Thread
Forum zu:
Threads:
Menü

Danke Carmina!


25.04.2001 23:23 - Gestartet von dagegen
Danke für deine Ausführungen von heute!

Ich glaube mittlerweile wirklich nicht mehr, dass ich mir Sorgen machen muss.

Ich habe gestern einen Brief bekommen, in dem TL schreibt, SMS wäre kein Vertragsbestandteil :-o
Außerdem haben Sie mir meine SIM zurückgeschickt und zur erneuten Benutzung aufgefordert, haha ..

Sollen Sie mal mahnen ...

Menü
[1] logifrech0019 antwortet auf dagegen
26.04.2001 07:03
Ich verstehe überhaupt nicht, warum ich überhaupt nichtsmehr von Talkline höre, weder ne Ablehnung sonstnochwas. Ausser Abbuchungen......... *grrrrrrrrrrrrr* Mein letztes Schreiben war am 06.03.01 und bis jetzt habe ich nichts gehört.

G.

L.#







Benutzer dagegen schrieb:
Danke für deine Ausführungen von heute!

Ich glaube mittlerweile wirklich nicht mehr, dass ich mir Sorgen machen muss.

Ich habe gestern einen Brief bekommen, in dem TL schreibt, SMS wäre kein Vertragsbestandteil :-o Außerdem haben Sie mir meine SIM zurückgeschickt und zur erneuten Benutzung aufgefordert, haha ..

Sollen Sie mal mahnen ...

Menü
[1.1] carmina antwortet auf logifrech0019
26.04.2001 14:14
Benutzer logifrech0019 schrieb:
Ich verstehe überhaupt nicht, warum ich überhaupt nichtsmehr von Talkline höre, weder ne Ablehnung sonstnochwas. Ausser Abbuchungen......... *grrrrrrrrrrrrr* Mein letztes Schreiben war am 06.03.01 und bis jetzt habe ich nichts gehört.

das kenne ich nur zu gut.
bei mir spielen sie auch toter mann .
den letzten schrieb, dieses rundschreiben mit "sms nicht vertragsbestandteil" habe ich auch erhalten.
erst wollte ich ihnen eine gepfefferte antwort darauf schicken,
habe es mir aber anders überlegt.
schließlich kostet es mein geld und meine zeit, wenn ich auf einen solchen schwachsinn antworte.
zum thema talkline fällt mir nur noch gehirnkrampf ein .
oder zu heiß gebadet. wer weiß.
jedenfalls hab ich mich köstlich über die TL Briefe amüsiert.
hmm nur mal so : muß ich eigentlich für eine leistung zahlen, wenn sie nicht vertragsbestandteil geworden ist? *nurmalsoinTLsgedankengang bleib*
das ist natürlich schwachsinn- sms zum einem preis von 15/29 pf sind vertragsbestandteil geworden und damit basta. darüber braucht man nicht mal zu diskutieren. Das weiß sogar der Laie. Aber was tut man nicht alles, um die Leute einzuschüchtern und zum Zahlen anzuregen, wenn man das Geld nicht so bekommt.
Die Kreativität der Leute dort hat mich wirklich schwer beeindruckt, weshalb ich schon auf die Fortsetzung des Märchens warte.
was fällt ihnen wohl diesmal ein?
es werden noch wetten angenommen.

;o)

aber uneigentlich störts mich nicht,wenn sie sich zeit lassen mit dem schreiben.
besser, als wenn sie mir täglich einen brief schreiben und ich mich täglich aufregen muß.
dazu reicht mittlerweile schon der Umschlag.

Na egal, ich stell mich tot. Außer, wenn ich mal wieder eine Rückbuchung mache.
*g*
Viele Grüße,
carmina
Menü
[1.1.1] peter_p antwortet auf carmina
26.04.2001 14:27
hi carmina,

ich find auch, dass man die sms nicht zahlen muss, wenn sie nicht vertragsbestandteil sind. das werd ich auch an tl schreiben.

gruß pp
Menü
[1.1.1.1] carmina antwortet auf peter_p
26.04.2001 14:34
ich find auch, dass man die sms nicht zahlen muss, wenn sie nicht vertragsbestandteil sind. das werd ich auch an tl schreiben.

rein juristisch ist das schwachfug, weil die ja eine leistung erbringen. sofern kein vertrag vorliegt, ist es immer noch geschäftsführung ohne auftrag, und die muß man auch bezahlen.

aber uneigentlich machts ja spaß, talkline ein bißchen zu ärgern und sich dumm zu stellen.
wenn sie so kreative köpfe da sitzen haben, kommt nun die geballte kreativität des forums auf sie zu.
*bg*

viel Spaß ;o)
carmina
Menü
[1.1.1.1.1] peter_p antwortet auf carmina
26.04.2001 14:39
mag ja objektiv schwachfug sein, aber im vergleich zu dem was tl (trauriger luschenverein) so schreibt, ist es reines gold.


Benutzer carmina schrieb:
ich find auch, dass man die sms nicht zahlen muss, wenn sie nicht vertragsbestandteil sind. das werd ich auch an tl schreiben.

rein juristisch ist das schwachfug, weil die ja eine leistung erbringen. sofern kein vertrag vorliegt, ist es immer noch geschäftsführung ohne auftrag, und die muß man auch bezahlen.

aber uneigentlich machts ja spaß, talkline ein bißchen zu ärgern und sich dumm zu stellen. wenn sie so kreative köpfe da sitzen haben, kommt nun die geballte kreativität des forums auf sie zu.
*bg*

viel Spaß ;o)
carmina
Menü
[1.1.1.1.1.1] carmina antwortet auf peter_p
26.04.2001 14:54
mag ja objektiv schwachfug sein, aber im vergleich zu dem was tl (trauriger luschenverein)
*lol*

so schreibt, ist es reines gold.
wohl wahr... aber der Unterhaltungswert der TL schreiben ist höher ;o)
carmina
Menü
[1.1.1.1.1.1.1] peter_p antwortet auf carmina
26.04.2001 14:57
Benutzer carmina schrieb:
mag ja objektiv schwachfug sein, aber im vergleich zu dem was
tl (trauriger luschenverein)
*lol*

so schreibt, ist es reines gold.
wohl wahr... aber der Unterhaltungswert der TL schreiben ist höher ;o)
carmina


hmm, du hast noch nicht gelesen, was ich so an TL schreibe... *ggg*
Menü
[1.1.1.1.1.1.1.1] carmina antwortet auf peter_p
26.04.2001 15:03
hmm, du hast noch nicht gelesen, was ich so an TL schreibe...
*ggg*
hmm dann schicks doch mal rüber, damit ich was zu lachen habe an diesem tristen tag :
carmina_ @gmx.net

den unterstrich nicht vergessen :o)
danke, carmina
Menü
[1.1.1.1.1.1.1.1.1] peter_p antwortet auf carmina
26.04.2001 15:05
Benutzer carmina schrieb:
hmm, du hast noch nicht gelesen, was ich so an TL schreibe...
*ggg*
hmm dann schicks doch mal rüber, damit ich was zu lachen habe an diesem tristen tag :
carmina_ @gmx.net

den unterstrich nicht vergessen :o)
danke, carmina

mach ich glatt.
ist fast schon unterwegs.
Menü
[1.1.2] RE: Danke Carmina!/Carmina
logifrech0019 antwortet auf carmina
26.04.2001 19:42
Hi Carmina,


bei mir kam selbst nichtmal das Schreiben mit dem SMS & Vertragsbestandteil an. Nur dieses Ruzndschreiben am Anfang und die Ablehnung der Kündigung. Mehr nicht. Ach abbuchungen auch noch. Ich überlege ob ich doch noch den Vertrag weiterführe, hab die Schnauze voll.

G.

L.#



Benutzer carmina schrieb:






Benutzer logifrech0019 schrieb:
Ich verstehe überhaupt nicht, warum ich überhaupt nichtsmehr von Talkline höre, weder ne Ablehnung sonstnochwas.
Ausser Abbuchungen......... *grrrrrrrrrrrrr* Mein letztes
Schreiben war am 06.03.01 und bis jetzt habe ich nichts gehört.

das kenne ich nur zu gut.
bei mir spielen sie auch toter mann .
den letzten schrieb, dieses rundschreiben mit "sms nicht vertragsbestandteil" habe ich auch erhalten.
erst wollte ich ihnen eine gepfefferte antwort darauf schicken,
habe es mir aber anders überlegt. schließlich kostet es mein geld und meine zeit, wenn ich auf einen solchen schwachsinn antworte. zum thema talkline fällt mir nur noch gehirnkrampf ein .
oder zu heiß gebadet. wer weiß.
jedenfalls hab ich mich köstlich über die TL Briefe amüsiert.
hmm nur mal so : muß ich eigentlich für eine leistung zahlen, wenn sie nicht vertragsbestandteil geworden ist?
*nurmalsoinTLsgedankengang bleib* das ist natürlich schwachsinn- sms zum einem preis von 15/29 pf sind vertragsbestandteil geworden und damit basta. darüber braucht man nicht mal zu diskutieren. Das weiß sogar der Laie. Aber was tut man nicht alles, um die Leute einzuschüchtern und zum Zahlen anzuregen, wenn man das Geld nicht so bekommt. Die Kreativität der Leute dort hat mich wirklich schwer beeindruckt, weshalb ich schon auf die Fortsetzung des Märchens warte.
was fällt ihnen wohl diesmal ein?
es werden noch wetten angenommen.

;o)

aber uneigentlich störts mich nicht,wenn sie sich zeit lassen mit dem schreiben.

besser, als wenn sie mir täglich einen brief schreiben und ich mich täglich aufregen muß.
dazu reicht mittlerweile schon der Umschlag.

Na egal, ich stell mich tot. Außer, wenn ich mal wieder eine Rückbuchung mache.
*g*
Viele Grüße,
carmina
Menü
[2] RE: Danke Carmina! SMS - Vertragsbestandteil
peter_p antwortet auf dagegen
26.04.2001 09:21
SMS ist also kein Vertragsbestandteil?

Dann ist es aber sehr großzügig von TL, dass sie den Preis nicht auf 10 DM pro SMS erhöhen. Kündigen könnte dann nach deren Meinung wohl auch keiner.


Benutzer dagegen schrieb:
Danke für deine Ausführungen von heute!

Ich glaube mittlerweile wirklich nicht mehr, dass ich mir Sorgen machen muss.

Ich habe gestern einen Brief bekommen, in dem TL schreibt, SMS wäre kein Vertragsbestandteil :-o Außerdem haben Sie mir meine SIM zurückgeschickt und zur erneuten Benutzung aufgefordert, haha ..

Sollen Sie mal mahnen ...

Menü
[2.1] zickel antwortet auf peter_p
26.04.2001 09:32
Benutzer peter_p schrieb:
SMS ist also kein Vertragsbestandteil?

Dann ist es aber sehr großzügig von TL, dass sie den Preis nicht auf 10 DM pro SMS erhöhen. Kündigen könnte dann nach deren Meinung wohl auch keiner.


Benutzer dagegen schrieb:
Danke für deine Ausführungen von heute!

Ich glaube mittlerweile wirklich nicht mehr, dass ich mir
Sorgen machen muss.

Ich habe gestern einen Brief bekommen, in dem TL schreibt, SMS
wäre kein Vertragsbestandteil :-o Außerdem haben Sie mir meine SIM zurückgeschickt und zur
erneuten Benutzung aufgefordert, haha ..

Sollen Sie mal mahnen ...


Talkline steht auf der Position, daß SMS über die Netzbetreiber-nummern kein Vertragsbestandteil sind (... die Preise können sie ja auch nicht beeinflußen) - über die eigene Nummer schon ... und hier hat meines Wissens keine Erhöhung stattgefunden ...

... genau das ist der Knackpunkt ... also Juristen vor (und nicht die BWL`er mit einem Semester BGB-Recht ;-) ...
Menü
[2.1.1] peter_p antwortet auf zickel
26.04.2001 09:54
Keine Erhöhung?
Bei der Benutzung der TL-Nummer erhöhen sich nicht nur die Preise für den SMS-Versand in andere Netze von 0,29 DM auf 0,33 DM (etwas weniger als die 0,39 DM von e-Plus, aber immer noch eine Erhöhung), sondern zusätzlich auch die Preise für den netzinternen SMS-Versand von 0,15 DM auf 0,21 DM pro versendeter Nachricht.
Also eine doppelte Erhöhung.

Oder seh ich da was falsch?

Benutzer zickel schrieb:

Talkline steht auf der Position, daß SMS über die Netzbetreiber-nummern kein Vertragsbestandteil sind (... die Preise können sie ja auch nicht beeinflußen) - über die eigene Nummer schon ... und hier hat meines Wissens keine Erhöhung stattgefunden ...

... genau das ist der Knackpunkt ... also Juristen vor (und nicht die BWL`er mit einem Semester BGB-Recht ;-) ...


Benutzer peter_p schrieb:

SMS ist also kein Vertragsbestandteil?

Dann ist es aber sehr großzügig von TL, dass sie den Preis nicht auf 10 DM pro SMS erhöhen. Kündigen könnte dann nach
deren Meinung wohl auch keiner.


Benutzer dagegen schrieb:
Danke für deine Ausführungen von heute!

Ich glaube mittlerweile wirklich nicht mehr, dass
ich
mir Sorgen machen muss.

Ich habe gestern einen Brief bekommen, in dem TL schreibt, SMS
wäre kein Vertragsbestandteil :-o Außerdem haben Sie mir meine SIM zurückgeschickt
und
zur erneuten Benutzung aufgefordert, haha ..

Sollen Sie mal mahnen ...
Menü
[2.1.2] kai petzke antwortet auf zickel
26.04.2001 11:02
Benutzer zickel schrieb:

Talkline steht auf der Position, daß SMS über die Netzbetreiber-nummern kein Vertragsbestandteil sind (... die Preise können sie ja auch nicht beeinflußen)

Das ist in der Tat ein kritischer Punkt: Die Nutzung eines "fremden" SMSC (SMSC=Kurzmitteilungszentrale) dürfte so ähnlich einzustufen sein wie die Nutzung von Call by Call: Man dürfte mit einer "Sonderkündigung" seines Telefonanschlusses nicht durchkommen, nur weil zum Beispiel 01051 die Preise erhöht.

- über die eigene Nummer schon ... und hier hat meines Wissens keine Erhöhung stattgefunden ...

Auch beim Talkline-SMSC gab es wohl eine - leichte - Erhöhung. Da ist dann die Frage, ob diese Erhöhung noch zumutbar ist oder nicht. Denn grundsätzlich dürfen Firmen bei Laufzeitverträgen gestiegene Einkaufspreise weitergeben - müssen das dann aber genau dokumentieren.


Kai
Menü
[2.1.2.1] dagegen antwortet auf kai petzke
26.04.2001 11:55
Das haben wir in diesem Forum auch schon mal durchgekaut.
Bei mir hat mir jedenfalls keiner gesagt, dass ich SMS über E-Plus verschicke und nicht über Talkline. Der Unterschied war mir bis kurz vor meiner SoKü noch nicht einmal bekannt. In der Broschüre, die ich bei Vertragsabschluss mitgegeben bekommen habe, steht die Nummer von E-Plus und die von TL drin, der Unterschied wird aber nicht erklärt. Jeder nimmt natürlich die von E-Plus, weil der Versand über TL nicht zumutbar ist, weil man vor JEDER Tel.nr. diese Nummer nochmal eintippen muss.

TL führt die versendeten SMS auch einfach in seiner Rechnung auf, ohne jeden Kommentar, also wie soll ich jemals auf die Idee kommen, dies sei nicht Vertragsbestandteil?
Menü
[2.1.2.2] Meier.D antwortet auf kai petzke
26.04.2001 12:44
Benutzer kai petzke schrieb:
Benutzer zickel schrieb:

Talkline steht auf der Position, daß SMS über die Netzbetreiber-nummern kein Vertragsbestandteil sind (...
die Preise können sie ja auch nicht beeinflußen)

Das ist in der Tat ein kritischer Punkt: Die Nutzung eines 'fremden' SMSC (SMSC=Kurzmitteilungszentrale) dürfte so ähnlich einzustufen sein wie die Nutzung von Call by Call: Man dürfte mit einer 'Sonderkündigung' seines Telefonanschlusses nicht durchkommen, nur weil zum Beispiel 01051 die Preise erhöht.


Talkline mach für die Kurzmitteilungszentrale von E-plus
aber eigene Werbung!!!

Das ist der Originaltext aus dem Talkline Onlineshop:

Senden preiswert. Empfangen kostenlos


Immer bereit. Nie besetzt

SMS-Die Kosten



Senden preiswert. Empfangen kostenlos



Mit Talkline SMS versenden oder empfangen Sie schriftliche Kurzmitteilungen von bis zu 160 Zeichen - einfach über das Display Ihres Mobiltelefons. Ihr besonderer Vorteil: Talkline SMS ist ausgesprochen preisgünstig!
Der Empfang von Nachrichten ist kostenlos, das Senden kostet weniger als ein kurzer Anruf. Sie können den SMS-Kurzmitteilungsdienst von Talkline in allen Mobilfunknetzen nutzen - innerhalb des Netzes, in dem Sie eingebucht sind. Um auf Talkline SMS zugreifen zu können, muß Ihr Handy den Dienst 'Empfangen und Versenden von Kurzmitteilungen' unterstützen. Die meisten modernen Mobiltelefone sind darauf eingerichtet.

Und wem das einfache Versenden von Kurznachrichten nicht genug ist, für den haben wir die vielfältigen Services des Talkline Messangers eingerichtet.





Die Übertragung von Talkline SMS-Nachrichten erfolgt über eine Kurzmitteilungszentrale. Ihr besonderer Vorteil: Falls ein Handy nicht empfangsbereit ist (z.B. weil es ausgeschaltet wurde), wird die Mitteilung von der Zentrale gespeichert und 48 Stunden lang in regelmäßigen Abständen nochmals gesendet. Ein einmaliges Absetzen der Nachricht genügt - und 'Besetztsein' ist out. Sie können problemlos jederzeit Nachrichten versenden: über die Tastatur Ihres Handys, über T-Online oder - mit entsprechender Software - über einen angeschlossenen Laptop. Oder Sie rufen einfach Ihren Netz-Operator an und geben Ihre Mitteilung mündlich auf. Diese wird dann umgehend an die Kurzmitteilungszentrale weitergeleitet. Immer bereit. Nie besetzt


Kurzmitteilungszentralnummern der Netzbetreiber:

D1 +49 171 07 60 000
D2 +49 172 22 70 000
E-Plus +49 177 06 10 000
+49 177 06 20 000



Btx-Zugang für Talkline SMS:

D1 *50171252#
D2 *D2Message# oder *2779977#
E-Plus Voraussichtlich 1. Quartal 1998 möglich



Talkline SMS-Nachrichten mit Hilfe eines Operators:

D1 Kurzwahl aus dem Netz 2522
0171-20 02 522
D2 Kurzwahl aus dem Netz 22777
Dial-A-Text
0172-22 78 040
E-Plus Kurzwahl aus dem Netz 1166
0177-1166




SMS-Die Kosten


Talkline SMS-Tarife:

Ankommende Mitteilung Abgehende Mitteilung
D1 Kostenlos
(in Deutschland) DM 0,23 brutto je Mitteilung
D2 DM 0,23 brutto je Mitteilung*
E-Plus DM 0,15 brutto je Mitteilung


(*Ab der 101. Mitteilung je Abrechnungszeitraum DM 0,04 brutto je Mitteilung.)

Also wenn SMS über E-plus kein Vertragsbestandteil ist
Warum dann die Werbung TalklineSMS 15 Pf Über die
Kurzmitteilungszentrale von E-Plus???

Wie ich auch schon vor einiger Zeit geschrieben habe
hat mein RA gesagt!'Wenn sms über E-plus kein Vertragsbestandteil ist,muß das im Vertrag oder zu mindest
in den AGB`s schriftlich ausgeschloßen werden!'
Call by Call bei Mobilfunk gibt es nicht!
Oder bekommt ihr eine Rechnung wo steht!

Beträge anderer Netzbetreiber ..,..-DM ?

Oder bekommt Ihr eine Rechnung von E-Plus für die
SMS über die Kurzmitteilungszentrale von E-Plus?

Denkt mal drüber nach!

M.f.G D.M.





Menü
[2.1.2.3] Meier.D antwortet auf kai petzke
26.04.2001 12:59
Benutzer kai petzke schrieb:
Das ist in der Tat ein kritischer Punkt: Die Nutzung eines "fremden" SMSC (SMSC=Kurzmitteilungszentrale) dürfte so ähnlich einzustufen sein wie die Nutzung von Call by Call: Man dürfte mit einer "Sonderkündigung" seines Telefonanschlusses nicht durchkommen, nur weil zum Beispiel 01051 die Preise erhöht.

Der vergleich hinkt!
Man braucht bei Call by Call nichts zu Kündigen wo es nichts zu Kündigen gibt!
Bei Call by Call uber die nummer 01051 schließt man doch keinen
Vertrag ab! wenn Die Preise erhöt werden,telefoniert mann nicht
mehr über die 01051!sondern über eine andere gleichwertige Vorwahl!
Auserdem muß der Tele.anbieter Dir das Call by Call ersteinmal
ermöglichen,bei einigen geht das nur eingeschränkt oder garnicht!
Auserdem hat das mit Mobilfunk nichts zu tun da Herrschen
doch ganz andere Bedingungen wie beim Festnetz!
Zeige mir mal einen Festnetzvertrag wo 24 Monate Vertragslaufzeit vorgeschrieben sind!
Menü
[2.1.2.3.1] rtpj antwortet auf Meier.D
26.04.2001 13:09
Benutzer Meier.D schrieb:
Benutzer kai petzke schrieb:
Das ist in der Tat ein kritischer Punkt: Die Nutzung eines "fremden" SMSC (SMSC=Kurzmitteilungszentrale) dürfte so ähnlich einzustufen sein wie die Nutzung von Call by Call: Man
dürfte mit einer "Sonderkündigung" seines
Telefonanschlusses nicht durchkommen, nur weil zum Beispiel 01051 die Preise erhöht.

Der vergleich hinkt!

...nicht.

Man braucht bei Call by Call nichts zu Kündigen wo es nichts zu Kündigen gibt!

Aber sicher, zum Beispiel bei einem Mindestumsatz - oder einer Grundgebühr (eben bei zu Deinen Ungunsten veränderten Bedingungen).

Bei Call by Call uber die nummer 01051 schließt man doch keinen
Vertrag ab!

Aber sicher doch.

wenn Die Preise erhöt werden,telefoniert mann nicht mehr über die 01051!sondern über eine andere gleichwertige Vorwahl!

Wie zum Beispiel bei Talkline. Dort hat man ja auch eine (oder viele) andere Möglichkeiten.

Auserdem muß der Tele.anbieter Dir das Call by Call ersteinmal ermöglichen,bei einigen geht das nur eingeschränkt oder garnicht!
Auserdem hat das mit Mobilfunk nichts zu tun da Herrschen doch ganz andere Bedingungen wie beim Festnetz!

In gewisser Weise doch.

Zeige mir mal einen Festnetzvertrag wo 24 Monate Vertragslaufzeit vorgeschrieben sind!

Von Arcor und Berlikomm weiß ich's ganz sicher, daß es diese Bindungsfristen gibt (so man denn eine Subvention -egal welcher Art- bekommen möchte).
Menü
[2.1.2.3.1.1] Meier.D antwortet auf rtpj
26.04.2001 13:49
Benutzer rtpj schrieb:
Benutzer Meier.D schrieb:
Benutzer kai petzke schrieb:
Das ist in der Tat ein kritischer Punkt: Die
Nutzung
eines "fremden" SMSC (SMSC=Kurzmitteilungszentrale)
dürfte
so ähnlich einzustufen sein wie die Nutzung von Call
by
Call: Man
dürfte mit einer "Sonderkündigung" seines
Telefonanschlusses nicht durchkommen, nur weil zum Beispiel 01051
die
Preise erhöht.

Der vergleich hinkt!

...nicht.

und er hinkt doch!

Man braucht bei Call by Call nichts zu Kündigen wo es nichts zu Kündigen gibt!

Aber sicher, zum Beispiel bei einem Mindestumsatz - oder einer Grundgebühr (eben bei zu Deinen Ungunsten veränderten Bedingungen).

Bei Call by Call uber die nummer 01051 schließt man doch
keinen
Vertrag ab!

Aber sicher doch.
Eben nicht! Wir sprechen hier von offenen Call by Call(ohne
Anmeldung)Es geht hier um die sms über E-plus!
Ich kann mich nicht Erinnern das ich einen Vertrag mit E-Plus
abgeschloßen habe damit ich sms über ihre SMSC verschiken kann!

wenn Die Preise erhöt werden,telefoniert mann nicht mehr über die 01051!sondern über eine andere gleichwertige Vorwahl!

Wie zum Beispiel bei Talkline. Dort hat man ja auch eine (oder viele) andere Möglichkeiten.
Versuche mal eine SMS vom Talkline Handy uber die sms-Zentrale
von Debitel oder MobilCom u.s.w. zu Verschiken!
Das wird wohl kaum gehen!
also ist e-plus Center doch Vertragsbestandteil!

Auserdem muß der Tele.anbieter Dir das Call by Call ersteinmal ermöglichen,bei einigen geht das nur eingeschränkt oder
garnicht!
Auserdem hat das mit Mobilfunk nichts zu tun da Herrschen doch ganz andere Bedingungen wie beim Festnetz!

In gewisser Weise doch.
In welcher Weise?

Zeige mir mal einen Festnetzvertrag wo 24 Monate Vertragslaufzeit vorgeschrieben sind!

Von Arcor und Berlikomm weiß ich's ganz sicher, daß es diese Bindungsfristen gibt (so man denn eine Subvention -egal welcher Art- bekommen möchte).

Aus diesen Verträgen kommt mann bei Wohnort wecksell aber raus!
(bei umzug)!
Das macht wohl kein Mobilfunk anbieter oder?
Menü
[2.1.2.3.1.1.1] rtpj antwortet auf Meier.D
26.04.2001 15:53
Benutzer Meier.D schrieb:
Benutzer rtpj schrieb:
Benutzer Meier.D schrieb:
Benutzer kai petzke schrieb:
Das ist in der Tat ein kritischer Punkt: Die
Nutzung
eines "fremden" SMSC
(SMSC=Kurzmitteilungszentrale)
dürfte
so ähnlich einzustufen sein wie die Nutzung von
Call
by
Call: Man dürfte mit einer "Sonderkündigung" seines Telefonanschlusses nicht durchkommen, nur weil zum Beispiel
01051
die
Preise erhöht.

Der vergleich hinkt!

...nicht.

und er hinkt doch!

Wie Vergleiche eben so hinken ...

Man braucht bei Call by Call nichts zu Kündigen wo
es
nichts zu Kündigen gibt!

Aber sicher, zum Beispiel bei einem Mindestumsatz - oder einer Grundgebühr (eben bei zu Deinen Ungunsten veränderten Bedingungen).

Bei Call by Call uber die nummer 01051 schließt
man
doch keinen
Vertrag ab!

Aber sicher doch.
Eben nicht! Wir sprechen hier von offenen Call by Call(ohne Anmeldung)Es geht hier um die sms über E-plus! Ich kann mich nicht Erinnern das ich einen Vertrag mit E-Plus
abgeschloßen habe damit ich sms über ihre SMSC verschiken kann!

DANKE! DIE Erleuchtung. Kein Vertrag = Keine Zahlungspflicht.

Heißt: Man muß CbC - Gespräche nicht mehr bezahlen, weil keine Verträge mehr geschlossen werden.

wenn Die Preise erhöt werden,telefoniert mann nicht mehr über die 01051!sondern über eine andere gleichwertige Vorwahl!

Wie zum Beispiel bei Talkline. Dort hat man ja auch eine (oder
viele) andere Möglichkeiten.
Versuche mal eine SMS vom Talkline Handy uber die sms-Zentrale von Debitel oder MobilCom u.s.w. zu Verschiken! Das wird wohl kaum gehen!

Natürlich nicht. Debi*tel und Mo*elgom sind ja keine Netzbetreiber.

also ist e-plus Center doch Vertragsbestandteil!

Genauso wie die Telekom-Auskunft, telegate-Auskunft, ADAC, Telegrammaufnahme usw.

Auserdem muß der Tele.anbieter Dir das Call by
Call
ersteinmal ermöglichen,bei einigen geht das nur
eingeschränkt
oder garnicht!
Auserdem hat das mit Mobilfunk nichts zu tun da Herrschen doch ganz andere Bedingungen wie beim Festnetz!

In gewisser Weise doch.
In welcher Weise?

Zum Beispiel in Bezug auf die Gesetze, die sowohl für Mobilfunk uch für Festnetz gelten.

Zeige mir mal einen Festnetzvertrag wo 24 Monate Vertragslaufzeit vorgeschrieben sind!

Von Arcor und Berlikomm weiß ich's ganz sicher, daß es diese Bindungsfristen gibt (so man denn eine Subvention -egal
welcher Art- bekommen möchte).

Aus diesen Verträgen kommt mann bei Wohnort wecksell aber raus!
(bei umzug)!

Wenn man stirbt, auch.

Man will aber nicht unbedingt in eine andere Stadt umziehen, um einen Vertrag "loszuwerden".

Das macht wohl kein Mobilfunk anbieter oder?

Ich weiß es -sicher- von einem Provider, der seine Kunden wenigstens in ein anderes Netz läßt. Und sicher weiß ich es auch, wenn man (länger) ins Ausland zieht.
Menü
[2.1.2.4] rix antwortet auf kai petzke
26.04.2001 15:46
SMS ist Vertragsbestandteil in der Form, wie das Handy und die Dienstleistung dargeboten werden:

es ist davon auszugehen, dass ALLE TL-handies bei auslieferung
auf die smsc des netzbetreibers (d1=d1, D2=D2..usw...) eingestellt sind. erhöht nun wie geschehen z.b. e+ die sms-tarife, trifft das alle damit sendenden TL-E+ Kunden.

entscheidend ist der durch die liefereinstellung auf betreiber-smsc auftretende MASSENEFFEKT !!!!!!, nicht die nachgeschobene umwegbegründung "äätsch, wir haben eine eigene smsc!".

Noch ein Hinweis: Verbraucherschutz ist dafür da, gerade Masseneffekte verbraucherfreundlich zu gestalten und der Masseneffekt ist das erste Beurteilungskriterium für Fairness der Leistung. Die nun auftauchende TL-SMSC ist als sog. "überraschende Klausel" von vorn herein unwirksam, weil im Masseneffekt nur der kleinere Teil der Kunden die Umstellung auf das TL-SMSC schalten kann, will, wird.







Benutzer kai petzke schrieb:
Benutzer zickel schrieb:

Talkline steht auf der Position, daß SMS über die Netzbetreiber-nummern kein Vertragsbestandteil sind (...
die Preise können sie ja auch nicht beeinflußen)

Das ist in der Tat ein kritischer Punkt: Die Nutzung eines "fremden" SMSC (SMSC=Kurzmitteilungszentrale) dürfte so ähnlich einzustufen sein wie die Nutzung von Call by Call: Man dürfte mit einer "Sonderkündigung" seines Telefonanschlusses nicht durchkommen, nur weil zum Beispiel 01051 die Preise erhöht.

- über die eigene Nummer schon ... und hier hat meines Wissens keine Erhöhung stattgefunden ...

Auch beim Talkline-SMSC gab es wohl eine - leichte - Erhöhung. Da ist dann die Frage, ob diese Erhöhung noch zumutbar ist oder nicht. Denn grundsätzlich dürfen Firmen bei Laufzeitverträgen gestiegene Einkaufspreise weitergeben - müssen das dann aber genau dokumentieren.


Kai
Menü
[2.1.2.5] sp. antwortet auf kai petzke
01.05.2001 22:28
Hallo Kai,

Das ist in der Tat ein kritischer Punkt: Die Nutzung eines "fremden" SMSC (SMSC=Kurzmitteilungszentrale) dürfte so ähnlich einzustufen sein wie die Nutzung von Call by Call: Man dürfte mit einer "Sonderkündigung" seines Telefonanschlusses nicht durchkommen, nur weil zum Beispiel 01051 die Preise erhöht.

Dumm nur, daß es im Mobilfunk gerade kein CbC gibt. Ich habe einen einzigen Vertragspartner, der erbringt seine Leistungen (die nicht notwendigerweise mit den Leistungen übereinstimmen müssen, die die Netzbetreiber erbringen) und rechnet sie als eigene Leistungen mir gegenüber ab. Welcher Vorlieferanten sich mein Vertragspartner bedient, kann mir egal sein.

Insofern ist Dein Vergleich schwer fußkrank.

Da ist dann die Frage, ob diese Erhöhung noch zumutbar ist oder nicht. Denn grundsätzlich dürfen Firmen bei Laufzeitverträgen gestiegene Einkaufspreise weitergeben - müssen das dann aber genau dokumentieren.

Ein Vertrag über 2 Jahre ist auf 2 Jahre geschlossen. Er kann während dieser Zeit nur im beiderseitigen Einverständnis geändert werden. Bei Preissenkungen wird das Einverständnis des Kunden stillschweigend angenommen. Preiserhöhungen sind dagegen grundsätzlich nur mit Zustimmung des Kunden möglich. Firmen können sich allerdings - darauf spielst Du wohl an - in ihren AGB die Möglichkeit von Preiserhöhungen vorbehalten.

Diese AGB können aber nur dann wirksam sein, wenn eine sehr präzise Ausformulierung vorhanden ist, unter welchen Umständen eine solche Preiserhöhung möglich ist, und diese Preiserhöhung muß auch im schlechtesten für den Kunden vorstellbaren Fall - der in der Realität niemals eintreten muß - für den Kunden keine unangemessene Benachteiligung darstellen. (Die entsprechende Klausel der Berlikomm dürfte z.B. unwirksam sein, nur waren die KundInnen mit der Preiserhöhung zufrieden, weil sie dadurch sonderkündigen konnten.) Es ist nicht möglich, einfach grundsätzlich das Risiko einer Erhöhung der Vorleistungspreise dem Kunden zu überantworten - das ist eben unternehmerisches Risiko. (Daher stammt übrigens auch die Rechtsprechung zum Wegfall der Geschäftsgrundlage: Eine Vertragsanpassung oder -auflösung ist nur unter ganz extremen Ausnahmebedingungen möglich, z.B. langfristiger Vertrag ohne Preisanpassung und Hyperinflation.) Und sonst müßte auch jede Senkung der Vorleistungspreise weitergegeben werden, und das müßte in der Bedingung stehen...

Die Unternehmen haben zwei Möglichkeiten: Entweder sie versuchen, von ihren KundInnen jeweils einzeln eine Zustimmung zur Vertragsänderung zu erhalten. Wer nicht will, behält weiterhin die alten Konditionen. Oder sie gehen über § 28 TKV vor, veröffentlichen im Amtsblatt und geben ein SoKüRe. Solche Versuche wie Ziffer 5.7 der Talkline-AGB sind nicht möglich. Dazu schreibe ich unten noch mal meine Meinung. Und morgen spreche ich mit der Dame vom VSV...

Sp.



Wortlaut

"5.7 Talkline ist bei Veränderung ihrer Kosten, insbesondere aufgrund von Tarifverträgen oder Preisveränderungen der Betreiber der Mobilfunk- und Festnetze, zur Anpassung ihrer Tarife in Höhe der bei Talkline anfallenden Kostenveränderungen berechtigt, frühestens jedoch mit Wirkung für einen Zeitpunkt vier Monate nach Beginn des Vertragsverhältnisses. Sollten sich hierdurch die durchschnittlichen monatlichen Gesamtentgelte des Kunden um mehr als 7 % erhöhen, ist der Kunde berechtigt, das von der Änderung betroffene Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Frist auf den Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung zu kündigen. Das Kündigungsrecht erlischt einen Monat nach der Änderungsmitteilung. Talkline kann ihre Tarife statt dessen auch nach § 28 TKV anpassen."

Meine Meinung

Diese Klausel ist nach meiner Ansicht unwirksam, da zu unbestimmt und unzumutbare Benachteiligung des Kunden.

Erst mal Durchschnitt bilden (wovon? Mein Vertrag ist seit Anfang Dezember aktiv, ich habe die SIM-Karte aber erst am 20.01.2001 bekommen - aber eine Erhöhung geht nach Ziffer 5.7 TL-AGB ohnehin erst nach 4 Monaten; Talkline besteht dennoch auf der Erhöhung. Aber angenommen, ich bin wirklich so doof und schon seit 5 Jahren Talkline-Kunde? SMS wurden ja erst irgendwann eingeführt und dann noch mal irgendwann kostenpflichtig). Dann rechnen: Erhöhung um 7 Prozent - wie soll ich das berechnen? Soll ich zusammenzählen und ausrechnen, wie viele SMS/Gespräche nach X, Y und Z ich in der Zeit hatte und was das nach der Erhöhung kosten würde? Darf ich zwischenzeitliche Preissenkungen berücksichtigen? Oder eine Änderung meines Telefonierverhaltens? Was, wenn ich keinen EVN habe/den bereits entsorgt habe/das mit den Rechnungen getan habe? Alleine schon deswegen ist die Klausel unwirksam. Außerdem wurde vom VSV moniert, daß die Kosten, auf die sich Preiserhöhungen gründen könnten, nicht klar genug genannt sind.

Weiterer Unwirksamkeitsgrund: Trotz dieser aufwendigen Klausel wäre Talkline nicht gehindert, massiv zu erhöhen - es fehlt nämlich eine Bestimmung, die eine Erhöhung z.B. jeden Monat verhindert.

Talkline sieht auch keine Verpflichtung vor, die KundInnen über ein sich ergebendes Sonderkündigungsrecht zu informieren. Unabhängig von der Frage, ob das ein unzulässiges Abweichen von unabdingbarem Recht ist, fingiert Talkline hier m.E. eine Erklärung (Sonderkündigungsrecht erlischt - Erklärung: Bin einverstanden mit Vertragsänderung). Damit ist dann ein Verstoß gegen das Beispiel aus § 10 Nr. 5 b) AGBG gegeben und die Klausel auch deswegen unwirksam.

Außerdem wäre noch zu prüfen, ob von den Fristen des § 28 TKV zum Nachteil des/r KundIn abgewichen werden kann - Talkline sieht nur vor, daß das Kündigungsrecht einen Monat nach Mitteilung erlischt und daß eine Kündigung zum Inkrafttreten der Erhöhung wirksam wird. Es fehlt aber die Bestimmung, daß die Ankündigung mindestens einen Monat vorher geschehen muß (was auch in den § 10 Nr. 5 a) AGBG hineinspielt).

Von den Vorschriften der TKV kann nicht zum Nachteil des Kunden abgewichen werden (§ 1 II TKV). Allerdings kann eingewendet werden, daß Talkline vorliegend gerade nicht die Erhöhungsmöglichkeit nach § 28 TKV gewählt hat, sondern eine normale Erhöhung durchgeführt hat (oder dies zumindest versucht). Nach Ziffer 1.1, zweiter Absatz der Talkline-AGB hat sich Talkline zur Veröffentlichung der AGB im Amtsblatt der Regulierungsbehörde verpflichtet und sich eine Änderung (mit daraus ggf. folgendem Kündigungsrecht) in Ziffer 1.2 vorbehalten.

Meines Erachtens könnten auch Preislisten unter den AGB-Begriff fallen (für eine Vielzahl von Verträgen von einem Vertragspartner gestellt usw. liegt ja vor). Falls dem so ist, hätte Talkline im Amtsblatt veröffentlichen müssen. Und um eine Preisänderung durchzusetzen, wäre das Verfahren nach § 28 TKV nötig gewesen (da Ziffer 5.7 unwirksam), oder es hätte eine AGB-Änderung erfolgen müssen, wobei jede Einführung eines Preiserhöhungsrechts von Talkline eine Änderung zu Lasten des Kunden/der Kundin wäre mit daraus folgendem Kündigungsrecht nach Ziffer 1.2 TL-AGB, da ja Ziffer 5.7 juristisch schlicht nicht existiert.

Menü
[2.1.2.5.1] carmina antwortet auf sp.
02.05.2001 16:47
Benutzer sp. schrieb:
Hallo Kai,

Das ist in der Tat ein kritischer Punkt: Die Nutzung eines "fremden" SMSC (SMSC=Kurzmitteilungszentrale) dürfte so ähnlich einzustufen sein wie die Nutzung von Call by Call: Man
dürfte mit einer "Sonderkündigung" seines
Telefonanschlusses nicht durchkommen, nur weil zum Beispiel 01051 die Preise erhöht.

Dumm nur, daß es im Mobilfunk gerade kein CbC gibt. Ich habe einen einzigen Vertragspartner, der erbringt seine Leistungen (die nicht notwendigerweise mit den Leistungen übereinstimmen müssen, die die Netzbetreiber erbringen) und rechnet sie als eigene Leistungen mir gegenüber ab. Welcher Vorlieferanten sich mein Vertragspartner bedient, kann mir egal sein.

Insofern ist Dein Vergleich schwer fußkrank.

Da ist dann die Frage, ob diese Erhöhung noch zumutbar ist oder nicht. Denn grundsätzlich dürfen Firmen bei Laufzeitverträgen gestiegene Einkaufspreise weitergeben -
müssen das dann aber genau dokumentieren.

Ein Vertrag über 2 Jahre ist auf 2 Jahre geschlossen. Er kann während dieser Zeit nur im beiderseitigen Einverständnis geändert werden. Bei Preissenkungen wird das Einverständnis des Kunden stillschweigend angenommen. Preiserhöhungen sind dagegen grundsätzlich nur mit Zustimmung des Kunden möglich. Firmen können sich allerdings - darauf spielst Du wohl an - in ihren AGB die Möglichkeit von Preiserhöhungen vorbehalten.

Diese AGB können aber nur dann wirksam sein, wenn eine sehr präzise Ausformulierung vorhanden ist, unter welchen Umständen eine solche Preiserhöhung möglich ist, und diese Preiserhöhung muß auch im schlechtesten für den Kunden vorstellbaren Fall - der in der Realität niemals eintreten muß - für den Kunden keine unangemessene Benachteiligung darstellen. (Die entsprechende Klausel der Berlikomm dürfte z.B. unwirksam sein, nur waren die KundInnen mit der Preiserhöhung zufrieden, weil sie dadurch sonderkündigen konnten.) Es ist nicht möglich, einfach grundsätzlich das Risiko einer Erhöhung der Vorleistungspreise dem Kunden zu überantworten - das ist eben unternehmerisches Risiko. (Daher stammt übrigens auch die Rechtsprechung zum Wegfall der Geschäftsgrundlage: Eine Vertragsanpassung oder -auflösung ist nur unter ganz extremen Ausnahmebedingungen möglich, z.B. langfristiger Vertrag ohne Preisanpassung und Hyperinflation.) Und sonst müßte auch jede Senkung der Vorleistungspreise weitergegeben werden, und das müßte in der Bedingung stehen...

Die Unternehmen haben zwei Möglichkeiten: Entweder sie versuchen, von ihren KundInnen jeweils einzeln eine Zustimmung zur Vertragsänderung zu erhalten. Wer nicht will, behält weiterhin die alten Konditionen. Oder sie gehen über § 28 TKV vor, veröffentlichen im Amtsblatt und geben ein SoKüRe. Solche Versuche wie Ziffer 5.7 der Talkline-AGB sind nicht möglich. Dazu schreibe ich unten noch mal meine Meinung. Und morgen spreche ich mit der Dame vom VSV...

Sp.



Wortlaut

"5.7 Talkline ist bei Veränderung ihrer Kosten, insbesondere aufgrund von Tarifverträgen oder Preisveränderungen der Betreiber der Mobilfunk- und Festnetze, zur Anpassung ihrer Tarife in Höhe der bei Talkline anfallenden Kostenveränderungen berechtigt, frühestens jedoch mit Wirkung für einen Zeitpunkt vier Monate nach Beginn des Vertragsverhältnisses. Sollten sich hierdurch die durchschnittlichen monatlichen Gesamtentgelte des Kunden um mehr als 7 % erhöhen, ist der Kunde berechtigt, das von der Änderung betroffene Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Frist auf den Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung zu kündigen. Das Kündigungsrecht erlischt einen Monat nach der Änderungsmitteilung. Talkline kann ihre Tarife statt dessen auch nach § 28 TKV anpassen."

Meine Meinung

Diese Klausel ist nach meiner Ansicht unwirksam, da zu unbestimmt und unzumutbare Benachteiligung des Kunden.

Erst mal Durchschnitt bilden (wovon? Mein Vertrag ist seit Anfang Dezember aktiv, ich habe die SIM-Karte aber erst am 20.01.2001 bekommen - aber eine Erhöhung geht nach Ziffer 5.7 TL-AGB ohnehin erst nach 4 Monaten; Talkline besteht dennoch auf der Erhöhung. Aber angenommen, ich bin wirklich so doof und schon seit 5 Jahren Talkline-Kunde? SMS wurden ja erst irgendwann eingeführt und dann noch mal irgendwann kostenpflichtig). Dann rechnen: Erhöhung um 7 Prozent - wie soll ich das berechnen? Soll ich zusammenzählen und ausrechnen, wie viele SMS/Gespräche nach X, Y und Z ich in der Zeit hatte und was das nach der Erhöhung kosten würde? Darf ich zwischenzeitliche Preissenkungen berücksichtigen? Oder eine Änderung meines Telefonierverhaltens? Was, wenn ich keinen EVN habe/den bereits entsorgt habe/das mit den Rechnungen getan habe? Alleine schon deswegen ist die Klausel unwirksam. Außerdem wurde vom VSV moniert, daß die Kosten, auf die sich Preiserhöhungen gründen könnten, nicht klar genug genannt sind.

Weiterer Unwirksamkeitsgrund: Trotz dieser aufwendigen Klausel wäre Talkline nicht gehindert, massiv zu erhöhen - es fehlt nämlich eine Bestimmung, die eine Erhöhung z.B. jeden Monat verhindert.

Talkline sieht auch keine Verpflichtung vor, die KundInnen über ein sich ergebendes Sonderkündigungsrecht zu informieren. Unabhängig von der Frage, ob das ein unzulässiges Abweichen von unabdingbarem Recht ist, fingiert Talkline hier m.E. eine Erklärung (Sonderkündigungsrecht erlischt - Erklärung: Bin einverstanden mit Vertragsänderung). Damit ist dann ein Verstoß gegen das Beispiel aus § 10 Nr. 5 b) AGBG gegeben und die Klausel auch deswegen unwirksam.

Außerdem wäre noch zu prüfen, ob von den Fristen des § 28 TKV zum Nachteil des/r KundIn abgewichen werden kann - Talkline sieht nur vor, daß das Kündigungsrecht einen Monat nach Mitteilung erlischt und daß eine Kündigung zum Inkrafttreten der Erhöhung wirksam wird. Es fehlt aber die Bestimmung, daß die Ankündigung mindestens einen Monat vorher geschehen muß (was auch in den § 10 Nr. 5 a) AGBG hineinspielt).

Von den Vorschriften der TKV kann nicht zum Nachteil des Kunden abgewichen werden (§ 1 II TKV). Allerdings kann eingewendet werden, daß Talkline vorliegend gerade nicht die Erhöhungsmöglichkeit nach § 28 TKV gewählt hat, sondern eine normale Erhöhung durchgeführt hat (oder dies zumindest versucht). Nach Ziffer 1.1, zweiter Absatz der Talkline-AGB hat sich Talkline zur Veröffentlichung der AGB im Amtsblatt der Regulierungsbehörde verpflichtet und sich eine Änderung (mit daraus ggf. folgendem Kündigungsrecht) in Ziffer 1.2 vorbehalten.

Meines Erachtens könnten auch Preislisten unter den AGB-Begriff fallen (für eine Vielzahl von Verträgen von einem Vertragspartner gestellt usw. liegt ja vor). Falls dem so ist, hätte Talkline im Amtsblatt veröffentlichen müssen. Und um eine Preisänderung durchzusetzen, wäre das Verfahren nach § 28 TKV nötig gewesen (da Ziffer 5.7 unwirksam), oder es hätte eine AGB-Änderung erfolgen müssen, wobei jede Einführung eines Preiserhöhungsrechts von Talkline eine Änderung zu Lasten des Kunden/der Kundin wäre mit daraus folgendem Kündigungsrecht nach Ziffer 1.2 TL-AGB, da ja Ziffer 5.7 juristisch schlicht nicht existiert.

Menü
[2.1.3] RE: SMS - Vertragsbestandteil
Paninaro antwortet auf zickel
26.04.2001 13:22
Hallo,

lustig, wenn Talkline meint, die SMSC der Netzbetreiber seien kein Vertagsbestandteil. (Bald so lustig wie: 'Wir kündigen Ihnen Ihre Kündigung ...)

An wen zahle ich denn, wenn ich eine SMS versende? An eplus direkt? Ne, an Talkline und die verdienen damit auch richtig Geld.
Talkline an sich ist ja kein Netzbetreiber, sondern ne Art Zwischenhändler, der von eplus Kapazitäten kauft und an seine Kunden weiterverkauft. Das TL keinen Einfluss auf die Preise von eplus hat, ist zwar richtig, aber das trifft nicht nur auf den Versand von SMS, sondern auch auf das Telefonieren zu.
Daher kann man dies auch nicht mit einem Call-by-call Anbieter (z.B. im Festnetz) vergleichen. Hier zahlt man zwar auch mit der Telefonrechnung der Telekom die Gebühren für den Call-by-call Anbieter, jedoch tritt hier Telekom als ne Art Inkassobüro auf, kassiert mit der Rechnung die Gebühren für C-by-c und gibt das Geld an die c-by-c Anbieter WEITER!
Wenn es eine Erhöhung gibt, kann ich dann entweder bei Telekom oder bei dem C-by-c Anbieter kündigen. Je nach dem, wer erhöht.

Was soll man denn nun nach Ansicht von TL machen, wenn die Gebühren für SMS erhöht werden? Bei eplus direkt kündigen? Hmm, mit denen habe ich aber keinen Vertrag.

NOCHMAL: TL hat ja selbst mit dem 1. Schreiben auf seine AGB Punkt 5.7 hingewiesen. Dort steht neben dem Recht der Preisanpassung, auch das Recht der Sonderkündigung. Fertig.

Beibt dran,
Grüsse,
Pani.


Talkline steht auf der Position, daß SMS über die Netzbetreiber-nummern kein Vertragsbestandteil sind (... die Preise können sie ja auch nicht beeinflußen) - über die eigene Nummer schon ... und hier hat meines Wissens keine Erhöhung stattgefunden ...

... genau das ist der Knackpunkt ... also Juristen vor (und nicht die BWL`er mit einem Semester BGB-Recht ;-) ...
Menü
[2.1.3.1] peter_p antwortet auf Paninaro
26.04.2001 14:01
Na, wenn das e-Plus SMSC kein Vertragsbestandteil ist, dann hat mir TL ja wohl widerrechtlich dafür was berechnet. Ich werde das Geld mal lieber zurückfordern. Evtl, zahle ich dann an e-Plus direkt, wenn die mir eine Rechnung schicken.


Benutzer Paninaro schrieb:
Hallo,

lustig, wenn Talkline meint, die SMSC der Netzbetreiber seien kein Vertagsbestandteil. (Bald so lustig wie: 'Wir kündigen Ihnen Ihre Kündigung ...)

An wen zahle ich denn, wenn ich eine SMS versende? An eplus direkt? Ne, an Talkline und die verdienen damit auch richtig Geld.
Talkline an sich ist ja kein Netzbetreiber, sondern ne Art Zwischenhändler, der von eplus Kapazitäten kauft und an seine Kunden weiterverkauft. Das TL keinen Einfluss auf die Preise von eplus hat, ist zwar richtig, aber das trifft nicht nur auf den Versand von SMS, sondern auch auf das Telefonieren zu. Daher kann man dies auch nicht mit einem Call-by-call Anbieter (z.B. im Festnetz) vergleichen. Hier zahlt man zwar auch mit der Telefonrechnung der Telekom die Gebühren für den Call-by-call Anbieter, jedoch tritt hier Telekom als ne Art Inkassobüro auf, kassiert mit der Rechnung die Gebühren für C-by-c und gibt das Geld an die c-by-c Anbieter WEITER! Wenn es eine Erhöhung gibt, kann ich dann entweder bei Telekom oder bei dem C-by-c Anbieter kündigen. Je nach dem, wer erhöht.

Was soll man denn nun nach Ansicht von TL machen, wenn die Gebühren für SMS erhöht werden? Bei eplus direkt kündigen?
Hmm, mit denen habe ich aber keinen Vertrag.

NOCHMAL: TL hat ja selbst mit dem 1. Schreiben auf seine AGB Punkt 5.7 hingewiesen. Dort steht neben dem Recht der Preisanpassung, auch das Recht der Sonderkündigung. Fertig.

Beibt dran,
Grüsse,
Pani.


Talkline steht auf der Position, daß SMS über die Netzbetreiber-nummern kein Vertragsbestandteil sind (...
die Preise können sie ja auch nicht beeinflußen) - über die eigene Nummer schon ... und hier hat meines Wissens keine Erhöhung
stattgefunden ...

... genau das ist der Knackpunkt ... also Juristen vor
(und
nicht die BWL`er mit einem Semester BGB-Recht ;-) ...
Menü
[2.1.3.2] carmina antwortet auf Paninaro
26.04.2001 14:27
dem ist nichts mehr hinzuzufügen.
:o)
gruss und unterschrift,

carmina ;o)

An wen zahle ich denn, wenn ich eine SMS versende? An eplus direkt? Ne, an Talkline und die verdienen damit auch richtig Geld.
Talkline an sich ist ja kein Netzbetreiber, sondern ne Art Zwischenhändler, der von eplus Kapazitäten kauft und an seine Kunden weiterverkauft. Das TL keinen Einfluss auf die Preise von eplus hat, ist zwar richtig, aber das trifft nicht nur auf den Versand von SMS, sondern auch auf das Telefonieren zu. Daher kann man dies auch nicht mit einem Call-by-call Anbieter (z.B. im Festnetz) vergleichen. Hier zahlt man zwar auch mit der Telefonrechnung der Telekom die Gebühren für den Call-by-call Anbieter, jedoch tritt hier Telekom als ne Art Inkassobüro auf, kassiert mit der Rechnung die Gebühren für C-by-c und gibt das Geld an die c-by-c Anbieter WEITER! Wenn es eine Erhöhung gibt, kann ich dann entweder bei Telekom oder bei dem C-by-c Anbieter kündigen. Je nach dem, wer erhöht.

Was soll man denn nun nach Ansicht von TL machen, wenn die Gebühren für SMS erhöht werden? Bei eplus direkt kündigen?
Hmm, mit denen habe ich aber keinen Vertrag.

NOCHMAL: TL hat ja selbst mit dem 1. Schreiben auf seine AGB Punkt 5.7 hingewiesen. Dort steht neben dem Recht der Preisanpassung, auch das Recht der Sonderkündigung. Fertig.

Menü
[2.1.4] carmina antwortet auf zickel
26.04.2001 14:21
Talkline steht auf der Position, daß SMS über die Netzbetreiber-nummern kein Vertragsbestandteil sind (... die Preise können sie ja auch nicht beeinflußen) - über die eigene Nummer schon ... und hier hat meines Wissens keine Erhöhung stattgefunden ...

mein vertrag geht so:
ich kann sms ins eigene netz für 15 pf verschicken und in fremdnetze für 29.

diese preise bekomme ich nun nicht mehr.
auch nicht via talkline server- der versand kostet 21 pf mindestens.
ich habe zu anderen bedingungen meinen vertrag abgeschlossen.
fertig, aus, basta.
Entweder ich bekomme meine alten Bedingungen, unter denen ich meinen vertrag abgeschlossen habe, oder es ist eine vertragsänderung zu meinen lasten, die ich nicht hinzunehmen brauche.

dann sollen sie mir eine mitteilungszentralennummer zur verfügung stellen, wo ich die sms zu den alten preisen bekomme, wenn ich diese mitteilungszentrale nehme.
dagegen hätte ich nichts. - ist aber nicht realität, weil der tl- smsserver teurer abgerechnet wird.

Kein Pfennig für Talkline. Und nie wieder einen Vertrag über einen Reseller.

Viele Grüße,
Carmina