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Mahnbescheid AG Hamburg


25.03.2004 11:05 - Gestartet von Harald66
Hallo,

da ist er ja:

Der Mahnbescheid vom Amtsgericht Hamburg.

Es geht um die ungerechtfertigen WAP-Portaleinwahlversuche
zzgl. Vertragsrestlaufzeit.

Real Inkasso macht sehr kurzen Prozeß.

Ohne wohl den Sachverhalt genau zu recherchieren,
sind die zum Amtstgericht gerannt und wollen
jetzt ihr Geld per Gerichtsentscheid haben.

Also ich widerspreche jetzt ersteinmal in vollem Umfang.

Soll ich mich nochmal mit dem Verbraucherschutz-Anwalt
Rücksprache halten ?

Frage an tcsmoers:

Meinst Du dass es jetzt Zeit ist für Eure Anwälte ?

Gruß,

Harald 66

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[1] tcsmoers antwortet auf Harald66
25.03.2004 11:49
Benutzer Harald66 schrieb:
Hallo,

da ist er ja:

Der Mahnbescheid vom Amtsgericht Hamburg.

Es geht um die ungerechtfertigen WAP-Portaleinwahlversuche zzgl. Vertragsrestlaufzeit.

Real Inkasso macht sehr kurzen Prozeß.

Ohne wohl den Sachverhalt genau zu recherchieren, sind die zum Amtstgericht gerannt und wollen
jetzt ihr Geld per Gerichtsentscheid haben.

Also ich widerspreche jetzt ersteinmal in vollem Umfang.

Soll ich mich nochmal mit dem Verbraucherschutz-Anwalt Rücksprache halten ?

Frage an tcsmoers:

Meinst Du dass es jetzt Zeit ist für Eure Anwälte ?

Nein. Widerspruch einlegen und Klageschrift abwarten. Erst, wenn die die Klage begründen müssen, fangen die an zu überlegen und auch erst dann wird reagiert. Wenn Du vorher was machst und die klagen gar nicht, bleibst Du auf Deinen Kosten sitzen.

Ein Mahnbescheid ist nichts anderes als eine Mahnung, die zugestellt wird. Eine Prüfung auf Rechtmässigkeit findet nicht statt. Problematisch wird es nur, wenn man nicht fristgerecht widerspricht.

peso

Gruß,

Harald 66

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[1.1] Harald66 antwortet auf tcsmoers
25.03.2004 14:10
Benutzer tcsmoers schrieb:
Benutzer Harald66 schrieb:
Hallo,

da ist er ja:

Der Mahnbescheid vom Amtsgericht Hamburg.

Es geht um die ungerechtfertigen WAP-Portaleinwahlversuche zzgl. Vertragsrestlaufzeit.

Real Inkasso macht sehr kurzen Prozeß.

Ohne wohl den Sachverhalt genau zu recherchieren, sind die zum Amtstgericht gerannt und wollen jetzt ihr Geld per Gerichtsentscheid haben.

Also ich widerspreche jetzt ersteinmal in vollem Umfang.

Soll ich mich nochmal mit dem Verbraucherschutz-Anwalt Rücksprache halten ?

Frage an tcsmoers:

Meinst Du dass es jetzt Zeit ist für Eure Anwälte ?

Nein. Widerspruch einlegen und Klageschrift abwarten. Erst, wenn die die Klage begründen müssen, fangen die an zu überlegen und auch erst dann wird reagiert. Wenn Du vorher was machst und die klagen gar nicht, bleibst Du auf Deinen Kosten sitzen.

Ein Mahnbescheid ist nichts anderes als eine Mahnung, die zugestellt wird. Eine Prüfung auf Rechtmässigkeit findet nicht statt. Problematisch wird es nur, wenn man nicht fristgerecht widerspricht.

peso

Gruß,

Harald 66

>

Hallo peso !

Danke für die schnelle Antwort !

Der Widerspruch ist schon wieder unterschrieben unterwegs ans AG Hamburg.

Gruß,

Harald66
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[1.1.1] tcsmoers antwortet auf Harald66
25.03.2004 17:02
Benutzer Harald66 schrieb:
Benutzer tcsmoers schrieb:
Benutzer Harald66 schrieb:
Hallo,

da ist er ja:

Der Mahnbescheid vom Amtsgericht Hamburg.

Es geht um die ungerechtfertigen WAP-Portaleinwahlversuche zzgl. Vertragsrestlaufzeit.

Real Inkasso macht sehr kurzen Prozeß.

Ohne wohl den Sachverhalt genau zu recherchieren, sind die zum Amtstgericht gerannt und wollen jetzt ihr Geld per Gerichtsentscheid haben.

Also ich widerspreche jetzt ersteinmal in vollem Umfang.

Soll ich mich nochmal mit dem Verbraucherschutz-Anwalt Rücksprache halten ?

Frage an tcsmoers:

Meinst Du dass es jetzt Zeit ist für Eure Anwälte ?

Nein. Widerspruch einlegen und Klageschrift abwarten. Erst, wenn die die Klage begründen müssen, fangen die an zu überlegen und auch erst dann wird reagiert. Wenn Du vorher was machst und die klagen gar nicht, bleibst Du auf Deinen Kosten sitzen.

Ein Mahnbescheid ist nichts anderes als eine Mahnung, die zugestellt wird. Eine Prüfung auf Rechtmässigkeit findet nicht statt. Problematisch wird es nur, wenn man nicht fristgerecht
widerspricht.

peso

Gruß,

Harald 66

>

Hallo peso !

Danke für die schnelle Antwort !

Der Widerspruch ist schon wieder unterschrieben unterwegs ans AG Hamburg.

Gruß,

Harald66

Jetzt kann man sowieso nur abwarten.

peso
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[1.1.1.1] Harald66 antwortet auf tcsmoers
15.09.2004 12:09
Benutzer tcsmoers schrieb:
Benutzer Harald66 schrieb:
Benutzer tcsmoers schrieb:
Benutzer Harald66 schrieb:
Hallo,

da ist er ja:

Der Mahnbescheid vom Amtsgericht Hamburg.

Es geht um die ungerechtfertigen WAP-Portaleinwahlversuche zzgl. Vertragsrestlaufzeit.

Real Inkasso macht sehr kurzen Prozeß.

Ohne wohl den Sachverhalt genau zu recherchieren, sind die zum Amtstgericht gerannt und wollen jetzt ihr Geld per Gerichtsentscheid haben.

Also ich widerspreche jetzt ersteinmal in vollem Umfang.

Soll ich mich nochmal mit dem Verbraucherschutz-Anwalt Rücksprache halten ?

Frage an tcsmoers:

Meinst Du dass es jetzt Zeit ist für Eure Anwälte ?

Nein. Widerspruch einlegen und Klageschrift abwarten. Erst, wenn die die Klage begründen müssen, fangen die an zu überlegen und auch erst dann wird reagiert. Wenn Du vorher was machst und die klagen gar nicht, bleibst Du auf Deinen Kosten sitzen.

Ein Mahnbescheid ist nichts anderes als eine Mahnung, die zugestellt wird. Eine Prüfung auf Rechtmässigkeit findet nicht statt. Problematisch wird es nur, wenn man nicht fristgerecht
widerspricht.

peso

Gruß,

Harald 66

>

Hallo peso !

Danke für die schnelle Antwort !

Der Widerspruch ist schon wieder unterschrieben unterwegs ans
AG Hamburg.

Gruß,

Harald66

Jetzt kann man sowieso nur abwarten.

peso

Das AG Hamburg hat, gem. Schreiben, ans AG Köln weitergeleitet...

Gruß,

harald66
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[1.1.1.1.1] Post vom Amtsgericht Köln
Harald66 antwortet auf Harald66
25.10.2004 11:55
Benutzer Harald66 schrieb:
Benutzer tcsmoers schrieb:
Benutzer Harald66 schrieb:
Benutzer tcsmoers schrieb:
Benutzer Harald66 schrieb:
Hallo,

da ist er ja:

Der Mahnbescheid vom Amtsgericht Hamburg.

Es geht um die ungerechtfertigen WAP-Portaleinwahlversuche zzgl. Vertragsrestlaufzeit.

Real Inkasso macht sehr kurzen Prozeß.

Ohne wohl den Sachverhalt genau zu recherchieren, sind die zum Amtstgericht gerannt und wollen jetzt ihr Geld per Gerichtsentscheid haben.

Also ich widerspreche jetzt ersteinmal in vollem Umfang.

Soll ich mich nochmal mit dem Verbraucherschutz-Anwalt Rücksprache halten ?

Frage an tcsmoers:

Meinst Du dass es jetzt Zeit ist für Eure Anwälte ?

Nein. Widerspruch einlegen und Klageschrift abwarten. Erst, wenn die die Klage begründen müssen, fangen die an zu überlegen und auch erst dann wird reagiert. Wenn Du vorher was machst und die klagen gar nicht, bleibst Du auf Deinen Kosten sitzen.

Ein Mahnbescheid ist nichts anderes als eine Mahnung, die zugestellt wird. Eine Prüfung auf Rechtmässigkeit findet nicht statt. Problematisch wird es nur, wenn man nicht fristgerecht
widerspricht.

peso

Gruß,

Harald 66

>

Hallo peso !

Danke für die schnelle Antwort !

Der Widerspruch ist schon wieder unterschrieben unterwegs ans
AG Hamburg.

Gruß,

Harald66

Jetzt kann man sowieso nur abwarten.

peso

Das AG Hamburg hat, gem. Schreiben, ans AG Köln weitergeleitet...

Gruß,

harald66


Am Mittwoch, 20.10.04 lag Post vom Amtsgericht Köln
die Klageschrift vor.
Die Fülleborn-Rechtsanwaltsgesellschaft mbH hat Klage eingereicht.

Ohne auf die Gründe, der von mir bzw. von Verbraucherschutz-Anwalt vorgebrachten Hinweise auf unberechtigten Forderungen
einzugehen, behaupten die einfach, dass ich trotz mehrfacher Aufforderung nicht zahlen wolle.

Ich nehme an, die haben gar nicht recherchiert. Sondern wollen
einfach nur Kohle sehen. Ich werde mich zunächst einmal mit
dem Anwalt von Verbraucherschutz beraten.

Wenn ich dem Gericht meine ganzen Gründe präsentiere, dürfte es doch schwierig sein dagegen zu argumentieren, da sie wohl genau so wie REAL inkasso davon ausgehen, dass ich 'nur' ein
fauler Zahler bin...

Aber trotzdem ist mir mulmig bei der Sache...

@peso

Hast Du noch einen Tipp für mich ?

Gruß,

harald66
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[1.2] Marconi antwortet auf tcsmoers
26.03.2004 12:10
Benutzer tcsmoers schrieb:

Nein. Widerspruch einlegen und Klageschrift abwarten. Erst, wenn die die Klage begründen müssen, fangen die an zu überlegen und auch erst dann wird reagiert. Wenn Du vorher was machst und die klagen gar nicht, bleibst Du auf Deinen Kosten sitzen.

Wenn man mutig ist und sich seiner Sache sicher, kann man nach dem Widerspruch sofort die Überleitung des streitigen Verfahrens ans zuständige AG beantragen. Wenn man dann noch beantragt, dass ein früher mündlicher Termin stattfindet, hat die Gegenseite wenig Zeit (2+2 Wochen), ihre Klage zu begruenden. Die kommen dann möglicherweise ins Schwitzen. Gerade bei Inkassobüros klappt's manchmal nicht mit dem Abarbeiten von Schriftstücken.

Kostet natürlich erst mal Geld (Gerichtskostenvorschuss und Anwalt) aber wenn man gewinnt, zahlt der Kläger.
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[1.2.1] tcsmoers antwortet auf Marconi
26.03.2004 14:24
Benutzer Marconi schrieb:
Benutzer tcsmoers schrieb:

Nein. Widerspruch einlegen und Klageschrift abwarten. Erst, wenn die die Klage begründen müssen, fangen die an zu überlegen und auch erst dann wird reagiert. Wenn Du vorher was machst und die klagen gar nicht, bleibst Du auf Deinen Kosten sitzen.

Wenn man mutig ist und sich seiner Sache sicher, kann man nach dem Widerspruch sofort die Überleitung des streitigen Verfahrens ans zuständige AG beantragen. Wenn man dann noch beantragt, dass ein früher mündlicher Termin stattfindet, hat die Gegenseite wenig Zeit (2+2 Wochen), ihre Klage zu begruenden. Die kommen dann möglicherweise ins Schwitzen. Gerade bei Inkassobüros klappt's manchmal nicht mit dem Abarbeiten von Schriftstücken.

Interessante Möglichkeit. War mir völlig unbekannt. Kann der künftige Beklagte denn sowas machen und wie läuft das ab ?

peso


Kostet natürlich erst mal Geld (Gerichtskostenvorschuss und
Anwalt) aber wenn man gewinnt, zahlt der Kläger.
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[1.2.1.1] Marconi antwortet auf tcsmoers
26.03.2004 14:34
Benutzer tcsmoers schrieb:
Benutzer Marconi schrieb:
>
Wenn man mutig ist und sich seiner Sache sicher, kann man nach dem Widerspruch sofort die Überleitung des streitigen Verfahrens ans zuständige AG beantragen. Wenn man dann noch beantragt, dass ein früher mündlicher Termin stattfindet, hat die Gegenseite wenig Zeit (2+2 Wochen), ihre Klage zu begruenden. Die kommen dann möglicherweise ins Schwitzen. Gerade bei Inkassobüros klappt's manchmal nicht mit dem Abarbeiten von Schriftstücken.

Interessante Möglichkeit. War mir völlig unbekannt. Kann der künftige Beklagte denn sowas machen und wie läuft das ab ?

Klar geht das, aber ohne Anwalt ist das nicht ratsam. Irgendwie muss man sich ja gegen unberechtigte Forderungen zur Wehr setzen können. Wie das im Detail geht, kann man ab hier nachlesen inkl. diverser Schriftsätze und der Klageschrift.

http://forum.computerbetrug.de/viewtopic.php?p=24309#24309

Viel Stoff, hat aber Unterhaltungswert ;-)
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[1.2.1.1.1] tcsmoers antwortet auf Marconi
26.03.2004 14:53
Benutzer Marconi schrieb:
Benutzer tcsmoers schrieb:
Benutzer Marconi schrieb:
>
Wenn man mutig ist und sich seiner Sache sicher, kann man nach dem Widerspruch sofort die Überleitung des streitigen Verfahrens ans zuständige AG beantragen. Wenn man dann noch beantragt, dass ein früher mündlicher Termin stattfindet, hat die Gegenseite wenig Zeit (2+2 Wochen), ihre Klage zu begruenden. Die kommen dann möglicherweise ins Schwitzen. Gerade bei Inkassobüros klappt's manchmal nicht mit dem Abarbeiten von Schriftstücken.

Interessante Möglichkeit. War mir völlig unbekannt. Kann der künftige Beklagte denn sowas machen und wie läuft das ab ?

Klar geht das, aber ohne Anwalt ist das nicht ratsam. Irgendwie muss man sich ja gegen unberechtigte Forderungen zur Wehr setzen können. Wie das im Detail geht, kann man ab hier nachlesen inkl. diverser Schriftsätze und der Klageschrift.

http://forum.computerbetrug.de/viewtopic.php?p=24309#24309

Viel Stoff, hat aber Unterhaltungswert ;-)

Danke. Wird mir schon gefallen :-))))))))

peso
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[1.2.2] Harald66 antwortet auf Marconi
29.03.2004 11:44
Benutzer Marconi schrieb:
Benutzer tcsmoers schrieb:

Nein. Widerspruch einlegen und Klageschrift abwarten. Erst, wenn die die Klage begründen müssen, fangen die an zu überlegen und auch erst dann wird reagiert. Wenn Du vorher was machst und die klagen gar nicht, bleibst Du auf Deinen Kosten sitzen.

Wenn man mutig ist und sich seiner Sache sicher, kann man nach dem Widerspruch sofort die Überleitung des streitigen Verfahrens ans zuständige AG beantragen. Wenn man dann noch beantragt, dass ein früher mündlicher Termin stattfindet, hat die Gegenseite wenig Zeit (2+2 Wochen), ihre Klage zu begruenden. Die kommen dann möglicherweise ins Schwitzen. Gerade bei Inkassobüros klappt's manchmal nicht mit dem Abarbeiten von Schriftstücken.

Kostet natürlich erst mal Geld (Gerichtskostenvorschuss und Anwalt) aber wenn man gewinnt, zahlt der Kläger.

Da ich leider keinen Rechtschutz habe, möchte ich meinen
finanziellen Aufwand so gering wie möglich halten.

Einwurf Einschreiben war mir der Widerspruch beim AG Hamburg schon wert.

Gruß,

harald66
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[] tcsmoers antwortet auf
26.03.2004 16:47
Benutzer Monopoly schrieb:
Benutzer Marconi schrieb:
Wenn man mutig ist und sich seiner Sache sicher, kann man nach dem Widerspruch sofort die Überleitung des streitigen Verfahrens ans zuständige AG beantragen. Wenn man dann noch beantragt, dass ein früher mündlicher Termin stattfindet, hat die Gegenseite wenig Zeit (2+2 Wochen), ihre Klage zu begruenden.

Allerdings musst du dann als Antragsteller auch die Gerichtskosten vorstrecken und am Ende wieder eintreiben.

Siehst Du da Probleme. Du kannst ja Seiler gegen Axmann oder Justitia beauftragen ;-)

peso

Monopoly
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[1] o2-Bezwinger antwortet auf tcsmoers
04.04.2005 11:36
Ich würde warten, bis Dir die Klage zugestellt wurde, dann aber, und erst dann mit allen Unterlagen zum Anwalt gehen. Wegen des geringen Streitwerts winken zwar manche Anwälte ab, aber laß Dich nicht beirren und such weiter bis Du einen gefunden hast. Diese Superadvokaten haben kürzlich die Klage gegen mich zurückgezogen, aber erst nachdem ich einen Anwalt hinzugenommen hatte. Auf meine erste Erwiderung (siehe o2-Forum: o2 leichter loswerden) kam eine zwar reduzierte aber umso abenteuerlichere Klage in der jede Menge Nebelkerzen aufgestellt waren, sodaß man die eigentlichen Punkte leicht übersieht. Also nimm ein Anwalt, dann wirds für die Gegenseite auch teurer und schont Deine Nerven.
Viel Glück!