Benutzer ron's enemy schrieb:
Benutzer krachi schrieb:
Dass das ganze sinnvoll ist, habe ich ja auch nicht behauptet -
inspfern hast Du wieder recht ;)) Aber wenigstens dürfte bisping jetzt wieder halbwegs ruhig schlafen können, ohne von irgendwelchen Talkline-Inkassobüros trräumen zu müssen...*g*
Ach, man darf sich von Talkline und Konsorten auf keinen Fall schlaflose Nächte machen lassen. Die haben nur eine große Klappe mit nichts dahinter (von wegen verklagen).
Was mich bei der ganzen Sache auch immer noch wundert - ich glaube du hattest das auch schonmal angesprochen, dass hier scheinbar kein Mensch rechtsschutzversichert zu sein scheint, obwohl das ja heutzutage scheinbar mit zur Standardausrüstung zu gehören scheint (ich selbst hab sowas allerdings auch (noch)
nicht....)
Wieso nicht, wenn es doch deiner Meinung nach zur Standardausrüstung gehört? Ich halte davon als Privatmann wenig, weil die Versicherungen meistens ihr Kunden über den Tisch ziehen und im Streitfall nichts oder zu wenig bezahlen. Außerdem dürfte es sich für die meisten Leute nicht lohnen.
. Vielleicht sind die Leute, die sowas haben, entweder so gelassen, dass sie sich um solche Probleme gar nicht kümmern oder sie sind sofort zu ihrem Anwalt gerannt...
Es kommt wegen solchen Beträgen i.d.R. nicht zur Klage, bei Talkline erst recht nicht, weil sie die Verbindungsdaten verschlampt haben.
Natürlich hören das die Anbieter, wie z.B. Herr Kraus von Comnet, der mich deswegen schon mehrfach kritisiert hat, nicht so gerne, weil sie dann befürchten müssen, dass die Kunden kleinere Beträge nicht mehr bezahlen und darauf pochen, dass der Anbieter die Forderungen aus Kostengründen fallen lässt. Allerdings sage ich auch immer dazu, dass man unbestrittene Forderungen sofort bezahlen muss und auch sonst den Anbieter nicht beschummeln darf, sondern nach den Grundsätzen von 'Treu und Glauben mit Rücksicht auf die Verkehrssitte' leisten muss, wie es im BGB heißt.
Interessant (aber unnötig) wäre es vielleicht, sich nicht verklagen zu lassen, sondern selbst Talkline mal auf Erteilung eines EVN zu verklagen. Mal gespannt, wie sie das ohne Verbindungsdaten machen.
Ron's enemy
und wenn die dann vor Gericht die Verbindungsdaten präsentieren würden, wie sieht es denn dann aus. Ich weiß nicht, ob man vor Gericht dann Anspruch auf eine Pause hat, um seine Rechnung nachvollziehen zu können und weitere Gegenargumente vorbringen zu können. Und wie sieht es dann mit den Verfahrenskosten aus, wenn man dann durch Nachvollziehbarkeit dann erst vor Gericht feststellen kann, daß die Kosten so in Ordnung sind?