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'Intrum die Nächste bitte'


31.07.2003 22:04 - Gestartet von lampe
Wie angekündigt:

EINSCHREIBEN

Intrum Jusitia Inkasso GmbH
Herrn Geschäftsführer Joachim Ost
Pallaswiesenstr. 180-182

64293 Darmstadt

Vorab per Fax 06151-81-6105


ERNEUTER
W I D E R S R U C H ! ! !

Gegen Ihr Schreiben vom 28.07.2003 wegen:

„Überfällige Forderung von: Talkline GmbH & Co KG
Providerforderung Rechnung 0000009248854027 vom 14.03.2003“


31.07.2003


Herr Geschäftsführer Joachim Ost,

gegen Ihr oben genanntes Schreiben sowie den Grund Ihres Schreibens lege ich hiermit erneut Widerspruch ein. An meinem Vortrag vom 17.07.2003 (identisch ab „hier“) hat sich nichts geändert. Siehe unten unter besonderer Beachtung des Fettgedruckten.

Ich fordere Sie hiermit auf, Ihre Ansprüche gerichtlich per Mahnbescheid geltend zu machen !!!

Sollten Sie das nicht tun gehe ich davon aus, dass Sie die Hosen voll haben und keine gerichtlichen Schritte gegen mich einleiten. Dann können Sie sich aber auch weiteren Schriftverkehr sparen, weil ich ihn ähnlich – wahrscheinlich werde ich immer frecher werden, weil ich auch auf meine Kosten kommen will – kommentieren werde wie Ihr Schreiben vom 11.07.2003.

Sollten Sie mich also weiterhin belästigen ohne gerichtlich Ihre ungesetz -mäßigen Forderungen geltend zu machen, kann ich davon ausgehen, dass Sie nicht Herr Ihrer Sinne sind, da für Sie die einzige Möglichkeit an „Ihr“/mein Geld zu kommen darin besteht, dass ein Richter mich dazu verknackt. Dazu müssen Sie – ich gebe Ihnen gerne Nachhilfe – beweisen, dass ich das wollte, was ich mir gekauft haben soll usw. Da dies aber unmöglich ist kann ich – und da gestatten Sie mir mich wiederholen zu dürfen -, wenn Sie mir jetzt wieder mit einem Standartbrief antworten oder die Axmänner mir schreiben (zitterzitter), davon ausgehen, dass Sie damit mir gegenüber Ihren geistigen Bankrott erklärt haben. Dementsprechend bekommen Sie dann von mir nur formal dieses heutige Schreiben in Kopie mit entsprechend veränderten Datum per E-mail. Beim letzten Mal hatte ich es noch für nötig gefunden per Einschreiben mit Rückschein meinen Widerspruch einzulegen. Diesmal reicht ein normaler Brief und folgende weitere Widersprüche die notwendig werden sollten – wenn Sie also Ihren Verstand völlig verloren haben, so er jemals vorhanden gewesen sein soll - werden Ihnen wie gesagt per E-Mail zugeleitet.

Sollten Sie irgendwann mal – wiederum unter der Voraussetzung, sie sind nicht mehr bei Trost – behaupten, Sie hätten keinen Widerspruch per E-Mail erhalten, dürfen Sie im Forum von www.teletarif.de sich meine Widersprüche ansehen. Dort sind sie nämlich veröffentlicht.

Und nun möchte ich – falls Sie sich davon gar nicht abbringen lassen wollen – Sie nicht länger davon abhalten überzuschnappen.

Gerade deshalb freundliche Grüße


i.A. Christian Streibel,
LAP von ......... und “Verursacher der Kosten”

.............




Hier:

Um mir weiteren zeitlichen Aufwand zu ersparen, darf ich die Gründe des Betreffs meines heutigen Schreibens zusammenfassen:

1. Dialer
2. kein Vertrag/keine Willenserklärung
3. keine Forderung
4. § 13a TKV
5. § 16 Abs. 3 S. 3 TKV
6. § 138 Abs. 1, BGB
7. §§ 242 und 305c Abs. 1 BGB
8. § 410 (1) BGB
9. § 9 Abs. 1 S. 2 TDG
10. § 261 StGB
11. § 263a StGB
12. § 263 (2) StGB
13. § 303a StGB
14. LG Nürnberg, Az.: 11 S 8162/02
15. KG Berlin, Az., 26 U 205/01
16. AG Elmshorn, Az.: 53 C 247/02
17. LG Kiel, Az.: 11 O 433/02
18. AG Starnberg, Az.: 2 C 1479/01
19. AG Freiburg, Az.: 11 C 4381/01
20. LG Berlin, Az.: 102.O.48/02

Und soweit mir bekannt ist, gab es am 9.07.2003 im Amtsgericht Hildesheim Im Namen des Volkes auch ein Urteil, dass Ihnen auch nicht gefallen haben dürfte!

Sollten Sie der Meinung sein, mich trotzdem weiterhin belästigen zu müssen, darf ich Ihnen ein „FAIRER PARTNER“ sein und Sie innigst und aus voller Überzeugung (!!!) bitten mir einen Mahnbescheid zustellen zu lassen.

Das würde mich persönlich freuen, denn ich wollte schon lange mal wissen wie moderne „Fingerbrecher“ aussehen.

Und dann möchte ich auch noch Ihr doofes Gesicht sehen, wenn Ihr Prozess gegen mich auch in die Hose geht.

Des weiteren werde ich bei dem zuständigen Amtsgericht beantragen die Verhandlung in ein ortnahes Sportstadion zu verlegen, damit die vielen tausend Internetnutzer – welchen Sie auch schon Ihre Standartbriefe (man stelle sich vor mit Hinweis auf „Fair Play“) zukommen haben lassen – nach der Verhandlung in Richtung Pallaswiesenstrasse 178 und 184 in Darmstadt ziehen können.



Hochachtungsvoll
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[1] informiert antwortet auf lampe
31.07.2003 22:31
Dankeschön.
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[2] Paul-Merlin antwortet auf lampe
31.07.2003 23:50
Toll - Dein "ganz von Herzen kommender Beitrag" macht´s doch gleich leichter TL und Konsorten weiter "die Stirn zu bieten".
Ob´s die Mannschaft von Intrum und die Axmänner davon abhält weiter in den Vordruckkorb zu greifen, wag ich allerdings zu bezweifeln. Die halten Kurs, wie die "Titanic".



Benutzer lampe schrieb:
Wie angekündigt:

EINSCHREIBEN

Intrum Jusitia Inkasso GmbH
Herrn Geschäftsführer Joachim Ost
Pallaswiesenstr. 180-182

64293 Darmstadt

Vorab per Fax 06151-81-6105


ERNEUTER W I D E R S R U C H ! !
!

Gegen Ihr Schreiben vom 28.07.2003 wegen:

„Überfällige Forderung von: Talkline GmbH & Co KG Providerforderung Rechnung 0000009248854027 vom 14.03.2003“


31.07.2003


Herr Geschäftsführer Joachim Ost,

gegen Ihr oben genanntes Schreiben sowie den Grund Ihres Schreibens lege ich hiermit erneut Widerspruch ein. An meinem Vortrag vom 17.07.2003 (identisch ab „hier“) hat sich nichts geändert. Siehe unten unter besonderer Beachtung des Fettgedruckten.

Ich fordere Sie hiermit auf, Ihre Ansprüche gerichtlich per Mahnbescheid geltend zu machen !!!

Sollten Sie das nicht tun gehe ich davon aus, dass Sie die Hosen voll haben und keine gerichtlichen Schritte gegen mich einleiten. Dann können Sie sich aber auch weiteren Schriftverkehr sparen, weil ich ihn ähnlich – wahrscheinlich werde ich immer frecher werden, weil ich auch auf meine Kosten kommen will – kommentieren werde wie Ihr Schreiben vom 11.07.2003.

Sollten Sie mich also weiterhin belästigen ohne gerichtlich Ihre ungesetz -mäßigen Forderungen geltend zu machen, kann ich davon ausgehen, dass Sie nicht Herr Ihrer Sinne sind, da für Sie die einzige Möglichkeit an „Ihr“/mein Geld zu kommen darin besteht, dass ein Richter mich dazu verknackt. Dazu müssen Sie – ich gebe Ihnen gerne Nachhilfe – beweisen, dass ich das wollte, was ich mir gekauft haben soll usw. Da dies aber unmöglich ist kann ich – und da gestatten Sie mir mich wiederholen zu dürfen -, wenn Sie mir jetzt wieder mit einem Standartbrief antworten oder die Axmänner mir schreiben (zitterzitter), davon ausgehen, dass Sie damit mir gegenüber Ihren geistigen Bankrott erklärt haben. Dementsprechend bekommen Sie dann von mir nur formal dieses heutige Schreiben in Kopie mit entsprechend veränderten Datum per E-mail. Beim letzten Mal hatte ich es noch für nötig gefunden per Einschreiben mit Rückschein meinen Widerspruch einzulegen. Diesmal reicht ein normaler Brief und folgende weitere Widersprüche die notwendig werden sollten – wenn Sie also Ihren Verstand völlig verloren haben, so er jemals vorhanden gewesen sein soll - werden Ihnen wie gesagt per E-Mail zugeleitet.

Sollten Sie irgendwann mal – wiederum unter der Voraussetzung, sie sind nicht mehr bei Trost – behaupten, Sie hätten keinen Widerspruch per E-Mail erhalten, dürfen Sie im Forum von www.teletarif.de sich meine Widersprüche ansehen. Dort sind sie nämlich veröffentlicht.

Und nun möchte ich – falls Sie sich davon gar nicht abbringen lassen wollen – Sie nicht länger davon abhalten überzuschnappen.

Gerade deshalb freundliche Grüße


i.A. Christian Streibel,
LAP von ......... und “Verursacher der Kosten”

.............




Hier:

Um mir weiteren zeitlichen Aufwand zu ersparen, darf ich die Gründe des Betreffs meines heutigen Schreibens zusammenfassen:

1. Dialer
2. kein Vertrag/keine Willenserklärung
3. keine Forderung
4. § 13a TKV
5. § 16 Abs. 3 S. 3 TKV
6. § 138 Abs. 1, BGB
7. §§ 242 und 305c Abs. 1 BGB
8. § 410 (1) BGB
9. § 9 Abs. 1 S. 2 TDG
10. § 261 StGB
11. § 263a StGB
12. § 263 (2) StGB
13. § 303a StGB
14. LG Nürnberg, Az.: 11 S 8162/02
15. KG Berlin, Az., 26 U 205/01
16. AG Elmshorn, Az.: 53 C 247/02
17. LG Kiel, Az.: 11 O 433/02
18. AG Starnberg, Az.: 2 C 1479/01
19. AG Freiburg, Az.: 11 C 4381/01
20. LG Berlin, Az.: 102.O.48/02

Und soweit mir bekannt ist, gab es am 9.07.2003 im Amtsgericht Hildesheim Im Namen des Volkes auch ein Urteil, dass Ihnen auch nicht gefallen haben dürfte!

Sollten Sie der Meinung sein, mich trotzdem weiterhin belästigen zu müssen, darf ich Ihnen ein „FAIRER PARTNER“ sein und Sie innigst und aus voller Überzeugung (!!!) bitten mir einen Mahnbescheid zustellen zu lassen.

Das würde mich persönlich freuen, denn ich wollte schon lange mal wissen wie moderne „Fingerbrecher“ aussehen.

Und dann möchte ich auch noch Ihr doofes Gesicht sehen, wenn Ihr Prozess gegen mich auch in die Hose geht.

Des weiteren werde ich bei dem zuständigen Amtsgericht beantragen die Verhandlung in ein ortnahes Sportstadion zu verlegen, damit die vielen tausend Internetnutzer – welchen Sie auch schon Ihre Standartbriefe (man stelle sich vor mit Hinweis auf „Fair Play“) zukommen haben lassen – nach der Verhandlung in Richtung Pallaswiesenstrasse 178 und 184 in Darmstadt ziehen können.



Hochachtungsvoll
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[3] HES antwortet auf lampe
01.08.2003 02:06
Benutzer lampe schrieb:
Wie angekündigt:

EINSCHREIBEN

Da hast du nicht wirklich geschrieben, oder? Sollte das Enst gemeint sein oder nur zur Erheiterung?
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[3.1] lampe antwortet auf HES
01.08.2003 09:41
Benutzer HES schrieb:
Benutzer lampe schrieb:
Wie angekündigt:

EINSCHREIBEN

Da hast du nicht wirklich geschrieben, oder?

ICH HABDAS WIE DU LESEN KONNTEST GESCHRIEBEN

Sollte das Enst gemeint sein

DAS IST SO RICHTIG ERNST

oder nur zur Erheiterung?

WARUM SOLL MAN NICHT ERNST UND SPASS VERBINDNEN

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[4] Franke antwortet auf lampe
01.08.2003 22:51
Hi Christian,

sicherlich ist dein Brief an Intrum aus tiefsten Herzen geschrieben. Man spürt regelrecht die Wut und den gebremsten Zorn der in deinen Sätzen steckt. Alles ist verständlich und richtig. Wenn und davon kann man ja wohl ausgehen, die Intrum Leute dieses Schreiben erhalten und es hier veröffentlich sehen, wirst du genau das Gegenteil erreichen, von dem was du gerne möchtest: Nämlich eine endgülte Klärung der Geschichte. Die erreichtst du auf die Art und Weise nie. Jetzt werden sie dich am ausgestreckten Arm "verhungern" lassen. Sie werden dich weiterhin mit Formbriefen bombardieren, bis deine Knie weich werden und du bezahlen wirst. (Oder doch nicht.. so hoffe ich jedenfalls)
Gruß Franke
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[4.1] HES antwortet auf Franke
07.08.2003 04:38
Benutzer Franke schrieb:
Hi Christian,

sicherlich ist dein Brief an Intrum aus tiefsten Herzen geschrieben. Man spürt regelrecht die Wut und den gebremsten Zorn der in deinen Sätzen steckt. Alles ist verständlich und richtig. Wenn und davon kann man ja wohl ausgehen, die Intrum Leute dieses Schreiben erhalten und es hier veröffentlich sehen, wirst du genau das Gegenteil erreichen, von dem was du gerne möchtest: Nämlich eine endgülte Klärung der Geschichte. Die erreichtst du auf die Art und Weise nie. Jetzt werden sie dich am ausgestreckten Arm 'verhungern' lassen. Sie werden dich weiterhin mit Formbriefen bombardieren, bis deine Knie weich werden und du bezahlen wirst. (Oder doch nicht.. so hoffe ich jedenfalls)
Gruß Franke

Erklär mal die Logik dahinter. Interessiert mich wirklich.