutschrift erwarte, wurde mit einer Standardantwort abgebügelt, die lediglich auf die angebliche 'Vertragsänderung' in der Rechnung hinwies, auf meine zurückgeschickte Karte aber nicht einging. Bis heute ist keine Gutschrift bei mir eingegangen.

Meine Fragen an die Experten:

1.) Ist die Vorgehensweise mit der Vertragsänderung per Online-Rechnungshinweis und einer 4 Wochen Widerspruchsfrist wirklich rechtlich nicht haltbar?
2.) Hat schon jemand erfolgreich Einspruch eingelegt? Wie ist das gegangen?
3.) Ich überlege, die Lastschrift rückzubuchen und den Rechnungsbetrag minus 8,97 zu überweisen, natürlich nicht ohne einen entsprechenden Brief. Hat da jemand Erfahrung mit? Gefahr: Auf das Rückbuchen einer Lastschrift steht eine saftige Strafgebühr laut Vertrag, und der ist wahrscheinlich rechtens.
4.) Alternativ könnte man die Rückzahlung des Betrages mehrstufig anmahnen und letztendlich einen Mahnbescheid schicken. Talkline spekuliert möglicherweise darauf, dass niemand wegen der 8,97 den Aufwand macht.

Wie sieht das rechtlich aus? Wie sind die Erfolgsaussichten? Mich ärgert das Ganze ziemlich, obwohl ich insgesamt mit dem Talkline Vertrag zufrieden war.

Viele Grüße aus Köln, schöne Festtage wünscht

Christof
Menü
[2.1.1.1.1] avak antwortet auf avak
29.12.2004 22:58
Hallo,

keiner hat Erfahrungen damit oder es mal versucht? Ich habe noch was gefunden in den AGB von Talkline (AGB Stand 05/01, §14.1):

'Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen eines Vertragsverhältnisses sind schriftlich vorzunehmen. Gleiches gilt für die Aufhebung des Schriftformgebotes.'

Damit dürfte die 'Gebühr Mobilfunkkarte' für Altkunden wohl vom Tisch sein, oder? Ich habe heute in einem Brief Talkline mit dem Sachverhalt konfrontiert, nun bin ich gespannt, ob da was kommt.

Ciao,

Christof
Menü
[2.1.1.1.1.1] rueben antwortet auf avak
03.05.2005 12:13
So viel dazu bei mir ging nix nach 2 emails diese Antwort.
Brauch tman ja wohl nicht weiter kommentieren, nie wieder bei dem Laden.

Sehr geehrter Herr xxx,

vielen Dank für Ihre eMail.
An dem Sachverhalt unserer letzten Mitteilung hat sich
nichts geändert.
Wir werden den diesbezüglichen Schriftwechsel daher
einstellen.

Wir hoffen, Ihnen mit diesen Informationen
weitergeholfen zu haben.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Talkline Team
Menü
[2.1.1.1.1.1.1] uviva antwortet auf rueben
06.05.2005 14:04
Na toll, hätte ich dieses Forum doch schon eher entdeckt!!

Auch ich bekam heute meine Abschlussrechnung mit der Gebühr für die Karte... Habe mich dann sofort ans Telefon gehängt (10 Minuten Warteschleife) und beschwert und die Erklärungen erhalten, die auch schon in euren Antworten drin sind (geänderte AGB, etc.).

In der schriftlichen Kündigungsbestätigung von TL stand davon nicht ein Wort!!

Das finde ich wirklich eine Riesen-Frechheit und -Abzocke. Es geht ja nicht nur um den Betrag, sondern ich finde das Prinzip einfach unglaublich. Normalerweise gehört dieser Hinweis doch wenigstens in die Kündigungsbestätigung!

Außerdem ist die Erklärung von TL, die Karte sei TL-Besitz, ja wohl mehr als lächerlich. Ich war immerhin 5 Jahre TL-Kundin und wie sieht das mit Prepaid-Kunden aus? Müssen die vielleicht auch alle ihre Karten zurückschicken?

Also, wenn jemand eine Idee hat, was man da noch machen könnte, bzw. wie man dem ganzen noch mehr Öffentlichkeit verschaffen kann - ich bin auf jeden Fall dabei. Denn - wie gesagt - das ist wirklich Abzocke.
Menü
[2.1.1.1.1.1.1.1] armas antwortet auf uviva
21.05.2005 07:32
Mir ging es genauso: Talkline schickt weiterhin stupide Rechungen und bucht Geld von meinem Konto ab,obgleich ich 2 mal schriftlich die Abbuchungsermächtigung widerrufen habe.Vorschlag: Massenweise beschweren bei der Aufsichtbehörde für Post -und Telekommunikation, http://www.regtp.de/nach Vetragsende Widerruf der Ermächtigung, personenbezogene Daten im Zusammenhang mit dem beendeten Vertrag, zu speichern und insbesondere weiterzugeben bzw sperren(§ 35 Abs. 4 BDSG).(Inkassoinstitute).Sollten dann Daten trotzdem weitergegeben werden,Stafantrag nach dem BDSG
(§ 43)stellen.
Menü
[2.1.1.1.1.1.1.2] bruno antwortet auf uviva
30.05.2005 13:20
Bin auch abgezockt worden. Gleich zweimal für Zwei zurückgeschickte SIM-Karten keine Erstattung. Angeblich zwei Wochen zu spät zurückgeschickt. SAFTLADEN!!!
NIE WIEDER TALKLINE!!! :-(
Menü
[2.1.1.1.1.1.1.2.1] joli77 antwortet auf bruno
02.06.2005 20:17
Zunächst danke ich allen, die in diesem Forum wertvolle Hinweise zu der Problematik mit der Talkline-Gebühr für die SIM-Karte bei Kündigung des Vertrages gegeben haben. Ich habe nach folgendem Schreiben an Talkline meine 8,97 EUR erstattet bekommen:

"In Ihrer Antwort auf meinen Widerspruch gegen die o.g. Gebühr in meiner letzten Handyrechnung nehmen Sie Bezug darauf, dass auf den Rechnungen im Frühjahr 2004 auf die Einführung dieser Gebühr "ausdrücklich hingewiesen" wurde. Dieser Hinweis, der zudem an einer Stelle plaziert war, wo sonst allgemeine Werbung abgedruckt wurde, hat rechtlich keinerlei bindende Wirkung. In der bei Vertragsabschluss gültigen AGB und Preisliste gab es diese Gebühr nicht. Ich habe mich inzwischen rechtlich beraten lassen und stelle fest:
- dass AGB-Änderungen einer ausdrücklichen Schriftform bedürfen und nicht nur als Mitteilung auf der Rechnung abgedruckt werden dürfen.
- dass in AGB-Änderungen explizit auf eine schriftliche Widerrufsmöglichkeit hingewiesen werden muss. Stattdessen haben Sie nur eine teure 0180er Telefonnummer als Widerrufsmöglichkeit angegeben.
- nach §305c BGB kommen "Bestimmungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die nach den Umständen, insbesondere nach dem äußeren Erscheinungsbild des Vertrags, so ungewöhnlich sind, dass der Vertragspartner des Verwenders mit ihnen nicht zu rechnen braucht, werden nicht Vertragsbestandteil." Dieser Teil der AGB ist somit nichtig.
- die SIM-Karte sich nicht im Besitz von Talkline befindet, sondern von mir bei Vertragsabschluss käuflich erworben wurde. Eine Eigentumsübertragung an Talkline oder gar Schenkung o.ä. hat nicht stattgefunden.

Sollte die beanstandete Gebühr in Höhe von 8,97 EUR, die zusammen mit der letzten Rechnung unberechtigterweise von meinem Konto per Lastschrift eingezogen wurde, von Ihnen nicht innerhalb von 14 Tagen auf mein Konto zurück überwiesen worden sein, werde ich der Lastschrift widersprechen. Ich werde dann den Rechnungsbetrag abzüglich der o.g. Gebühr an Talkline überweisen.
Abschließend stelle ich fest: Wenn es Ihnen tatsächlich um die Rücksendung der SIM-Karte gegangen wäre, hätten Sie in Ihrem Kündigungs-Bestätigungsschreiben vom 13.12.2004 auf die entsprechende Klausel hingewiesen. Es handelt sich also vermutlich um eine versteckte Deaktivierungsgebühr, die von den Gerichten jedoch ausdrücklich verboten wurde. Ich habe persönlich kein Interesse an der deaktivierten SIM-Karte und biete Ihnen hiermit an, diese innerhalb von 14 Tagen bei mir abzuholen. Danach wird die Karte vernichtet.
Sollten Sie mit dieser Vorgehensweise nicht einverstanden sein sein, behalte ich mir ausdrücklich vor, rechtliche Schritte über meinen Anwalt gegen Sie einzuleiten und Ihnen alle entstehenden Kosten (Anwalt, Rückbuchungsgebühr, Porto etc.) in Rechnung zu stellen."
Menü
[2.1.1.1.1.1.1.2.1.1] armas antwortet auf joli77
05.06.2005 12:31
Hallo,

ich habe mit Talkline im Prinzip die gleichen Probleme, wie hier im Forum beschrieben.Mehrere Schreiben an Talkline blieben unbeantwortet,und es kamen immer wieder Rechnungen, denen ich jedesmal widersprach. Obwohl ich gegenüber TL 2x schriftlich die Einzugsermächtigung widderufen hatte, buchten sie weiter frech Geld von meinem Konto ab,ich musste die Beträge immer wieder zurückrufen. Gestern habe ich nun von einer Inkassofirma, einen Drohbrief erhalten. Ich soll jetzt 68 Euro bezahlen. Ich werde jetzt die Aufsichtsbehörde für Post-und Telekommunikation einschalten auch mit Hinweis auf dieses Forum, in dem sich ja eine ganze Reihe von Geschädigten geäußert hat.
Im übrigen sehe ich einer Klage von Talkline gelassen entgegen, denn dann müssen die nachweisen, dass ihre "Geschäftspolitik" rechtlich haltbar ist.
Menü
[2.1.1.1.1.1.1.2.1.2] juliklee antwortet auf joli77
20.12.2005 09:31
Das ist ja unglaublich! Mit diesem Text hat es wirklich geklappt. Vielen Dank joli! Ich hätte nie gedacht, dass die das Geld wieder rausrücken, aber gerade haben sie auf meine email geantwortet..."Wir werden ihnen die Gebühr für die Sim-Karte in den nächsten tagen auf Ihr
Konto zurücküberweisen."
ich bin begeistert. Da stimmt rechtlicht also tatsächlich was nicht. Nie wieder Talkline.
Menü
[2.1.1.1.1.1.1.2.1.3] RE: 8,97 Euro Gebühr - Problem gelöst!
JürgenS antwortet auf joli77
07.03.2006 01:45
Hallo joli77,
Danke für den Text! Hat bestens funktioniert!

Ich hatte meinen Vertrag zum 31.12.05 gekündigt und auf der letzten Rechung wurde immer noch die Kartengebühr berechnet (die haben nix dazugelernt in der letzten Zeit...). Auf meinen Beschwerdeanruf kam das üblich Formschreiben. Ich habe dann sofort Anfang Februar die Karte zurückgeschickt; hat aber nichts geholfen. Erst nach deinem tollen Text kam am nächsten Tag die Bestätigung der Rückzahlung. 2 Wochen später war dann tatsächlich das Geld wieder auf dem Konto!

Jürgen
Menü
[2.1.1.1.1.1.1.2.1.4] Salomee antwortet auf joli77
29.03.2006 17:42
Hallo,

wie schön, hier von Euren Erfolgen zu lesen! Ich habe soeben auch die besagte Gebühr abgezogen bekommen, und werde natürlich widersprechen.
Muss das per Einschreiben erfolgen, oder geht das auch online / per Fax? (=Kostengünstiger)

Viele Grüße
Salomee

Menü
[2.1.1.1.1.1.1.2.1.4.1] bruno antwortet auf Salomee
30.03.2006 08:08
Hallo,

wenn man an Talkline schreibt, dann sicherheitshalber immer per Einwurfeinschreiben. Das gilt evtl. vor Gericht als zugestellt.

Gruß
Bruno
Menü
[2.1.1.1.1.1.1.2.1.4.1.1] Elke-Carola antwortet auf bruno
01.04.2006 21:37
Hallo,
ich habe gleich per Email (ist billiger) protestiert!
Emal: Kundenbetreuung@talkline.de
Du erhälst dann in der nächtsten Minute die
"Talkline Empfangsbestätigung". Im übrigen ist der Fa. Talkline im BGH-Urteil vom 18.4.2002 diese gesetzwidrige Deaktivierungsgebühr bereits verboten worden. Desweiteren hast Du die Karte gekauft.
Viel Glück und schönes Wochenende
Menü
[…1.1.1.1.1.1.2.1.4.1.1.1] abhome antwortet auf Elke-Carola
05.04.2006 21:44
Hallo, mir ist auch zufällig diese Gebühr aufgefallen und das kam mir gleich spanisch vor. Dann stieß ich hier auf die Beiträge und habe Talkline gleich mal eine Mail geschrieben. Der Inhalt war leicht abgeändert, dem ähnlich eines Vorredners.
Kann mir jemand mal den Teil der Rechnung schicken, wo das mit der AGB-Änderung draufstand bzw. die Rechnung so anonymisieren, dass ich etwas in der Hand habe?(hab sie leider schon weggeworfen). Wollte nämlich, egal ob meine Mail jetzt an Talkline erfolgreich gewesen wäre oder nicht, das ganze mal an unere Zeitung hier in Magdeburg herantragen. Die haben so einen Leseranwalt und der hat mir schonmal gut geholfen. Und vieleicht wird ja ein Artikel draus....
Hier jedenfalls die heutige Antwortmail von Talkline:
*****************
Sehr geehrter Herr Battke,

vielen Dank für Ihre eMail.

Sie beanstanden die Gebühr für die Mobilfunkkarte.

Bitte beachten Sie, daß wir auf diese Gebühr in unserer Preisliste hinweisen. Unsere Bestandskunden wurden im Frühjahr 2004 in ihren Rechnungen auf die Einführung der Gebühr ausdrücklich hingewiesen.

Sie haben bei Vertragsabschluß eine SIM-Karte zur Verfügung gestellt bekommen. Diese Karte geht nicht in Ihr Eigentum über und muß daher nach Vertragsende innerhalb von 14 Tagen an uns zurückgeschickt werden. Geschieht dies nicht, stellen wir den Gegenwert der Karte mit 8,97 EUR in Rechnung.

Aufgrund der eindeutig vorgegebenen Frist ist eine Gutschrift bei nicht fristgerechter Rücksendung der Karte nicht möglich.

Es ist zwar richtig, daß Änderungen schriftlich angezeigt werden müssen, es ist aber nicht vorgeschrieben, daß dies in Briefform zu erfolgen hat. Da Sie gegen die entsprechende Rechnung keinen Widerspruch eingelegt haben, wird einer Erstattung nicht entsprochen.


Wir hoffen, Ihnen mit diesen Informationen weitergeholfen zu haben.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Talkline Team
*************

Irgendwie war ich stinkig nach der Mail. Seit wann muss man SIM-Karten zurückschicken oder werden diese in Rechnung gestellt? Die schmeißen die Teile doch auch nur weg. Ich empfinde das einfach mal als dreist. Und steht denn irgendwo, das ich sie zurückschicken muss? Ich find das ja noch nichtmal in den AGBs.

Hoffe mir schickt jemand eine Rechnung zu und dass mir jemand auch die Stelle in den jetzt gültigen AGBs nennen kann, damit ich gegenüber dem Anwalt was in der Hand habe und er einen Ansatzpunkt hat. Meine Mailadresse ist XXabhome@freenet.deXX (bitte die XX wegnehmen..ist nur wegen gewisser Suchroboter, die einen evtl. mit Spam vollmüllen, wenn sie die Mailadresse finden)

Viele Grüße aus Magdeburg
Menü
[…1.1.1.1.1.2.1.4.1.1.1.1] gustlcom antwortet auf abhome
18.04.2006 17:10
Hallo!

Auch ich habe das Problem mit Talkline wegen der 8,97 € Gebühr für die Mobilfunkkarte, nachdem ich meinen Vertrag zum 31.01.2006 gekündigt habe. Habe mich auch schon mit abgeänderten Musterschreiben hier aus dem Forum an Talkline gewand mitdem Ergebnis das ich außer Ihrem Standardschreiben mit Hinweis auf Einführung der Gebühr auf einer Rechnung im Frühjar 2004 und weiterer Mahnschreiben nun ein Inkassobüro am Hals hab das die Gebühr für die Karte plus Gebühren für Rücklastschriften von mir einfordern will! Habe mich bei meinem Anwalt schlau gemacht und der bestätigte mir,daß das was TALKLINE hier abzieht absolut unrechtmäßig ist und die Fa. ihm diesbezüglich schon bekannt ist! Leider kann er solange es kein gerichtliches Mahnverfahren eingeleitet ist nichts für mich machen, außer ich würde die Kosten selbst tragen, was mir genauso viel kosten würde als wenn ich TALKLINE das Geld in den Rachen schmeiße. Ich solle ein gerichtliches Mahnverfahren abwarten, falls es soweitkommen sollte und dann Widerspruch bei Gericht einlegen,denn dann könnte er für mich aktiv werden und da TALKLINE den Prozess sowieso verliert käme ich dann kostenlos davon. Nun habe ich dem Inkassounternehmen also meinen Widerspruch sowie eine Abschrift meines Schreibens an TALKLINE übersendet und warte einfach mal ab wie es weitergeht!
Menü
[…1.1.1.1.2.1.4.1.1.1.1.1] abhome antwortet auf gustlcom
18.04.2006 17:54
Hat niemand einen Scanner, um mir mal die Rechnung, in welcher auf diese neue Gebühr Anfang 2004 hingewiesen wurde, abzuscannen? Dann einfach in ein beliebiges Grafikprogramm und die persönlichen Daten schwärzen... Ich will nur mal eine "Musterrechnung" haben, um dem Anwalt der Zeitung hier mal etwas vorlegen zu können.
Aber ohne eine Beispielrechnung bin ich echt aufgeschmissen, weil ich hab meine ja nicht mehr.... hoffe jemand macht sich mal die Mühe und vielleicht wird wie schon einmal erwähnt ein Zeitungsbericht daraus in dem die Machenschaften von Talkline aufgedeckt werden...

Viele Grüße

Menü
[…1.1.1.2.1.4.1.1.1.1.1.1] ferrari antwortet auf abhome
21.04.2006 10:58
Habe den TL auf den Schwanz getreten,

"Sehr geehrte Damen und Herren,

sie erhalten wie schon geschrieben keinen einzigen € Cent!

Die Deaktivierungsgebühr ist rechtswiedrig und wurde der TL Im übrigen mit
BGH-Urteil vom 18.4.2002 verboten !

Sollte sie weiterhinn versuchen rechtswiedrig neue Einnahmequellen zu
generieren, so werde ich Anzeige erstatten und zwar bei der
Staatsanwaltschaft und bei der Regulierungsbehörde!

MfG
Nie wieder Talkline, versprochen !!!"
Schaut was heute mit der Post gekommen ist!

http://www.fairkauf13.de/talkline.jpg

Also nicht bezahlen und weitersagen!!!
Menü
[…1.1.2.1.4.1.1.1.1.1.1.1] kadejott antwortet auf ferrari
28.04.2006 10:16
Na da bin ich mal gespannt, was die bei mir alles probieren.
Habe auch schon Widerspruch gegen diese Gebühr eingelegt.

Leider habe ich bei dem Verein noch einen zweiten Vertrag.
Dort habe ich festgestellt, daß ohne mein Zutun immer wieder die Rufumleitung aktiviert wird. Natürlich kostet jede Rufumleitung 58 Cent plus MwSt.
Ich habe denen angedroht, den Vertrag fristlos zu kündigen, wenn sie die im Netz gespeicherten Rufumleitungen nicht deaktivieren.
Nach langem hin und her haben sie erstmal alle Gebühren erstattet.
Vorsichtshalber habe ich den Vertrag dann erstmal fristgemäß gekündigt.
Bin mal gespannt, ob das Theater mit der SIM-Karten Gebühr dann wieder von vorne losgeht.
Auch für mich gilt: Nie wieder Talkline !
Menü
[…1.1.1.1.2.1.4.1.1.1.1.2] gustlcom antwortet auf gustlcom
05.06.2006 20:14
Also nach über 2 Monaten habe ich bis heute nichts mehr von dem INKASSO-Büro gehört und von TALKLINE habe ich nur eine Mitteilung erhalten, daß meinem Konto 14,45 € für die Berechnung der 2. Rücklastschrift gutgeschrieben worden sind!Von den Gebühren für die 1. Rücklastschrift sowie der eingeklagten Summe von € 8,97 für die Mobilfunkkarte und den zusätzlichen INKASSO-Gebühren kein Wort!
Menü
[…1.1.1.2.1.4.1.1.1.1.2.1] abhome antwortet auf gustlcom
10.06.2006 22:30
Hallo!

Ich hatte ja leider mit meinen zwei Schreiben keinen Erfolg bei Talkline. Also machte ich meine Drohung war und habe das gaze an den Leseranwalt unserer Tageszeitung in Magdeburg weitergeleitet..mti amt meiner Mails, dem Verweis auf das Forum hier etc. Und siehe da. Als ich jetzt aus dem Urlaub zurückkam, lagen ein Brief vom Anwalt als auch von Talkline im Briefkasten. Talkline hat mir den Betrag kommentarlos wieder gutgeschrieben. Keinerlei Aussage warum ;)
Im brief des Anwalts stand dann folgendes:
----------------------------------
Sehr geehrter Herr Battke,
sie wandten sich wegen eines Problems mit Talkline an die Redaktion Leseranwalt. Wir haben Ihre Anfrage an das Unternehmen weitergeleitet und folgende Antwort erhalten:
"Der Kunde hat auf seiner Rechnung vom 29.04.2004 den Hinweis zur Mobilfunkkartengebühr erhalten. Ihm wurde ein 4-wöchiges Widerrufsrecht eingeräumt. Dies hat er nicht genutzt und so wurde die Gebühr der Mobilfunkkarte bei Knüdigung berechnet. Zudem hätte er die Möglichkeit gehabt, die Karte 14 tage nach Kündigungsdatum an uns zu senden, und er hätte automatisch die Gebühr erstattet bekommen.
Offensichtlich sind ihm beide Möglichkeiten "durchgerutscht" - deshalb werden wir ihm die Gebühr aus Kulanzgründen gutschreiben."

Wir hoffen, dass wir damit zur Lösung dieses Problems beitragen konnten und werden über den Sachverhalt evtl. demnächst in der Zeitung berichten.

Ihnen wünschen wir [....]
------------------------------------

Tja....hat Talkline nun Muffensausen bekommen? Dass ja kein großes Trara entsteht?
Leider haben sie sich ja nicht dazu geäußert, was sie denn mit dem Simkarten machen, wenn sie diese zugeschickt bekommen. Sicherlich auch nur wegschmeißen. Ich finds allgemein seltsam, dass Talkline eine Rücktrittsmöglichkeit für eine Gebühr anbietet. Wenn Talkline nicht wüsste, dass es viele überlesen, würden sie die Rücktrittsmöglichkeit doch gar nicht anbieten. Es wird doch keiner lesen und sagen..ach is schon okay...bezahle ich.
Ich werde jedenfalls der Leseranwaltredaktion noch einmal ein kleines Dankesschreiben und eine Art Antwort auf die Aussage Talkline's mailen... auch in der Hoffnung, es wird veröffentlicht...

Allen anderen kann ich nur raten, solange Talkline seine Politik nicht ändert, nicht aufzugeben... bei der Bild-Zeitung soll es übrigens auch so einen Leseranwalt geben ;)

Grüße aus Magdeburg...
Menü
[…1.1.1.1.1.2.1.4.1.1.1.2] ichich35 antwortet auf abhome
04.07.2006 11:53
Danke an alle für ihre wertvollen Hinweise in diesem Forum über den Abzockverein Talkline.

Habe meinen Vertrag bei denen im Juni 2004 abgeschlossen und AGB Stand 11/03 erhalten. Darin und auch später keinerlei Hinweise auf diese Pseudogebühr.
Auch in der Bestätigung meiner Kündigung kein Hinweis darauf.
Mein Vertrag lief bis 21.6.06, die letzte Rechnung stammt vom 27.6.06. Darin wird ohne jeglichen Hinweis auf Fristen oder Rückgabemöglichkeiten die Gebühr in Rechnung gestellt!
Als Antwort auf meinen Widerspruch erhielt ich die allseits bekannte Standardmail, worin auf eine 14-Tagesfrist hingewiesen wird, die man versäumt hätte einzuhalten.
Witzigerweise sind vom 21.6. bis zum 27.6. aber noch gar keine 14 Tage vergangen.
Daran sieht man, daß Talkline versucht, den Kunden erstmal über den Tisch zu ziehen.
Bin mal gespannt, wie der Saftladen jetzt auf mein geharnischte Schreiben reagiert.

Habe denen eine Frist zur Erstattung gesetzt und darauf hingewiesen, daß ich anschließend den Betrag rückbuchen lasse.

NIE WIEDER TALKLINE!
Menü
[2.1.1.1.1.1.1.2.1.5] Salomee antwortet auf joli77
26.05.2006 15:26
Guten Tag!

Auch ich habe erstmal allen zu danken hier für Eure wertvollen Hinweise, allen voran Joli! Mit seinem Schreiben in etwas abgewandelter Form - (bei mir gings um 2 Mobilfunkverträge, die wir gekündigt hatten), habe ich nur 2 Tage nach dem Schreiben heute die Antwort erhalten:

"vielen Dank für Ihre eMail.
Wir werden Ihnen die Gebühren für die Mobilfunkkarten in den nächsten Tagen auf Ihr uns bekanntes Konto zurück überweisen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Talkline Team"

Jetzt muss ich nur noch auf das Geld warten...es ist ja nicht ein Allerweltsbetrag, aber die Freude darüber, daß man Erfolg haben kann, wenn man sich gegen Abzocke wehrt, ist mir noch mehr wert! Und das macht mir auch Schwung für meine andere Sache die ich auch noch laufen habe: Widerspruch gegen Gaspreiserhöhung ;-))

Euch allen weiterhin viel Erfolg!
schöne Grüße
Salomee
Menü
[2.1.1.1.1.1.1.2.1.5.1] AlexVIP antwortet auf Salomee
21.06.2006 22:12
Hi!

vielen Dank für die vielen Tipps. Ist ja echt ne Frechheit was Talkline da abzieht. Diese Firma scheint ihr Image wirklich mit Füßen zu treten.

Hab ein paar Textbausteine aus den vorherigen Posts genommen und noch das Folgende ergänzt:

"P.S. Sollte Talkline nicht schnell adäquat reagieren, werde ich meinem Uni-Professor für Services Marketing eine neue Negativ-Case-Study mit dem Titel "Talkline, wie man Kunden verärgert und sein Image zerstört" für Unterrichtszwecke vorlegen!"

Hab schon interessante Cases gesehen was verärgerte Kunden alles fertigbringen( z.B. ganze Seite im Wallstreet Journal gegen eine bestimmte Firma)
Wir nannten das dann "Service Terrorists" :)

Talkline darf wirklich aufpassen sich nicht komplett das Image als Abzockerfirma zu ruinieren.
Menü
[2.1.1.1.1.1.1.2.1.6] SigiM antwortet auf joli77
22.09.2006 11:15
Hallo,

möchte mich auch an allen Teilnehmern bedanken. Durch Eure Beiträge konnte auch ich mich erfolgreich gegen die Mobilfunkkarten-Gebühr der Fa. Talkline wehren.
Man sollte auf alle Fälle hartnäckig bleiben.

MfG

SigiM
Menü
[2.1.1.1.1.1.1.2.1.6.1] rallari antwortet auf SigiM
28.09.2006 09:24
Hallo,

das klingt ja alles sehr spannend hier ...

Ich habe fristgerecht mit einfachem Brief gekündigt!
Daraufhin habe ich eine Kündigungsbestätigung bekommen.

Bis hierhin alles prima.

Ich habe die Gebühr für die Karte ebenfalls aufgebrummt
bekommen. Zunächst habe ich dann der Abschluss-Rechnung
widersprochen.

Dann bekam ich ebenfalls den Hinweis, dass diese
Änderung in den Rechnungen im Frühjar 2004 bekannt
gemacht wurde. (Mein Vertrag begann im Juli 2004!!!)

Daraufhin habe ich eine Beschwerdemail versendet.
Mails sind m.E. nach bei Talkline die beste Variante, da die
Eingangsbestätigungsmail auch den Originaltext beinhaltet!
Besser als jedes Einschreiben mit Rückschein!

Meine Beschwerdemail beinhaltete folgende Eckpunkte:
- Hinweise vor meinem Vertragsbeginn kann ich leider nicht
kennen
- Habe modernes Raubrittertum vorgeworfen
- Da es ein leichtes wäre, diese Gebühr in der
Kündigungsbestätigung zu erwähnen, sehe ich hier die
Absicht, diese Gebühr erheben zu können.
- Völlig Kunden unfreundliches Verhalten.

Kurz dannach bekam ich eine eMail mit einer Entschuldigung
für meine Unannehmlichkeiten und der Ankündigung einer
Gutschrift.
Diese habe ich erhalten und gestern wurde mir das Geld auch
gut geschrieben.


Bei Bedarf kann ich mal meinen Originaltext nachreichen ...

Grüsse
Ralf
Menü
[2.1.1.1.1.1.1.2.1.6.1.1] lisa99 antwortet auf rallari
01.08.2007 10:18
Es ist schon unglaublich, nach mehr als 2 Jahren läuft die Masche immer noch! Und das trotz mehrfacher Untersagung von Gerichten.
ich habe einen Beschwerdebrief geschickt, weitere Abbuchungen untersagt und werde bei der Bank Rückbuchung veranlassen.

Das ist aber nicht die einzige Firma, die sich nach Belieben bedient.
Mir scheint das WWW ist ein Tummelplatz von Kriminellen mit steigender Tendenz.

Lisa
Menü
[…1.1.1.1.1.1.2.1.6.1.1.1] lisa99 antwortet auf lisa99
01.08.2007 16:34
Nachtrag

Habe Antwort von Talkline erhalten. Das übliche Blabla.

Für meinen Vertrag gelten die AGB 07/04.
Dort konnte ich keine Angaben zum Erwerb oder zur Rücksendung der Karte finden.
Die gedruckten AGB sind aber in so einer winzigen Schriftart verfasst, daß sie nach gültiger Rechtsprechung sowieso nichtig sind. Man kann sie nur mit der Lupe mühsam entziffern.

Ein Sch**laden ist das !!!!!
NIE WIEDER TALKLINE !!!!!
Menü
[…1.1.1.1.1.2.1.6.1.1.1.1] basti007 antwortet auf lisa99
13.09.2007 13:41
Ein Sch**laden ist das !!!!!
NIE WIEDER TALKLINE !!!!!

Ich muss die Sache mit Talkline auch nochmal kurz hervorziehen. Gibt es denn *derzeit* in den AGBs irgendein Anzeichen auf dieses Kartenpfand? Ich habe auch keinerlei Aussagen dazu in den aktuellen Preislisten gefunden. Weiß jemand, auf was sich Talkline bei der Erhebung da derzeit bezieht? Oder wird einfach weiterhin ohne Rechtsgrundlage die Gebühr erhoben?

Grüße
Basti
Menü
[…1.1.1.1.2.1.6.1.1.1.1.1] basti007 antwortet auf basti007
13.09.2007 14:16
Ich muss die Sache mit Talkline auch nochmal kurz hervorziehen. Gibt es denn *derzeit* in den AGBs irgendein Anzeichen auf dieses Kartenpfand? Ich habe auch keinerlei Aussagen dazu in den aktuellen Preislisten gefunden. Weiß jemand, auf was sich Talkline bei der Erhebung da derzeit bezieht? Oder wird einfach weiterhin ohne Rechtsgrundlage die Gebühr erhoben?

Hat sich erledigt, hab den Posten grad gefunden. Heißt jetzt sowas wie "Gebühr für die Mobilfunkkarte zum Verbleib beim Kunden (Zu finden bei der Fußnote 50).

In den AGBs steht aber trotzdem nichts davon, dass TL Eigentümer der SIM-Karte wäre.

Quelle: http://www.talkline.de/kundenservice/informationen/allgemein/tipps_tricks/download/talkline_services.pdf
Menü
[…1.1.1.1.2.1.6.1.1.1.1.2] lisa99 antwortet auf basti007
13.09.2007 19:41
Soweit ich weiss steht das seit 2005 in den AGB drin.
Ich habe (wohl aus Versehen) die alten AGB bekommen und mich darauf bezogen.
Die 8,97 Euro wurden AUS KULANZ zurückerstattet.

Gruss Lisa
Menü
[…1.1.1.2.1.6.1.1.1.1.2.1] dumbiddel antwortet auf lisa99
23.09.2007 12:47
hallo,
aber ich habe in den aktuellen AGBs von Talkline gelesen unter:
Punkt 3 Gegenstand der Mobilfunkdienstleistungen und dazu unter:3.2 daß die Simkarte in das Eigentum des Kunden über geht,deswegen kann ich nicht verstehen,daß man für sein Eigentum bezahlen muß?

Mfg
dumbitel
Menü
[…1.1.2.1.6.1.1.1.1.2.1.1] lisa99 antwortet auf dumbiddel
23.09.2007 13:17
aber ich habe in den aktuellen AGBs von Talkline gelesen unter: Punkt 3 Gegenstand der Mobilfunkdienstleistungen und dazu unter:3.2 daß die Simkarte in das Eigentum des Kunden über geht

Da mußt Du Dich wohl verlesen haben.
Die SIM-Karte geht NICHT in das Eigentum des Kunden über.
(AGB Mai 2007).

http://www.talkline.de/www_talkline_de/kundenservice/informationen/allgemein/agb/download/agb.pdf

Grüße Lisa
Menü
[3] manilo101 antwortet auf kohle_aber_dalli
26.11.2007 17:02

einmal geändert am 26.11.2007 17:57
Hallo,
schön, dass ich nicht allein bin. Ich will das ganze zwar sicher nicht bis zum Ende durchziehen. Mich wundern nur folgende Dinge:

Ich lese hier viel über eine entsprechende AGB-Änderung, die im Frühjahr 2004 per Rechnung(!) an die Nutzer gegangen sein soll. Ich frage mich, warum dann aber in den mir vorliegenden AGB's mit Stand Juli/2004 keine solche Formulierung zu finden ist. In den jetzt abrufbaren AGB's mit Stand November 2006 steht es ordentlich drinn:

3 Gegenstand der Mobilfunkdienstleistungen
3.1 ....
3.2 Die SIM-Karte geht nicht in das Eigentum des Kunden über. Innerhalb der ersten drei Monate nach Abschluss des Vertrages erfolgt die Aushändigung einer Ersatzkarte im Fall von Beschädigungen oder Fehlfunktionen der SIM-Karte kostenlos. Danach ist für den Ersatz der SIM-Karte das in der Preisliste aufgeführte Entgelt für die Ersatzkarte zu entrichten.
3.3 Innerhalb von 14 Tagen nach Beendigung des Vertrages hat der Kunde die ihm zur Verfügung gestellte SIM-Karte auf seine Kosten an Talkline zurückzusenden. Kommt der Kunde dem fristgemäß nach, wird Talkline dem Kunden das in der Endabrechnung für die SIM-Karte gemäß der Preisliste ausgewiesene Entgelt gutschreiben.

....

Damit sollte das auch rechtlich haltbar sein.

Bei mir steht nichts dergleichen in den AGB's.

Weiterhin frage ich mich, wie es überhaupt mit dem Hinweis auf die Preisliste in den AGB's auschaut. Es gibt nur den Hinweis "Lt. Preisliste" aber keinerlei Hinweis darauf, wo diese zu beziehen bzw. einzusehen ist. Sollte diese nicht, um wirksammer Bestandteil der AGB's zu werden, mit diesen ausgehändigt werden? Oder müsste nicht zumindest der Hinweis, wo genau diese Liste zu beziehen ist, aufgeführt werden?

Wie will TL eigentlich "das in der Endabrechnung für die SIM-Karte gemäß der Preisliste ausgewiesene Entgelt gutschreiben" ? Gutschreiben können die doch nur das, was vorher schon kassiert wurde. Die Kartengebühr wird aber erst im Nachhinen mit der Schlussrechnung berechnet. Also kann das doch keine Gutschrift sein. Schon diese Formulierung lässt an eine versteckt Deaktivierungsgebühr denken.

Wenn die Formulierung aus Punkt 3.2 in den AGB's so nicht drinn steht (wie bei mir z.B), woraus ergibt sich, dass die SIM-Karte dem Nutzer oder TL gehört? In dem Brief, in dem mir die SIM-Karte zugeschickt wurde stehen solche Formulierungen wie:
"Anbei erhalten Sie Ihre SIM-Karte.." oder "Ihre persönlich t-mobile Karte". Ergibt sich daraus, dass es sich bei der Karte um mein Eigentum handelt? Ich würde das schon so deuten. Zumindest würde man aufgrund dieser Formulierungen evtl. bei einem Rechtstreit darauf hinaus können, dass der Eigentumsvobehalt lt. AGB so nicht zu erwarten war und die entsprechnde Klausel anfechten können.

Wie dem auch sei, ich habe erst mal einen Widerspruch geschickt. Mal sehen wie die damit umgehen.

Danke für diesen spannendne Thread.

Wichtiger Nachtrag:

Hat jemand noch irgendwo die Preisliste, welche im Oktober 2005 gültig war? Ich kann die nirgends finden. Und bei den Telefonunterlagen war auch keine mitgeliefert.

Danke

MfG
Manilo
Menü
[3.1] dumbiddel antwortet auf manilo101
27.11.2007 14:23
hallo,
ich wollte gerne Ihnen weiterhelfen in Ihrer Angelegenheit,deshalb will ich Sie bitten mich anzurufen unter:
040-7388838
0178-7858523
0177-6727282

Mfg
Dumbitel
Menü
[3.2] manilo101 antwortet auf manilo101
05.12.2007 15:40
So, alles erledigt. Talkline hat anstandslos den Betrag zurück überwiesen, nachdem ich Widerspruch eingelegt habe. Hat nur 5 Tage gedauert, bis das Geld auf dem Konto war.

Also, wer nach den alten AGB's abgeschlossen hat - wehrt euch.

Bei den neuen sehe ich, dass Talkline bei nichtzurücksenden die Gebühr erheben kann. Was die 14 Tage frist anbelangt, hab ich noch meine Zweifel.

MfG
Manilo