Benutzer Leica schrieb:
Mein Lebensgefährte und ich haben jetzt je beide einen Mahnbescheid über die 'Forderung' erhalten, eigenartigerweise ist jetzt wieder das Inkassobüro der Antragssteller, von den Axmännern keine Rede mehr! Wofür wurden die denn zwischenzeitlich eingeschaltet, nur um die Kosten in die Höhe zu treiben?
Können wir den Mahnbescheiden jetzt mit einem einfachen Brief widersprechen? Ist es ratsam, den Widerspruch auf einem beigefügten Blatt detailliert zu begründen oder wird das erst nachher bei der Klageschrift wichtig? Meiner Anforderung eines Prüfprotokolles nach §16 Abs.3 TKV wurde in keinster Weise nachgekommen, ich erhielt nichtmal eine Antwort auf mein Schreiben! Das kann doch nur bedeuten, daß die nicht in der Lage sind so ein Protokoll zuzusenden, wieso glauben die dann, wir würden auf einen Mahnbescheid hin eine angebliche Forderung begleichen?????
Hi Leica,
Intrum geht es nur darum auszuloten, ob aus der vorgeblichen Forderung nicht doch noch etwas herauszuquetschen ist.
Offenbar haben die Kameraden mit der Masche im einen oder anderen Fall noch Erfolg, manche Dialer-Opfer sind zermürbt und zahlen offenbar nur um den Fall endlich abzuschließen.
Natürlich ist das falsch, die Rechtssprechung ist inzwischen ziemlich eindeutig. Axmann und Konsorten sowie Intrum fallen regelmäßig auf die Nase, wenn sie vor Gericht ziehen.
Schon allein das fehlende Prüfprotokoll haben einige Amtsgerichte bereits als ausreichend für die Abweisung der Klage angesehen.
Deshalb, im Mahnbescheid unter Widerspruch einfach ankreuzen "ich widerspreche dem Anspruch insgesamt" und zurück
ans angegebene Amtsgericht schicken.
Die Masche mit dem Lebensgefährten ist ansonsten schon eine humoristische Einlage. Hast Du Intrum seinen Namen mitgeteilt oder ist er Telefonanschlussinhaber?
Ansonsten könnte Intrum das Spiel ja noch ausweiten, viele Nachbarn und sonstige abertausende Unbeteiligte würden sich ja vielleicht über einen Originalmahnbescheid von Intrum Justitia herzlich freuen?
Mit freundlichen Grüßen
Paul-Merlin