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Gedanken zur SoKü Talkline .


29.01.2001 17:39 - Gestartet von swilking
Hi all,
also ich habe auch einen E-Plus Vertrag bei Talkline und heute
das Schreiben über die Tariferhöhung bekommen.
Obwohl ich keine besonderen Kentnisse in rechtlichen Dingen
habe, versuche ich mal meine Meinung dazu wiederzugeben:
Die Argument die seitens Talkline gegen ein SoKüRe. sprechen
sind ja wohl folgende :

1.)
Ich könne anstatt der E-Plus SMS-Zentrale auch die von
Talkline benutzen, welche sich nicht verteuert.

2.)
Talkline AGB 5.7 : Ich kann nur kündigen, wenn sich meine
durchschnittlichen monatlichen Gesamtkosten um mind. 7%
erhöhen.

3.)
Talkline AGB 5.7 : Talkline darf Preiserhöhungen der
Betreiber an den Kunden weitergeben.

Ich habe es alles etwas 'einfach' ausgedrückt, aber im Kern
sollte es der Sachlage entsprechen hoffe ich.
So, nun meine Meinung zu den Punkten:

zu 1.)
Ich habe mich bei Abschluss meine Vertrages darauf
verlassen, meine SMS über die E-Plus Zentrale für
29Pf. zu versenden.Das ist nun nicht mehr gegeben.
Die Ausweichmöglichkeit über die Talkline Zentrale
kostet mich ja min. 33Pf.

zu 2.) und zu 3.)

In der Telekommunikations-Kundenschutzverordnung steht
unter §28 folgendes:

Werden Verträge nach Absatz 2 zuungunsten der Kunden geändert, so kann der betroffene Kunde das Vertragsverhältnis für den Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung kündigen. Der Kunde ist auf das Kündigungsrecht hinzuweisen. Änderungen zuungunsten der Kunden werden vor dieser Information nicht wirksam. Das Kündigungsrecht erlischt, wenn der Kunde nicht innerhalb eines Monats nach der Information davon Gebrauch macht.

Und unter §1(2) steht folgendes:

Vereinbarungen, die zuungunsten des Kunden von dieser Verordnung abweichen, sind unwirksam.

Damit ist für mich eigentlich klar, das ich auf Grund der
Tariferhöhung kündigen kann, egal was in deren AGB´s dazu steht.
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[1] sp. antwortet auf swilking
29.01.2001 18:22
Benutzer swilking schrieb:

Talkline AGB 5.7 : Ich kann nur kündigen, wenn sich meine durchschnittlichen monatlichen Gesamtkosten um mind. 7% erhöhen.

Vereinbarungen, die zuungunsten des Kunden von dieser Verordnung abweichen, sind unwirksam.

Ach, sehr schön :-)

Hätte ich mir also gar nicht den Aufwand machen müssen, darzulegen, warum die AGB auch nach allgemeinem AGB-Recht von vorne bis hinten unwirksam sind (siehe mein Posting vom 25.01.01 20:15 im Forum "Neue Infoseite zu Sonderkündigungsrechten"). Tja, Gesetze lesen kann nicht schaden...

Sp.
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[2] logifrech0019 antwortet auf swilking
31.01.2001 20:39
Du kanst es probieren, mit der Art, falls die nicht reagieren, dass sie die Kündigung anerkennen, etc etc. Nutz aber die Karte nichtmehr nach dem 01.03.01 und per Einwurf-Einschreiben !

Ausserdem sind deren AGB´s veraltet, und das neuere Gesetz TKV tritt in Kraft !

G.

L.#




Benutzer swilking schrieb:

Hi all, also ich habe auch einen E-Plus Vertrag bei Talkline und heute das Schreiben über die Tariferhöhung bekommen. Obwohl ich keine besonderen Kentnisse in rechtlichen Dingen habe, versuche ich mal meine Meinung dazu wiederzugeben: Die Argument die seitens Talkline gegen ein SoKüRe.
sprechen
sind ja wohl folgende :

1.)
Ich könne anstatt der E-Plus SMS-Zentrale auch die von Talkline benutzen, welche sich nicht verteuert.

2.)
Talkline AGB 5.7 : Ich kann nur kündigen, wenn sich meine durchschnittlichen monatlichen Gesamtkosten um mind. 7% erhöhen.

3.)
Talkline AGB 5.7 : Talkline darf Preiserhöhungen der Betreiber an den Kunden weitergeben.

Ich habe es alles etwas 'einfach' ausgedrückt, aber im Kern

sollte es der Sachlage entsprechen hoffe ich.
So, nun meine Meinung zu den Punkten:

zu 1.)
Ich habe mich bei Abschluss meine Vertrages darauf verlassen, meine SMS über die E-Plus Zentrale für 29Pf. zu versenden.Das ist nun nicht mehr gegeben.
Die Ausweichmöglichkeit über die Talkline Zentrale
kostet mich ja min. 33Pf.

zu 2.) und zu 3.)

In der Telekommunikations-Kundenschutzverordnung steht unter §28 folgendes:

Werden Verträge nach Absatz 2 zuungunsten der Kunden geändert, geändert, so kann der betroffene Kunde das Vertragsverhältnis für den Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung kündigen. Der Kunde ist auf das Kündigungsrecht hinzuweisen. Änderungen zuungunsten der Kunden werden vor dieser Information nicht wirksam. Das Kündigungsrecht erlischt, wenn der Kunde nicht innerhalb eines Monats nach der Information davon Gebrauch macht.

Und unter §1(2) steht folgendes:

Vereinbarungen, die zuungunsten des Kunden von dieser Verordnung abweichen, sind unwirksam.

Damit ist für mich eigentlich klar, das ich auf Grund der Tariferhöhung kündigen kann, egal was in deren AGB´s dazu steht.