Ich habe die gesamte Korrespondenz mit Talkline, intrum und jetzt Axmänner mit email bestritten.
Ich adressiere an entsprechenden Empfänger und im cc der email adressiere ich dann noch an mein eigenes email account.
Talkline bzw. intrum bzw. Axmänner haben die mail im Posteingang, aber auch bei mir bekomme die mail in meinen Posteingang als Nachweis, dass ich sie geschrieben und abgeschickt habe.
So habe ich nicht nur einen Beweis in der Hand, dass ich etwas geschrieben habe, sondern auch noch den Text, den ich geschrieben habe.
Bisher sind die emails beim Adressaten angekommen, denn ich habe immer Antworten von Talkline, von intrum und den Axmännern erhaltenerhalten.
Benutzer informiert schrieb:
Hallo Mit-StreiterInnen (call-by-call ISP),
DURCHHALTEN! Habe gerade Rechtsberatung von Verbr.Zentrale Brandenburg in Anspruch genommen, hier eine Kurzübersicht:
- Klagen von Talkline sind Brandenburg nicht bekannt, bitte Klagen beim Zentralverband publik machen:
http://www.vzbv.de
030/ 24800 525
- Drohungen nicht nachgeben. Auf Vergleich nicht einlassen, gilt als teilweises Schuldanerkenntnis. Auf Brief mit Vergleich trotzdem mit Rückschein antworten.
Voraussetzung: Hier geht es nicht drum, TL zu prellen, sondern dass tatsächlich überhöhte Fo gestellt wurden, die nicht im EVN nachgewiesen wurden. Wichtig: Durchschnittlich versurfte Zeit sollte beglichen werden (mit angemessenen Tarifen berechnet).
Gruß,
informiert