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AXMANN UND TL


18.11.2004 17:09 - Gestartet von hzmue
Habe jetzt einen Mahnbescheid nach 2 Monaten nochmals zugestellt bekommen??? Jetzt auf den Namen meiner Frau??? Unter Vermerk steht: Anschriftenänderung aufgrund Neuzustellungsantrag??? Ich bin doch gar nicht umgezogen? Dem Mahnbescheid von vor 2 Monaten habe ich widersprochen. Was ist das für ein Schachzug?
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[1] Kaymann antwortet auf hzmue
18.11.2004 17:54
Benutzer hzmue schrieb:
Habe jetzt einen Mahnbescheid nach 2 Monaten nochmals zugestellt bekommen??? Jetzt auf den Namen meiner Frau??? Unter Vermerk steht: Anschriftenänderung aufgrund Neuzustellungsantrag??? Ich bin doch gar nicht umgezogen? Dem Mahnbescheid von vor 2 Monaten habe ich widersprochen. Was ist das für ein Schachzug?

Hallo,
dies scheint ein Schachzug von Verzweifelten (Gestörten) zu sein, die ihr letztes Gefecht beginnen. Ruhig bleiben!!!

Kaymann
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[1.1] Wibu antwortet auf Kaymann
19.11.2004 07:56
Benutzer Kaymann schrieb:
Benutzer hzmue schrieb:
Habe jetzt einen Mahnbescheid nach 2 Monaten nochmals zugestellt bekommen??? Jetzt auf den Namen meiner Frau???
Unter Vermerk steht: Anschriftenänderung aufgrund Neuzustellungsantrag??? Ich bin doch gar nicht umgezogen?
Dem Mahnbescheid von vor 2 Monaten habe ich widersprochen. Was ist das für ein Schachzug?

Hallo,
dies scheint ein Schachzug von Verzweifelten (Gestörten) zu sein, die ihr letztes Gefecht beginnen. Ruhig bleiben!!!

Kaymann

Na, dann kann ich jetzt ja auch wieder mit Post von den "Gestörten" rechnen. Der erste Mahnbescheid kam im Juli.

Gruß wibu
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[1.1.1] Leica antwortet auf Wibu
05.12.2004 13:32
Mein Lebensgefährte und ich haben jetzt je beide einen Mahnbescheid über die 'Forderung' erhalten, eigenartigerweise ist jetzt wieder das Inkassobüro der Antragssteller, von den Axmännern keine Rede mehr! Wofür wurden die denn zwischenzeitlich eingeschaltet, nur um die Kosten in die Höhe zu treiben?
Können wir den Mahnbescheiden jetzt mit einem einfachen Brief widersprechen? Ist es ratsam, den Widerspruch auf einem beigefügten Blatt detailliert zu begründen oder wird das erst nachher bei der Klageschrift wichtig? Meiner Anforderung eines Prüfprotokolles nach §16 Abs.3 TKV wurde in keinster Weise nachgekommen, ich erhielt nichtmal eine Antwort auf mein Schreiben! Das kann doch nur bedeuten, daß die nicht in der Lage sind so ein Protokoll zuzusenden, wieso glauben die dann, wir würden auf einen Mahnbescheid hin eine angebliche Forderung begleichen?????

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[1.1.1.1] tcsmoers antwortet auf Leica
05.12.2004 13:39
Benutzer Leica schrieb:
Mein Lebensgefährte und ich haben jetzt je beide einen Mahnbescheid über die 'Forderung' erhalten, eigenartigerweise ist jetzt wieder das Inkassobüro der Antragssteller, von den Axmännern keine Rede mehr! Wofür wurden die denn zwischenzeitlich eingeschaltet, nur um die Kosten in die Höhe zu treiben?

Können wir den Mahnbescheiden jetzt mit einem einfachen Brief widersprechen?

>Per Einwurfseinschreiben wäre besser.

Ist es ratsam, den Widerspruch auf einem
beigefügten Blatt detailliert zu begründen oder wird das erst nachher bei der Klageschrift wichtig?

Beim Widerspruch brauchst Du nichts begründen. Das Gericht prüft nicht die Rechtsmässigkeit der Forderung.

Meiner Anforderung eines
Prüfprotokolles nach §16 Abs.3 TKV wurde in keinster Weise nachgekommen, ich erhielt nichtmal eine Antwort auf mein Schreiben!

Alles aufbewahren.

Das kann doch nur bedeuten, daß die nicht in der
Lage sind so ein Protokoll zuzusenden,

<Könnte sein, muss aber nicht

wieso glauben die dann,
wir würden auf einen Mahnbescheid hin eine angebliche Forderung begleichen?????

Weil es genug Leute gibt, die sich dann zur Zahlung nötigen lassen.

Widerspruch einlegenund abwarten.

peso

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[1.1.1.2] opel opa antwortet auf Leica
05.12.2004 19:34
meine frau und ich haben auch je einen getren. mahnbescheid bekommen . einfach wiedersprechen nichts dazuschreiben .
und warten .evtl löst sich alles in luft auf. den nächsten schritt müssen dann die wieder machen.nur nicht weichwerden
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[1.1.1.3] Paul-Merlin antwortet auf Leica
06.12.2004 01:18
Benutzer Leica schrieb:
Mein Lebensgefährte und ich haben jetzt je beide einen Mahnbescheid über die 'Forderung' erhalten, eigenartigerweise ist jetzt wieder das Inkassobüro der Antragssteller, von den Axmännern keine Rede mehr! Wofür wurden die denn zwischenzeitlich eingeschaltet, nur um die Kosten in die Höhe zu treiben?
Können wir den Mahnbescheiden jetzt mit einem einfachen Brief widersprechen? Ist es ratsam, den Widerspruch auf einem beigefügten Blatt detailliert zu begründen oder wird das erst nachher bei der Klageschrift wichtig? Meiner Anforderung eines Prüfprotokolles nach §16 Abs.3 TKV wurde in keinster Weise nachgekommen, ich erhielt nichtmal eine Antwort auf mein Schreiben! Das kann doch nur bedeuten, daß die nicht in der Lage sind so ein Protokoll zuzusenden, wieso glauben die dann, wir würden auf einen Mahnbescheid hin eine angebliche Forderung begleichen?????



Hi Leica,

Intrum geht es nur darum auszuloten, ob aus der vorgeblichen Forderung nicht doch noch etwas herauszuquetschen ist.
Offenbar haben die Kameraden mit der Masche im einen oder anderen Fall noch Erfolg, manche Dialer-Opfer sind zermürbt und zahlen offenbar nur um den Fall endlich abzuschließen.
Natürlich ist das falsch, die Rechtssprechung ist inzwischen ziemlich eindeutig. Axmann und Konsorten sowie Intrum fallen regelmäßig auf die Nase, wenn sie vor Gericht ziehen.
Schon allein das fehlende Prüfprotokoll haben einige Amtsgerichte bereits als ausreichend für die Abweisung der Klage angesehen.
Deshalb, im Mahnbescheid unter Widerspruch einfach ankreuzen "ich widerspreche dem Anspruch insgesamt" und zurück
ans angegebene Amtsgericht schicken.

Die Masche mit dem Lebensgefährten ist ansonsten schon eine humoristische Einlage. Hast Du Intrum seinen Namen mitgeteilt oder ist er Telefonanschlussinhaber?
Ansonsten könnte Intrum das Spiel ja noch ausweiten, viele Nachbarn und sonstige abertausende Unbeteiligte würden sich ja vielleicht über einen Originalmahnbescheid von Intrum Justitia herzlich freuen?

Mit freundlichen Grüßen

Paul-Merlin