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Am Ende siegte doch die Vernunft...


28.07.2005 10:32 - Gestartet von Oliver Stein
Ich bin Faircom-Geschädigter. Das heißt, ich bin auf folgendes Angebot reingefallen:
Handy mit Talkline-Vertrag mit Grundgebührbefreiung, Premiere-Abo mit Erstattung, Decoder für lau. Premiere und Decoder gab es nicht, Grundgebühr wurde nicht erstattet, Faircom pleite.
Was ich also hatte, war das Handy mit Talkline-Vertrag.

Diesen Vertrag hielt ich 24 Monate durch und habe fristgemäß gekündigt.

Und jetzt kommt's:

In meinem Kündigungsschreiben habe ich gebeten, dass man mir in dem Bestätigungsschreiben mitteilen soll, wenn ich außer Grundgebühr und Minuten zu bezahlen weitere Verpflichtungen hätte.

Was ich erhielt, war eine Kündigungsbestätigung mit dem korrekten Termin und mit einem völlig unpassenden Text über evtl. spätere Kündigungszeitpunkte und Werbung.

Die Abschlussrechnung (3 Wochen nach Vertragsablauf) war schon spannender. 8,97 Euro Gebühren!

Die Nachfrage im Call-Center ergab: Kosten für nicht zurückgeschickte SIM-Karte. Die sei binnen 2 Wochen zurückzuschicken.

Auf den Hinweis, dass dies in den AGBs vom Zeitpunkt meiner Vertragseinrichtung nicht stand, kam die Antwort: Die AGBs wurden im Frühjahr 2004 geändert. Das stand in der Online-Rechnung.

Hmmm, die Online-Rechnung befindet sich auf dem Server von Talkline und kann über das Internet abgerufen werden. Habe ich niemals gemacht, da die Abbuchungen immer plausibel genug waren. Vertragsänderungen - und dazu gehören AGB-Änderungen - sind aber aktiv dem Kunden ins Haus zu schicken. Da wäre eine E-Mail schon nicht ausreichend. Die Angabe, du hättest bei uns nachsehen müssen, dann erst recht nicht.

Außerdem, was war denn mit meiner Frage nach meinem Verpflichtungen? Da stand doch nichts in dem Bestätigungsschreiben... Antwort: "Wir haben nicht geschrieben, dass Sie nichts zu tun haben. Wir haben gar nichts geschrieben!"

So ist das also.

Vorschlag des Call-Centers zur "Güte": "Sie können ja die SIM-Karte einschicken, wir geben den Fall der Fachabteilung, und die prüfen, ob die Gebühr erstattet werden kann."

Auf die Bitte, doch mal mit diesen Leuten zu sprechen, um herauszufinden, ob dann tatsächlich darauf verzichtet wird, kam die beste aller Antworten: "Die Mitarbeiter haben kein Telefon!" Wie bitte? Womit verdienen Sie Ihr Geld? Telekommunikationsbranche und kein Telefon?

Die Bitte mit dem Vorgesetzten zu sprechen, wurde gleichfalls professionell abgewürgt mit dem Hinweis: "Der spricht gerade und wird Ihnen sowieso nichts anderes sagen." Ich vermutete, das stimmt und habe das nicht weiter verfolgt.

Ich habe in einem Schreiben den Sachverhalt dargelegt, die Rückgabe der Lastschrift angedroht und die Antwort bekommen, dass die Gebühr an der nicht zurückgeschickten Karte hängt. Diese habe ich ohne Anerkennung einer Rechtspflicht hingeschickt, nochmals meinen Standpunkt dargelegt, und wiederum keine passende Antwort auf meine Argumente bekommen.

Habe dann die Lastschrift zurückgegeben, den unstrittigen Betrag (Grundgebühr und Minuten) überwiesen und ein Schreiben von der Inkassoabteilung mit Androhung von kostenpflichtigen Mahnverfahren, negativen Schufa-Einträgen etc. erhalten.

Ein Tag später kam aber die Vernunftlösung. Mein Konto wurde durch Gutschrift der SIM-Kartengebühr ausgeglichen.

Fragt man sich doch, warum nicht gleich.

Eins ist aber sicher: Mit mir nicht mehr.


Übrigens: Ein anderes Kostenlos-Angebot hatte ich davor erfolgreich mit Victorvox genutzt. War einwandfrei und wiederholenswert.