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Kündigungsfrist talk2me-Vertrag?


05.05.2005 17:07 - Gestartet von Sinta
Hallo liebes Forum,

ich habe in 2000 einen talk2me-Vertrag bei Talkline abgeschlossen; Laufzeit 24 Monate.

In 2002 habe ich ein neues Handy bezogen und damit den Abo-Vertrag verlängert.
Nun möchte ich kündigen.
Talkline antwortete, dass ich nur mit eine 12-monatigen Frist kündigen kann.
Das finde ich happig. (Da ich nicht mehr mit dieser Karte telefoniere, zahle ich für nix pro Monat immerhin 14,30 € ;-/. )

Leider finde ich meine AGBs nicht (mehr).
Aber ich habe AGBs zum talk2me-Tarif (aus 1998) im Netz gefunden, die lediglich eine 1-monatige Kündigungsfrist zusichern...

Fragen:
- Hat jemand ev. noch die AGBs zum talk2me-Tarif aus 2000 oder 2002?
- Kennt jemand eine Adresse, bei der ich mich zu diesen Kündigungsfristen zuverlässig informieren kann?
- Sind solche überlangen Kündigungsfristen (nach der eh schon langen zweifachen Laufzeit von je 24 Monaten...) für Mobilfunk-Verträge überhaupt zulässig?
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[1] eddel antwortet auf Sinta
06.05.2005 09:15
Benutzer Sinta schrieb:
...
Nun möchte ich kündigen. Talkline antwortete, dass ich nur mit eine 12-monatigen Frist kündigen kann.
...

Hallo Sinta,

gemeint ist vermtl. eine Laufzeit von 12 Monaten, das ist im Mobilfunkgeschäft eine übliche Dauer. Die Kündigungsfrist beträgt meist 3 Monate, d.h. Du mußt 3 Monate vor Ablauf der 12 Monate Laufzeit kündigen, damit die Kündigung zum Ende dieser Laufzeit wirksam wird.
Beispiel: Du schließt am 31.8.2000 einen Vertrag mit 24 Monaten Mindestlaufzeit und anschließend bei Nichtkündigung jeweils 12 Monaten Laufzeit, Du könntest dann zum 31.8.2002 oder 2003 oder 2004 usw. kündigen, und zwar jeweils bis zum 31.5. desselben Jahres (das sind die drei Monate Kündigungsfrist).

Alles klar?

Gruß,
eddel
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[1.1] Suche nach AGBs von talkline aus Jahr 2000
Sinta antwortet auf eddel
08.05.2005 16:09
Hallo,
Besten Dank für Ihre Antwort!

Gern hätte ich natürlich, die im Jahr _2000_ bei talk2me-Verträgen _damals_ tatsächlich vereinbarten Kündiungsfristen.

Deswegen suche ich nach wie vor nach den AGBs für talk2me-Verträge aus dem Jahr 2000.

(Weil 1998 lediglich eine 3-monatige Kündigungsfrist in talk2me-Verträgen üblich war, nehme ich stark an, dass auch in 2000 für meinen Vertrag noch eine wesentlich kürzere Kündigungsfrist vereinbart wurde, als die aktuell 12-monatige Frist.)

Viele Grüe,
Sinta

Nebenbei: Ich finde die aktuell überlangen Kündigungsfristen für Mobilfunkverträge eine Kunden-Zumutung.
Zum Vergleich: Bei Mietverträgen für Wohnungen wurde die Kündigungsfrist gerade per Gesetz, wenn ich das richtig gelesen habe, auf leiglich 3 (!!) Monate generell verkürzt. Und eine Wohnung ist für die meisten Menschen allemal doch ein wichtigeres Gut als ein Handy...
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[2] Samkia antwortet auf Sinta
08.05.2005 19:44
Benutzer Sinta schrieb:

- Hat jemand ev. noch die AGBs zum talk2me-Tarif aus 2000 oder 2002?

Versuch's mal mit der 'Wayback Machine', da sind diverse alte Versionen der Talkline-Websites gespeichert:

http://web.archive.org/web/*/http://www.talkline.de

Viel Erfolg.