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Einschaltung Inkasso


09.06.2003 10:51 - Gestartet von luca
Hi, weiss einer das genau lautende Gesetz zur Einschaltung eines Inkassobüros? Bin auch der Meinung, dass wenn ich erkläre, dass ich unter keinen Umständen ohne Gericht zahlen werde, die Einschaltung unzulässig ist, da es sich nicht um eine einfache Zahlungsunwilligkeit handelt, sondern ich den Verdacht eines Betruges habe. Wenn Tl aber nicht vor Gericht gehen will, ist das ein anderes Problem, oder?

Gruss
Luca
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[1] renee antwortet auf luca
09.06.2003 11:36
Hallo, ich habe die Forderung des Inkasso (Intrum) bestritten.
Jetzt kam von Talkline ein Schreiben, dass gerichtliche Schritte eingleitet werden. Das scheint die "Zauberformel" zu sein, wenn man die "Forderung bestreitet". Das "widerliche Verfahren" von Inkassobüros könnte man so abkürzen.
Bin gespannt.
Gruß renee
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[1.1] tcsmoers antwortet auf renee
09.06.2003 11:38
Benutzer renee schrieb:
Hallo, ich habe die Forderung des Inkasso (Intrum) bestritten. Jetzt kam von Talkline ein Schreiben, dass gerichtliche Schritte eingleitet werden. Das scheint die "Zauberformel" zu sein, wenn man die "Forderung bestreitet". Das "widerliche Verfahren" von Inkassobüros könnte man so abkürzen. Bin gespannt.

Ob das die Auswirkung einiger Ermittlungsverfahren ist :-))

peso
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[1.2] HES antwortet auf renee
10.06.2003 01:06
Benutzer renee schrieb:
Hallo, ich habe die Forderung des Inkasso (Intrum) bestritten. Jetzt kam von Talkline ein Schreiben, dass gerichtliche Schritte eingleitet werden.

Wie lang läuft die Talkline/Intrum Qual bereits?
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[1.2.1] BKA antwortet auf HES
10.06.2003 16:45
Benutzer HES schrieb:
Benutzer renee schrieb:
Hallo, ich habe die Forderung des Inkasso (Intrum) bestritten. Jetzt kam von Talkline ein Schreiben, dass gerichtliche Schritte eingleitet werden.
< Diese Formbriefe ganz du beruhigt in die Tonne drücken. Lediglich wenn der Mahnbescheid kommt, solltest du unbedingt Widerspruch einlegen.
Wie lang läuft die Talkline/Intrum Qual bereits?
Wie kann man die ganze Angelegenheit als Qual bezeichnen?? Bitte sieh es doch einfach sportlich. Was dich nicht umbringt, macht dich nur noch härter!!!
Und eins ist besonders wichtig für alle die mitlesen. Immer cool bleiben, rechtzeitig Widerspruch einlegen... Talkline bzw. Intrum`s Meister Axmann klagt nicht, denn was dieser FEINE HERR am wenigsten braucht, ist ein Präzedentsfall. Dann kann er ja gleich alle laufenden Forderungen abschreiben.

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[1.2.1.1] HES antwortet auf BKA
10.06.2003 17:15
Benutzer BKA schrieb:
Wie kann man die ganze Angelegenheit als Qual bezeichnen?? Bitte sieh es doch einfach sportlich. Was dich nicht umbringt, macht dich nur noch härter!!!

Man lernt hier viel, aber deswegen brauch ich die Bande nicht an der Backe.

Und eins ist besonders wichtig für alle die mitlesen. Immer cool bleiben, rechtzeitig Widerspruch einlegen... Talkline bzw. Intrum`s Meister Axmann klagt nicht, denn was dieser FEINE HERR am wenigsten braucht, ist ein Präzedentsfall. Dann kann er ja gleich alle laufenden Forderungen abschreiben.

Aber mit comedian haben sie offensichtlich Spaß.
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[1.2.1.1.1] comedian antwortet auf HES
10.06.2003 19:05
Benutzer HES schrieb:

Aber mit comedian haben sie offensichtlich Spaß.

Ich sehe das ehr so, dass ich mit denen Spass habe :o)

Gruß
Comedian
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[1.2.2] renee antwortet auf HES
10.06.2003 17:54
..die Geschichte mit Talkline zieht sich seit Oktober dahin,
und ich ziehe das durch, evtl brauche ich noch Eure Unterstützung.

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[2] Helmut2 antwortet auf luca
09.06.2003 11:52
Benutzer luca schrieb:
Hi, weiss einer das genau lautende Gesetz zur Einschaltung eines Inkassobüros? Bin auch der Meinung, dass wenn ich erkläre, dass ich unter keinen Umständen ohne Gericht zahlen werde, die Einschaltung unzulässig ist, da es sich nicht um eine einfache Zahlungsunwilligkeit handelt, sondern ich den Verdacht eines Betruges habe. Wenn Tl aber nicht vor Gericht gehen will, ist das ein anderes Problem, oder?

Warum sollte die Einschaltung eines Inkassobüros unzulässig sein? Man kann eine Forderung selbstverständlich abtreten an wen man will, solange das nicht vertraglich ausgeschlossen ist. Und zur Abtretung gehört es dann auch, daß Name und Anschrift des Schuldners bekanntgegeben werden und auch die Daten, die zur Begründung des Anspruchs nötig sind. Sonst hat ja keiner was von einer Abtretung. Also reitet nicht immer auf der Unzulässigkeit herum. Beim Inkasso geht es allein um die Frage, wer die Kosten des Inkassos zu tragen hat. Wenn Talkline ein Inkassobüro unnötigerweise einschaltet, weil die Zahlungsunwilligkeit bereits definitiv erklärt wurde, ist es allein ihr Vergnügen und sie müssen dann auch die Kosten dafür tragen, egal wie ein Verfahren sonst ausgeht. Die Abtretung selbst bleibt natürlich gültig, muß allerdings bei Bestreiten des Schuldners nachgewiesen werden, wie "comedian" richtig schreibt.
Schönen Gruß
Helmut
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[2.1] tcsmoers antwortet auf Helmut2
09.06.2003 11:57
Benutzer Helmut2 schrieb:
Benutzer luca schrieb:
Hi, weiss einer das genau lautende Gesetz zur Einschaltung eines Inkassobüros? Bin auch der Meinung, dass wenn ich erkläre, dass ich unter keinen Umständen ohne Gericht zahlen werde, die Einschaltung unzulässig ist, da es sich nicht um eine einfache Zahlungsunwilligkeit handelt, sondern ich den Verdacht eines Betruges habe. Wenn Tl aber nicht vor Gericht gehen will, ist das ein anderes Problem, oder?

Warum sollte die Einschaltung eines Inkassobüros unzulässig sein? Man kann eine Forderung selbstverständlich abtreten an wen man will, solange das nicht vertraglich ausgeschlossen ist. Und zur Abtretung gehört es dann auch, daß Name und Anschrift des Schuldners bekanntgegeben werden und auch die Daten, die zur Begründung des Anspruchs nötig sind. Sonst hat ja keiner was von einer Abtretung. Also reitet nicht immer auf der Unzulässigkeit herum. Beim Inkasso geht es allein um die Frage, wer die Kosten des Inkassos zu tragen hat. Wenn Talkline ein Inkassobüro unnötigerweise einschaltet, weil die Zahlungsunwilligkeit bereits definitiv erklärt wurde, ist es allein ihr Vergnügen und sie müssen dann auch die Kosten dafür tragen, egal wie ein Verfahren sonst ausgeht. Die Abtretung selbst bleibt natürlich gültig, muß allerdings bei Bestreiten des Schuldners nachgewiesen werden, wie "comedian" richtig schreibt.

Du irrst. Hast Du schon mal was von der individuellen Selbstbestimmung gehört. Eine Weitergabe von persönlichen Daten unterliegt immerhin einigen Vorschriften.

Wenn die Zahlungsunwilligkeit ganz klar feststeht, bringt die Einschaltung einer Eintreiberorganisation gar nichts. Warum soll man den denn Daten übermitteln ??? Führen die heimliche Listen ??

peso
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[2.1.1] comedian antwortet auf tcsmoers
09.06.2003 12:42
Benutzer tcsmoers schrieb:
Wenn die Zahlungsunwilligkeit ganz klar feststeht, bringt die Einschaltung einer Eintreiberorganisation gar nichts. Warum soll man den denn Daten übermitteln ??? Führen die heimliche Listen ??

peso

Man kann darüber streiten, ob die Datenübermittlung 'erforderlich' im Sinne der TDSV ist. Ich sehe das auch als hinterfragenswert an. In diesem Punkt müßten sich die Betroffenen an die RegTP mittels einer Anzeige/Beschwerde wenden.

Gruß
Comedian
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[2.1.1.1] tcsmoers antwortet auf comedian
09.06.2003 13:07
Benutzer comedian schrieb:
Benutzer tcsmoers schrieb:
Wenn die Zahlungsunwilligkeit ganz klar feststeht, bringt die Einschaltung einer Eintreiberorganisation gar nichts. Warum soll man den denn Daten übermitteln ??? Führen die heimliche Listen ??

peso

Man kann darüber streiten, ob die Datenübermittlung 'erforderlich' im Sinne der TDSV ist. Ich sehe das auch als hinterfragenswert an. In diesem Punkt müßten sich die Betroffenen an die RegTP mittels einer Anzeige/Beschwerde wenden.


Ich glaube, vorsorgliche Strafanzeigen würden mehr bringen. Wenn ich die Antworten und Begründungen der RegTP lese, zweifele ich sowieso an deren Sachkenntnisse.

peso
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[2.2] comedian antwortet auf Helmut2
09.06.2003 12:31
Helmut trifft genau den Punkt. Zur Beitreibung darf Intrum eingeschalten werden. Es gibt keine Vorschrift, die das verbietet. Wer die Kosten zu tragen hat, das rictet sich nach §§ 284 f., 254 BGB. Auch hier gilt das von Helmut gesagte.

Bedenklich ist allerdings, dass die Intrum in ihren Anschreiben folgendes behauptet:

"Sie befinden sich im Zahlungsverzug und sind somit auch zur Zahlung der durch unsere Bearbeitung entstandenen Kosten verpflichtet."

Hierzu muß der Zahlungsanspruch vollwirksam und fällig sein. Solange TL den Verpflichtungen nach § 16 TKV auf Erhebung von Einwendungen hin nicht nachgekommen ist, besteht zB kein Verzug, auch wenn die Forderung ansonsten begründet ist.

Hinzu kommt, dass Intrums Ansprüche nach oben durch die Sätze der BRAGO begrenzt sind; die Intrum darf also nicht mehr verlangen, wie ein Anwalt. Kommt es hinterher zum Gerichtsverfahren, dürfen die Inkassokosten bei vorherigen Einwendungen des Geschädigten idR nicht zusätzlich zu den Anwaltskosten beansprucht werden.

Gruß
Comedian
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[2.2.1] tcsmoers antwortet auf comedian
09.06.2003 13:12
Benutzer comedian schrieb:
Helmut trifft genau den Punkt. Zur Beitreibung darf Intrum eingeschalten werden. Es gibt keine Vorschrift, die das verbietet.

Ich bin da anderer Auffassung. Was will der Gläubiger mit der Einschaltung erreichen ? Der Kunde hat ganz klar seine Zahlungsunwilligkeit dargelegt. Das erinnert mich irgendwie an üble Nachrede. Was hat es eine Eintreiberorga zu interessieren, wenn ich nicht zahlen will. M.E. könnte es sich hier um eine Verletzung von Datenschutzbestimmungen handeln.

Wer die Kosten zu tragen hat, das rictet sich nach
§§ 284 f., 254 BGB. Auch hier gilt das von Helmut gesagte.

Bedenklich ist allerdings, dass die Intrum in ihren Anschreiben folgendes behauptet:

"Sie befinden sich im Zahlungsverzug und sind somit auch zur Zahlung der durch unsere Bearbeitung entstandenen Kosten verpflichtet."

Hier käme sogar Nötigung bzw. versuchter Betrug zum Tragen.


Hierzu muß der Zahlungsanspruch vollwirksam und fällig sein. Solange TL den Verpflichtungen nach § 16 TKV auf Erhebung von Einwendungen hin nicht nachgekommen ist, besteht zB kein Verzug, auch wenn die Forderung ansonsten begründet ist.

Hinzu kommt, dass Intrums Ansprüche nach oben durch die Sätze der BRAGO begrenzt sind; die Intrum darf also nicht mehr verlangen, wie ein Anwalt. Kommt es hinterher zum Gerichtsverfahren, dürfen die Inkassokosten bei vorherigen Einwendungen des Geschädigten idR nicht zusätzlich zu den Anwaltskosten beansprucht werden.

Gruß
Comedian
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[3] Timo33 antwortet auf luca
28.06.2003 04:21
Benutzer luca schrieb:
Hi, weiss einer das genau lautende Gesetz zur Einschaltung eines Inkassobüros? Bin auch der Meinung, dass wenn ich erkläre, dass ich unter keinen Umständen ohne Gericht zahlen werde, die Einschaltung unzulässig ist, da es sich nicht um eine einfache Zahlungsunwilligkeit handelt, sondern ich den Verdacht eines Betruges habe. Wenn Tl aber nicht vor Gericht gehen will, ist das ein anderes Problem, oder?

Gruss
Luca

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Inkasso ist schlecht, weil du jetzt garantiert einen Schufaeintrag hast.



Mit anderen Worten: Mietgeräte bekommst du nicht mehr, darunter fällt auch ein Handyvertrag. Egal wo!

Wenn du was kaufst reicht eine Anzahlung nicht mehr, dann heißt es alles oder nichts.

Wenn du umziehst musst du eine Sicherheitsleistung an den Festnetz-Telefonanbieter zahlen, oder bekommst vielleicht keinen Anschluss mehr und so weiter.




Kümmer dich lieber drum anstatt abzuwarten.
Sprech mit Talkline. Die erklären dir dann die Rechnung.

Das Inkassounternehmen schreibt dich nur ein mal an.
Es dauert lange, bis weiteres passiert, und du weißt von nichts.
Mach den Einwand am besten auch beim Inkassobüro deutlich.
Wenn die Anwälte von Talkline, oder eines anderen Anbieters das Geld nicht eintreiben geht es nach ein oder zwei Jahren vor Gericht, und dann wird ist sehr Zeitaufwändig, weil du den Irtum nachweisen musst. Wichtig ist es, das du die Rechnung, und einen Beleg für den schriftlichen einwand noch hast.

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schreibt was dazu, wenn ich mich irren sollte.
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[3.1] comedian antwortet auf Timo33
28.06.2003 08:06
Benutzer Timo33 schrieb:
Inkasso ist schlecht, weil du jetzt garantiert einen Schufaeintrag hast.

TL's Inkassobüro hat mich verklagt, und ich habe keinen Schufa Eintrag.

Mit anderen Worten: Mietgeräte bekommst du nicht mehr, darunter fällt auch ein Handyvertrag. Egal wo!

Wenn du was kaufst reicht eine Anzahlung nicht mehr, dann heißt es alles oder nichts.

Wenn du umziehst musst du eine Sicherheitsleistung an den Festnetz-Telefonanbieter zahlen, oder bekommst vielleicht keinen Anschluss mehr und so weiter.

Einen ungerechtfertigten Schufa Eintrag kann man löschen lassen. Übrigens ist das sorglose Melden vermeinzlicher Schulden seitens Talkline strafbare Kreditgefährdung und macht Talkline haftpflichtig.

Kümmer dich lieber drum anstatt abzuwarten. Sprech mit Talkline. Die erklären dir dann die Rechnung.

Wer von Talkline geprellt wurde kann auf das Gesülze inkompetenter Call Center Agenten verzichten.


Das Inkassounternehmen schreibt dich nur ein mal an.

Das ist nicht richtig. Talklines Inkassounternehmen kann meist seine Beauftragung nicht nachweisen.

Es dauert lange, bis weiteres passiert, und du weißt von nichts.

Na und?

Mach den Einwand am besten auch beim Inkassobüro deutlich. Wenn die Anwälte von Talkline, oder eines anderen Anbieters das Geld nicht eintreiben geht es nach ein oder zwei Jahren vor Gericht, und dann wird ist sehr Zeitaufwändig, weil du den Irtum nachweisen musst.

Die Beweislast kannst du umdrehen. Das geht wie unter folgendem Link beschrieben:

http://forum.webmart.de/wmmsg.cfm?id=1461578&sr=1&a=1&d=90&t=1447817

Gruß
Comedian