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Ich BITTE um Hilfe........


24.04.2001 20:31 - Gestartet von logifrech0019
Hallo, auch ich habe ein großes Problem mit Talkline, ich weiß nichtmehr was ich machen soll. Ich habe Angst, dass die mir negative SCHUFA etc Einträge machen. Sollte man vielleicht doch nicht, die leider noch 17 Monate zahlen ? Denn ich habe zwar schon wg. SCHUFA Eintrag auf Strafantrag hingewiesen, aber könnte ja sein, dass man erstmal bei manchen Unternehmen auf die Schwarze Liste steht ? Dabke. Logifrech
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[1] mofa antwortet auf logifrech0019
24.04.2001 20:52
wäre vorsichtig.......
kann in der tat so kommen das man auf die schwarze liste kommt!!
next time prepaid please!!!
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[1.1] logifrech0019 antwortet auf mofa
24.04.2001 20:59
Mh, also bei Talkline kriege ich schon keinen Vertrag mehr. Hatte sogar vor einigen Tagen einen gestellt, in der Hoffnung, dass die die "andere" Karte sperren, und ich auch diesen Vertrag wegen Vertragsbruch sondergekündigt hätte.

Die sollten eigentlich ein sattes Bußgeld zahlen müssen. Nur wie regelt man das am besten, wenn man noch ein Azubi ist ? Falls das mal wirklich kommen sollte ? Und die ganzen Wirtschaftsdateien zu überwachen ist auch aufwendig und teuer. Und zumal jede Selbstauskunft bei der SCHUFA registriert und als negativ gesehen wird........

Logifrech



Benutzer mofa schrieb:
wäre vorsichtig.......
kann in der tat so kommen das man auf die schwarze liste kommt!!
next time prepaid please!!!
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[2] rtpj antwortet auf logifrech0019
24.04.2001 21:04
Benutzer logifrech0019 schrieb:

Schonmal bei einer Verbraucherzentrale gefragt ?


Hallo, auch ich habe ein großes Problem mit Talkline, ich weiß nichtmehr was ich machen soll. Ich habe Angst, dass die mir negative SCHUFA etc Einträge machen. Sollte man vielleicht doch nicht, die leider noch 17 Monate zahlen ? Denn ich habe zwar schon wg. SCHUFA Eintrag auf Strafantrag hingewiesen, aber könnte ja sein, dass man erstmal bei manchen Unternehmen
auf die Schwarze Liste steht ? Dabke. Logifrech
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[2.1] logifrech0019 antwortet auf rtpj
24.04.2001 21:22
Ja, nur leider verweisen die mich immer auf deren blöde 0190 für 2,42 DM pro Minute. Ich wohne noch zuhause, dass wird hier nur Ärger geben. :-((( Habe mal die Regulierungsbehörde versucht wachzurütteln, da kam auch nur blöde Antworten, ich hätte den Vertrag samt den rechtwidrigen AGB´s ja unterschrieben und es ist ja nur ne weitergabe der Gebühren *grrrrrr*

G.

L.#




Benutzer rtpj schrieb:
Benutzer logifrech0019 schrieb:

Schonmal bei einer Verbraucherzentrale gefragt ?


Hallo, auch ich habe ein großes Problem mit Talkline, ich weiß nichtmehr was ich machen soll. Ich habe Angst, dass die mir negative SCHUFA etc Einträge machen. Sollte man vielleicht doch nicht, die leider noch 17 Monate zahlen ? Denn ich habe zwar schon wg. SCHUFA Eintrag auf Strafantrag hingewiesen, aber könnte ja sein, dass man erstmal bei manchen Unternehmen
auf die Schwarze Liste steht ? Dabke. Logifrech
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[2.1.1] carmina antwortet auf logifrech0019
25.04.2001 13:41
da kam auch nur blöde Antworten, ich
hätte den Vertrag samt den rechtwidrigen AGB´s ja unterschrieben


um das mal klar zu stellen:
es gibt ein AGBG, das ist das gesetz über die allgemeinen geschäftsbedingungen.
nicht jede klausel, die sich hübsch anhört, ist danach auch erlaubt.
es ist erstaunlich, was man alles in den Allgemeinen geschäftsbedingungen nicht aufführen darf.
Es gibt auch im ABGB einen §§, der sich mit überraschenden klauseln beschäftigt.
danach ist es so, daß man mit solchen überraschungen nicht rechnen muß und daß diese klauseln dann auch nicht gültig sind.

Nicht gültige Klauseln oder sogar rechtswidrige klauseln werden nicht vertragsbestandteil.
das heißt, daß sich der verwender nicht auf sie berufen kann und auch vor gericht nicht durchsetzen kann.

Der Verwender muß vor gericht beweisen, daß die klausel, auf die er sich beruft, rechtmäßig ist.
kann er dies nicht, oder ist die klausel zweifelhaft, so gehen sämliche Zweifel zu seinen lasten.

Beruft sich also Talkline auf eine zweifelhafte AGB, muß man die AGB vor gericht schriftlich anzweifeln und wenn talkline dann nicht die rechtmäßigkeit ihrer agb beweisen kann, hat TL pech gehabt.
Dann findet die klausel keine Anwendung.

Also, nichts hier mit rechtswidriger agb und sich daran festhalten lassen müssen, weil man unterschrieben hat.
das gegenteil ist der fall!!!
Viele Grüße ,
carmina

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[2.1.1.1] rix antwortet auf carmina
26.04.2001 16:08
carmina!

du bist echt fit, gratuliere.

DAS TL-SMSC - nun als nachgeschobene "Heilung" einer sanktionsbewährten Preiserhöhung - ist übrigens als eine solche überraschende Klausel zu werten und kann einer SOKÜ nicht entgegen stehen.

Gruss rix





Benutzer carmina schrieb:
da kam auch nur blöde Antworten, ich
hätte den Vertrag samt den rechtwidrigen AGB´s ja unterschrieben


um das mal klar zu stellen:
es gibt ein AGBG, das ist das gesetz über die allgemeinen geschäftsbedingungen. nicht jede klausel, die sich hübsch anhört, ist danach auch erlaubt.
es ist erstaunlich, was man alles in den Allgemeinen geschäftsbedingungen nicht aufführen darf. Es gibt auch im ABGB einen §§, der sich mit überraschenden klauseln beschäftigt. danach ist es so, daß man mit solchen überraschungen nicht rechnen muß und daß diese klauseln dann auch nicht gültig sind.

Nicht gültige Klauseln oder sogar rechtswidrige klauseln werden nicht vertragsbestandteil. das heißt, daß sich der verwender nicht auf sie berufen kann und auch vor gericht nicht durchsetzen kann.

Der Verwender muß vor gericht beweisen, daß die klausel, auf die er sich beruft, rechtmäßig ist.
kann er dies nicht, oder ist die klausel zweifelhaft, so gehen sämliche Zweifel zu seinen lasten.

Beruft sich also Talkline auf eine zweifelhafte AGB, muß man die AGB vor gericht schriftlich anzweifeln und wenn talkline dann nicht die rechtmäßigkeit ihrer agb beweisen kann, hat TL pech gehabt.
Dann findet die klausel keine Anwendung.

Also, nichts hier mit rechtswidriger agb und sich daran festhalten lassen müssen, weil man unterschrieben hat.
das gegenteil ist der fall!!!
Viele Grüße ,
carmina

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[3] Schufa (RE: Ich BITTE um Hilfe........)
schepe antwortet auf logifrech0019
24.04.2001 21:31
Benutzer logifrech0019 schrieb:
Hallo, auch ich habe ein großes Problem mit Talkline, ich weiß nichtmehr was ich machen soll. Ich habe Angst, dass die mir negative SCHUFA etc Einträge machen. Sollte man vielleicht
Zunächst einmal hast Du das Recht, von der Schufa
eine Auskunft über die zu Deiner Person gespeicherten
Informationen zu erhalten (Kostenpunkt: 15,- DM).
Gibt es tatsächlich umstrittene Einträge, mußt Du
Dich an Deine zuständige Schufa-Geschäftsstelle
wenden. Diese wird sich dann mit Deinem Vertrags-
partner (hier also Talkline) in Verbindung setzen.
Sind die eingetragenen Daten nachweislich falsch,
werden sie gelöscht. Nähere Auskünfte gibt es unter:
www.schufa.de/Verbraucher/index.htm
doch nicht, die leider noch 17 Monate zahlen ? Denn ich habe zwar schon wg. SCHUFA Eintrag auf Strafantrag hingewiesen,
Ein eher unglücklicher Schachzug. Einträge bei der
Schufa haben nur sehr selten strafrechliche Rele-
vanz.
aber könnte ja sein, dass man erstmal bei manchen Unternehmen auf die Schwarze Liste steht ? Danke. Logifrech
Naja, die sogn. "Schwarze Liste" ist ja nicht
Deckungsgleich mit neg. Eintragungen bei der
Schufa, jedoch hat Letzteres oft den Ausschlag,
ob man (auch bei "fremden" Firmen) einen neuen
Vertrag erhält oder nicht.

Viele Grüße aus Hamburg

Matthias Schepe
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[3.1] logifrech0019 antwortet auf schepe
24.04.2001 21:41
Eigentlich ist das ja verleumdung, denn dem Kunden v. Talkline wirft man vor, er könne seine Rechnungen nicht bezahlen. Könnte auch glatt Körperverletzung sein, oder ?

G.

L.#





Benutzer schepe schrieb:
Benutzer logifrech0019 schrieb:
Hallo, auch ich habe ein großes Problem mit Talkline, ich weiß nichtmehr was ich machen soll. Ich habe Angst, dass die mir negative SCHUFA etc Einträge machen. Sollte man vielleicht
Zunächst einmal hast Du das Recht, von der Schufa eine Auskunft über die zu Deiner Person gespeicherten Informationen zu erhalten (Kostenpunkt: 15,- DM).
Gibt es tatsächlich umstrittene Einträge, mußt Du Dich an Deine zuständige Schufa-Geschäftsstelle wenden. Diese wird sich dann mit Deinem Vertrags- partner (hier also Talkline) in Verbindung setzen. Sind die eingetragenen Daten nachweislich falsch, werden sie gelöscht. Nähere Auskünfte gibt es unter:
www.schufa.de/Verbraucher/index.htm
doch nicht, die leider noch 17 Monate zahlen ? Denn ich habe zwar schon wg. SCHUFA Eintrag auf Strafantrag hingewiesen,
Ein eher unglücklicher Schachzug. Einträge bei der Schufa haben nur sehr selten strafrechliche Rele- vanz.
aber könnte ja sein, dass man erstmal bei manchen Unternehmen auf die Schwarze Liste steht ? Danke. Logifrech
Naja, die sogn. "Schwarze Liste" ist ja nicht Deckungsgleich mit neg. Eintragungen bei der Schufa, jedoch hat Letzteres oft den Ausschlag, ob man (auch bei "fremden" Firmen) einen neuen Vertrag erhält oder nicht.

Viele Grüße aus Hamburg

Matthias Schepe
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[3.1.1] igelboy antwortet auf logifrech0019
24.04.2001 22:31
Hallo,

ja, ich hatte auch schon ein paar Kunden, die in so einer Schwarzen-Liste eingetragen waren!!

Die haben keinen Mobilfunkvertrag mehr bekommen!!

ICh weiß aber nicht genau, wieviele Listen exestieren und welche Unternehmen darauf zugreifen!!

Darin wirst du auf jeden Fall eingetragen, wenn der Vertrag auf Grund von Zahlungsausfällen von seitens des Netzbetreibers außerordentlich gekündigt werden mußte! etc..!

Es gibt verschiede möglichketien
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[3.1.1.1] logifrech0019 antwortet auf igelboy
25.04.2001 07:07
Mir gehts eigentlich speziell um Talkline, ich hab ja nichts verbrochen und meine SCHUFA ist sauber, ausser mit 5 eingetragenen Verträgen. Aber das hat kaum was zu sagen. Manche haben 7 oder so. Kann man dann nichts machen ? Wie kommt man zu diesen Dateien um sich ne Auskunft zu holen ? Was kostet eine Seblstauskunft bei FPP ? Kennt da jemand eine Telefonnummer, dass man evtl telefonisch den Preis nachfragen kann ?

Danke !

Logifrech



Benutzer igelboy schrieb:
Hallo,

ja, ich hatte auch schon ein paar Kunden, die in so einer Schwarzen-Liste eingetragen waren!!

Die haben keinen Mobilfunkvertrag mehr bekommen!!

ICh weiß aber nicht genau, wieviele Listen exestieren und welche Unternehmen darauf zugreifen!!

Darin wirst du auf jeden Fall eingetragen, wenn der Vertrag auf Grund von Zahlungsausfällen von seitens des Netzbetreibers außerordentlich gekündigt werden mußte! etc..!

Es gibt verschiede möglichketien
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[3.1.1.2] Schwarze Liste
carmina antwortet auf igelboy
25.04.2001 13:45
Weiß jemand, wo diese schwarzen listen geführt werden und wie man an sie herankommt?

Wenns danach geht, bin ich bestimmt verzeichnet - ich ziehe den juraärger einfach nur so an - und ich habe bisher immer noch einen vertrag bekommen.

Gruss, carmina
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[3.1.1.2.1] sabine.koeln antwortet auf carmina
25.04.2001 14:58
Hallo, ich habe meine persönliche SCHWARZE Liste. Da steht anerster Stelle MOG... ähhh MOBILCOM, dann TALKLINE, dann alle Mobilcom - Töchter, wie TPP, Super... etc etc. Danach richte ich mich auch.

Gruss
Sa bi ne


Benutzer carmina schrieb:
Weiß jemand, wo diese schwarzen listen geführt werden und wie man an sie herankommt?

Wenns danach geht, bin ich bestimmt verzeichnet - ich ziehe den juraärger einfach nur so an - und ich habe bisher immer noch einen vertrag bekommen.

Gruss, carmina
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[3.1.2] carmina antwortet auf logifrech0019
25.04.2001 13:43
Könnte auch glatt Körperverletzung sein, oder ?

Nunja, also wenn du ein schädel hirn trauma deshalb hast , vielleicht, sonst nicht *bg*
Gruss, carmina

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[3.2] sp. antwortet auf schepe
24.04.2001 23:02
Benutzer schepe schrieb:
Zunächst einmal hast Du das Recht, von der Schufa eine Auskunft über die zu Deiner Person gespeicherten Informationen zu erhalten (Kostenpunkt: 15,- DM).

Oder, wenn Du Dich dagegen wehrst, weniger bis gar nichts. Die Schufa hat lt. Berliner Datenschutzbeauftragten bereits mehrere Prozesse verloren - aber natürlich ist es billiger, bei den großen Massen rechtswidrig zu kassieren und die paar Prozeßkosten zu blechen, als bei allen Leuten nur die nach dem Gesetz zulässige reine Kostenerstattung zu verlangen (d.h. 1,10 DM Porto plus 0,05 Briefumschlag plus 0,01 Papier = 1,16 DM).

Sind die eingetragenen Daten nachweislich falsch, werden sie gelöscht.

... und die Schufa darf gar nichts für diese Auskunft verlangen. Das gilt auch, wenn besondere Tatsachen die Vermutung nahelegen, daß gespeicherte Daten falsch sind. (§ 34 Absatz V oder so Bundesdatenschutzgesetz)

Nähere Auskünfte gibt es unter:

www.datenschutz.de - würde ich mal vermuten, das Angebot ist recht gut.

Einträge bei der Schufa haben nur sehr selten strafrechliche Relevanz.

Wenn jemand bewußt einen falschen negativen Schufa-Eintrag herbeiführt, hat das durchaus strafrechtliche Relevanz. Denn wie Du selber ausgeführt hast, gibt's dann keine Kredite mehr, keine Bestellungen auf Rechnung/Bankeinzug... Klarer Fall von § 187 StGB.

meint
Sp.