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Axmann will Beweise.....


01.12.2003 12:59 - Gestartet von Leica
Hallo Leute,
habe nach meinem Widerspruch gegen das Forderungsschreiben der Axmänner noch nicht -wie erwartet- den Mahnbescheid, sondern jetzt ein Schreiben erhalten, ich hätte nachzuweisen, daß der Einwahltarif beim Zustandekommen der 0190er-Verbindung nicht deutlich gemacht wurde. Gegebenenfalls könne eine Überprüfung des Computers durch die Staatsanwaltschaft oder die Polizei erbracht werden!
Zahlungen an die Talkline wären in jedem Falle zu leisten, allenfalls könnte ich einen Regress-Anspruch gegenüber dem Dienstanbieter geltend machen (Standard-Sprüche, Talkline stellt nur die Leitungen zur Verfügung usw....kennen wir alle!)
Wer hat das gleiche Schreiben erhalten und wie argumentiere ich jetzt richtig? Ich dachte,es gäbe inzwischen eine Beweislastumkehr, so daß der Kläger in die Beweispflicht gehen muß?
Würd mich freuen über Eure Erfahrung und Meinung!
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[1] Timboe antwortet auf Leica
01.12.2003 13:25
hallo...
auch ich bin ein talkline geschädigter. habe auch schon mahnbescheide bekommen noch und nöcher... kann dir nur raten einen anwalt mit der sache zu beauftragen. das spart dir die nervigen brief-korrespondenzen! falls du dies jedoch nicht möchtest, hier ein paar tipps/ die ersten schritte:
also, einspruch hast du ja schon eingereicht.
fordere mit verweis auf §16 TKV einen einzelverbindungsnachweis sowie eine technische überprüfung der für die abrechnung eingesetzten maschienen+programme. diesen prüfbericht MÜSSEN sie dir schicken!!! sonst bist du zu keinen zahlungen verpflichtet!!!
man wird dir bestimmt ein zertifikat schicken, welches bis 2006 gültig ist. und mit dem verweis auf §5 TKV. das reicht aber nicht aus. sie müssen dir einen prüfbericht der ab dem zeitraum deiner ominösen verbindung gemacht wurde schicken!!!
wenn du willst kannst du auch bei der polizei anzeige gegen unbekannt erstatten.
so, falls du noch weitere fragen haben solltest, hier in den foren haben alle immer ein offenes ohr!!

gruss Timboe
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[1.1] Leica antwortet auf Timboe
01.12.2003 13:56
Danke Timboe,
aber den Einzelverbindungsnachweis erhielt ich schon damals mit der Telekom-Rechnung. Es handelt sich um die hier auch allseits bekannte Nr. 0190080788. Ich weiß sogar die Uhrzeit und welche Internetseite sich plötzlich ohne eigene Anwahl vor meine Seite schob! Es war "Humor24"....aber ich habe entgegen anderslautender Ausführung von Talkline hier nichts runtergeladen bzw. wissentlich angewählt! Es geht nunmehr darum, daß ich beweisen soll, daß die hohen Einwahlgebühren vorher bekannt gegeben wurden! Das wurden sie nicht, denn kein Mensch ist so dämlich,diese Nr. dann anzuwählen, die 19 Min. lang für 7,50 Euro pro Min. zur Verfügung steht und dann nach 20 Min. kostenlos sein soll! Wieso stand dann die Verbindung genau 19,03 Minuten? Wie soll ich denn beweisen,daß ich so dusslig NICHT bin, gerade dann abzuschalten, wenn es kostenlos wird? Manno, das kann doch nicht wahr sein...
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[1.1.1] Timboe antwortet auf Leica
01.12.2003 14:09
tja, das zu beweisen wird sehr schwierig, denn diese firmen urteilen nicht mit dem logischen menschenverstand, sondern wollen NUR die kohle sehen!!!
hmm... wie kann ich dir jetzt mal weiterhelfen.......
geh doch einfach mal auf die seite www.dailerundrecht.de
ich denke, dass dir dort auch noch geholfen werden kann!! ansonsten: anwalt einschalten!! einen sehr guten (er vertritt auch mich!) findest du ebenfalls auf dieser seite unter RA Dr. Bahr!!!

trotzalldem noch viel viel viel viel viel glück!!!

gruss Timboe
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[1.1.2] comedian antwortet auf Leica
01.12.2003 14:44
Talkline muß beweisen, daß ein rechtsgültiger Vertrag zustande kam. Dazu gehört der Nachweis, daß dir der Preis genanntwurde.
Ich würde Axmann auf die lange Latte von Urteilen bei Dialer & Recht hinweisen.

Gruß
Comedian
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[2] federico antwortet auf Leica
01.12.2003 16:36
Benutzer Leica schrieb:

ich hätte nachzuweisen, daß der Einwahltarif beim Zustandekommen der 0190er-Verbindung nicht deutlich gemacht wurde.

Wer (angeblich) Inhaber einer (angeblich) vertraglichen Forderung in (angeblich) vereinbarter Höhe zu sein behauptet, der muß beweisen
a) die (angeblich) vereinbarte Forderungshöhe,
b) das (angebliche) Zustandekommen eines Vertrags zwischen dem Beklagten und sich selbst oder mit einem Dritten als dem(angeblichen) Vertragspartner
c) den (angeblichen) Erwerb des (angeblich) entstandenen Forderungsrechts vom (angeblichen) Dritten als ursprünglichem Vertragspartner.

a) ohne solchen Nachweis könnte jedenfalls für eine Dienstleistung keine höhere als eine "übliche" Vergütung gefordert werden (= normaler Verbindungspreis, ca. 3cent/min).

b) eine ohne "Erklärungsbewußtsein" abgegebene Vertragsabschluß-Erklärung (z.B. Einwahlvorgang) würde nur dann der Annahme eines Vertragsschlusses mit dem Erklärungsempfänger nicht entgegenstehen, falls der sich auf ein berechtigtes Vertrauen berufen könnte, im Einwahlvorgang eine bewußt abgegebene, auf einen Vertragsschluß gerichtete Willenserklärung erkennen zu dürfen.

Bevor ein Erklärungsempfänger aber nicht die Erfüllung seiner Verpflichtung nachweist, Verbraucher klar, verständlich und unzweideutig darüber zu informieren, "wie ein Vertrag zustandekommt", der wird für sich nicht in Anspruch nehmen können, er müsse darauf vertrauen dürfen, mit jedem Anruf sei ein Vertragsschluß gewollt.

c) der Mehrwert-Dienstleister müßte die Abtretung seiner (angeblichen) Forderung an den Netzbetreiber, und der wiederum die Abtretung an das klagende Inkasse-Büro belegen.

Zahlungen an die Talkline wären in jedem Falle zu leisten, allenfalls könnte ich einen Regress-Anspruch gegenüber dem Dienstanbieter geltend machen (Standard-Sprüche, Talkline stellt nur die Leitungen zur Verfügung usw....kennen wir alle!)

Ein eigener vertraglicher Anspruch von Talkline gegenüber dem Anschlußinhaber aus der Erbringung einer (Mehrwert-)Dienstleistung (mittels einer Telekommunikationsverbindung)besteht nicht (falls Talkline nicht selbst der Anbieter der Mehrwertdienstleistung war). Also muß Talkline nachweisen, wie sie Inhaber des behaupteten vertraglichen Forderungsrechts geworden sein wollen.

Ich dachte,es gäbe inzwischen eine Beweislastumkehr,

Das betrifft "nur" die bisherige Vermutung, daß bereits die bloße Vorlage der Aufzeichnung eines technischen Vorgangs den Anschein der Richtigkeit für sich in Anspruch nehmen können, und zwar in Bezug auf den behaupteten zugrundeliegenden Vorgang einer Verbindung zwischen den Anschlüssen des Anschlußinhabers und der Zielrufnummer.

Genaugenommen ist in den Dialerfällen aber nie die Tatsache streitig, daß es zu einer solchen technischen Verbindung gekommen ist :-)

Bei üblichen Telefon-Gesprächen gilt damit mit ausreichender Sicherheit die Tatsache als bewiesen, auf die es "eigentlich" ankommt: die willentliche Beauftragung des Netzbetreibers mit der Herstellung und (nach Entgegennahme durch den Angerufenen) Aufrechterhaltung einer Sprachverbindung zwischen den beiden Anschlüssen.

Unter der weiteren Voraussetzung eines bestehenden Vertragsverhältnisses erfüllt (erst) diese Tatsache die Voraussetzungen, unter denen auf ein vertraglich begründetes Recht geschlossen werden kann ( nämlich Zahlungen in der geltend gemachten Höhe einfordern zu können).

Aber: aus der Tatsache eines Einwahlvorgangs ins Telefonnetz und dem Zustandekommen einer Verbindung mit dem unter einer Dialer-Rufnummer erreichbaren Anschluß läßt sich keineswegs darauf schließen, der Anschlußinhaber habe damit eine "auf die Schließung eines Vertrags über die Erbringung einer Dienstleistung (welcher?) gerichtete Willenserklärung (gegenüber wem?, zu welchen Bedingungen?)" abgegeben.

f.
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[2.1] cita antwortet auf federico
02.12.2003 00:37
Hallo Leica,

nach wie vor, trägt der Kläger die Beweislast!!!

Doch wir alle,die ,,Talkline'' geschädigten, kennen mitlerweilen unser ,,Axmännchen''.
Axmann, tritt doch nur für talkline ein, weil er von talkline bezahlt wird.
Fragt sich nur, wie lange noch...!!!

Talkline, verliert immer mehr Prozesse!!!

Schau mal bei www.dialerundrecht.de nach.

Was mir auch sehr weitergeholfen hat ( im Rechtsbereich),
ist das Forum bei www.computerbetrug.de

Du brauchst aber auf jedenfall einen Anwalt!!!

Mein Tipp: Recherchiere so viel wie möglich im I-net darüber und bring diese Deinem Anwalt.
Denn, die meisten Anwälte, haben noch nicht so viel Erfahrung mit der Internet-Abzocke.

Und noch ein Tipp: ,, Bei mir, hat die RV alles übernommen.
Da stehen meine Chancen, doch gar nicht so schlecht, oder...???

Gruss

cita
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[2.1.1] Timboe antwortet auf cita
02.12.2003 09:42
ganz genau cita!!
immer einen anwalt einschalten. und zu dem punkt, dass sich die anwälte nicht so gut mit der materie auskennen:
(@sauerlaender!! :-)) auf der seite www.dailerundrecht.de gibt es einen link zu einem sich auf dieses thema spezialisierten anwalt. (ist auch meiner) und er hat es echt drauf!!

gruss Timboe
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[2.1.1.1] cita antwortet auf Timboe
05.12.2003 00:35
Hallo an alle Telekom-Geschädigte
und auch ein hallo an Timboe

meinen Streit, gegen talkline und tele-team-work, habe ich ja in diesem Forum schon beschrieben.
Gestern, war der Termin, zur Güteverhandlung mit talkline und
Verteidiger (Axmann).
Die Urteilsverkündung, ist zwar erst am 22.12.03, aber ich konnte aus der Verhandlung, eindeutig erkennen, dass die Richterin, zu meinem Gunsten entscheidet.

Wenn ich das Urteil habe, werde ich darüber im Forum berichten.

Gruss

cita