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Inkasso zum 2., alle mal lesen


27.06.2002 11:35 - Gestartet von PizziEder
Heute ereilte mich zum 2. Mal Post vom Inkassounternehmen Intrum, nachdem ich auf den ersten Brief geantwortet hatte, dass ich ohne EVN nichts anerkenne und die Forderung soweit als nichtig ansehe... alle mal festhalten:

Darmstadt, 25.06.2002

Überfällige Forderungen von Talkline Gmbh & Co KG
Dienstleistungsvertrag Rechnung xxx vom 25.02.2002

Sehr geehrte Frau Eder,

aufgrund eines Missverständnisses hatten wir für den obengenannten Auftraggeber die Inkassotätigkeit aufgenommen.
Wir bitten Sie, die Ihnen zugesandten Mahnungen als gegenstandslos zu betrachten und schliessen den Vorgang an dieser Stelle ab.
Sämtliche vorliegenden Unterlagen haben wir an unsere Auftraggeberin ausgehändigt.

Mit freundlichen Grüssen
Intrum Justitia Inkasso GmbH


Fehlt nur noch der Satz "Bitte seien Sie uns nicht böse !" Na, dann hab ich wohl endlich Ruhe von Talkline.
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[1] rtpj antwortet auf PizziEder
27.06.2002 12:36
Benutzer PizziEder schrieb:

Heute ereilte mich zum 2. Mal Post vom Inkassounternehmen

[...]

Ich denke, Intrum hat gemerkt, daß es nicht ganz so einfach ist, die Forderung(en) einzuziehen, hat den Kram an TL zurückgegeben und Talkline wird sich dann wieder bei Dir melden.
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[1.1] PizziEder antwortet auf rtpj
27.06.2002 13:15
Wuerde mich natuerlich interessieren, warum Intrum nicht mehr mag.
Aber ich sehe den Fall so: wenn sich nicht mal mehr ein Inkassounternehmen mit den Talklineforderungen beschaeftigen will, ja wer will's denn dann ? Gerade ein Inkassounternehmen, das fuer diese Faelle da ist ? Ich glaube kaum, dass Talkline wegen 50 Euro vors Gericht zieht...
Ich wette 70:30, dass ich nichts mehr von Talkline hoere !
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[1.1.1] mr999 antwortet auf PizziEder
27.06.2002 18:47
so ein mist und ich habe 100 € bezahlt.
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[1.1.1.1] PizziEder antwortet auf mr999
28.06.2002 00:48
Koennte mir noch jemand erklaeren, welches Missverstaendnis es geben kann, wenn Talkline ein Inkassounternehmen beauftragt ? Missverstaendnis...?
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[1.1.1.1.1] lobby antwortet auf PizziEder
29.06.2002 19:56
Benutzer PizziEder schrieb:
Koennte mir noch jemand erklaeren, welches Missverstaendnis es geben kann, wenn Talkline ein Inkassounternehmen beauftragt ? Missverstaendnis...?

Irgendeine Ausrede muss das Inkassobüro ja finden, um das Ganze ohne Ansehen für die eigene Firma zu beenden.
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[1.1.1.1.2] Quehl antwortet auf PizziEder
29.06.2002 23:56
Benutzer PizziEder schrieb:
Koennte mir noch jemand erklaeren, welches Missverstaendnis es geben kann, wenn Talkline ein Inkassounternehmen beauftragt ? Missverstaendnis...?

das Mißverständnis könnte sein, daß das Inkassobüro geglaubt hat, daß die Kunden alle eine normale richtige Rechnung bekommen hätten und dann nicht zahlen. Dafür ist dann vielleicht so ein Inkassobüro da. Daß Talkline aber keine nachvollziehbaren Rechnungen erstellt hat, hat das Inkassobüro jetzt erst mitbekommen.

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[1.1.1.1.2.1] PizziEder antwortet auf Quehl
30.06.2002 02:28
Wobei wir wieder beim Ausgangspunkt waeren... wenn Intrum Justitia die Mahung nicht uebernehmen will, wer dann...?
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[1.1.1.1.2.1.1] mediafreak antwortet auf PizziEder
30.06.2002 10:42
Hei Leutz,

interessant, was ich hier so alles lese. Mir geht es genauso. Meiner Aufforderungen, mir einen EVN zuzusenden werden einfach ingnoriert, stattdessen bekomme ich die hier schon beschriebenen Standardbriefe. Naja und nach der zweiten Mahnung, was auch gleichzeitig die letzte ist, drohen sie mir mit der Inkasso. Sollen sie es doch. Der Verbraucherschutz meinte zu mir das gleiche. Sollen sie es doch, ich schreibe dem Inkassounternehmen dann einen Brief/Fax, indem ich ich auf meine Schreiben an Talkline von xx.xx.02 verweise und die Angelegenheit als erledigt betrachte, da bis dato kein EVN bei mir eingetroffen ist und ich davon ausgehen muss, dass Talkline somit auch nicht in der Lage ist, einen solchen zu erstellen. Interessant ist, dass sich Talkline bisher nur auf eine Rechnung von ihnen bezieht. Einen Monat später haben sie es gleich nochmal probiert, ebenfalls BT Ignite. Auch diese Rechnung habe ich mit der Forderung eines EVN beantwortet. Bis heute kam nichts. Ob sie sich das aufheben, um mich einfach weiter zu nerven und eventuell damit bei mir aufgrund der Korrespondenz weitere Kosten verursachen wollen und hoffen, ich gebe nach?

Wie war das noch mit dem Anwalt? Schaun wa mal... Es reicht nämlich.

mf
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[1.1.1.1.3] 4for12 antwortet auf PizziEder
06.08.2002 22:45
Talkline ist ein Verein voller Betrüger. Deren Hauptgeschäft sind 0190er Nummern. Die sind so blöd und legen sich mit dem Verbraucherschutz an, weil die an die Öffentlichkeit gebracht haben, strittige 0190er Nummern erst mal nicht zu bezahlen.
Bei denen muss man hartnäckig sein und erst mal nix bezahlen.

P. S. : mit etwas Glück gehen die dann Pleite :)
Gruß
4for12
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[2] spider50 antwortet auf PizziEder
28.06.2002 18:18
Hallo

Gleiches Schreiben habe ich auch erhalten.

Vermute, dass das Inkassounternehmen die Aufträge von Talkline zwar annimmt (um irgendwelche Kosten mit Talkline abrechnen zu können) jedoch inzwischen genau weiß, das mit den Forderungen von Talkline an hunderten von Usern was faul ist - und deswegen ihre Arbeit einschränken. Die machen nur das nötigste und geben den Fall zurück an Talkline.
Mein Anruf bei Intrum Justitia hat das indirekt bestätigt.

Das heißt aber noch lange nicht, dass Talkline damit aufgibt. Die könnten versuchen, weitere Inkasssounternhemn zu beauftragen - oder letztendlich doch versuchen, vor Gericht ihre frei erfundenen Forderungen einzuklagen.

Da die Zeit aber gegen Talkline arbeitet, schätze ich, dass nichts weiteres mejr kommt.
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[3] Tooly antwortet auf PizziEder
14.07.2002 15:35
Hast Du inzwischen noch mal was von Talkline gehört?
Ich habe nämlich inzwischen auch Post vom Inkassounternehmen bekommen und werde einen ähnlichen Brief wie Du schrieben.
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[3.1] PizziEder antwortet auf Tooly
14.07.2002 15:55
Nö, nie wieder was von Talkline gehört, ich glaub, das wars dann.
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[3.1.1] anni.versaire antwortet auf PizziEder
03.08.2002 11:40
Ich habe jetzt auch einen Schreib von Intrum justitia bekommen... werde sagen, dass die Forderungen bestritten sind.
Warum machen die weiter, obwohl sie inzwischen wissen, dass Talkline spinnt?
Gruß, anni
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[4] Inotomi antwortet auf PizziEder
03.08.2002 12:32
Hallo!

An welche Adresse hast Du den Brief an Intrum geschickt?
Auf deren Mahnung steht einmal Pallaswiesenstr. 180-182, 64293 Darmstadt und unten als Postanschrift Postfach 111052, 64225 Darmstadt.

Würde mich sehr interessieren, welche die "bessere" adresse ist, da ich nun auch einen Brief hinschicken muss...

Danke im Voraus

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[4.1] PizziEder antwortet auf Inotomi
03.08.2002 14:31
Nicht an die Postfachadresse, die andere ist glaub ich besser...
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[4.2] PizziEder antwortet auf Inotomi
03.08.2002 20:11
Hallo PizziEder,

kannst Du eventuell Deinen Wortlaut bekanntgeben. Dann erkennen die Intrum Leute gleich ihre schlechtesten Kunden und können sich auch ne
Menge arbeit ersparen.

Gruß
PV

--- Okay, hier ist er... (ich weiss, nicht so professionell, hat aber gefruchtet...)

An
Intrum Justitia Inkasso GmbH
Pallaswiesenstr. 180 – 182
64293 Darmstadt

Kundennr: 3827

Sehr geehrte Damen und Herren,

Hiermit lege ich Widerspruch gegen die Forderung von Talkline vom 25.02.2002 ein.
Begründung:
Trotz mehrfacher Aufforderung¹ war Talkline nicht dazu in der Lage, mir einen Einzelverbindungsnachweis zuzusenden bzw. mich überhaupt in irgendeiner Form zu kontaktieren. Ich habe fünf Mal in schriftlicher Form Widerspruch² eingelegt und bisher keine Stellungnahme von Talkline in irgendeiner Form erhalten.
Solange mir Talkline keine genauen Informationen zu dem geforderten Betrag aufschlüsselt (Datum, Uhrzeit, Länge der Verbindung, Tarif) sehe ich die Forderung als nichtig an.

Mit freundlichen Grüssen
Patricia
------
¹ Sowie im Februar als auch im März 2002 versuchte ich Talkline über die angegebene Hotline zu erreichen. Es war kein Gesprächspartner zu erreichen, da die Hotline „ausgebaut“ wurde. Mein Widerspruch via Email (01050@talkline.de und info@talkline.de) und Brief an die Talkline-Adresse in Elmshorn sowie die Forderung eines EVN blieben komplett unbeantwortet.

² Hier nochmals der Inhalt meines Widerspruchs:

Betrifft: Telekomrechnung xxxxxxxxxx
Sehr geehrte Damen und Herren,

Da ich Sie telefonisch nicht erreichen kann, möchte ich auf diesem Weg Ihre Rechnung vom Sonntag, den 3.2.02, Verbindung über Talkline GmbH, meine Rufnummer: xxxxxxxxxxx, reklamieren.
Grund: Da ich KEINE Preselection irgendeiner Art habe und mich über die "Sonntagsflatrate" von Talknet (02115464546) ins Internet eingewählt habe, muss der mir von Ihnen in
Rechnung gestellte Betrag von 26, 45 Euro zweifelsfrei ein Abrechnungsfehler sein.

Ich finde es persönlich sehr schade, dass Sie mit einer "Sonntagsflatrate" werben,
aber nicht in der Lage sind, korrekt - oder wie in meinem Fall - überhaupt nicht
abzurechnen. Daher werde ich diesen Dienst garantiert nicht mehr in Anspruch nehmen.

Ich bitte Sie daher, Ihre Forderungen an mich umgehend zurück zu nehmen und mir dies
schriftlich bzw. per Mail a.s.a.p. zu bestätigen.

mfg

Patricia


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[4.2.1] Inotomi antwortet auf PizziEder
05.08.2002 11:40
Hallo!

Benutzer PizziEder schrieb:
An Intrum Justitia Inkasso GmbH
Pallaswiesenstr. 180 – 182
64293 Darmstadt

Kundennr: 3827

Sehr geehrte Damen und Herren,


Es scheint so, dass die Kunden-Nr. bei Intrum sich auf Talkline bezieht, und nicht an uns, Telefon-Kunden. Denn bei mir steht da auch 3827. Ich denke, man solte sich auf "Unser Zeichen" beziehen, der aus 13 Ziffern besteht.

Übrigens, ich schreibe in meinem Brief an Intrum auch, dass Talkline im Letzten Jahr auch mehrere Monate lang Online-Verbindungen doppel berechnet hat (damals gab noch die EVÜ in der Rechnung), und dies ist bei (m)einem analogen Anschluss ja nicht möglich.

Gruß

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[4.2.1.1] PizziEder antwortet auf Inotomi
05.08.2002 12:28
Ich habe uebrigens nichts mehr von Talkline gehoert, nachdem Intrum die Dienste eingestellt hat. Juhu...
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[4.2.1.1.1] por356 antwortet auf PizziEder
05.08.2002 13:00
Benutzer PizziEder schrieb:
Ich habe uebrigens nichts mehr von Talkline gehoert, nachdem Intrum die Dienste eingestellt hat. Juhu...


Wie lange hat es eigentlich gedauert bis Intrum auf dein Schreiben reagierte und Dir die Entschuldigung zusendete?

Ich habe vor mehr als 4 Wochen an Intrum geschrieben, bisher keine Antwort.
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[4.2.1.1.1.1] PizziEder antwortet auf por356
05.08.2002 13:47
Ach, das ging schnell, so 2, 3 Wochen...
Vielleicht ist es Intrum einfach zu peinlich, sich staendig zu entschuldigen - oder es sind alle im Urlaub !!!

Benutzer por356 schrieb:
Benutzer PizziEder schrieb:
Ich habe uebrigens nichts mehr von Talkline gehoert, nachdem Intrum die Dienste eingestellt hat. Juhu...


Wie lange hat es eigentlich gedauert bis Intrum auf dein Schreiben reagierte und Dir die Entschuldigung zusendete?

Ich habe vor mehr als 4 Wochen an Intrum geschrieben, bisher
keine Antwort.
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[4.2.1.1.1.1.1] sandra&holger antwortet auf PizziEder
05.08.2002 21:44
ich hab mir gerade mal den gesamten Schriftverkehr zu deinem Betreff durchgelesen und das macht mir richtig Mut! wirklich. ich hoffe, uns geht es bald wie dir. ich find es ein riesengroße Sauerei, dass Talkline diesen Schwachsinn weiterbetreibt. Ich hoffe, es bleiben die weiteren "Opfer" ebenso standhaft und lassen sich nicht von Mahnungen einschüchtern.
ich werd dann mal anfangen die Wochen zu zählen....
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[4.3] romae antwortet auf Inotomi
20.08.2002 19:02
Benutzer Inotomi schrieb:
Hallo!

An welche Adresse hast Du den Brief an Intrum geschickt? Auf deren Mahnung steht einmal Pallaswiesenstr. 180-182, 64293 Darmstadt und unten als Postanschrift Postfach 111052, 64225 Darmstadt.

Würde mich sehr interessieren, welche die "bessere" adresse ist, da ich nun auch einen Brief hinschicken muss...

Danke im Voraus


Postfach ist bei Postfachinhabern immer die erste Anschrift--Hauszustellungen werden dann nicht mehr durchgeführt--nach Vorstellungen der Deutschen Post AG
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[] Quehl antwortet auf
01.07.2002 19:20
Benutzer ron's enemy schrieb:
Benutzer mr999 schrieb:
so ein mist und ich habe 100 € bezahlt.

Wenn du mir halt nicht glaubst...

Ron's enemy

@mr99
Du kannst mir auch mal 100 Euro zusenden. Aber einen Nachweis wofür, kriegste nicht.
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[] sandra&holger antwortet auf
06.08.2002 21:40
ich hab direkt, nachdem wir auf unserer Telefonrechnung diese Verbindung mit Talkline stehen hatten, bei der Telekom angerufen, den Sachverhalt erklärt und bei Talkline Einspruch erhoben - und direkt von denen einen Nachweis darüber erbeten.
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[] sandra&holger antwortet auf
06.08.2002 22:11
ok. dann werd ich den Rest der kommt ignorieren.
aber was ist, wenn mir Talkline diesen EVN nicht liefert???
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[] Mona antwortet auf
06.08.2002 23:46
Benutzer ron's enemy schrieb:
Benutzer sandra&holger schrieb:
ok. dann werd ich den Rest der kommt ignorieren. aber was ist, wenn mir Talkline diesen EVN nicht liefert???

Sag ich doch: Dann bekommen sie kein Geld. Talkline ist laut § 16 TKV zur Erteilung eines EVNs verpflichtet. Talkline wird dir vermutlich schreiben, dass sie keinen EVN erteilen können, weil sie die Daten gelöscht haben. Da diese Datenlöschung aber rechtswidrig war (die Kunden hätten vorher per AGB über diesen Umstand informiert werden müssen), kann sich Talkline nicht darauf berufen. Die Verpflichtung zur Erteilung eines EVN besteht demnach weiterhin. Solange Talkline jedoch keinen EVN beischafft, ist die Forderung nicht nachweisbar. Und wenn Talkline Geld will, müssen sie ihre Forderungen anhand eines EVN nachweisen. Können sie das nicht, bekommen sie auch kein Geld. So einfach ist das :-)

Ron's enemy

@Ron's enemy
Hallo Ron's enemy, wir hatten ja schon mal Kontakt hier im Forum. Kann ja sein, dass ich schwer von Begriff bin, aber ich kapier's immer noch nicht so ganz: Also, wenn ich bei der Telekom 2mal Talkline-Beträge für die Abbuchung habe sperren lassen, so bezog sich das jeweils auf die Gesamt-Abrechnung von Talkline. Diese beinhaltete Abrechnungen verschiedener Internet-Antbieter. Strittig sind für mich nur die avisgo-Verbindungen: erstens wegen der Anzahl der abgerechneten Minuten, zweitens wegen der Erhöhung des Tarifs. -- Aber irgendeinen Betrag - zumindest die unstrittigen Beträge für z.B. easysurf4you usw. - schulde ich denen doch. Soll ich trotzdem jetzt gar nichts tun und auf den (angeblich nie ankommenden) EVN warten oder einen Teil überweisen? Mein Problem ist, dass ich jetzt auch in Urlaub fahre und mir bei der ganzen Geschichte nicht ganz wohl ist. Aus Beiträgen hier im Forum erlese ich, dass sich die Forderungen ja drastisch erhöhen, sobald die Sache an ein Inkasso-Unternehmen geht. (Ich hatte bei meiner Einwendung auch nicht den Mitbenutzer-Hinweis gemacht... diese Tatsache kann ich auch nicht recht einordnen).
Bitte, kannst du mir noch mal helfen? Ich hoffe, dass ich dich damit nicht zu sehr nerve und bedanke mich schon im voraus. Tschüss Mona
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[] sp. antwortet auf
07.08.2002 10:35
Benutzer ron's enemy schrieb:

Moment... Hast du bei der Telekom Einwendung erhoben? Schön und gut, aber du musst auch bei Talkline direkt Einwendung erheben.

Ich würde mal sagen: Das kommt drauf an. Solange auf der konkreten Rechnung nicht stand, daß Einwendungen direkt an TL zu richten waren, reicht auch eine Einwendung gegenüber der T. Stand es drauf, hilft selbstverständlich nur eine Einwendung gegenüber TL direkt.

Sp.
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[] sp. antwortet auf
07.08.2002 16:21
Benutzer ron's enemy schrieb:

Ich würde mal sagen: Das kommt drauf an. Solange auf der konkreten Rechnung nicht stand, daß Einwendungen direkt an TL zu richten waren, reicht auch eine Einwendung gegenüber der T.
Stand es drauf, hilft selbstverständlich nur eine Einwendung gegenüber TL direkt.

Nein. Folgende Gründe:

1. Laut § 16 TKV gilt das Recht auf Aufschlüsselung der Verbindungen gegenüber dem Anbieter von TK-Dienstleistungen für die Öffentlichkeit. Nicht gegenüber dem Rechnungssteller.

Für mich ist das kein Widerspruch. Ich sage ja nur, daß ein Widerspruch bei der Telekom reicht, wenn das nicht anders vermerkt ist. Daß letztlich Talkline die Reklamation bearbeiten muß, hat damit nix zu tun.

Das ist wie bei der Zahlung, die ja ausdrücklich geregelt ist: Zahlung an Telekom befreit auch gegenüber Talkline.

Sp.
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[] sp. antwortet auf
07.08.2002 18:32
Benutzer ron's enemy schrieb:

Nein, der Widerspruch bei der Telekom bewirkt nur, dass das Entgelt des Kunden nicht an Talkline weitergeleitet wird.

Es geht mir dabei um die Lage nach der alten Regelung, bei der nix dabei stand, daß die Einwendungen an Talkline zu richten sind. Es wäre gröbste Verbrauchertäuschung, zu schreiben "Einwendungen an die Telekom" und sich danach darauf zurückzuziehen, daß die Einwendungen an Talkline hätten gerichtet werden müssen - wäre ganz klar widersprüchliches Verhalten und damit für den A.

Wir müssen nicht darüber diskutieren, daß Einwendungen an den Dritt-Anbieter zu richten sind, sofern dies dabei steht. Das habe ich nie bestritten.

Gruß
Sp.
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[] Mona antwortet auf
07.08.2002 19:16
Benutzer ron's enemy schrieb:
Nimm mich mit, bitte! :-)
Die Stelle ist leider schon besetzt - außerdem warst du doch mindestens schon 2mal in Urlaub, seit ich dieses Forum verfolge - und wer weiß, wie oft noch zusätzlich, ohne dich hier pflichtgemäß abzumelden. :-)
Nönö. Ich mach ja jeden Blödsinn mit ;-)
Prima! Dann kann ich mich ja irgendwann mal wieder vertrauensvoll an den big Ron's enemy wenden. Jedenfalls DANKE.
Tschüss Mona
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[] tcsmoers antwortet auf
07.08.2002 19:44
Benutzer ron's enemy schrieb:
Benutzer sp. schrieb:
Es geht mir dabei um die Lage nach der alten Regelung, bei der nix dabei stand, daß die Einwendungen an Talkline zu richten sind. Es wäre gröbste Verbrauchertäuschung, zu schreiben 'Einwendungen an die Telekom' und sich danach darauf zurückzuziehen, daß die Einwendungen an Talkline hätten gerichtet werden müssen - wäre ganz klar widersprüchliches Verhalten und damit für den A.

Wir müssen nicht darüber diskutieren, daß Einwendungen an den Dritt-Anbieter zu richten sind, sofern dies dabei steht. Das habe ich nie bestritten.

Schön, aber bei wem steht denn heutigen Tags dabei, dass Einwendungen an die Telekom zu richten wären? Bei mir steht jedenfalls nichts dergleichen.

Auch wenn gar nichts dasteht, führt das m.E. nicht dazu, dass die Telekom im Zweifel Einwendungen akzeptieren muss.

Bei genügender Überlegung dürfte das doch auch klar sein. Man kann nur gegen den vorgehen, der die nötigen Unterlagen besitzt. Das dürfte in diesem Fall nicht die Telekom sein, da die nur das Inkassoverfahren durchführen. Rechtsansprüche hat nur der Enddienstleister.

peso
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[1] sp. antwortet auf tcsmoers
07.08.2002 23:04
Benutzer tcsmoers schrieb:
Benutzer ron's enemy schrieb:
Auch wenn gar nichts dasteht, führt das m.E. nicht dazu, dass die Telekom im Zweifel Einwendungen akzeptieren muss.

Bei genügender Überlegung dürfte das doch auch klar sein. Man kann nur gegen den vorgehen, der die nötigen Unterlagen besitzt. Das dürfte in diesem Fall nicht die Telekom sein, da die nur das Inkassoverfahren durchführen. Rechtsansprüche hat nur der Enddienstleister.

Also mache ich es so, daß ich TK-Anbieter werde, Dir allen Mist auf die Rechnung schreibe, die Telekom dazu veranlasse, den Satz "Einwendungen sind zu richten an" nicht abzudrucken. Dann schickst Du Dein Gemecker an die Telekom - weil das so auf der Rechnung steht -, aber das ist nicht wirkksam reklamiert, und ich kassier' Dich ab bis an Dein Lebensende.

Das wäre die Konsequenz aus dem, was Ihr schreibt!

Richtig kann nur sein: Anspruchswahrend ist - Fehlen des mittlerweile üblichen Satzes vorausgesetzt - die Reklamation bei der Telekom. Selbstverständlich bearbeitet die T das nicht selber, sondern gibt's an den jeweiligen Drittanbieter weiter. Aber es kann doch nicht sein, daß ich meine Reklamation an jemanden schicken soll, den ich gar nicht kenne (Adresse Drittanbieter?), und wo mir ausdrücklich gesagt wird, daß ich mich an jemand anderes (Telekom) wenden soll!

Ich hoffe, es ist klar, was ich sagen will? Und ich hoffe, daß Ihr mich nur mißverstanden habt, glaube aber nicht so ganz dran...

Gruß
Sp.
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[] sp. antwortet auf
08.08.2002 12:20
Benutzer ron's enemy schrieb:

Richtig kann nur sein: Anspruchswahrend ist - Fehlen des mittlerweile üblichen Satzes vorausgesetzt - die Reklamation bei der Telekom. Selbstverständlich bearbeitet die T das nicht selber, sondern gibt's an den jeweiligen Drittanbieter weiter.

Ach ja? Jetzt nenn mir bitte mal die Rechtsvorschrift dafür, dass die Telekom verpflichtet ist, Einwendungen weiterzuleiten.

Das wird in den Verträgen zwischen T und Drittanbieter geregelt (gewesen) sein. Aber es kann mir als Kunde doch relativ egal sein, wenn die beteiligten Firmen zumindest ganz klar den Eindruck erwecken, daß die T richtiger Adressat der Einwendungen ist.

Sie muss zwar für die fremden Anbieter abrechnen, nicht aber Reklamationen, die nicht die Dienstleistungen der Telekom selbst betreffen, in irgendeiner Form bearbeiten oder weiterleiten. (Wäre mir jedenfalls neu.) Das war ja gerade die Aussage des LG-Köln-Urteils vom letzten Jahr. Höchstens bis zu diesem Zeitpunkt mag sie von der RegTP zur Bearbeitung fremder Reklamationen verpflichtet gewesen sein. Reden wir jetzt über eine mehr als ein Jahr alte Rechnung, oder was?

So gesehen: Ja.

Aber es kann doch nicht sein, daß ich meine Reklamation an jemanden schicken soll, den ich gar nicht kenne (Adresse Drittanbieter?), und wo mir ausdrücklich gesagt wird, daß ich mich an jemand anderes (Telekom) wenden soll!

Wer sagt das denn ausdrücklich? Ich habe auf meiner Telekom-Rechnung noch nie eine Aufferung bemerkt, dass ich mich auch bei Beschwerden über Talkline & Co an die Telekom wenden solle.

Da steht drunter: "Einwendungen gegen diese Rechnung richten Sie bitte umgehend schriftlich an die oben genannte Niederlassung der Deutschen Telekom."

Damit ist eindeutig mitgeteilt, daß Einwendungen gegen alle Rechnungsbestandteile, für die nicht ausdrücklich Abweichendes mitgeteilt ist, an die Telekom zu richten sind.

Ich betone nochmals: Mittlerweile ist es üblich, daß dabei steht, daß Einwendungen an den Drittanbieter direkt zu richten sind. Wie aber ausdrücklich vorausgesetzt, soll in meinem Gedankenspiel diese Mitteilung fehlen.

Sp.