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mahnbescheid gut angekommen


24.01.2004 18:00 - Gestartet von opel opa
hab gestern mahnbescheid erhalten.meine frage soll ich jetzt schon einen anwalt einschalten oder selbst den mahnbescheid widersprechen und warten bis sich die gauner wieder melden.
wieviel zeit bleibt in der regel nach dem widerspruch . und wieviel zeit hab ich wenn die klage rausgeht einen anwalt zu besorgen.wie wars,oder ist es bei euch gewesen.
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[1] hdontour antwortet auf opel opa
24.01.2004 18:01
Benutzer opel opa schrieb:
hab gestern mahnbescheid erhalten.meine frage soll ich jetzt schon einen anwalt einschalten oder selbst den mahnbescheid widersprechen und warten bis sich die gauner wieder melden. wieviel zeit bleibt in der regel nach dem widerspruch . und wieviel zeit hab ich wenn die klage rausgeht einen anwalt zu besorgen.wie wars,oder ist es bei euch gewesen.

um das Kreuzchen bei "ich widerspreche" zu machen brauchst Du keinen Anwalt.
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[2] comedian antwortet auf opel opa
24.01.2004 18:18
Für den Widerspruch benötigst du keinen Anwalt. Kreuzchen machen und unterschreiben - fertig.
Einige Wochen später wirst du eine Drohung von Axmann mit höheren Kosten erhalten, falls du den Widerspruch nicht zurücknimmst. Dann dauert es wieder ein paar Wochen, bis das AG Hünfeld dir mitteilt, dass die Sache auf Antrag von Axmann an das Prozessgericht abgegeben wurde. Wieder werden ca. 4 bis 8 Wochen vergehen, bis die Klageschrift in deinem Briefkasten landet. Meist setzt das Gericht dir Frist von 14 Tagen, dich zu erklären, ob du dich verteidigen willst und weitere 14 Tage, um die Klage schriftlich zu erwidern. Will heissen: Ist die Klage im Briefkasten am besten gleich zum Anwalt, damit der die Klage fristgerecht beantworten kann.

Gruß
Comedian
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[2.1] Kaymann antwortet auf comedian
25.01.2004 07:56
Benutzer comedian schrieb:
Für den Widerspruch benötigst du keinen Anwalt. Kreuzchen machen und unterschreiben - fertig.
Einige Wochen später wirst du eine Drohung von Axmann mit höheren Kosten erhalten, falls du den Widerspruch nicht zurücknimmst. Dann dauert es wieder ein paar Wochen, bis das AG Hünfeld dir mitteilt, dass die Sache auf Antrag von Axmann an das Prozessgericht abgegeben wurde. Wieder werden ca. 4 bis 8 Wochen vergehen, bis die Klageschrift in deinem Briefkasten landet. Meist setzt das Gericht dir Frist von 14 Tagen, dich zu erklären, ob du dich verteidigen willst und weitere 14 Tage, um die Klage schriftlich zu erwidern. Will heissen: Ist die Klage im Briefkasten am besten gleich zum Anwalt, damit der die Klage fristgerecht beantworten kann.

Gruß
Comedian



Hallo Comedian,

es kann auch sein, dass alles das , was du beschreibst, nicht passiert und man von den Axmännern nie wieder was hört, weil sie den Schwanz eingezogen haben. Also, was soll die Schwarzmalerei???

Kaymann
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[2.1.1] pit_s antwortet auf Kaymann
25.01.2004 11:12
Hallo zusammen,

habe am 29.3.2003 den Mahnbscheid bekommen und widersprochen.
Der Widerspruch ist am 3.4.03 beim Amtsgericht eingegangen....seit dem habe ich nichts mehr gehört.

Wie warscheinlich ist es denn überhaupt noch was zu hören.

grup pit

Benutzer Kaymann schrieb:
Benutzer comedian schrieb:
Für den Widerspruch benötigst du keinen Anwalt. Kreuzchen machen und unterschreiben - fertig.
Einige Wochen später wirst du eine Drohung von Axmann mit höheren Kosten erhalten, falls du den Widerspruch nicht zurücknimmst. Dann dauert es wieder ein paar Wochen, bis das AG Hünfeld dir mitteilt, dass die Sache auf Antrag von Axmann an das Prozessgericht abgegeben wurde. Wieder werden ca. 4 bis 8
Wochen vergehen, bis die Klageschrift in deinem Briefkasten landet. Meist setzt das Gericht dir Frist von 14 Tagen, dich zu erklären, ob du dich verteidigen willst und weitere 14 Tage, um
die Klage schriftlich zu erwidern. Will heissen: Ist die Klage im Briefkasten am besten gleich zum Anwalt, damit der die Klage
fristgerecht beantworten kann.

Gruß
Comedian



Hallo Comedian,

es kann auch sein, dass alles das , was du beschreibst, nicht passiert und man von den Axmännern nie wieder was hört, weil sie den Schwanz eingezogen haben. Also, was soll die Schwarzmalerei???

Kaymann
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[2.1.2] westok antwortet auf Kaymann
25.01.2004 12:09
Hallo Kaymann,
Es kommt immer darauf an, welche "Schwächen" bei dem säumigen Zahler von den Axmänner gesehen werden.
Fehlen die nötigen Argumente in den Widersprüchen, wird nicht mit gut Informierten die Abwehr des Mahnbescheides aufgebaut, steht man garantiert vor Gericht.
Da ja wir seit Monaten uns bis jetzt gut gegenseitig informiert haben, wir alle Gerichtsurteile mit gutem- und schlechten Ausgang bei Dialer und Recht mitverfolgen konnten, nehme ich an, daß wir nach einem Mahnbescheid Ruhe haben.
In Dialerundrecht sind in den letzten Monaten auch negative Urteile editiert worden, aus denen man bestens erkennen konnte,
Daß nicht genügend Vorarbeit geleistet wurde.
Der verteidigende RA hat das Recht, das Gericht über ähnliche Fälle zu informieren, was in den negativ verlaufenden Urteilen nicht geschehen ist.
Die meisten Fälle wurden mit veralteten Gesetzen des Telefonierechtes entschieden, statt mit den neuen Internetrechtsformen.
Siehe die unendlich langen Threds von comedian und monopoly
die sich damit gründlichst auseinandergesetzt haben.
Schade, daß diese Gedanken nie von den Richtern gelesen werden.

Ich habe vor acht Wochen dem Mahnbescheid des Amtsgerichtes Hü.
widersprochen und bin in Erwartung einer gerichtlicher Aufforderung Stellung zu nehmen.
Sicherheitshalber habe ich meinem RA seit Monaten sämtliche Begründungen, die sich aus den Foren ergaben, ihm zur Verfügung gestellt.
Er hat seitdem jede Ausandersetzung in anderen 0190 Fällen positiv beschieden.
Auch in unserem AG sind die Richter durch diesen RA bestens informiert.
Dank diesem Forum
teltarif.de
computerbetrug.de
dialerschutz.de
dialerundrecht.de
usw.
Der Dank muß auch an jeden Forumsteilnehmer weitergegeben werden, die mit viel Mühe und Zeitaufwand zur Aufklärung dieser Betrugsabzocke beigetragen haben.
Schönen Sonntag
Westok

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[2.1.3] comedian antwortet auf Kaymann
25.01.2004 13:29
Benutzer Kaymann schrieb:
Hallo Comedian,

es kann auch sein, dass alles das , was du beschreibst, nicht passiert und man von den Axmännern nie wieder was hört, weil sie den Schwanz eingezogen haben. Also, was soll die Schwarzmalerei???

Kaymann

@Kaymann:

1. Die Frage war nicht, ob es möglich ist, dass nach dem Widerspruch gegen den MB nichts passiert, sondern:

'wieviel zeit bleibt in der regel nach dem widerspruch . und wieviel zeit hab ich wenn die klage rausgeht einen anwalt zu besorgen'

2. Wie die städnig wachsende Urteilssammlung bei Dialer & Recht belegt, werden immer noch genügend Geschädigte verklagt.
3. Manchmal klagt Axmann und zieht die Klage erst bei fachgerechter Verteidigung zurück.

Gruß
Comedian
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[3] smpunkt antwortet auf opel opa
25.01.2004 10:07
Ich seh das so wie Kayman ,zu 75 % besteht die Chance das die Axmänner den Schwanz einziehen.
Also nicht entmutigen lassen und widersprechen und vor allem abwarten.Vor allem den Mist nicht so ernst nehmen.
Die Zeit läuft für uns ,die von den Abzocktalkline und Axt-Männern geschädigten.Alles nur Schaumschläger.