da kam auch nur blöde Antworten, ich
hätte den Vertrag samt den rechtwidrigen AGB´s ja unterschrieben
um das mal klar zu stellen:
es gibt ein AGBG, das ist das gesetz über die allgemeinen geschäftsbedingungen.
nicht jede klausel, die sich hübsch anhört, ist danach auch erlaubt.
es ist erstaunlich, was man alles in den Allgemeinen geschäftsbedingungen nicht aufführen darf.
Es gibt auch im ABGB einen §§, der sich mit überraschenden klauseln beschäftigt.
danach ist es so, daß man mit solchen überraschungen nicht rechnen muß und daß diese klauseln dann auch nicht gültig sind.
Nicht gültige Klauseln oder sogar rechtswidrige klauseln werden nicht vertragsbestandteil.
das heißt, daß sich der verwender nicht auf sie berufen kann und auch vor gericht nicht durchsetzen kann.
Der Verwender muß vor gericht beweisen, daß die klausel, auf die er sich beruft, rechtmäßig ist.
kann er dies nicht, oder ist die klausel zweifelhaft, so gehen sämliche Zweifel zu seinen lasten.
Beruft sich also Talkline auf eine zweifelhafte AGB, muß man die AGB vor gericht schriftlich anzweifeln und wenn talkline dann nicht die rechtmäßigkeit ihrer agb beweisen kann, hat TL pech gehabt.
Dann findet die klausel keine Anwendung.
Also, nichts hier mit rechtswidriger agb und sich daran festhalten lassen müssen, weil man unterschrieben hat.
das gegenteil ist der fall!!!
Viele Grüße ,
carmina