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Info der Verbraucherschutz Rechtsberatung


16.08.2002 12:08 - Gestartet von talkline ole
hi,

und euch allen mal ein wenig mut zu machen und zum durchhalten anzuspornen, hier mal mein STAND DER DINGE:

ich war gestern bei der verbrauchsberatung und habe eine rechtsberatung in anspruch genommen. die kosten dafür: 5,10 € und wenn man die quittung beim nächsten mal wieder mitbringt zahlt man nix mehr !!!! dafür schon mal HUT AB !!!

meine situation:
TALKLINE will von mir ca. 200 € haben (internet by call, collando ohne anmeldung). ich habe widerspruch eingelegt und das auch mit diesem § 16 TKV (weiß das jetzt nicht genau auswendig, aber halt so, wie man es machen sollte) begründet. trotz zahlreicher schreiben und widersprüche immer nur formschreiben erhalten (trotz schreiben an geschäftsführer Herr Vest (?) persönlich, etc.). stannd der dinge: LETZTE MAHNUNG erhalten, WIDERSPRUCH eingelegt, neuen FORMSCHREIBEN erhalten mit der info, dass das TALKLINE abrechnungssystem gar keine nicht-geführten verbindungen registrieren kann und demnach meine rechnung in ordnung sei. tolle begründung. es sei aber kein EV machbar (teilte man mir zum dritten mal mit). als nächstes kommt also das INKASSO-unternehmen. zuvor bin ich wie gesagt zur rechtsberatung und das geht so:

ich habe bisher alles richtig gemacht. habe zwar NIE per einschreiben mit rückschein geschrieben (außer der letzte widerspruch auf die letzte mahnung, da aber auch nur OHNE rückschein und per einwurf-einschreiben). da ich aber auf nahezu JEDES schreiben wenige tage (1-2 wochen max.) wieder ein formschreiben erhalten habe, wo man (mehr oder weniger) auf meine einwände angeht, habe ich eine LÜCKENLOSE BEWEISKETTE. sozusagen einen beweis, dass meine briefe/widersprüche eingegangen sind. bis hierher also alles top !

WIESO KANN TALKLINE KEINEN EV LIEFERN ???
meine rechtsberatung ist der meinung, dass TALKLINE ES SEHR WOHL KANN !!!!!! aber SIE WOLLEN NICHT !!! die frage ist WIESO ? möglicherweise aus angst, dass da verbindungen registriert sind, wo die kunden BEWEISEN können, dass sie dort nicht zu hause waren ?????? und dann hätte TALKLINE eine BETRUNGSANZEIGE am arsch ??? keine ahnung, aber möglicherweise KÖNNEN SIE DOCH, TUN ES ABER NICHT (aus angst ?!?). um allerdings das ding zu "gewinnen" MUSS talkline den EV rausrücken. ob sie jetzt nicht wollen oder nicht können spielt aber letztendlich auch gar keine rolle, lest einfach weiter...

WIE GEHT ES NUN BEI MIR WEITER ???
mit INKASSO (die erhalten erneut WIDERSPRUCH von mir), dann käme ein gerichtlicher mahnbescheid. was dann ? WICHTIG: innerhalb von 2 wochen WIDERSPRUCH PER EINSCHREIBEN MIT RÜCKSCHEIN gegen den MAHNBESCHEID !!! weil wenn das nicht erfolgt, hat TALKLINE einen titel gegen mich in der hand und dann bin ich DEFINITIV AM ARSCH (zwangsvollstreckung/pfändung)!!! erfolgt der fristgerechte WIDERSPRUCH kann erstmal nix passieren. dann muß TALKLINE nämlich hingehen und mich verklagen.
begründen muß TALKLINE den MAHNBESCHEID NICHT !!!! mit anderen worten: wenn ich einen gerichtlichen grundlosen mahnbescheid gegen meinen nachbarn erwirke und der daraufhin KEINEN widerspruch einlegt, dann steht mir der angemahnte betrag quasi (geiles wort *g*) zu !!! sollten wir vielleicht mal ausprobieren und TALKLINE so einen GER.MB schicken *g* - kostet nur leider geld - darum wird TALKLINE das wahrscheinlich auch gegen UNS NICHT ERWIRKEN !!!

UND DANN ?????
und jetzt das erfreuliche: NIX und dann !!!! die verbraucherzentrale in meiner stadt (großstadt) hat täglich 10-20-30 oder mehr dieser fälle. und 200 € sind dagegen ein witz. das geht von TALKLINE über andere anbieter bis hin zu 0190-dialern. die erfahrung der VERBRAUCHERSCHUTZZENTRALE: NOCH NIE (!!!) ist es zu einer verhandlung gekommen. die kunden, die durchgehalten haben, haben nach dem INKASSO nix mehr von den anbietern gehört. ich bin mir jetzt nicht mehr 100 % sicher, ob noch ein GERICHTLICHER MAHNBESCHEID erfolgt ist und nach dem WIDERSPRUCH dann RUHE war, oder ob schon nach dem INKASSOVERSUCH ruhe war - aber es ging definitiv (in unserer stadt) noch nie bis zur verhandlung.

UND WENN ICH JETZT DOCH DER ERSTE BIN ???
das ist extrem unwahrscheinlich. aber nehmen wir mal an, es ist doch so, es kommt zur verhandlung. talkline hätte ohne EV überhaupt keine chance das ding zu gewinnen. jetzt trotzdem mal angenommen (was aber so gut wie unmöglich ist), TALKLINE gewinnt doch. die kosten für MICH würden sich dann wohl maximal auf das doppelte der streitsumme bewegen. sprich ich würde anstatt 200 € letztendlich 400 € berappen. aber die möglichkeit, dass es zu einer verhandlung kommt, die ich dann auch noch (oder ihr) verliere, die liegt im PROMILLEBEREICH !!! dieses "risiko" (von "risiko" kann eigentlich gar kein rede sein !!!!!!) ist es doch wohl wert - zumal sich die kosten nicht ins unermessliche steigern würden. ABER DAZU KOMMT ES EH NICHT !!!!!

UND WENN TALKLINE NUN VOR GERICHT ERST DOCH EINEN EV VORLEGT ?

dann würde der richter aufgrund irgendwelcher gesetze/statuten/oder so TALKLINE "rügen", weil sie erst jetzt damit rausrücken. sprich die zusätzlichen KOSTEN würden mir dann wahrscheinlich NICHT zur last fallen !!! aber soweit wird es zu 99,99999 % eh nicht kommen !!!!

FAZIT: DURCHHALTEN !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!! WIESO SOLLTE ICH (oder DU) DER ERSTE SEIN ???????

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[1] Heute richtigen EVN von Talkline erhalten
mistermister antwortet auf talkline ole
16.08.2002 16:14
Tja Leute,

ich habe das gleiche Problem wie Ihr. Hatte Call by Call avisgo genutzt. Vom
Inkasso wieder zurück an Talkline. Bitte rufen Sie uns persönlich an. Habe ich
gemacht und auf einen EVN bestanden. Antwort wie immer: Können wir nicht mehr
usw. Plötzlich fragt die Dame der Kundnebetreuung nochmal bei einem Kollegen
nach und sagt zu mir. wir versuchen den EVN zu beschaffen und melden uns in den
nächsten 14 Tagen.
Und heute kam dann ein Brief mit einem EVN mit 47 aufgeschlüsselten
Verbindungen, so wie eine EVN sein muß. Jetzt seid Ihr sprachlos, oder? Ich auch.
Ich werde nachher mal mit meinem Onlinecounter vergleichen, ob die Zeiten
stimmen. Die Minuten-Preise schwanken von 2 über 3 bis zu 4 Ct.
Ich melde mich später nochmal.

mistermister
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[1.1] tamaschi antwortet auf mistermister
16.08.2002 18:16
Das kann nicht wahr sein!!!

Was ist denn jetzt los?

Laß uns wissen, wie das bei Dir weitergeht.
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[1.2] pete antwortet auf mistermister
17.08.2002 16:51
Talkline ist scheinbar zu allem fähig, scheinbar...
also gehen wir mal von einer "Läuterung":)) aus bei diesem Laden, dann ist natürlich genaueste Überprüfung angesagt, ... bis jetzt scheint mir nur eines klar: die versuchen, ihre Abzocke mit allen Mittelchen durchzubringen, wer weiß, ob die nicht mit dieser neuen Variante, einer Art kopiertem EVN mit nachträglich eingesetzten Daten über fiktive Verbindungen aufwarten, nur um jeden Preis einen "EVN" geliefert zu haben, sicher haben die alle ihre "kreativen" Reserven mobilisiert, um dieses Problem in den Griff zu kriegen....
Und wir müssen halt genau hinschauen, genauestens bei diesem Zauber....
Pete
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[2] Werner-1 antwortet auf talkline ole
17.08.2002 09:09
Hallo !
Talkline hat mir ein Handy-Gespräch von 119 Minuten für 99 Euro in Rechnung gestellt, das aber nachweislich überhaupt nicht geführt wurde. Das Beschwerdemanagement von talkline behauptet aber das dies durch makeln möglich sein.( Sie sollten Ihr Kundenservice doch gleich Beschwerdeservice nennen, denn Kunden haben die sowieso bald keine mehr !!) Ich habe auch alles versucht, per Einschreiben Rückschein, per Klageandrohung wegen Abrechnungsbetrug, alles hilft nichts. Sogar Reporter vom Fernsehen (MDR) haben sich gemeldet, sie wollten eine Reportage über falsche Abrechnungen machen. Aber das hilft nichts. Was kann man machen um so eine korrupte Firma wie Talkline bei zu kommen. Falls Ihr mir Tips geben könnt, bitte meldet euch unter werner-ohmann@gmx.de !!

Danke
Werner Ohmann
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[3] pit_s antwortet auf talkline ole
07.01.2003 18:25
Hallo,

ich habe auch einen Sochen Briefewchsel mit Intrum (25,99 Hauptforderung insgesamt nun 73,55 Euro).

Habe allerdings keine Rechtschutzversicherung. Wenn es zur Klage kommen sollte, was ist dann mit Gerichtskosten - Können da nicht tausende Euro auf mich zukommen ?
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[3.1] RamsesZwei antwortet auf pit_s
07.01.2003 20:29
Benutzer pit_s schrieb:
Habe allerdings keine Rechtschutzversicherung. Wenn es zur Klage kommen sollte, was ist dann mit Gerichtskosten - Können da nicht tausende Euro auf mich zukommen ?
Richtig. Aber: Wer Recht behält, zahlt nichts...

Gruß

Ludger
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[3.1.1] Petideluxe antwortet auf RamsesZwei
07.01.2003 20:45
Benutzer RamsesZwei schrieb:
Benutzer pit_s schrieb:
Habe allerdings keine Rechtschutzversicherung. Wenn es zur Klage kommen sollte, was ist dann mit Gerichtskosten - Können da nicht tausende Euro auf mich zukommen ?
Richtig. Aber: Wer Recht behält, zahlt nichts...

Gruß

Das stimmt so nicht!Recht haben heißt noch lange nicht Recht kriegen;leben ja schließlich in einem Rechtsstaat.
Und ab bestimmte Summen werden Anwälte erst aktiv,ob mit oder ohne Rechtsschutz.
Wir warten immer noch auf die gewisse Urteilsschrift eines 'Kämpfers',der sich selbst verteidigt hatte.Und....?

Nur mit Geduld und Spucke ist hier etwas zu machen.

ciao

peti.
Ludger
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[3.1.1.1] tcsmoers antwortet auf Petideluxe
07.01.2003 21:02
Benutzer Petideluxe schrieb:
Benutzer RamsesZwei schrieb:
Benutzer pit_s schrieb:
Habe allerdings keine Rechtschutzversicherung. Wenn es zur Klage kommen sollte, was ist dann mit Gerichtskosten - Können da nicht tausende Euro auf mich zukommen ?
Richtig. Aber: Wer Recht behält, zahlt nichts...

Gruß

Das stimmt so nicht!Recht haben heißt noch lange nicht Recht kriegen;leben ja schließlich in einem Rechtsstaat. Und ab bestimmte Summen werden Anwälte erst aktiv,ob mit oder ohne Rechtsschutz.
Wir warten immer noch auf die gewisse Urteilsschrift eines 'Kämpfers',der sich selbst verteidigt hatte.Und....?

Nur mit Geduld und Spucke ist hier etwas zu machen.

Und wenn beim Anderen nichts zu holen ist, ist auch sense.

peso
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[] Prüfung EVN Talkline
mistermister antwortet auf
17.08.2002 02:39
Leider habe ich im Moment keine richtige Zeit, um den EVN auf Herz und Nieren zu prüfen.
Nur so viel: 49 Verbindungen hat mein Onlinecounter aufgezeichnet, 47 Verbindungen sind im EVN aufgeführt. Diese stimmen in Uhrzeit und Länge überein.
ABER: Und jetzt gibt es wieder Hoffnung für uns: 2 Verbindungen sind dabei,wie man sie kennt: 27.960 Sekunden für 15 Euro und 28.680 Sekunden für 12,6 Euro. Das interessante dabei ist, daß innerhalb der beiden Verbindungen ab diesem Zeitraum (z.B. ab 12 Uhr)noch andere Verbindungen waren. Ich soll also ab 12 Uhr 28.000 Sekunden online gewesen sein und zusätzlich ab 12 Uhr 2500 Sekunden, ab 15 Uhr 2000 Sek, ab 16.30 Uhr 120 Sek. usw. Alles am selben Tag. Und eine Summierung von Einwahlen kann es auch nicht sein, die sind ja alle auf dem EVN einzeln aufgeführt. Die fehlenden 4 Verbindungen auf dem EVN sind übrigens Peanuts.
An Ron: Wenn ich die Tarife überprüfen soll (Neben/Hauptzeit), brauche ich die damals gültigen Tarife (mit Datum von bis galt ...ct/min)
Ich habe vom 01.01.02 bis 01.03.02 über avisgo by call gesurft.

Ciao
mistermister
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[1] talk antwortet auf mistermister
17.08.2002 20:42
Hallo,

Benutzer mistermister schrieb:
Leider habe ich im Moment keine richtige Zeit, um den EVN auf Herz und Nieren zu prüfen. [...]
An Ron: Wenn ich die Tarife überprüfen soll (Neben/Hauptzeit), brauche ich die damals gültigen Tarife (mit Datum von bis galt ...ct/min)
Ich habe vom 01.01.02 bis 01.03.02 über avisgo by call gesurft.

Vielleicht helfen Dir diese Links:

https://www.teltarif.de/arch/2001/kw51/...
https://www.teltarif.de/arch/2002/kw04/...
https://www.teltarif.de/arch/2002/kw04/...
https://www.teltarif.de/arch/2002/kw10/...

Wann aber die jeweiligen Umstellungen vorgenommen wurden, weiß aber wohl nur Avisgo ganz genau.

Insbesondere würde mich ja interessieren, ob die günstigen Preise in der Anfangszeit überhaupt korrekt abgerechnet wurden.

cu talk
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[1.1] Tarife
mistermister antwortet auf talk
18.08.2002 20:01
Danke Dir für die Links. Das ist genau das, was ich brauchte.
Interessant: Vor dem 24.01.02 wurden 2ct/min berechnet, obwohl bis dahin 1,02 ct in der Nebenzeit galt.

mistermister
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[] RE: Prüfung EVN Talkline
mistermister antwortet auf
17.08.2002 17:57
Benutzer ron's enemy schrieb:
Kann doch sein, dass auch ein ansonsten gültiger EVN kumulierte Verbindungen enthält. Steht das fest, müssen diese natürlich bis zur endgültigen Aufschlüsselung nicht akzeptiert werden.

Genau, diese Verbindungen werde ich auf keinen Fall akzeptieren

Dass zwei gleichzeitige Verbindungen stattgefunden haben sollen, ist allerdings eigenartig, zumindest bei einem T-Net-Anschluss. Da gibt es Erklärungsbedarf.

Ich habe T-ISDN, wo theoretisch der 2. Kanal offen gewesen wäre. Aber ISDN-Watch und 0190-Warner haben nie was gemeldet. Ich soll aber bei den summierten Verbindungen über die gleiche Einwahl 019256555 gesurft haben. Das bedeutet Kanalbündelung. Wie soll man da das Gegenteil beweisen?

Stutzig machen mich auch die runden Zeiten. Kann es sein, dass ein Dialer für diese Verbindungen verantwortlich ist?

>
Die runden Zeiten kommen von mir. Ich wollte hier nur nicht die genauen Zeiten reinschreiben. Die erste Verbindung war z.B. 12:54:10 mit 27960 sec. die zweite 12:54:10 mit 2700 sec am selben Tag usw. Habe auch Zone-Alarm,einen Dialer hate ich noch nie(nicht bewußt).

Wie soll man jetzt aber weiter vorgehen? Ich habe in meinem 1. Widerspruch Avisgo/Talkline Betrug vorgeworfen, weil sie die Tarife ohne Bekanntmachung (nur in ihren AGBs) bei der Nr. 019256555 extrem erhöht haben und die gleichen Tarife unter einer anderen Einwahlnummer beibehalten haben. Auf avisgo.de wurde immer nur mit dem günstigen Tarif geworben. So was nennt man arglistige Täuschung, wenn ich mich nicht irre.

Ich lege erstmal Einspruch gegen den EVN ein, weil er 2 Verbindungen erhält, die nich nachvollziehbar sind und weil der Minutenpreis nicht mit dem damaligen gültigen Tarif übereinstimmt. Bsp. 2,2 Ct/min am 01.01.2002

Oder was ratet Ihr mir?

mistermister
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[1] Jürgen. antwortet auf mistermister
17.08.2002 21:14
Benutzer mistermister schrieb:
Benutzer ron's enemy schrieb:
Kann doch sein, dass auch ein ansonsten gültiger EVN kumulierte Verbindungen enthält. Steht das fest, müssen diese natürlich bis zur endgültigen Aufschlüsselung nicht akzeptiert werden.

Genau, diese Verbindungen werde ich auf keinen Fall akzeptieren

Dass zwei gleichzeitige Verbindungen stattgefunden haben sollen, ist allerdings eigenartig, zumindest bei einem T-Net-Anschluss. Da gibt es Erklärungsbedarf.

Ich habe T-ISDN, wo theoretisch der 2. Kanal offen gewesen wäre. Aber ISDN-Watch und 0190-Warner haben nie was gemeldet. Ich soll aber bei den summierten Verbindungen über die gleiche Einwahl 019256555 gesurft haben. Das bedeutet Kanalbündelung.
Wie soll man da das Gegenteil beweisen?

Stutzig machen mich auch die runden Zeiten. Kann es sein, dass ein Dialer für diese Verbindungen verantwortlich ist?

> Die runden Zeiten kommen von mir. Ich wollte hier nur nicht die genauen Zeiten reinschreiben. Die erste Verbindung war z.B. 12:54:10 mit 27960 sec. die zweite 12:54:10 mit 2700 sec am selben Tag usw. Habe auch Zone-Alarm,einen Dialer hate ich noch nie(nicht bewußt).

Wie soll man jetzt aber weiter vorgehen? Ich habe in meinem 1. Widerspruch Avisgo/Talkline Betrug vorgeworfen, weil sie die Tarife ohne Bekanntmachung (nur in ihren AGBs) bei der Nr. 019256555 extrem erhöht haben und die gleichen Tarife unter einer anderen Einwahlnummer beibehalten haben. Auf avisgo.de wurde immer nur mit dem günstigen Tarif geworben. So was nennt man arglistige Täuschung, wenn ich mich nicht irre.

Ich lege erstmal Einspruch gegen den EVN ein, weil er 2 Verbindungen erhält, die nich nachvollziehbar sind und weil der Minutenpreis nicht mit dem damaligen gültigen Tarif übereinstimmt. Bsp. 2,2 Ct/min am 01.01.2002

Oder was ratet Ihr mir?

mistermister

interessant ist auch, dass wieder Sammelposten auf den sogenannten EVNs auftreten. Das deutet darauf hin, dass zumindest für einen bestimmten Zeitraum keine Einzel-Daten mehr vorhanden sind. Ich schätze mal, dass dies den Anfang des Jahres betrifft.

Darüber hinaus muss TL auch immer noch beweisen, dass die Tarifänderung rechtzeitig (zumindest tagesgleich) angekündigt wurde, was Ihnen schwer fallen dürfte.

Bin mal gespannt, wie lange die das noch weitertreiben wollen....

Ich kann jedem nur raten, den Fall seiner Verbraucherzentrale zu schildern, wenn genügend Beschwerden zusammen kommen, sind die vielleicht zur Übernahme der Prozesskosten für einen Musterprozess bereit, falls es dazu kommen sollte.

Eine Frage an Ron's enemy: Falls es wirklich zu einem Prozess kommen sollte, welche Kosten könnte man gegenüber TL eigentlich geltend machen (Fahrtkosten, Urlaub für Gerichtstermin, ...)?

Jürgen.