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call-by-call Geneppte, hier sind Infos


24.07.2003 10:33 - Gestartet von informiert
Hallo Mit-StreiterInnen (call-by-call ISP),


DURCHHALTEN! Habe gerade Rechtsberatung von Verbr.Zentrale Brandenburg in Anspruch genommen, hier eine Kurzübersicht:


- Klagen von Talkline sind Brandenburg nicht bekannt, bitte Klagen beim Zentralverband publik machen:
http://www.vzbv.de
030/ 24800 525


- Drohungen nicht nachgeben. Auf Vergleich nicht einlassen, gilt als teilweises Schuldanerkenntnis. Auf Brief mit Vergleich trotzdem mit Rückschein antworten.

Voraussetzung: Hier geht es nicht drum, TL zu prellen, sondern dass tatsächlich überhöhte Fo gestellt wurden, die nicht im EVN nachgewiesen wurden. Wichtig: Durchschnittlich versurfte Zeit sollte beglichen werden (mit angemessenen Tarifen berechnet).

Gruß,
informiert
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[1] Quehl antwortet auf informiert
24.07.2003 17:41
Benutzer informiert schrieb:
Hallo Mit-StreiterInnen (call-by-call ISP),


DURCHHALTEN! Habe gerade Rechtsberatung von Verbr.Zentrale Brandenburg in Anspruch genommen, hier eine Kurzübersicht:


- Klagen von Talkline sind Brandenburg nicht bekannt, bitte Klagen beim Zentralverband publik machen:
http://www.vzbv.de
030/ 24800 525


- Drohungen nicht nachgeben. Auf Vergleich nicht einlassen, gilt als teilweises Schuldanerkenntnis. Auf Brief mit Vergleich trotzdem mit Rückschein antworten.

Voraussetzung: Hier geht es nicht drum, TL zu prellen, sondern dass tatsächlich überhöhte Fo gestellt wurden, die nicht im EVN nachgewiesen wurden. Wichtig: Durchschnittlich versurfte Zeit sollte beglichen werden (mit angemessenen Tarifen berechnet).

Gruß,
informiert

wer ist denn für die Berechnung zuständig? Welches Gesetz? Wo bekomme ich die versurfte Zeit her? Nach welchem Gesetz ist ein Durchschnitt zu zahlen? Wer legt fest, welche Tarife angemessen sind? Ich denke, der Tarif, der dem Kunden bekannt ist und nach dem er gesurft hat, ist entscheidend. Einfach gesagt: es ist mir nicht bekannt, in welchem Gesetz oder AGB der Kunde verpflichtet wird, die Berechnung der Kosten durchzuführen.
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[2] email mit cc günstiger Einschreiben mit Rückschein
Coola antwortet auf informiert
24.07.2003 19:24
Ich habe die gesamte Korrespondenz mit Talkline, intrum und jetzt Axmänner mit email bestritten.
Ich adressiere an entsprechenden Empfänger und im cc der email adressiere ich dann noch an mein eigenes email account.
Talkline bzw. intrum bzw. Axmänner haben die mail im Posteingang, aber auch bei mir bekomme die mail in meinen Posteingang als Nachweis, dass ich sie geschrieben und abgeschickt habe.
So habe ich nicht nur einen Beweis in der Hand, dass ich etwas geschrieben habe, sondern auch noch den Text, den ich geschrieben habe.
Bisher sind die emails beim Adressaten angekommen, denn ich habe immer Antworten von Talkline, von intrum und den Axmännern erhaltenerhalten.



Benutzer informiert schrieb:
Hallo Mit-StreiterInnen (call-by-call ISP),


DURCHHALTEN! Habe gerade Rechtsberatung von Verbr.Zentrale Brandenburg in Anspruch genommen, hier eine Kurzübersicht:


- Klagen von Talkline sind Brandenburg nicht bekannt, bitte Klagen beim Zentralverband publik machen:
http://www.vzbv.de
030/ 24800 525


- Drohungen nicht nachgeben. Auf Vergleich nicht einlassen, gilt als teilweises Schuldanerkenntnis. Auf Brief mit Vergleich trotzdem mit Rückschein antworten.

Voraussetzung: Hier geht es nicht drum, TL zu prellen, sondern dass tatsächlich überhöhte Fo gestellt wurden, die nicht im EVN nachgewiesen wurden. Wichtig: Durchschnittlich versurfte Zeit sollte beglichen werden (mit angemessenen Tarifen berechnet).

Gruß,
informiert
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[2.1] westok antwortet auf Coola
24.07.2003 23:27
Benutzer Coola schrieb:
Ich habe die gesamte Korrespondenz mit Talkline, intrum und jetzt Axmänner mit email bestritten.
Ich adressiere an entsprechenden Empfänger und im cc der email

kannst Du das genauer definieren, was ist cc? ist das die weitere Adresse für Copieempfänger?

adressiere ich dann noch an mein eigenes email account.

Wo hinein?

Entschuldige meine Fragen, habs schon öfters gelesen, konnte es selbst nicht reproduzieren. Freue mich über eine freundliche Aufklärung.
Westok
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[2.1.1] Coola antwortet auf westok
25.07.2003 11:41
Benutzer Coola schrieb:
Ich habe die gesamte Korrespondenz mit Talkline, intrum und jetzt Axmänner mit email bestritten.
Ich adressiere an entsprechenden Empfänger und im cc der email

kannst Du das genauer definieren, was ist cc? ist das die weitere Adresse für Copieempfänger?

Du kannst die email gleichzeitig an mehrere Adressen versenden. cc ist bei meinem email account eine Zeile, in die ich einen weiteren Adressaten eintragen kann.



adressiere ich dann noch an mein eigenes email account.

Wo hinein?

Entschuldige meine Fragen, habs schon öfters gelesen, konnte es selbst nicht reproduzieren. Freue mich über eine freundliche Aufklärung.
Westok