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Mahnbescheid während Urlaub


06.09.2003 07:30 - Gestartet von GuenterMichael
Guten morgen,

bei mir könnte evtl. ein Mahnbescheid während unseres 14-tägigen Urlaubs eintreffen.

Was kann ich präventiv tun, um diesem in jedem Fall fristgerecht zu widersprechen (falls sich der späteste Abgabetermin noch in der Urlaubszeit befindet) ?

Auf Nachfrage bei unserem Amtsgericht (per eMail) habe ich leider bisher noch keine Antwort. Wir fliegen am Samstag, 13.09.2003.
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[1] r2d2 antwortet auf GuenterMichael
06.09.2003 08:44
Denke der Mahnbescheid geht Dir per Einwurfeinschreiben zu und gilt damit als zugegangen, sobald er in Deinem Briefkasten bist. Du musst also dafür sorgen, dass jemand regelmäßig nachschaut ob was Dringendes gekommen ist.

Soweit ich weiß gilt solch ein Schriebn als nicht zugegangen, wenn der Absender vorher darüber informiert wurde, dass der Empfänger für einen bestimmten Zeitraum nicht entgegen nehmen kann. Typischer Fall: Angestellten soll gekündigt werden, Angestellter fährt in Urlaub, Chef sendet Kündigung während sein Angestelter nicht vor Ort ist.

Kenne jedoch nicht die Fristen für einen Mahnbescheidswiderspruch. Denke, das müsste mindestens eine Woche sein, wenn nicht zwei. Bleibt also nur ein kleines Risiko für Dich.

R2D2
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[1.1] westok antwortet auf r2d2
06.09.2003 09:39
Hallo,
Die Unsicherheit über die Fristeneinhaltung ist unbegründet bei Einwurfeinschreiben, wenn man Abwesenheitsnachweise hat.
zb. Flugtickets,Bahntickets, Hotel-,Pensionsrechnungen Tankbelege,
Campingplatzabre. usw.

Der Fristbeginn beginnt bei Einwurf des Einwurteinschreibens
am Briefkasten des Empfängers durch den Briefträger. Das bestätigt er schriftlich.
Das ist die billigste Art von Einschreiben, vom Gericht und Gesetzgeber wird aber die Möglichkeit der Abwesenheit des Empfängers berücksichtigt.
Dieses Risiko hat der Versender zu tragen, denn er könnte ja
mit geringem Aufwand ein Einschreiben mit pers. Empfangsbestätigung veranlassen.
lt. Auskunft von Postkollegen.
mfg
westok
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[2] GPX750R antwortet auf GuenterMichael
06.09.2003 18:49
Benutzer GuenterMichael schrieb:
Guten morgen,

bei mir könnte evtl. ein Mahnbescheid während unseres 14-tägigen Urlaubs eintreffen.

Was kann ich präventiv tun, um diesem in jedem Fall fristgerecht zu widersprechen (falls sich der späteste Abgabetermin noch in der Urlaubszeit befindet) ?

Auf Nachfrage bei unserem Amtsgericht (per eMail) habe ich leider bisher noch keine Antwort. Wir fliegen am Samstag, 13.09.2003.


Keine Bange !!!
Die Widerspruchsfrist beträgt
zwei Wochen ab der Zustellung des Mahnbescheids
Ein später eingehender Widerspruch ist aber auch noch wirksam, wenn noch kein Vollstreckungsbescheid erlassen worden ist. Und das dauert auch einige Zeit.
Gruss
GPX750R
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[2.1] tcsmoers antwortet auf GPX750R
06.09.2003 21:14
Benutzer GPX750R schrieb:
Benutzer GuenterMichael schrieb:
Guten morgen,

bei mir könnte evtl. ein Mahnbescheid während unseres 14-tägigen Urlaubs eintreffen.

Was kann ich präventiv tun, um diesem in jedem Fall fristgerecht zu widersprechen (falls sich der späteste Abgabetermin noch in der Urlaubszeit befindet) ?

Auf Nachfrage bei unserem Amtsgericht (per eMail) habe ich leider bisher noch keine Antwort. Wir fliegen am Samstag, 13.09.2003.


Keine Bange !!!
Die Widerspruchsfrist beträgt zwei Wochen ab der Zustellung des Mahnbescheids Ein später eingehender Widerspruch ist aber auch noch wirksam, wenn noch kein Vollstreckungsbescheid erlassen worden ist. Und das dauert auch einige Zeit.
Gruss
GPX750R

Aber auch gegen den Vollstreckungsbescheid kann man noch vorgehen. Das Problem dürfte überhaupt die Zustellung sein.

peso
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[2.1.1] comedian antwortet auf tcsmoers
06.09.2003 22:36
Vorsicht! Du kannst zwar gegen den Vollstreckungsbescheid vorgehen. Wenn du aber Pech hast, dann wird der Vollstreckungsbescheid über den Gerichtsvollzieher zugestellt zusammen mit einem Vollstreckungsauftrag, dh der Gerichtsvollzieher darf trotz deines Einspruches zur Tat schreiten.

Gruß
Comedian
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[2.1.1.1] tcsmoers antwortet auf comedian
07.09.2003 01:23
Benutzer comedian schrieb:
Vorsicht! Du kannst zwar gegen den Vollstreckungsbescheid vorgehen. Wenn du aber Pech hast, dann wird der Vollstreckungsbescheid über den Gerichtsvollzieher zugestellt zusammen mit einem Vollstreckungsauftrag, dh der Gerichtsvollzieher darf trotz deines Einspruches zur Tat schreiten.

Gruß
Comedian

Im letzten Fall wurde ein Vollstrechungsbescheid erlassen, obwohl der Mahnbescheid niemals zugestellt wurde. Hier war es einfach. Es wurde noch nicht einmal ein Vollstreckungsversuch gemacht.

Soweit mir noch erinnerlich, kannst Du dem GV den Zutritt verweigern. Dann muss er noch einen Durchsuchungsbefehl beantragen.

peso
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[3] Mo Ping antwortet auf GuenterMichael
07.09.2003 09:19
Benutzer GuenterMichael schrieb:
Guten morgen,

bei mir könnte evtl. ein Mahnbescheid während unseres 14-tägigen Urlaubs eintreffen.

Was kann ich präventiv tun, um diesem in jedem Fall fristgerecht zu widersprechen (falls sich der späteste Abgabetermin noch in der Urlaubszeit befindet) ?

Auf Nachfrage bei unserem Amtsgericht (per eMail) habe ich leider bisher noch keine Antwort. Wir fliegen am Samstag, 13.09.2003.

Selbst wenn es zum Vollstreckungsbescheid kommen sollte, weil Du dem Mahnbescheid nicht widersprechen konntest oder Dich dieser gar nicht erst erreichte, was vorkommt, kannst Du noch "Wiedereinsetzung in den vorigen Stand" beantragen beim Amtsgericht und nachweisen, dass Du z.B. verreist warst.

Alles wird gut!

Mo Ping
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[3.1] westok antwortet auf Mo Ping
07.09.2003 11:02
hallo,
Es komnmt immer darauf an wie ein Mahnbescheid zugestellt wird.
Der Einwurfmahnbescheid ist denkbar ungeeignet zur Fristensicherung.
Alle anderen rechtskräftigen Bescheide , die mit regulären Einschreiben(pers. oder mit RS) zustellt sind, gewähren dem Abwesenden Empänger automatisch Fristverlängerung
Hier eine gerichtliche beurteilung einer Einwurf-ES-Zustellung

http://lexetius.com/2001/1/78

einen schönen Urlaub wünsche ich dem Fragenden,
wenn er absolut auf Nummersichergehen will, soll er während seiner Abwesenheit die Post postlagern.

mfg
westok
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[4] GuenterMichael antwortet auf GuenterMichael
07.09.2003 11:29
Guten morgen zusammen,

zuerst möchte ich mich bei allen Beantwortern für die Hilfe herzlich bedanken.

'Postlagerung' ist eine gute Idee und zudem nicht unpraktisch. Die gesammelte Post kann man nach Rückkehr in einer Kiste abholen und sich den Empfang bestätigen lassen.

Wenn das Gericht zudem die Flugtickets als 'Abwesenhheitsbescheinigung' anerkennt, bleibt (hoffe ich) auch noch genügend Zeit vor 'Vollstreckung' entsprechend zu reagieren.

Viele Grüsse

GuenterMichael