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Neue Urteile gegen Talkline, Intrum u. Axmann und Co.


18.11.2003 18:34 - Gestartet von ferrari
Nachzulesen bei der Verbraucherzentrale Hamburg www.vzhh.de

Dialer: Wieder drei positive Urteile!

AG Hamburg-Altona, AG Norderstedt und AG Hamburg-St. Georg geben den Kunden Recht

Verbraucher, die sich weigern, unberechtigte "Dialer"-Forderungen zu bezahlen, haben jetzt auch vor Gericht immer bessere Chancen.

Das Amtsgericht Hamburg-Altona (Urt. v. 2.8.2003, 316 C 354/03) wies die Klage einer ursprünglich von Talkline GmbH & Co. KG geltend gemachten Forderung ab, die diese an die Klägerin, ein Inkassoinstitut, abgetreten hatte. Für vier angeblich hergestellte Telefonverbindungen hatte Talkline 158,02 Euro gefordert. Die Kundin verweigerte die Zahlung, das Inkassoinstitut zog vor Gericht. Das meinte: Die Klägerin sei "darlegungs- und beweispflichtig dafür, dass die Kundin die abgerechneten Leistungen tatsächlich in Anspruch genommen habe". Weiter heißt es, dass man "nach der allgemeinen Lebenserfahrung ... nicht man davon ausgehen ...könne, dass die aufgezeichneten Gebühreneinheiten vom jeweiligen Telefonkunden ausgelöst wurden."... "Angesichts des in letzter Zeit vermehrt auftretenden Missbrauchs von 0190-Nummern und insbesondere von sogenannten "dialern", ... kann nicht ohne weiteres davon ausgegangen werden, dass die Verbindung im Einverständnis des Nutzers durch Betätigen eines entsprechenden Bestätigungsfeldes... ...erteilt worden ist."

Zu dem gleichen Ergebnis kommt das Amtsgericht Norderstedt (Urt. v. 1.10. 2003, 42 C 119/03). Auch hier ging es ursprünglich um eine Forderung der Talkline GmbH & Co. in Höhe von 171,13 Euro, die an das Inkassoinstitut "intrum justitia" abgetreten und von dieser eingeklagt worden war. "Die Klägerin trägt lediglich unter Vorlage einer so genannten Einzelverbindungsübersicht vor, dass der Beklagte ... Dienste des Anbieters IBS AG und Teleteamwork ASP in Anspruch genommen habe. Es fehlt jeder Vortrag dazu, welcher Dienst konkret beansprucht wurde..." so das Gericht. "Hiermit kommt die Klägerin ihrer Darlegungspflicht nicht in dem zu fordernden Umfang nach."

(Dieses Urteil wurde eingesandt von Rechtsanwalt Arne Timmermann, Hamburg)

Ebenso entschied das AG Hamburg St. Georg (Urt. v. 29.10.2003, 915 C 263/03) (ursprüngliche Forderung in Höhe von € 1.242,36 von Talkline, abgetreten an "intrum justitia").

Zitat: ... "Auch die floskelartigen Verweise der Klägerin auf eine angebliche Selbstkontrolle der Mehrwertdiensteanbieter sind in diesem Zusammenhang völlig unzureichend." ... ... "Auch ist nicht einzusehen, warum ein Internetnutzer verpflichtet sein sollte, sich gegen missbräuchliche Geschäftspraktiken zu schützen."

Wer jetzt mit Mahnbriefen von Inkassoinstituten und/oder Rechtsanwälten (meist: Werner Axmann & Kollegen, Darmstadt) behelligt wird und sich wegen der ständig steigenden Forderungen unter Druck gesetzt fühlt, kann sich entspannen. Ohnehin verlaufen die Sachen oft im Sande. Und selbst wenn es zu einer Klage kommt, hat man vor Gericht - besonders in Hamburg - jetzt sehr gute Karten.

Übrigens: In allen drei Fällen wurden überhöhte Inkassoforderungen geltend gemacht, die erst auf Hinweis der Gerichte reduziert wurden.
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[1] GPX750R antwortet auf ferrari
19.11.2003 20:57
Benutzer ferrari schrieb:
Nachzulesen bei der Verbraucherzentrale Hamburg www.vzhh.de

Dialer: Wieder drei positive Urteile!

AG Hamburg-Altona, AG Norderstedt und AG Hamburg-St. Georg geben den Kunden Recht

Verbraucher, die sich weigern, unberechtigte "Dialer"-Forderungen zu bezahlen, haben jetzt auch vor Gericht immer bessere Chancen.

Das Amtsgericht Hamburg-Altona (Urt. v. 2.8.2003, 316 C 354/03) wies die Klage einer ursprünglich von Talkline GmbH & Co. KG geltend gemachten Forderung ab, die diese an die Klägerin, ein Inkassoinstitut, abgetreten hatte. Für vier angeblich hergestellte Telefonverbindungen hatte Talkline 158,02 Euro gefordert. Die Kundin verweigerte die Zahlung, das Inkassoinstitut zog vor Gericht. Das meinte: Die Klägerin sei "darlegungs- und beweispflichtig dafür, dass die Kundin die abgerechneten Leistungen tatsächlich in Anspruch genommen habe". Weiter heißt es, dass man "nach der allgemeinen Lebenserfahrung ... nicht man davon ausgehen ...könne, dass die aufgezeichneten Gebühreneinheiten vom jeweiligen Telefonkunden ausgelöst wurden."... "Angesichts des in letzter Zeit vermehrt auftretenden Missbrauchs von 0190-Nummern und insbesondere von sogenannten "dialern", ... kann nicht ohne weiteres davon ausgegangen werden, dass die Verbindung im Einverständnis des Nutzers durch Betätigen eines entsprechenden
Bestätigungsfeldes... ...erteilt worden ist."

Zu dem gleichen Ergebnis kommt das Amtsgericht Norderstedt (Urt. v. 1.10. 2003, 42 C 119/03). Auch hier ging es ursprünglich um eine Forderung der Talkline GmbH & Co. in Höhe von 171,13 Euro, die an das Inkassoinstitut "intrum justitia" abgetreten und von dieser eingeklagt worden war. "Die Klägerin trägt lediglich unter Vorlage einer so genannten Einzelverbindungsübersicht vor, dass der Beklagte ... Dienste des Anbieters IBS AG und Teleteamwork ASP in Anspruch genommen habe. Es fehlt jeder Vortrag dazu, welcher Dienst konkret beansprucht wurde..." so das Gericht. "Hiermit kommt die Klägerin ihrer Darlegungspflicht nicht in dem zu fordernden Umfang nach."

(Dieses Urteil wurde eingesandt von Rechtsanwalt Arne Timmermann, Hamburg)

Ebenso entschied das AG Hamburg St. Georg (Urt. v. 29.10.2003, 915 C 263/03) (ursprüngliche Forderung in Höhe von € 1.242,36 von Talkline, abgetreten an "intrum justitia").

Zitat: ... "Auch die floskelartigen Verweise der Klägerin auf eine angebliche Selbstkontrolle der Mehrwertdiensteanbieter sind in diesem Zusammenhang völlig unzureichend." ... ... "Auch ist nicht einzusehen, warum ein Internetnutzer verpflichtet sein sollte, sich gegen missbräuchliche Geschäftspraktiken zu schützen."

Wer jetzt mit Mahnbriefen von Inkassoinstituten und/oder Rechtsanwälten (meist: Werner Axmann & Kollegen, Darmstadt) behelligt wird und sich wegen der ständig steigenden Forderungen unter Druck gesetzt fühlt, kann sich entspannen. Ohnehin verlaufen die Sachen oft im Sande. Und selbst wenn es zu einer Klage kommt, hat man vor Gericht - besonders in Hamburg - jetzt sehr gute Karten.

Übrigens: In allen drei Fällen wurden überhöhte Inkassoforderungen geltend gemacht, die erst auf Hinweis der Gerichte reduziert wurden.


Herrlich sowas zu lesen. Ich kann mir so richtig die blöden Gesichter von intrum justitia und Axmann vorstellen. So langsam verebbt da eine Geldquelle, bei der die beiden ohne viel Arbeit ein Vermögen gemacht haben.
Grüße GPX750R
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[2] cita antwortet auf ferrari
20.11.2003 00:08
Hallo ferrari,

genau diese 3 Urteile, habe Ich meinem Anwalt gebracht und der hat sie gleich ans Amtsgericht weiter geschickt.
Mein Anwalt, hat sich sehr darüber gefreut und ist ganz positiv.
Er meint, dass Ich gute Karten gegenüber talkline habe.

Mal abwahrten, was rauskommt. Ob das Gericht die Klage abweist?
Hab ja nach wie vor, eine Güteverhandlung am 04.12.03.

Übrigens, hat mein zuständiges Gericht, die Inkassokosten von ,,Intrum Justitia'', nicht nur reduziert, sondern ganz abgewiesen.
Das Gericht, beruft sich auf die ,,Schadensminderungspflicht''.

Höhrt sich doch bis jetzt ganz gut an, oder???

Gruss

cita
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[2.1] pelto antwortet auf cita
20.11.2003 11:13
hallo Forum,

ich beobachte seit über einem Jahr dieses Forum, da ich selbst talkline geschädigter WAR!!
Ging bei mir aber nicht um Dialer, sondern callbycall bei callando.
Hätte kurz vor Weihnachten Güteverhandlung gehabt, die Klage wurde aber jetzt von Axmännchen+Koll. zurückgenommen, da ich glaube, das sie erkannt haben, das Dieses Verfahren keinen Sinn hätte.
Haben IMHO bei uns die Daten mit jemand anderem verwechselt und Dies nach 16 Monaten erkannt....jipiiiieeee
Inkassokosten wurden im Vorwege vom Gericht eh schon abgelehnt!

Das Forum hat mir viel Infos und Kraft gegeben durchzuhalten... thx all
Drück Allen Geschädigten sämtliche Daumen...DURCHHALTEN!!

Grüsse pelto
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[2.1.1] den Intrums geht das Papier aus
westok antwortet auf pelto
20.11.2003 19:48

den Intrums geht das Papier aus,
sie rufen seit neuestem an, zuerst ganz freundlich erinnern sie einen an den Zahlungsrückstand, und wollen ein Angebot machen.
Die TL- kosten wollen sie halbieren, die RA- u. Mahnkosten wollen sie mit 80 % dazu verrechnen.
Meine Antwort darauf war, vor Gericht bekomm ich vielleicht noch was raus per Kostenfeststellung.
Da war die Tussi fast am ausflippen und meinte, dann sehen wir uns halt vor Gericht.
Schau mer mal (-;
westok
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[2.1.1.1] pit_s antwortet auf westok
20.11.2003 22:33
Hi Westok,
hätte am Telefon gefragt, ob die auch über den richtigen Anbieter telefonieren :-)))
Aber im Ernst, kann man da nicht sogar schon wegen Nötigung und/oder Belästigung vorgehen ?
Schau auf die nächste Mahnung, da wird wohl Deine eigene Telefonnummer drauf zu finden sein
so nach dem Motto: Für Verbindungen zu Ihnen berechnen wir...

grup pit
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[2.2] Trompete1b antwortet auf cita
15.12.2003 19:12

Könntet ihr mich vom Werdegang eures Verfahrens informieren.
Habe nach 1 jähr.Schriftverkehr nun Mahnbescheid erhalten, gegen den ich nun auch Widerspruch eingelegt habe.
Danke.
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[2.2.1] GPX750R antwortet auf Trompete1b
18.12.2003 13:46
Benutzer Trompete1b schrieb:

Könntet ihr mich vom Werdegang eures Verfahrens informieren. Habe nach 1 jähr.Schriftverkehr nun Mahnbescheid erhalten, gegen den ich nun auch Widerspruch eingelegt habe. Danke.

Ich habe nie einen sinnlosen Schriftverkehr geführt. Nie auf vorformulierte Schreiben reagiert. Nur dem gerichtlichen Mahnbescheid wiedersprochen. Seit einem halben Jahr ist Ruhe. Besser sich hier beteiligen als sich mit intrum justitia und Axmann zu beschäftigen. Frohe Weihnachten an alle.

GPX750R