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nie benutzt-trotzdem soll ich zahlen


24.10.2002 11:05 - Gestartet von romexus
Hallo mal wieder!

Erst mal Danke für Deine Antwort. :o)
Habe ja schon einen EVN über 5 Verbindungen (5 x dieselbe Nummer 0190 Call by Call, dreiviertelstunde knapp über 200 Euro). Aber wie gesagt, ich war nachweislich nicht da. (Vorstellungsgespräch- soll ich die Bestätigung von der Firma dahin schicken???)
Habe meinen nächsten Standardbrief von Talkline erhalten und wieder nix spezielles.
Hat jemand Erfahrung wer wem was beweisen muß? Talkline mir, oder umgekehrt? Kann mir diese Kosten echt nicht leisten. Ich glaube, wenn ich das Geld hätte, würde ich bezahlen. Bei mir können aber auch 10 Inkassounternehmen vor der Tür stehen, bin mal gespannt was die mitnehmen wollen. Und würden die bei 200 Euro überthaupt einen Titel kriegen?
Was ist mit Medien öder ähnlichem? Vielleich sollten wir das alle zusammen machen.

Bin wieder dankbar für jede Antwort


Liebe Grüße Romexus
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[1] KassamI antwortet auf romexus
24.10.2002 12:32
Hallo,
hat noch jemand anderer Zugang zu dem Rechner?
Nur weil Du nicht da warst, heisst es doch nicht, daß die Verbindungen von dem Rechner aus gestartet wurden..... zumindest wird es so ausgelegt werden können.....hast Du Deinen Rechner auf nen Dialer gecheckt ???
Wenn Du bereits einen aufgeschlüsselten, nachvollziehbaren EVN hast, dann befürchte ich, bist Du nun in der Beweispflicht bist.........
Gruß
KassamI


Benutzer romexus schrieb:
Hallo mal wieder!

Erst mal Danke für Deine Antwort. :o) Habe ja schon einen EVN über 5 Verbindungen (5 x dieselbe Nummer 0190 Call by Call, dreiviertelstunde knapp über 200 Euro). Aber wie gesagt, ich war nachweislich nicht da. (Vorstellungsgespräch- soll ich die Bestätigung von der Firma dahin schicken???)
Habe meinen nächsten Standardbrief von Talkline erhalten und wieder nix spezielles. Hat jemand Erfahrung wer wem was beweisen muß? Talkline mir, oder umgekehrt? Kann mir diese Kosten echt nicht leisten. Ich glaube, wenn ich das Geld hätte, würde ich bezahlen. Bei mir können aber auch 10 Inkassounternehmen vor der Tür stehen, bin mal gespannt was die mitnehmen wollen. Und würden die bei 200 Euro überthaupt einen Titel kriegen?
Was ist mit Medien öder ähnlichem? Vielleich sollten wir das alle zusammen machen.

Bin wieder dankbar für jede Antwort


Liebe Grüße Romexus
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[1.1] romexus antwortet auf KassamI
24.10.2002 12:44
Hallo!

Ja wie gesagt, ich war nicht da. (Wohne allein mit 4 jähriger Tochter) Kann das auch beweisen - Vorstellungsgespräch, würde mir die Fa. auch bestätigen - Habe ich damit meine Beweispflicht erbracht? Dialer kann sein. Weiß nicht wie ich sowas überprüfe. Mittlerweile habe ich aber Telekom solche Nr. sperren lassen.



Viele Grüße Romexus
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[1.1.1] KassamI antwortet auf romexus
24.10.2002 13:43
Schau auf Deinen Rechner unter Systemsteuerung ,Netzwerkverbindungen, eben da, wo Du auch Deine Standard-Internet-Verbindung das erste Mal eingetragen hast.Wenn dort was anderes als von Dir voreingestellte Verbindung zu finden ist... könnte es ein Dialer sein.
Oder aus dem Internet ne Dialer-Warn- Software downloaden - Tips gibt es hier auch auf teltarif unter https://www.teltarif.de/i/dialer.html

Ich weiss nicht, ob es ausreichen würde.... sobald jemand noch den Schlüssel von Deiner Wohnung hat, könnte unter Umständen dieser im Internet unterwegs gewesen sein - leider ist es ja so, daß Unwissenheit nicht immer vor "Strafe" schützt :(

Wende Dich am besten an "uns" Ron´s Enemy, der hat glaube ich schon jedem fachkundig durch sein Wissen weiterhelfen können.

Ich drücke Dir die Daumen


Benutzer romexus schrieb:
Hallo!

Ja wie gesagt, ich war nicht da. (Wohne allein mit 4 jähriger Tochter) Kann das auch beweisen - Vorstellungsgespräch, würde mir die Fa. auch bestätigen - Habe ich damit meine Beweispflicht erbracht? Dialer kann sein. Weiß nicht wie ich sowas überprüfe. Mittlerweile habe ich aber Telekom solche Nr.
sperren lassen.



Viele Grüße Romexus
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[1.1.2] e01621 antwortet auf romexus
24.10.2002 19:37
Benutzer romexus schrieb:
Hallo!

Ja wie gesagt, ich war nicht da. (Wohne allein mit 4 jähriger Tochter) Kann das auch beweisen - Vorstellungsgespräch, würde mir die Fa. auch bestätigen - Habe ich damit meine Beweispflicht erbracht?

Wenn Talkline eine technische Prüfung der Zuverlässigkeit der Datenerfassungsgeräte gemacht hat, und dies belegen kann, dann mußt du nachweisen, daß von deinem Anschluß aus nicht telefoniert wurde.

Der Nachweis dürfte erbracht sein, wenn du die Abwesenheit von dir und deiner Tochter durch Schriftstücke oder Zeugenaussagen belegen kannst

Dialer kann sein.

Dialer halte ich für etwas abwegig. Wäre nur möglich, wenn Rechner und Modem an gewesen wären (oder Standby oder Ruhezustand mit eingeschaltetem Modem)

>Weiß nicht wie ich
sowas überprüfe.

http://www.yaw.at
Mit Yet Another Warner kannst du das prüfen.

Mittlerweile habe ich aber Telekom solche Nr.
sperren lassen.

Gut so!



Viele Grüße Romexus