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Mahnbescheid vom AG Hünfeld


29.11.2003 10:14 - Gestartet von reiko
Guten Morgen all Ihr Talkline geschädigten
Bei mir ist es ja schon lange her das ich mich am Forum beteiligt habe,deshalb muß ich mich auch mal wieder zu Wort melden.Nach dem ich die ganze Kette von Talkline ,Intrum und den Axmännern nun duch habe,bekam ich gestern den Mahnbescheid vom AG.Zur Erinnerung es geht bei mir um Talkline/Euro-line Aps Greve DK,um etwa 86€+Mahngebühr so das es sich jetzt um 163,56€ handelt.Nun meine Fragen:Muß ich den Widerspruch per Einschreiben schicken?
Soll ich Begründen warum ich dem Bescheid widerspreche?
Wie bereite ich mich am besten Auf eine Klage vor.
Ich habe nämlich kein Rechtschutz.

Vielen Dank im voraus
Gruß Reiko
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[1] Rechenknecht antwortet auf reiko
29.11.2003 14:25
Du solltest nur Einspruch einlegen und erst mal abwarten, was die Gegenseite für Begründungen vorlegt. Wenn ich irre, so kann monopoly und comedian bestimmt dazu mehr sagen.
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[2] ferrari antwortet auf reiko
29.11.2003 15:12
Hallo Reiko,
Du must dem Mahnbescheid gesamtheitlich widersprechen!
Meist endet die Tortour dann damit das Axmann u. Co u. Intrum
kalte Füße bekommen (deren Erfolgsaussichtensind nach neuesten Rrechtssprechungen sind sehr gering)!

Habe ich auch letzte Woche gemacht!

Unter diesem Link erhälst Du den Text einer erfolgreichen "Selbstverteidigung" ohne Anwalt!

http://www.booker-hellerhoff.de/Talkline/Talkline.pdf
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[3] adlerauge antwortet auf reiko
29.11.2003 20:27
Hallo,

den Mahnbescheid ganz normal mit der Post schicken, und nach 3 Tagen beim AG Hünfeld anrufen ob der Widerspruch vorliegt !!!
Ist wesentlich billiger und das AG Hünfeld wird keine falschen Aussagen am Telefon machen.
Liegt dieser nicht vor, kannst Du diesen immer noch (Kopie) per Einschreiben schicken. Beachte: alles innerhalb der 14 Tage frist.
Du brauchst keine Begründung anzugeben, dies interessiert das AG nicht !!

Danach hast Du Wochen oder Monate Zeit !!!
Bei mir sind es jetzt 9 Monate (Internet by Call).

Gruß
adlerauge


Benutzer reiko schrieb:
Guten Morgen all Ihr Talkline geschädigten Bei mir ist es ja schon lange her das ich mich am Forum beteiligt habe,deshalb muß ich mich auch mal wieder zu Wort melden.Nach dem ich die ganze Kette von Talkline ,Intrum und den Axmännern nun duch habe,bekam ich gestern den Mahnbescheid vom AG.Zur Erinnerung es geht bei mir um Talkline/Euro-line Aps Greve DK,um etwa 86€+Mahngebühr so das es sich jetzt um 163,56€ handelt.Nun meine Fragen:Muß ich den Widerspruch per Einschreiben schicken?
Soll ich Begründen warum ich dem Bescheid widerspreche? Wie bereite ich mich am besten Auf eine Klage vor.
Ich habe nämlich kein Rechtschutz.

Vielen Dank im voraus
Gruß Reiko
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[4] GPX750R antwortet auf reiko
01.12.2003 11:17
Benutzer reiko schrieb:
Guten Morgen all Ihr Talkline geschädigten Bei mir ist es ja schon lange her das ich mich am Forum beteiligt habe,deshalb muß ich mich auch mal wieder zu Wort melden.Nach dem ich die ganze Kette von Talkline ,Intrum und den Axmännern nun duch habe,bekam ich gestern den Mahnbescheid vom AG.Zur Erinnerung es geht bei mir um Talkline/Euro-line Aps Greve DK,um etwa 86€+Mahngebühr so das es sich jetzt um 163,56€ handelt.Nun meine Fragen:Muß ich den Widerspruch per Einschreiben schicken?
Soll ich Begründen warum ich dem Bescheid widerspreche? Wie bereite ich mich am besten Auf eine Klage vor.
Ich habe nämlich kein Rechtschutz.

Vielen Dank im voraus
Gruß Reiko


Per Einschreiben ist nicht Pflicht, ein Rückumschlag ist ja anbei. Wiederspruch im Gesamten machen. Einer Begründung bedarf es nicht. So habe ich es gemacht. Ist über ein halbes jahr her. das sagt mir, das intrum justitia und Axmann bei mir keine weiteren gerichtlichen Maßnahmen eingeleitet haben. Ich bekahm aber von denen ein Schreiben, indem man mich aufforderte, den Wiederspruch zurückzunehmen. Aufgrund der Gefahr, mich totzulachen, bin ich nicht weiter auf dieses schreiben eingegangen. Alle anderen wiedersprecher hatten das gleiche Schreiben bekommen. Bei mir ging um letztlich ca. 120 €.

Gruß GPX750R