Hallo,
den Mahnbescheid ganz normal mit der Post schicken, und nach 3 Tagen beim AG Hünfeld anrufen ob der Widerspruch vorliegt !!!
Ist wesentlich billiger und das AG Hünfeld wird keine falschen Aussagen am Telefon machen.
Liegt dieser nicht vor, kannst Du diesen immer noch (Kopie) per Einschreiben schicken. Beachte: alles innerhalb der 14 Tage frist.
Du brauchst keine Begründung anzugeben, dies interessiert das AG nicht !!
Danach hast Du Wochen oder Monate Zeit !!!
Bei mir sind es jetzt 9 Monate (Internet by Call).
Gruß
adlerauge
Benutzer reiko schrieb:
Guten Morgen all Ihr Talkline geschädigten Bei mir ist es ja schon lange her das ich mich am Forum beteiligt habe,deshalb muß ich mich auch mal wieder zu Wort melden.Nach dem ich die ganze Kette von Talkline ,Intrum und den Axmännern nun duch habe,bekam ich gestern den Mahnbescheid vom AG.Zur Erinnerung es geht bei mir um Talkline/Euro-line Aps Greve DK,um etwa 86€+Mahngebühr so das es sich jetzt um 163,56€ handelt.Nun meine Fragen:Muß ich den Widerspruch per Einschreiben schicken?
Soll ich Begründen warum ich dem Bescheid widerspreche? Wie bereite ich mich am besten Auf eine Klage vor.
Ich habe nämlich kein Rechtschutz.
Vielen Dank im voraus
Gruß Reiko