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ERFOLG BEI VERHANDLUNG


18.06.2002 20:56 - Gestartet von bisping
Hallo,

wir hatten einen gewissen Erfolg beim Verhandeln mit Talkline. Nachdem die Internetgebüren plötzlich so hochgegangen sind (40 Euro statt erwartet 20) und kein Einzelnachweis mehr kam, haben wir uns beschwert, aber nur Pauschalbriefe als Antwort bekommen. Den Vorschlag uns 10 Euro gutzuschreiben haben sie abgelehnt.
Nach Tipp von der Verbraucherberatung haben wir folgenden Brief aufgesetzt:

<nochmal Erläuterung der Einwände>
Mit Verweis auf die Vorkorrespondenz halten wir also unsere Bedenken aufrecht ohne Anerkennung einer Rechtspflicht.

Wir haben den Einzug des aktuellen in Rechnung gestellten Betrags durch die Telekom gestoppt.
Zur Vermeidung weiteren Aufwands bieten wir Ihnen einen Verrechnungsscheck in Höhe xx,- Euro an.
Mit Einlösung des Schecks betrachten wir die Angelegenheit vergleichsweise als erledigt.


Beigelegt war ein Verrechnungsscheck über den 75 % des Rechnungsbetrags (30 Euro).
Nach ca. 2 Wochen hat Talkline den Scheck eingelöst. Rechtlich gesehen ist damit ein Vergleich zustande gekommen.

Euch auch viel Erfolg &#8211; hoffentlich haben die unseriösen Machenschaften bald ein Ende.

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[1] lobby antwortet auf bisping
18.06.2002 21:28
Benutzer bisping schrieb:
Hallo,

wir hatten einen gewissen Erfolg beim Verhandeln mit Talkline. Nachdem die Internetgebüren plötzlich so hochgegangen sind (40 Euro statt erwartet 20) und kein Einzelnachweis mehr kam, haben wir uns beschwert, aber nur Pauschalbriefe als Antwort bekommen. Den Vorschlag uns 10 Euro gutzuschreiben haben sie abgelehnt.
Nach Tipp von der Verbraucherberatung haben wir folgenden Brief aufgesetzt:

<nochmal Erläuterung der Einwände> Mit Verweis auf die Vorkorrespondenz halten wir also unsere Bedenken aufrecht ohne Anerkennung einer Rechtspflicht.

Wir haben den Einzug des aktuellen in Rechnung gestellten Betrags durch die Telekom gestoppt.
Zur Vermeidung weiteren Aufwands bieten wir Ihnen einen Verrechnungsscheck in Höhe xx,- Euro an.
Mit Einlösung des Schecks betrachten wir die Angelegenheit vergleichsweise als erledigt.


Beigelegt war ein Verrechnungsscheck über den 75 % des Rechnungsbetrags (30 Euro). Nach ca. 2 Wochen hat Talkline den Scheck eingelöst. Rechtlich gesehen ist damit ein Vergleich zustande gekommen.

Euch auch viel Erfolg &#8211; hoffentlich haben die unseriösen Machenschaften bald ein Ende.

Also für mich ist das keine Lösung des Problems! Bestimmt haben Sie Dich/Euch da immer noch abgezockt. Ausserdem habe ich deutlich höhere Beträge, die ich als Talkline-Phantasie bezeichnen möchte.
Ich sehe nicht ein, an Talkline überhaupt irgend etwas zu bezahlen, bevor die mir keinen EVN stellen. Dazu sind sie verdammt nochmal verpflichtet, und wenn Talkline das nicht kann dann ist es Ihr Problem und dann soll Talkline den Btrag von mir einklagen (und das möchte ich dann sehen), sonst sehen die nicht einen lächerlichen Cent von mir.

lobby
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[2] Quehl antwortet auf bisping
18.06.2002 22:10
Benutzer bisping schrieb:
Hallo,

wir hatten einen gewissen Erfolg beim Verhandeln mit Talkline. Nachdem die Internetgebüren plötzlich so hochgegangen sind (40 Euro statt erwartet 20) und kein Einzelnachweis mehr kam, haben wir uns beschwert, aber nur Pauschalbriefe als Antwort bekommen. Den Vorschlag uns 10 Euro gutzuschreiben haben sie abgelehnt.
Nach Tipp von der Verbraucherberatung haben wir folgenden Brief aufgesetzt:

<nochmal Erläuterung der Einwände> Mit Verweis auf die Vorkorrespondenz halten wir also unsere Bedenken aufrecht ohne Anerkennung einer Rechtspflicht.

Wir haben den Einzug des aktuellen in Rechnung gestellten Betrags durch die Telekom gestoppt.
Zur Vermeidung weiteren Aufwands bieten wir Ihnen einen Verrechnungsscheck in Höhe xx,- Euro an.
Mit Einlösung des Schecks betrachten wir die Angelegenheit vergleichsweise als erledigt.


Beigelegt war ein Verrechnungsscheck über den 75 % des Rechnungsbetrags (30 Euro). Nach ca. 2 Wochen hat Talkline den Scheck eingelöst. Rechtlich gesehen ist damit ein Vergleich zustande gekommen.

Euch auch viel Erfolg &#8211; hoffentlich haben die unseriösen Machenschaften bald ein Ende.



viel Glück, aber glauben tue ich es erst, wenn Du 2 Monate lang keine Mahnung bekommen hast. Ich habe denen auch geschrieben, daß ich die Forderung für erledigt ansehe, wenn ich nicht innerhalb von 1 Woche eine Antwort erhalte. Ich hatte nach 3 Wochen immer noch keine Antwort, aber eine Bestätigungsmail. Rechtl. haben Sie damit auf Ihre Forderung verzichtet. Aber ne Mahnung kam trotzdem.

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[2.1] rtpj antwortet auf Quehl
18.06.2002 22:57
Benutzer Quehl schrieb:

Ich habe denen auch geschrieben, daß ich die Forderung für erledigt ansehe, wenn ich nicht innerhalb von 1 Woche eine Antwort erhalte. Ich hatte nach 3 Wochen immer noch keine Antwort, aber eine Bestätigungsmail. Rechtl. haben Sie damit auf Ihre Forderung verzichtet. [...]

Quatsch.

Dergleichen gibt es im deutschen Rechtssystem -außer in (Zivil)prozessen- nicht.
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[3] Mona antwortet auf bisping
19.06.2002 11:27
Benutzer bisping schrieb:
Hallo,

wir hatten einen gewissen Erfolg beim Verhandeln mit Talkline. Nachdem die Internetgebüren plötzlich so hochgegangen sind (40 Euro statt erwartet 20) und kein Einzelnachweis mehr kam, haben wir uns beschwert, aber nur Pauschalbriefe als Antwort bekommen. Den Vorschlag uns 10 Euro gutzuschreiben haben sie abgelehnt.
Nach Tipp von der Verbraucherberatung haben wir folgenden Brief aufgesetzt:

<nochmal Erläuterung der Einwände> Mit Verweis auf die Vorkorrespondenz halten wir also unsere Bedenken aufrecht ohne Anerkennung einer Rechtspflicht.

Wir haben den Einzug des aktuellen in Rechnung gestellten Betrags durch die Telekom gestoppt.
Zur Vermeidung weiteren Aufwands bieten wir Ihnen einen Verrechnungsscheck in Höhe xx,- Euro an.
Mit Einlösung des Schecks betrachten wir die Angelegenheit vergleichsweise als erledigt.


Beigelegt war ein Verrechnungsscheck über den 75 % des Rechnungsbetrags (30 Euro). Nach ca. 2 Wochen hat Talkline den Scheck eingelöst. Rechtlich gesehen ist damit ein Vergleich zustande gekommen.

Euch auch viel Erfolg &#8211; hoffentlich haben die unseriösen Machenschaften bald ein Ende.

Das ist ja interessant! Von welcher Verbraucherberatung kam diese Empfehlung? Und ist w i r k l i c h rechtlich ein Vergleich zustande gekommen. Wär mir nicht so sicher, ob Talkline nicht noch Nachforderungen stellen kann. Gruß Mona
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[3.1] rtpj antwortet auf Mona
19.06.2002 13:27
Benutzer Mona schrieb:

Das ist ja interessant! Von welcher Verbraucherberatung kam diese Empfehlung? Und ist w i r k l i c h rechtlich ein Vergleich zustande gekommen. Wär mir nicht so sicher, ob Talkline nicht noch Nachforderungen stellen kann. Gruß Mona

Der Vergleich kommt mit der Annahme zustande, also wenn Talkline schreibt: "Wir nehmen den Vergleich an". Solange TL das nicht tun, kommt natürlich auch kein Vergleich zustande.

Man kann zum Beispiel nicht für 2000,00 EUR bei Firma Müller einen Laptop kaufen und dann, mach der 3. Mahnung, einen Scheck über 500,00 EUR schicken mit den Worten: "Wenn Ihr den jetzt annehmt, habe ich bei Euch keine Schulden mehr".
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[3.1.1] ascador antwortet auf rtpj
19.06.2002 21:23
moin moin

Benutzer rtpj schrieb:
Benutzer Mona schrieb:

Das ist ja interessant! Von welcher Verbraucherberatung kam diese Empfehlung? Und ist w i r k l i c h rechtlich ein Vergleich zustande gekommen. Wär mir nicht so sicher, ob Talkline nicht noch Nachforderungen stellen kann. Gruß Mona

Der Vergleich kommt mit der Annahme zustande, also wenn Talkline schreibt: "Wir nehmen den Vergleich an". Solange TL das nicht tun, kommt natürlich auch kein Vergleich zustande.

Man kann zum Beispiel nicht für 2000,00 EUR bei Firma Müller einen Laptop kaufen und dann, mach der 3. Mahnung, einen Scheck über 500,00 EUR schicken mit den Worten: "Wenn Ihr den jetzt annehmt, habe ich bei Euch keine Schulden mehr".

na, das sehe ich aber auch so...
das ist keine annahme eines vergleichs...
der richter wird sagen, wenn ihr denen noch geld schickt...
seid ihr selbst schuld...

also mit dem einloesen von verrechnungsschecks kenn ich mich nich so aus...
aber wer weiss, vielleicht hats ein mitarbeiter eingesackt...

ich schaetze, ihr erhaltet mindestens nach ein paar tagen einen brief mit ungefaehr diesem inhalt:

"damit steht noch eine restforderung von 10 euro aus, zuzueglich anfallender verwaltungskosten"...
undsoweiterundsoweiter...

also ich haette denen ja alles geschickt, aber kein geld...

bis denn :)
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[4] Auch ron hat nicht immer recht ;)
krachi antwortet auf bisping
22.06.2002 23:29
Benutzer ron's enemy schrieb:
Benutzer bisping schrieb:
Beigelegt war ein Verrechnungsscheck über den 75 % des Rechnungsbetrags (30 Euro). Nach ca. 2 Wochen hat Talkline den Scheck eingelöst.
Rechtlich gesehen ist damit ein Vergleich zustande gekommen.

Nö, weil Vergleiche nur vor Gericht geschlossen werden und Talkline außerdem nicht zugestimmt hat. Für sie sind weiterhin 25% der Forderung offen, womit sie dich jagen können.

Welche Knalltüte von Verbraucherverein hat dir denn diesen Ratschlag gegeben?

Ron's enemy

Sorry Ron, hier muss ich Dir doch mal ein wenig widersprechen, auch wenn ich sonst Deine Beiträge in der regel sehr nützlich finde und auch die Diskussion schon länger verfolge, da ein Freund von mir von dem ganzen auch betroffen ist...

Im Unterschied zum Prozeßvergleich gibt es sehr wohl den Bürgerlichrechtlichen Vergleich.
Weiterhin ist das oben beschriebene - so wie es gelaufen ist - sehr wohl ein Vergleichsschluss! Im Zusammenhang mit dem genannten Brief ist durch die Scheckzusendung sehr wohl ein Vergleichsangebot abgegeben worden, dass Talkline durch die Einlösung auch angenommen hat...
Probleme hätten sich dabei nur ergeben können, wenn Talkline vor der Einlösung dem Vergleich widersprochen und dann die folgende Scheckeinlösung damit begründet hätte, dies als Teilzahlung zu betrachten - dann hätte man wieder das alte Problem gehabt, einen Teil bezahlt zu haben und trotzdem der weiteren Forderung von Talkline ausgesetzt zu sein.
So wie es aber gelaufen ist, ist in diesem Fall der Vergleich wirksam und Talkline stehen damit keine Forderungen mehr zu.
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[] RE: Auch ron hat nicht immer recht ;)
krachi antwortet auf
23.06.2002 09:00
Benutzer ron's enemy schrieb:
Abgesehen davon finde ich einen derartigen Vergleich, sollte er denn wirksam sein, nicht sinnvoll, denn erstens kann man bei Talkline nie sicher sein, dass eine Sache wirklich erledigt ist und keine Rechnungen mehr kommen, wenn man nicht den vollen Betrag bezahlt hat. Zweitens hat der Kunde letztlich gerade mal 25 Prozent des Preises gespart, möglicherweise hat er immer noch viel zu viel bezahlt. Und das völlig unnötig, denn Talkline hätte seinen Anspruch mangels Einzelverbindungen gar nicht nachweisen können.

Dass das ganze sinnvoll ist, habe ich ja auch nicht behauptet - inspfern hast Du wieder recht ;))
Aber wenigstens dürfte bisping jetzt wieder halbwegs ruhig schlafen können, ohne von irgendwelchen Talkline-Inkassobüros trräumen zu müssen...*g*
Was mich bei der ganzen Sache auch immer noch wundert - ich glaube du hattest das auch schonmal angesprochen, dass hier scheinbar kein Mensch rechtsschutzversichert zu sein scheint, obwohl das ja heutzutage scheinbar mit zur Standardausrüstung zu gehören scheint (ich selbst hab sowas allerdings auch (noch) nicht....). Vielleicht sind die Leute, die sowas haben, entweder so gelassen, dass sie sich um solche Probleme gar nicht kümmern oder sie sind sofort zu ihrem Anwalt gerannt...
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[] RE: Auch ron hat nicht immer recht ;)
Quehl antwortet auf
24.06.2002 18:19
Benutzer ron's enemy schrieb:
Benutzer krachi schrieb:
Dass das ganze sinnvoll ist, habe ich ja auch nicht behauptet -
inspfern hast Du wieder recht ;)) Aber wenigstens dürfte bisping jetzt wieder halbwegs ruhig schlafen können, ohne von irgendwelchen Talkline-Inkassobüros trräumen zu müssen...*g*

Ach, man darf sich von Talkline und Konsorten auf keinen Fall schlaflose Nächte machen lassen. Die haben nur eine große Klappe mit nichts dahinter (von wegen verklagen).

Was mich bei der ganzen Sache auch immer noch wundert - ich glaube du hattest das auch schonmal angesprochen, dass hier scheinbar kein Mensch rechtsschutzversichert zu sein scheint, obwohl das ja heutzutage scheinbar mit zur Standardausrüstung zu gehören scheint (ich selbst hab sowas allerdings auch (noch)
nicht....)

Wieso nicht, wenn es doch deiner Meinung nach zur Standardausrüstung gehört? Ich halte davon als Privatmann wenig, weil die Versicherungen meistens ihr Kunden über den Tisch ziehen und im Streitfall nichts oder zu wenig bezahlen. Außerdem dürfte es sich für die meisten Leute nicht lohnen.

. Vielleicht sind die Leute, die sowas haben, entweder so gelassen, dass sie sich um solche Probleme gar nicht kümmern oder sie sind sofort zu ihrem Anwalt gerannt...

Es kommt wegen solchen Beträgen i.d.R. nicht zur Klage, bei Talkline erst recht nicht, weil sie die Verbindungsdaten verschlampt haben.

Natürlich hören das die Anbieter, wie z.B. Herr Kraus von Comnet, der mich deswegen schon mehrfach kritisiert hat, nicht so gerne, weil sie dann befürchten müssen, dass die Kunden kleinere Beträge nicht mehr bezahlen und darauf pochen, dass der Anbieter die Forderungen aus Kostengründen fallen lässt. Allerdings sage ich auch immer dazu, dass man unbestrittene Forderungen sofort bezahlen muss und auch sonst den Anbieter nicht beschummeln darf, sondern nach den Grundsätzen von 'Treu und Glauben mit Rücksicht auf die Verkehrssitte' leisten muss, wie es im BGB heißt.

Interessant (aber unnötig) wäre es vielleicht, sich nicht verklagen zu lassen, sondern selbst Talkline mal auf Erteilung eines EVN zu verklagen. Mal gespannt, wie sie das ohne Verbindungsdaten machen.

Ron's enemy

und wenn die dann vor Gericht die Verbindungsdaten präsentieren würden, wie sieht es denn dann aus. Ich weiß nicht, ob man vor Gericht dann Anspruch auf eine Pause hat, um seine Rechnung nachvollziehen zu können und weitere Gegenargumente vorbringen zu können. Und wie sieht es dann mit den Verfahrenskosten aus, wenn man dann durch Nachvollziehbarkeit dann erst vor Gericht feststellen kann, daß die Kosten so in Ordnung sind?
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[1] tcsmoers antwortet auf Quehl
24.06.2002 20:14

und wenn die dann vor Gericht die Verbindungsdaten präsentieren würden, wie sieht es denn dann aus. Ich weiß nicht, ob man vor Gericht dann Anspruch auf eine Pause hat, um seine Rechnung nachvollziehen zu können und weitere Gegenargumente vorbringen zu können. Und wie sieht es dann mit den Verfahrenskosten aus, wenn man dann durch Nachvollziehbarkeit dann erst vor Gericht feststellen kann, daß die Kosten so in Ordnung sind?

Mein alter Lehrer sagte immer, dann hat man auf dem falschen Bein Hurra geschrien.

Die Frage ist ja hier, inwiefern man im Vorverfahren schon beweispflichtig ist.

peso