Benutzer mistermister schrieb:
Benutzer ron's enemy schrieb:
Kann doch sein, dass auch ein ansonsten gültiger EVN kumulierte Verbindungen enthält. Steht das fest, müssen diese natürlich bis zur endgültigen Aufschlüsselung nicht akzeptiert werden.
Genau, diese Verbindungen werde ich auf keinen Fall akzeptieren
Dass zwei gleichzeitige Verbindungen stattgefunden haben sollen, ist allerdings eigenartig, zumindest bei einem T-Net-Anschluss. Da gibt es Erklärungsbedarf.
Ich habe T-ISDN, wo theoretisch der 2. Kanal offen gewesen wäre. Aber ISDN-Watch und 0190-Warner haben nie was gemeldet. Ich soll aber bei den summierten Verbindungen über die gleiche Einwahl 019256555 gesurft haben. Das bedeutet Kanalbündelung.
Wie soll man da das Gegenteil beweisen?
Stutzig machen mich auch die runden Zeiten. Kann es sein, dass ein Dialer für diese Verbindungen verantwortlich ist?
> Die runden Zeiten kommen von mir. Ich wollte hier nur nicht die genauen Zeiten reinschreiben. Die erste Verbindung war z.B. 12:54:10 mit 27960 sec. die zweite 12:54:10 mit 2700 sec am selben Tag usw. Habe auch Zone-Alarm,einen Dialer hate ich noch nie(nicht bewußt).
Wie soll man jetzt aber weiter vorgehen? Ich habe in meinem 1. Widerspruch Avisgo/Talkline Betrug vorgeworfen, weil sie die Tarife ohne Bekanntmachung (nur in ihren AGBs) bei der Nr. 019256555 extrem erhöht haben und die gleichen Tarife unter einer anderen Einwahlnummer beibehalten haben. Auf avisgo.de wurde immer nur mit dem günstigen Tarif geworben. So was nennt man arglistige Täuschung, wenn ich mich nicht irre.
Ich lege erstmal Einspruch gegen den EVN ein, weil er 2 Verbindungen erhält, die nich nachvollziehbar sind und weil der Minutenpreis nicht mit dem damaligen gültigen Tarif übereinstimmt. Bsp. 2,2 Ct/min am 01.01.2002
Oder was ratet Ihr mir?
mistermister
interessant ist auch, dass wieder Sammelposten auf den sogenannten EVNs auftreten. Das deutet darauf hin, dass zumindest für einen bestimmten Zeitraum keine Einzel-Daten mehr vorhanden sind. Ich schätze mal, dass dies den Anfang des Jahres betrifft.
Darüber hinaus muss TL auch immer noch beweisen, dass die Tarifänderung rechtzeitig (zumindest tagesgleich) angekündigt wurde, was Ihnen schwer fallen dürfte.
Bin mal gespannt, wie lange die das noch weitertreiben wollen....
Ich kann jedem nur raten, den Fall seiner Verbraucherzentrale zu schildern, wenn genügend Beschwerden zusammen kommen, sind die vielleicht zur Übernahme der Prozesskosten für einen Musterprozess bereit, falls es dazu kommen sollte.
Eine Frage an Ron's enemy: Falls es wirklich zu einem Prozess kommen sollte, welche Kosten könnte man gegenüber TL eigentlich geltend machen (Fahrtkosten, Urlaub für Gerichtstermin, ...)?
Jürgen.