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Mahnbescheid


15.05.2003 21:31 - Gestartet von Gerhard1
Hallo liebe Talkline "Fan Gemeinde"

bei mir wars lange still, aber gestern kam gelbe Post ins
Haus. Habe eine gerichtlichen Mahnbescheid von der Intrum
Justitia Inskasso erhalten.
Darin steht die Forderung wurd am 06.05.03 and den
Antragsteller abgetreten bzw. auf Ihn übertragen.

Habe die Sache gleich zwecks Widerspruch spruch zum
Rechtsanwalt weiter geleitet, der sich meiner Sache vom ersten Tag an, angenommen hat.

Dann treffen wir uns vorm Amtgericht wieder.
Was dann kommt werden wir ja sehen. Bis jetzt ist es
jedenfalls sehr eindeutig auf Grund des EVN'S und der
Dialersoftware das ich nicht irgenwelche Dienste von besagter OK-Maximus und Nachfolger und Erben genutzt habe.

Wie es denn weitergeht werde ich berichten.

Haltet euch munter

Gruß Gerhard
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[1] Quehl antwortet auf Gerhard1
16.05.2003 17:54
muß nicht nach der Abtretung erst mal eine Zahlungsaufforderung erfolgen?
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[1.1] Gerhard1 antwortet auf Quehl
16.05.2003 20:42
Benutzer Quehl schrieb:
muß nicht nach der Abtretung erst mal eine Zahlungsaufforderung erfolgen?

Also rechtlich habe ich da keine
Ahnung. Hatte Mahnungen von Talkline
Mahnungen von Intrium Justitia und
auch Zahlungsaufforderungen von
Axmann & Kollegen.

Mein Rechtsanwalt weiss was er tut.
Er ist beim Landeszentrum für Datenschutz
Schleswig-Holstein ein anerkannter Sachverständiger für It Produkte (rechtlich).

So wie er mir die Lage geschildert hat
habe ich volles Vertrauen, wenn wir
zu Gericht gehen.

mfg

Gerhard


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[1.1.1] comedian antwortet auf Gerhard1
17.05.2003 07:58
In meinem Verfahren war Axmann bisher nicht in der Lage nachzuweisen, daß TL die vermeintliche Forderung an Intrum abgetreten hat. Falls Intrum nicht innerhalb der nächsten paar Wochen einfällt, wo sie die Abtretung hingelegt haben, wird Intrum vom Traum, mich zur Zahlung verurteilen zu lassen, ganz weit Abstand nehmen müssen.

Gruß
Comedian
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[1.1.1.1] Sebi09 antwortet auf comedian
17.05.2003 11:39
Wie, die haben nicht mal die Abtretungsurkunde???? Das ist aber doch was Grundlegendes! Ja, also wenn es schon an sowas Elementarem scheitert, ist die Frage, ob sie ihre Betrügereien überhaupt durchziehen wollen...

Du meine Güte, ist das ein Sauhaufen. *kopfschüttel*

Gruß,

Sebi

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[1.1.1.1.1] comedian antwortet auf Sebi09
17.05.2003 19:36
Intrum schrieb mir erstmals am 22.5.02 und mahnte eine 'Überfällige Forderung von: Talkline GmbH & Co KG'an.
Am 13.6.02 mahnte Axmann eine 'Überfällige Forderung von: Talkline GmbH & Co KG' an.
Im Mahnbescheid gab Axmann an:

'Die Forderung ist seit dem 30.8.02 an den Antrahsteller abgetreten bzw auf ihn übergegangen. Früherer Gläubiger: Talkline GmbH & Co KG in 25337 Elmshorn'

In der Klageschrift vom 3.1.2003 hieß es:

'Nachdem die außergerichtlichen Bemühungen der Klägerin trotz der positiven Voraussetzungen nicht zur Zahlung führten, hat die Zedentin ihre Forderung im vollen Umfang, d.h. einschließlich des Verzugsschadens, an die Klägerin abgetreten und die Abtretung der beklagten Partei angezeigt'

Beweis: im Bestreitensfalle: Vorlage der Abtretungsvereinbarung'

Darauf habe ich erwidert:

'Es wird mit Nichtwissen bestritten, dass die Fa Talkline GmbH & Co KG in Elmshorn die geltend gemachte Forderung in vollem Umfang, d.h. einschließlich des Verzugsschadens, an die Klägerin abgetreten hat. Beim Abschluß des angeblichen Abetretungsvertrags war der Beklagte nicht anwesend.'

Die Intrum hat weder mit noch dem Gericht die Abtretung nachgewiesen, obwohl das Gericht ihr die Frist zur Stellungnahme auf mein Schreiben von zwei auf vier Wochen verlängert hatte.

Gruß
Comedian
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[1.1.1.2] RE: IbC-Gerichtsverfahren
eagleclaw antwortet auf comedian
17.05.2003 18:08
In meinem Verfahren war Axmann bisher nicht in der Lage nachzuweisen, daß TL die vermeintliche Forderung an Intrum abgetreten hat. Falls Intrum nicht innerhalb der nächsten paar Wochen einfällt, wo sie die Abtretung hingelegt haben, wird Intrum vom Traum, mich zur Zahlung verurteilen zu lassen, ganz weit Abstand nehmen müssen.

Gibt es eine Abtretung für jeden einzelnen Fall - oder ist es allgemein für alle Schulden gegenüber Talkline?

Gruß,

Eagleclaw
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[1.1.1.2.1] comedian antwortet auf eagleclaw
17.05.2003 19:28
In der Klageschrift heißt es wörtlich:

"Nachdem die außergerichtlichen Bemühungen der Klägerin trotz der positiven Voraussetzungen nicht zur Zahlung führten, hat die Zedentin ihre Forderung in vollem Umfang, d.h. einschließlich des Verzugsschadens, an die Klägerin abgetreten und die Abtretung der beklagten Partei angezeigt."

Ich denke daher, dass es individuelle Abtretungen sind.

Gruß
Comedian
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[2] luca antwortet auf Gerhard1
19.05.2003 18:50
Hi, was ist da eindeutig? Schreib mal.

Gruss
Luca
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[2.1] Coola antwortet auf luca
19.05.2003 21:01
Hallo Luca,

wäre schön, wenn du bei deinen Texten "Antwort mit Zitat" wählen würdest, statt nur "Antwort".

Dann weiß man beim lesen gleich auf was du dich beziehst ;-)

Gruß
Coola

Benutzer luca schrieb:
Hi, was ist da eindeutig? Schreib mal.

Gruss
Luca