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SMS-Nachbelastung für 9 Monate zahlen?


31.03.2004 07:10 - Gestartet von Nina2909
Hallo,

ich habe Mitte März eine Rechnung über 455,-Euro erhalten, in der für knapp 300,00Euro für eine SMS-Nachbelastung enthalten sind. Talkline hat ab Juli 2003 für jede Nachricht, die in ein anderes Netz verschickt wurde, ein Nachentgelt gefordert. Auf meinen Widerspruch wurde mir mitgeteilt, dass das an einer nicht berücksichtigten Tarifumstellung liegt und sie berechtigt sind, bis zu 12 Monate zurück abzurechnen und sie schon in meinem Sinne gehandelt haben, als sie nur auf die letzten 9 zurückgegriffen haben. Ich kann mir nicht vorstellen, dass das rechtens ist, habe auch in den AGB nichts dazu gefunden. Wie aber soll ich nun weiter verfahren???

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[1] Paul-Merlin antwortet auf Nina2909
31.03.2004 22:28
Benutzer Nina2909 schrieb:
Hallo,

ich habe Mitte März eine Rechnung über 455,-Euro erhalten, in der für knapp 300,00Euro für eine SMS-Nachbelastung enthalten sind. Talkline hat ab Juli 2003 für jede Nachricht, die in ein anderes Netz verschickt wurde, ein Nachentgelt gefordert. Auf meinen Widerspruch wurde mir mitgeteilt, dass das an einer nicht berücksichtigten Tarifumstellung liegt und sie berechtigt sind, bis zu 12 Monate zurück abzurechnen und sie schon in meinem Sinne gehandelt haben, als sie nur auf die letzten 9 zurückgegriffen haben. Ich kann mir nicht vorstellen, dass das rechtens ist, habe auch in den AGB nichts dazu gefunden. Wie aber soll ich nun weiter verfahren???


Hallo Nina2909,

Dein Fall belegt, dass eine Geschäftsverbindung zu Talkline immer gut bedacht sein will und nach meiner persönlichen Meinung, wenn überhaupt, nur bei Vorhandensein einer guten Rechtschutzversicherung gewagt werden sollte. Warst Du wirklich so gutgläubig?

Zur Sache selbst. Tarifänderungen werden nur wirksam, wenn Sie Dir mitgeteilt worden sind und Du den neuen Tarif akzeptiert hast bzw. der entsprechend formulierten Tarifänderung nicht widersprochen hast. Wurdest Du überhaupt über ein Tarifänderung informiert. Wenn nicht, dann gilt für Dich nach wie vor der alte Tarif und die Forderung von TL ist unberechtigt.

Die entsprechende AGB-Klausel von TL lautet wie folgt:

"1.2 Änderungen der AGB oder Preislisten wird Talkline dem Kunden gesondert mitteilen. Für den Fall, dass die Änderungen zu Ungunsten des Kunden erfolgen, wird Talkline dem Kunden diese Änderungen schriftlich mitteilen. Die Änderungen gelten als genehmigt, wenn der Kunde nicht innerhalb eines Monats nach Erhalt der Mitteilung schriftlich widerspricht. Auf das Widerspruchsrecht wird der Kunde gesondert hingewiesen. Im Falle eines Widerspruchs wird der Vertrag
zu den bisherigen Konditionen fortgesetzt. Bei Änderungen der
gesetzlichen Umsatzsteuersätze ist Talkline unabhängig von der
vorstehenden Regelung zu einer entsprechenden Veränderung der
Preise berechtigt."

Da TL bei Problemen generell sehr kundenunfreundlich agiert und ohne Bedenken seine Inkassoknechte in Marsch setzt (siehe die Verstrickungen von TL in Abertausende von Dialer-Betrugsfällen) wird Dir wohl, fürchte ich, letztlich der Weg zum Anwalt nicht erspart bleiben.

Als 1. Schritt würde ich gleichwohl zunächst bei TL anrufen und versuchen auf diesem Wege die Angelegenheit abzuwehren.

Falls das nicht zum Erfolg führt, wäre der nächste Schritt dann ein freundlicher Brief, in dem Du klarstellst, dass Du die Geschäftsverbindung zu TL kündigen wirst,wenn sie kein Einsehen haben.

Vielleicht hilfts, vermutlich allerdings nicht und dann bleibt Dir letztlich nur der Weg zum Anwalt um die Forderungsbeitreibung von TL abzuwehren.

mfg

Paul-Merlin




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[1.1] Jannic antwortet auf Paul-Merlin
16.04.2004 14:08
Hallo!

Ich habe auch eine Rechnung der Firma Talkline mit Nachbelastungen für SMS-Nachrichten erhalten!
Auch ich habe ebenfalls der Rechnung widersprochen, und zwar mit folgenden Begründungen:

Die Rechnung ist für mich nicht nachvollziehbar und es muss sich dabei um einen Irrtum handeln, da Talkline in Punkt 7.1 ihrer AGB´s versichert, dass sämtliche Verbindungsdaten spätstens 80 Tage nach dem jeweiligen Rechnungsversand gelöscht werden, folglich keine Verbindungsdaten mehr existieren können!
Außerdem besagt das Teledienstdatenschutzgesetz, dass Teledienstleister Verbindungsdaten nur maximal 6 Monate nach Rechnungsversand speichern dürfen. Da die Rechnung Mitte März ausgestellt wurde (6 Monate zurückgerechnet), kommt man somit nicht bis in den Juli 2003 hinein! Sollten also tatsächlich noch Verbindungsdaten aus Juli 2003 gespeichert sein, würde dies also zudem ein Verstoss gegen das Teledienstdatenschutzgesetz darstellen!

Allerdings hat Talkline mir nach meinem Widerspruch erst einen Zwischenbescheid, mit dem Hinweis, dass die Bearbeitung sich verzögert, geschickt...um mir dann zwei Tage vor der letzten Mahnung (Androhung von Schufa, Inkasso, Sperrung der SIM, etc.) ein MASCHINELL gefertigtes Schreiben zu schicken, in dem sie natürlich in keiner Weise auf meinen Widerspruch eingehen! Wie auch...bei einem maschinellen Schreiben!?!?!

Da durch die letzte Mahnung also keine Zeit mehr zum reagieren bestand, habe ich nun also den ganzen Vorgang an meinen Anwalt übergeben! Es bleibt abzuwarten....!

Schönen Gruss!
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[2] tcsmoers antwortet auf Nina2909
31.05.2004 01:49
Benutzer Nina2909 schrieb:
Hallo,

ich habe Mitte März eine Rechnung über 455,-Euro erhalten, in der für knapp 300,00Euro für eine SMS-Nachbelastung enthalten sind. Talkline hat ab Juli 2003 für jede Nachricht, die in ein anderes Netz verschickt wurde, ein Nachentgelt gefordert. Auf meinen Widerspruch wurde mir mitgeteilt, dass das an einer nicht berücksichtigten Tarifumstellung liegt und sie berechtigt sind, bis zu 12 Monate zurück abzurechnen und sie schon in meinem Sinne gehandelt haben, als sie nur auf die letzten 9 zurückgegriffen haben. Ich kann mir nicht vorstellen, dass das rechtens ist, habe auch in den AGB nichts dazu gefunden. Wie aber soll ich nun weiter verfahren???

gehe mit den agb zu einem anwalt und frage, ob der anspruch nicht vewirkt ist. die derzeitige rechtsprechung scheint sich auf vier monate einzupendeln.

peso

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[] Paul-Merlin antwortet auf
01.04.2004 00:09
Benutzer Monopoly schrieb:
Benutzer Paul-Merlin schrieb:
Tarifänderungen werden nur wirksam, wenn Sie Dir mitgeteilt worden sind und Du den neuen Tarif akzeptiert hast bzw. der entsprechend formulierten Tarifänderung nicht widersprochen hast. Wurdest Du überhaupt über ein Tarifänderung informiert. Wenn nicht, dann gilt für Dich nach wie vor der alte Tarif und die Forderung von TL ist unberechtigt.

Nicht wenn Talkline nach dem damals gültigen Tarif zu wenig berechnet hat, was bei Datendiensten wie SMS manchmal vorkommt. Das wäre nachzuprüfen. Dummerweise wird man jetzt keine Aufschlüsselung bezahlter SMS aus Juli 2003 mehr verlangen können. Von den neuen SMS aber schon.

Grundsätzlich kann Talkline Nachforderungen noch beliebig lang stellen, allerdings kann man sich nach zwei vollen Kalenderjahren auf Verjährung berufen. Von einer angeblichen 12-Monatsfrist ist mir nichts bekannt, da scheint sich Talkline ausnahmsweise mal zu Gunsten seiner Kunden geirrt zu haben.

Monopoly


Ich halte es für unwahrscheinlich, dass sich TL zu Gunsten seiner Kundin irrt, dass paßt zu diesem Laden nicht.

mfg

Paul-Merlin
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[1] LEFF antwortet auf Paul-Merlin
29.05.2004 17:13
Ich habe genau das gleiche Problem, bei mir fordert D2 zusätzlich zu meinen 40€ Handygebühren des Vormonats etwa 200€ zusätzlich für Nachberechnungen über 10 Monate (nicht, wie auf der KOSTENPFLICHTIGEN! hotline zugesichert, 6 Monate...)

Mein Beschwerdeschreiben wurde komplett ignoriert, ich hab gestern eine am 26. Mahnung erhalten, in der ich aufgefordert werde, bis zum 31. zu zahlen, sonst drohen mir schufa eintrag und inkassobüro.
Wie ich jetzt interessanterweise herausfinde, wurde der Schufaeintrag bereits gesetzt, obwohl der 31. noch nicht einmal verstrichen ist...

Gibts die Möglichkeit einer Sammelklage ?
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[1.1] Mo Ping antwortet auf LEFF
30.05.2004 08:12
Benutzer LEFF schrieb:
Ich habe genau das gleiche Problem, bei mir fordert D2 zusätzlich zu meinen 40€ Handygebühren des Vormonats etwa 200€ zusätzlich für Nachberechnungen über 10 Monate (nicht, wie auf der KOSTENPFLICHTIGEN! hotline zugesichert, 6 Monate...)

Mein Beschwerdeschreiben wurde komplett ignoriert, ich hab gestern eine am 26. Mahnung erhalten, in der ich aufgefordert werde, bis zum 31. zu zahlen, sonst drohen mir schufa eintrag und inkassobüro.
Wie ich jetzt interessanterweise herausfinde, wurde der Schufaeintrag bereits gesetzt, obwohl der 31. noch nicht einmal verstrichen ist...

Gibts die Möglichkeit einer Sammelklage ?

NEIN!!! Die gibt´s in den USA, hier nicht.
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[1.1.1] tcsmoers antwortet auf Mo Ping
31.05.2004 01:45
Benutzer Mo Ping schrieb:
Benutzer LEFF schrieb:
Ich habe genau das gleiche Problem, bei mir fordert D2 zusätzlich zu meinen 40€ Handygebühren des Vormonats etwa 200€ zusätzlich für Nachberechnungen über 10 Monate (nicht, wie auf der KOSTENPFLICHTIGEN! hotline zugesichert, 6 Monate...)

Mein Beschwerdeschreiben wurde komplett ignoriert, ich hab gestern eine am 26. Mahnung erhalten, in der ich aufgefordert werde, bis zum 31. zu zahlen, sonst drohen mir schufa eintrag
und inkassobüro.
Wie ich jetzt interessanterweise herausfinde, wurde der Schufaeintrag bereits gesetzt, obwohl der 31. noch nicht einmal verstrichen ist...

was wurde eingetragen?

peso

Gibts die Möglichkeit einer Sammelklage ?

NEIN!!! Die gibt´s in den USA, hier nicht.
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[] Vivat antwortet auf
20.04.2004 14:23
Moinsen,

hab auch das Problem SMS-Nachberechnung. Auf meinen Widerspruch hin, kam auch nur das Standard-Schreiben. Hab dann mit den Urteilen vom AG Kamen und Lünen argumentiert. Wenigstens meine Frist haben die eingehalten und heute geantwortet. Allerdings wieder nur mit einem "pauschalen" Schreiben, was dem ersten Brief fast auf´s Wort ähnelt. Nur eine Textpassage ist geändert und sie sind jetzt der Meinung das sie 2 Jahre nachberechnen dürfen und nicht mehr nur 12 Monate. So ganz sicher ist man sich bei Talkline wohl auch nicht! Mit den 2 Jahren ist wohl die Verjährungsfrist gemeint, allerdings müsste man dazu erstmal einen berechtigten Anspruch haben.
Mein Vertrag stammt aus 2000, danach sind die AGB´s mal geändert worden, aber steht drin das "in der Regel" monatlich abgerechnet wird. Also kein Grund für diese lange Nachberechnung. Im übrigen sind die technischen Umstellungen und die versehentliche Nichtberechnung deren Problem.

Abwarten wie´s weitergeht!
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[1] SMS-Nachbelastung und die wollen die SIM KARTE!!!!
Ms26 antwortet auf Vivat
22.04.2004 19:06
Hier ist wieder jemand, der genau das gleiche wie Ihr derzeit durchmacht! Erschreckend, dass so viele Betroffen sind!

Zuersteinmal hatte ich heute ein erneutes Schreiben, dass genauso aufgesetzt war wie eines der letzten (wie schon mein Vorredner) von wegen, wir sind befugt, die letzten 24 Monate zurück zu fordern, kommen ihn aber entgegegen... bla bla...

Jeder der mit diesen Betrügern Ärger hat kennt ja deren beliebte Satzbausteine in Schreiben, die ja auch ohne Unterschrift gültig ist, weil sich ja keiner der "Kompetenten" Mitarbeiter (so heisst es in der Zentrale) dafür Zuständig fühlt...

jetzt sinds schon 24 mOnate, letztens hies es noch 12 Monate?! Hab also genau das GLEICHE SCHREIBEN BEkommen, wie wohl alle hier! Erst 12 jetzt 24 Monate!


Wie auch immer...

Hab auch zwischendurch ne "Normale" Rechnung bekommen!

Darin fordern sie 6 € Gebühren dafür, dass ich das Lastschriftverfahren lahm gelegt habe! Dreist, oder?!

Ich hab die 6 € von der Rechnung abgezogen und nur den tatsächlichen Betrag überwiesen! Die haben doch wohl echt n Schaden...

Und als wäre das nicht genug...

Da steht auf der Rechnung in einem Kästchen: Wenn sie Ihren Vertrag gekündigt haben, beachten sie, dass sie innerhalb 2 Wochen nach Vertragsende Ihre Sim Karte an Talkline zurück schicken, diese ist Eigentum von Talkline?!

HALLLOOOOO?!

Wo gibts denn sowas?! Hab ich ja noch nie gehört?! Das verstösst ja gegen Datenschutz! Denn auch wenn man alles löscht, bleiben immer noch Restdaten auf der SIm Lock!

Das wird immer schöner....

Weiter heisst es, wenn man dagegen Wiederspruch einlegen will, muss man eine Telefonnummer PER HANDY anrufen, bei der die Minute 0,79 cent kostet! Wenn man dies nicht macht, dann entstehen 25€ (strafe) die dann bezahlt werden sollen!

Mein Kumpel (angehender Jurist) hat da angerufen und gefragt, ob die denn total bescheuert wären!

Das war dann schon der 5 oder 6 Anruf und die Leute da sind, sowas von unverschämt frech und wollten ihn zum Teil abwimmeln...

Tja,... lange Rede, kurzer Sinn...

Das Handy ist gespeert und ich warte jetzt auf Mahnbescheide!

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[1.1] Paul-Merlin antwortet auf Ms26
22.04.2004 21:34
Benutzer Ms26 schrieb:
Hier ist wieder jemand, der genau das gleiche wie Ihr derzeit durchmacht! Erschreckend, dass so viele Betroffen sind!

Zuersteinmal hatte ich heute ein erneutes Schreiben, dass genauso aufgesetzt war wie eines der letzten (wie schon mein Vorredner) von wegen, wir sind befugt, die letzten 24 Monate zurück zu fordern, kommen ihn aber entgegegen... bla bla...

Jeder der mit diesen Betrügern Ärger hat kennt ja deren beliebte Satzbausteine in Schreiben, die ja auch ohne Unterschrift gültig ist, weil sich ja keiner der "Kompetenten" Mitarbeiter (so heisst es in der Zentrale) dafür Zuständig fühlt...

jetzt sinds schon 24 mOnate, letztens hies es noch 12 Monate?! Hab also genau das GLEICHE SCHREIBEN BEkommen, wie wohl alle hier! Erst 12 jetzt 24 Monate!


Wie auch immer...

Hab auch zwischendurch ne "Normale" Rechnung bekommen!

Darin fordern sie 6 € Gebühren dafür, dass ich das Lastschriftverfahren lahm gelegt habe! Dreist, oder?!

Ich hab die 6 € von der Rechnung abgezogen und nur den tatsächlichen Betrag überwiesen! Die haben doch wohl echt n Schaden...

Und als wäre das nicht genug...

Da steht auf der Rechnung in einem Kästchen: Wenn sie Ihren Vertrag gekündigt haben, beachten sie, dass sie innerhalb 2 Wochen nach Vertragsende Ihre Sim Karte an Talkline zurück schicken, diese ist Eigentum von Talkline?!

HALLLOOOOO?!

Wo gibts denn sowas?! Hab ich ja noch nie gehört?! Das verstösst ja gegen Datenschutz! Denn auch wenn man alles löscht, bleiben immer noch Restdaten auf der SIm Lock!

Das wird immer schöner....

Weiter heisst es, wenn man dagegen Wiederspruch einlegen will, muss man eine Telefonnummer PER HANDY anrufen, bei der die Minute 0,79 cent kostet! Wenn man dies nicht macht, dann entstehen 25€ (strafe) die dann bezahlt werden sollen!

Mein Kumpel (angehender Jurist) hat da angerufen und gefragt, ob die denn total bescheuert wären!

Das war dann schon der 5 oder 6 Anruf und die Leute da sind, sowas von unverschämt frech und wollten ihn zum Teil abwimmeln...

Tja,... lange Rede, kurzer Sinn...

Das Handy ist gespeert und ich warte jetzt auf Mahnbescheide!

Hi Ms26,

Dein Fall belegt, dass ein Vertragsabschluss mit TL wirklich nicht empfehlenswert ist.

mfg

Paul-Merlin

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[1.1.1] Vivat antwortet auf Paul-Merlin
05.05.2004 08:54
Moinsen!

Hab inzwischen ein neues Schreiben erhalten in dem konkret auf meine bisherigen Schreiben eingegangen wird.
Talkline verweist auf 5.1 ihrer AGB. In den AGB´s die ich habe, steht allerdings nichts von Nachberechnung. Die AGB´s scheinen im Januar 2004 geändert worden zu sein. Und es wird auf § 8 TKV verwiesen, was allerdings nur die Verjährungsfrist betrifft. Für die Verjährung müsste erstmal ein Anspruch entstanden sein.
Werde denen nochmal ´ne passende Antwort geben! Wie weit ist der Rest mit seinen Widersprüchen???
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[1.1.1.1] Jacky_2001 antwortet auf Vivat
26.10.2004 08:59
Hallo,
wie ist es bei Euch mit den Widersprüchen weiter gegangen? Ich habe nichts bezahlt und auf Real Inkasso auch nicht geantwortet. Dann kam der gerichtliche Mahnbescheid. Habe einen Gesamtwiderspruch eingelegt. Jetzt kommt Real Inkasso wieder und versucht es erneut mit fadenscheinigen Schreiben wie ich zahlen möchte. Ich werte das SChreiben des Inkassobüros als Sieg für mich. Normalerweise müsste jetzt von denen eine Klage bei Gericht eingelegt werden. Die werden sich aber hüten jetzt bei Gericht eine Klage einzureichen. Was wollen die denn auch einklagen????? Denen fehlen doch jegliche gesetzliche Grundlagen für die SMS Nachbelastung. Auf das erneute Schreiben werde ich natürlich nicht reagieren. Die können mir gar nichts, weil die genau wissen, das sie nicht im Recht sind. Würde mich über eine Antwort freuen.

Gruß Jacky_2001
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[1.1.1.1.1] o2-Bezwinger antwortet auf Jacky_2001
06.04.2005 08:57
Benutzer Jacky_2001 schrieb:
Hallo, wie ist es bei Euch mit den Widersprüchen weiter gegangen? Ich habe nichts bezahlt und auf Real Inkasso auch nicht geantwortet. Dann kam der gerichtliche Mahnbescheid. Habe einen Gesamtwiderspruch eingelegt. Jetzt kommt Real Inkasso wieder und versucht es erneut mit fadenscheinigen Schreiben wie ich zahlen möchte. Ich werte das SChreiben des Inkassobüros als Sieg für mich.

Nein, ist nur die übliche erst-die-Peitsche-und-dann-das-Zuckerbrot-Strategie.

Normalerweise müsste jetzt von denen eine Klage bei Gericht eingelegt werden. Die werden sich aber hüten jetzt bei Gericht eine Klage einzureichen. Was wollen die denn auch einklagen????? Denen fehlen doch jegliche gesetzliche Grundlagen für die SMS Nachbelastung. Auf das erneute Schreiben werde ich natürlich nicht reagieren.

Richtig so.

Die können mir gar nichts, weil die genau wissen, das sie nicht im Recht sind.

Das juckt die nicht, die setzen darauf, daß Du im Verfahren Fehler machst. Deswegen, wenn Du Dir Deiner Sache sicher bist, warte ab bis die Klage Dir zugestellt wird und geh dann zum Anwalt. Dann wirds für Real Inkasso auch teurer...

vgl. https://www.teltarif.de/forum/a-o2/2850-1.html

Viel Glück!