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SoKü eplus-Talkline - wer zieht's durch?


20.02.2001 10:35 - Gestartet von papi
Es sieht wohl wirklich so aus, daß sich Talkline bezüglich SoKü querstellt - zumindestens erwecken sie am Telefon (Kundenbetreuung) und im Mailverkehr diesen Eindruck recht deutlich.
Sie verweisen darauf, daß sie
a) schon immer ein eigenes SMS-Center anbieten, hier bleiben die Preise gleich
b) die e-plus-Erhöhung nur weitergeben (man mußte ja die 'auswärtige' e-plus-SMS-Zentrale nicht nutzen...)


Mal ehrlich:

Wer von Euch zieht die Sache dann wirklich 'bis zum bitteren Ende' durch? (Rückbuchungen, Mahnungen, eventuell Klage, etc.)

Bei uns geht es um eine Vertrags-Restlaufzeit von 8 Monaten - ich glaube ehrlich gesagt nicht, daß ich es wegen knapp 160 DM da auf einen Schufa-Eintrag, Prozeß, etc. ankommen lassen würde.

*zähneknirschend*

Papi
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[1] rix antwortet auf papi
20.02.2001 12:03
das mit dem eigenen sms-center ist eine harte nuss! fraglich ist, ob das eigene sms-center eine kann-option ist (dann besteht sokü-recht) oder eine muss-option (dann besteht kein sokü-recht). muss-option nicht im sinne von zwang sondern evtl.
automaitscher voreinstellung der handies bei auslieferung....

ich kann mir nicht vorstellen, dass die tl-handies auf das tl-sms-center voreingestellt sind, so dass im masseneffekt, d.h. der durchnittliche nutzer ohne "sms-center-umprogrammierkenntnisse", alle einfach-nur-sms-schreiber die genaue sms-center einstellung kennen, geschweige denn überprüfen, n och weniger ändern können. für den normalen benutzer, man denke nur an die zunehmende zahl älterer mobil-teleon-EINSTEIGER, bedeutet die sms-center-umpropgrammierung einen ihm nicht zuzumutbaren "eingriff" in die "programmierung".

kurzum: die TL-Handies (mit eplus vertrag) dürften alle auf E-plus sms eingestellt sein und da dies der automatische weg ist, kann tl sich nicht mit dem "exotischen" (je unbedarfter der benutzer desto exotischer der "eingriff" in die technik/programmierung) tl_sms-center rausreden.

grundsätzlich und als vergleich:
AGB und verbraucherschutz sind gerade darauf ausgelegt, dass der durchschnittlich allgemein gebildete den sachverhalt verstehen kann. nun gehört es noch immer nicht zum allgemeingut - auch des durchschnittlich - allgemeingebildeten Kunden, die FACHfrage des sms-centers zu klären. genauso könnte ein internetprovider eine preiserhöhung für die allgemeinheit, aber der effektiven NICHT-Erhöhung mittels vom kunden ab sofort zusätzlich (und nicht automatisch) manuell zu programmierenden proxyserverers, nicht durchsetzen...nach dem motto, die schlauen überleben (die preiserhöhung) aber alle dummen fangen wir!!

wollte tl also die preiserhöhung wirklich umgehen, müssten sie den kunden zumindest generell (!!!) in der preisinfo folgendes erläutern:
a. eplus erhöht
b. sie könnne aber die alten preise weiter behalten , wenn sie auf SMS-Center 0177-4711...bla bla umprogrammieren
c. die umprogrammierung geht wie folgt: 1., 2., 3., ...

da sie das (wohl) nicht gemacht haben: sokü-Recht

ich bin kein TL-Kunde, sondern helfe hier nur anderen bei den soküs, kann also nicht solidarisch sein i.s. von "wir klagen zusammen", aber moralische unterstützung gebe ich gern.
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[1.1] mctray antwortet auf rix
21.02.2001 21:19
Benutzer rix schrieb:


wollte tl also die preiserhöhung wirklich umgehen, müssten sie sie den kunden zumindest generell (!!!) in der preisinfo folgendes erläutern:
a. eplus erhöht b. sie könnne aber die alten preise weiter behalten , wenn sie sie auf SMS-Center 0177-4711...bla bla umprogrammieren c. die umprogrammierung geht wie folgt: 1., 2., 3., ...

da sie das (wohl) nicht gemacht haben: sokü-Recht


Doch gerade das haben Sie getan!
Siehe: https://www.teltarif.de/forum/s4109/15-5.html

Wenn man sich auf etwas verlassen kann, dann sind es die Rechnungen von Talkline. Nr.3 ist angekommen; natürlich ohne einen Hinweis auf die erwartete Grundgebührenbefreiung für 24 Monaten. Bisher sind in dieser Sache 4 Anfragen per FAX und E-Mail an Talkline gegangen, ohne das von dort eine Stellungnahme gekommen ist.

In einer dieser Anfragen habe ich auch meinen E-Plus-Privat-Mobilfunkvertrag zum Ende der Mindestvertragslaufzeit gekündigt und, welch Wunder, nach 15 Tagen hatte ich eine schriftliche Bestätigung in der Hand.

Talkline lebt also doch noch und FAXe werden gelesen!

Das Sonderkündigungs-FAX vom 01.02.2001 ist natürlich noch nicht beantwortet worden.

Ein Erinnerungsschreiben für den 28.02.2001 habe ich schon geschrieben. Um den Talkline-Service wach zu rütteln, habe ich darin meine Einzugsermächtigung zurückgezogen und mit Rückbuchung gedroht, wenn es doch zu Abbuchungen kommen sollte. Da meine SIM-Karte noch ungenutzt im Schrank liegt, ist es, so meine ich, eine angemessene Handlungsweise. Zudem erhält Talkline diese SIM-Karte am 28.02.2001 von mir persönlich zurück und daß zusammen mit dem Erinnerungsschreiben.

Erst wenn Talkline irgendwann einmal schriftlich Stellung bezogen hat, lohnt es sich zur Rechtsberatung, z.B. bei der Verbraucherzentrale Hamburg, zu gehen.

73 Wolfgang Schmahlfeldt

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[1.2] adlerauge antwortet auf rix
24.02.2001 13:46
An alle Talkliner bezügl. So-Kü,

nach dem ganzen Meinungs- und Schriftwechsel
klinke ich mich jetzt auch mal ein.

Habe meinen E-Plus Vertrag schriftlich mit Einschreibe-Rückschein gekündigt, aber wie
wahrscheinlich alle noch keine Bestätigung erhalten.

Bin zwar kein Paragraphenkenner, aber dafür lese ich auch schon mal das Kleingedruckte.

Was soll man nun glauben:

-Schreiben von Talkline vom 29.1.: Preise bleiben unverändert wenn:
1. SMS-C Nr. von Talkline eingeben
2. vor jeder Zielrufnummer die 1232050 eingeben.
Am Ende des Schreibens steht der Verweis:
Zu weiteren Fragen erhalten sie unter www.talkline.de/kundenservice schnell und einfach die Antworten.

-Auszüge aus dem Internet www.talkline.de/kundenservice SMS mit Talkline-Messanger:
1. Geben Sie SMS-C Nummer von Talkline ein, vorhandene Nr.
kann überschrieben werden. (Das Wörtchen 'Kann' steht schon seit einiger Zeit an dieser Stelle)
2. Seite 3: von E-Plus Handy zu D1 (0171) und D2 (0172) mit Vorwahl 1232050 von E-Plus Handy zu E-Plus nur 0177...

Was ist jetzt Fakt?
Fakt ist jetzt die Preiserhöhung und die Verwirrung des Kunden!!

1. Das mit dem Kann-Überschreiben in Muß-Überschreiben der
SMS-C Nr. hat die Preiserhöhung zur Folge. Denn vorher konnte man ja über die E-Plus Zentral Nr. für 0,29DM eine SMS in Fremdnetze versenden, es war ja kein muß mit dem Talkline SMS-Center. Talkline hat zumindest nicht darauf hingwiesen.
Meine Karte war auf die E-Plus SMS-C Nr. eingestellt.
2. Muß denn jetzt generell die 1232050 beim Versand über Talkline eingesetzt werden?
Oder gilt das nur zu den Vorwahlen 0171 und 0172 ??
Was ist mit mit dem Versand nach E-Plus 0178, 0163..?
Selbst wenn da stehen würde netzübergreifend. Wer kann sich heute noch die ganzen Vorwahlen mit den dazugehörigen Netzen merken?
Selbst Talkline hält es im Kundenservice nicht für nötig den Kunden zu informieren.
3. Und was ist eigentlich mit dem Versand nach Viag Interkom?
Der ist zwar nirgens erwähnt, aber er funktioniert. Fragt sich nur zu welchem Preis?

Wer soviele Abweichungen bzw. Lücken in seinen Angaben macht, der hat die Kündigung verdient.

Meine ist auf jeden Fall bei Talkline schon angekommen.
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[1.2.1] MisterZ_DE antwortet auf adlerauge
25.02.2001 18:37
Hallo zusammen, ich habe ebenfalls per Einschreiben mit Rückschein gekündigt und bisher keine schriftliche Antwort erhalten. Ich muss dazu sagen, dass ich ein recht guter Kunde bin mit Rechnungen, die teilweise > DM 100,- betrugen.

Zur Klärung des Sachverhalts habe ich deshalb heute mal bei der Hotline angerufen. Talkline hat sich wie erwartet quer gestellt. Mein Anliegen war ein Kompromiss, nämlich z.B. ein kostenloser Wechsel in die Professional Tarife (zu den original E-Plus Tarifen natürlich).

Auf meine sachlichen Anmerkungen, wie z.B. dass ich ein guter Kunde sei und sie normalerweise an einer dauerhaften Geschäftsbeziehung interessiert sein müssten, oder ob sie es unbedingt auf eine gerichtliche Auseinandersetzung ankommen lassen wollen führten nur zur ständigen Wiederholung der gleichen Aussage: Talkline hat die SMS Preise nicht erhöht und daher stehe mir kein Sonderkündigungsrecht zu.

Die Krönung war dann die Beendigung des Gesprächs: Der Dame auf der anderen Seite ging überhaupt nicht auf meine Argumente ein, wiederholte sich ständig und legte schliesslich den Hörer auf.

Was will man für 0,24 DM pro Minute auch erwarten...

Mein Fazit: Nichts wie weg von Talkline. Da ich leider keine Rechtschutzversicherung besitze möchte ich das Prozessrisiko nicht eingehen und werde daher bei E-Plus direkt einen neuen Vertrag machen und die 19.95 pro Monat des jetzigen Vertrags bis zum Ende der Vertragslaufzeit zahlen.

Ich kann mir nicht vorstellen, dass Talkline mit diesen Methoden auf Dauer am Markt erfolgreich sein wird.


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[1.2.1.1] donmystery antwortet auf MisterZ_DE
28.02.2001 10:12
talkline wird auf dauer keinen erfolg haben...das kann sich keine firma leisten und heutzutage im internetzeitalter, wo sich alles wie ein lauffeuer verbreitet, erst recht nicht...ich selbst bin auch bei talkline (grösster fehler meines lebens) werde aber dort bleiben und höhere preise in kauf nehmen, da ich meine nummer behalten muss und zwar um jeden preis..hat mich jetzt erst wieder 350 dm gekostet...aber in ca 2jahren kann man mit seiner nummer wechseln und dann bin ich weg, egal was talkline dann macht oder sagt....

Benutzer MisterZ_DE schrieb:

Hallo zusammen, ich habe ebenfalls per Einschreiben mit Rückschein gekündigt und bisher keine schriftliche Antwort erhalten. Ich muss dazu sagen, dass ich ein recht guter Kunde bin mit Rechnungen, die teilweise > DM 100,- betrugen.

Zur Klärung des Sachverhalts habe ich deshalb heute mal bei der Hotline angerufen. Talkline hat sich wie erwartet quer gestellt. Mein Anliegen war ein Kompromiss, nämlich z.B. ein kostenloser Wechsel in die Professional Tarife (zu den original E-Plus Tarifen natürlich).

Auf meine sachlichen Anmerkungen, wie z.B. dass ich ein guter Kunde sei und sie normalerweise an einer dauerhaften Geschäftsbeziehung interessiert sein müssten, oder ob sie es unbedingt auf eine gerichtliche Auseinandersetzung ankommen lassen wollen führten nur zur ständigen Wiederholung der gleichen Aussage: Talkline hat die SMS Preise nicht erhöht und und daher stehe mir kein Sonderkündigungsrecht zu.

Die Krönung war dann die Beendigung des Gesprächs: Der Dame auf der anderen Seite ging überhaupt nicht auf meine Argumente Argumente ein, wiederholte sich ständig und legte schliesslich schliesslich den Hörer auf.

Was will man für 0,24 DM pro Minute auch erwarten...

Mein Fazit: Nichts wie weg von Talkline. Da ich leider keine Rechtschutzversicherung besitze möchte ich das Prozessrisiko nicht eingehen und werde daher bei E-Plus direkt einen neuen Vertrag machen und die 19.95 pro Monat des jetzigen Vertrags bis zum Ende der Vertragslaufzeit zahlen.

Ich kann mir nicht vorstellen, dass Talkline mit diesen Methoden auf Dauer am Markt erfolgreich sein wird.


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[2] SoKü eplus-Talkline - Erfolg gehabt
fs antwortet auf papi
28.02.2001 09:46
Habe im vierten Anlauf Erfolg gehabt. Argumentation:
1. Preiserhöhung 29 -> 39 resp. 29 -> 33
2. Nachrangigkeit AGB gegenüber TKV (§1 Abs. 2 TKV sowie § 28 Abs. 3 TKV); höchstrichterliche Rechtsprechung zu AGB's
3. Widerruf EZE; Hinweis auf Inkasso-Rechtsprechung; Klarstellung, dass etwaiger Nichtausgleich von Rg.'s auf Zahlungsunwilligkeit (und nicht -unfähigkeit) beruhen würde.
4. Weiteren Schriftwechsel an juristischen Vertreter erbeten und diesem gleichzeitig Vertretungsvollmacht erteilt.

Fazit: Insgesamt recht unseriöses Verhalten von Talkline
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[2.1] adlerauge antwortet auf fs
28.02.2001 12:39
Hallo,

kannst Du etwas präziser werden.
Habe vor 3 Wochen gekündigt und noch keine Rückmeldung erhalten.
Habe Punkt 1 und 2 in meinem Schreiben mit aufgeführt.

Wann hast Du die EZE zurückgenommen?

Wann hast Du einen Anwalt eingeschaltet?
(oder wars doch nur eine Drohung?)

Wann hat sich Talkline bei Dir gemeldet und mit welchen
Argumenten?

Hat Talkline eine Deaktivierungsgebühr erhoben (was ja nicht rechrmäßig ist)?

Danke im voraus für Deine Info !!!

Gruß
Adlerauge




Benutzer fs schrieb:

Habe im vierten Anlauf Erfolg gehabt. Argumentation: 1. Preiserhöhung 29 -> 39 resp. 29 -> 33
2. Nachrangigkeit AGB gegenüber TKV (§1 Abs. 2 TKV sowie § 28 Abs. 3 TKV); höchstrichterliche Rechtsprechung zu AGB's 3. Widerruf EZE; Hinweis auf Inkasso-Rechtsprechung; Klarstellung, dass etwaiger Nichtausgleich von Rg.'s auf Zahlungsunwilligkeit (und nicht -unfähigkeit) beruhen würde.
4. Weiteren Schriftwechsel an juristischen Vertreter erbeten und diesem gleichzeitig Vertretungsvollmacht erteilt.

Fazit: Insgesamt recht unseriöses Verhalten von Talkline
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[2.1.1] fs antwortet auf adlerauge
28.02.2001 12:58
Benutzer adlerauge schrieb:

Hallo,

kannst Du etwas präziser werden.

Na klar:

'... ich bestätige den Erhalt Ihres Schreibens vom XXX.

Ihrer Behauptung, dass sich aus der Preiserhöhung wegen § 5.7 Ihrer AGB kein außerordentliches Kündigungsrecht ableitet, kann aus folgenden Gründen nicht gefolgt werden:

1) Es liegt zunächst eine Preiserhöhung von 34 % vor (29 Pf auf 39 Pf).

2) Die Nutzung Ihrer Kurzmitteilungszentrale ist derart umständlich, dass Sie knapp die Hälfte Ihres 1 ½-seitigen Schreibens auf die Beschreibung der Handhabung verwenden müssen; eine Nutzung ist somit vollkommen unzumutbar. Unbeschadet dessen ergibt sich im übrigen auch hier eine Preiserhöhung von knapp 14 % (29 Pf auf 33 Pf).

3) Insbesondere ist auch ausdrücklich auf die Nachrangigkeit Ihrer AGB gegenüber der TKV (hier: § 28 Abs. 3 TKV in Verbindung mit § 1 Abs. 2 TKV) und die höchstrichterliche Rechtsprechung zu AGB’s hinzuweisen.

Es bleibt damit bei der außerordentlichen Kündigung zum 1. März 2001.

Vorsorglich mache ich darauf aufmerksam, dass mit Schreiben vom XXX die Einzugsermächtigung für mein Konto nach Abbuchung der Entgelte für Februar 2001 widerrufen wurde. Ein Nichtausgleich von Rechnungen ab März würde im übrigen nicht auf Zahlungsunfähigkeit, sondern auf Zahlungsunwilligkeit beruhen (vgl. Rechtsprechung zu Inkasso-Agenturen).

Sollte ich bis zum XXX nichts von Ihnen hören, werte ich dies als stillschweigendes Einverständnis zur außerordentlichen Kündigung. Weiteren Schriftwechsel wollen Sie ansonsten bitte ausschließlich an XY (Anmerkung: Jurist aus Verwandtschaft mit Titel und Anschrift) richten; Vertretungsvollmacht wird hiermit erteilt.'

Denke, das sollte ausreichend weiterhelfen.

Habe vor 3 Wochen gekündigt und noch keine Rückmeldung erhalten.
Habe Punkt 1 und 2 in meinem Schreiben mit aufgeführt.

Wann hast Du die EZE zurückgenommen?

Wann hast Du einen Anwalt eingeschaltet?
(oder wars doch nur eine Drohung?)

Wann hat sich Talkline bei Dir gemeldet und mit welchen Argumenten?

Hat Talkline eine Deaktivierungsgebühr erhoben (was ja nicht rechrmäßig ist)?

Danke im voraus für Deine Info !!!

Gruß
Adlerauge




Benutzer fs schrieb:

Habe im vierten Anlauf Erfolg gehabt. Argumentation: 1. Preiserhöhung 29 -> 39 resp. 29 -> 33
2. Nachrangigkeit AGB gegenüber TKV (§1 Abs. 2 TKV sowie § 28
Abs. 3 TKV); höchstrichterliche Rechtsprechung zu AGB's
3. Widerruf EZE; Hinweis auf Inkasso-Rechtsprechung; Klarstellung, dass etwaiger Nichtausgleich von Rg.'s auf Zahlungsunwilligkeit (und nicht -unfähigkeit) beruhen würde.
4. Weiteren Schriftwechsel an juristischen Vertreter erbeten und diesem gleichzeitig Vertretungsvollmacht erteilt.

Fazit: Insgesamt recht unseriöses Verhalten von Talkline
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[2.1.1.1] rix antwortet auf fs
28.02.2001 14:25
2) Die Nutzung Ihrer Kurzmitteilungszentrale ist derart umständlich, dass Sie knapp die Hälfte Ihres 1 ½-seitigen Schreibens auf die Beschreibung der Handhabung verwenden müssen; eine Nutzung ist somit vollkommen unzumutbar. Unbeschadet dessen ergibt sich im übrigen auch hier eine Preiserhöhung von knapp 14 % (29 Pf auf 33 Pf).

stimmt! dadurch dass die tl-handies nicht auf tl-sms center eingestellt sind, wirkst sich die preiserhöhung AUTOMATISCH auf alle kunden aus. es entscheidet schliesslich der massenefekt, den tl bei allen seinen kudnen erzielt: Preiserhöhung.
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[2.2] jojo_jens antwortet auf fs
28.02.2001 12:53
Schade,

habe gerade ein Gespräch mit der Talkline-Hotline geführt.
Sämtliche Argumentationsversuche waren leider wieder vergeblich.
Angeblich konnte kein einzelner Kunde seinen Eplus Vertag kündigen. Als Widerlegung verlangt Talkline ein Fax von mir mit der Bestätigung einer erfolgreichen Kündigung.
Meine Bitte an Sie: Ist es vielleicht möglich, daß Sie mir die erfolgreiche Kündigungsbestätigung per email senden?

Meine Email-Adresse lautet: jojo_jens@web.de

Vielen Dank schon vorab.

Grüsse, Jens F.
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[2.2.1] fs antwortet auf jojo_jens
28.02.2001 13:06
Sorry, persönliche Unterlagen gebe ich grundsätzlich nicht an Unbekannte 'raus. Sollte allerdings - nachweislich - ein Rechtsstreit mit Talkline anhängig werden, ist das ein neuer Sachverhalt, der eine Neubewertung erfordern würde.

Benutzer jojo_jens schrieb:

Schade,

habe gerade ein Gespräch mit der Talkline-Hotline geführt. Sämtliche Argumentationsversuche waren leider wieder vergeblich.
Angeblich konnte kein einzelner Kunde seinen Eplus Vertag kündigen. Als Widerlegung verlangt Talkline ein Fax von mir mit der Bestätigung einer erfolgreichen Kündigung. Meine Bitte an Sie: Ist es vielleicht möglich, daß Sie mir die die erfolgreiche Kündigungsbestätigung per email senden?

Meine Email-Adresse lautet: jojo_jens@web.de

Vielen Dank schon vorab.

Grüsse, Jens F.
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[2.2.1.1] jojo_jens antwortet auf fs
28.02.2001 13:28

Damit habe ich jetzt nicht gerechnet. In Bezug auf Datenschutz
wäre es sicherlich auch ausreichend, wenn auf dem Antwortschreiben von Talkline lediglich Ihre Kundennummer zu erkennen ist ( ohne Name und Anschrift). Dies sollte eigentlich Beweis genug sein für Talkline. Weiterhin würde ich Ihnen an eine Emailadresse auch meine volle Anschrift senden, um die Annonymität etwas aufzudecken.

Da bereits morgen schon der 01.März ist, möchte ich Sie bitten, Ihre Entscheidung noch einmal zu überdenken.

Auf Rettung wartend...Jens
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[2.2.1.1.1] RE: SoKü eplus-Talkline - Erfolg gehabt - Schreiben Talkline
fs antwortet auf jojo_jens
28.02.2001 15:35
Nachfolgend die Kündigungsbestätigung von Talkline (s.u. Bestätigung). Wer's lieber schwarz auf weiß mit Unterschrift haben möchte (sollte eigentlich nicht notwendig sein), wende sich bitte an TCS, Stichwort 'Talkline / EPS', Vinner Str. 37, 47447 Moers. Ich habe mit TCS kurzfristig vereinbart (nein, gehöre nicht dazu, verdiene nichts daran,...), dass schriftliche (!!!) Anfragen (und nur solche) mit ausreichend frankiertem Rückumschlag, einer Kopie der letzten EPS-Talkline-Rg. sowie einer in Briefmarken beigefügten Kostenpauschale von 5,- DM nachfolgende Bestätigung erhalten:


B E S T Ä T I G U N G

Hiermit bestätigen wir, dass uns ein Schreiben der Firma Talkline GmbH an
einen uns bekannten Kunden mit folgendem Wortlaut vorliegt:

„... vielen Dank für Ihr Schreiben vom Datum. Sie möchten aufgrund der
Preiserhöhung für E-Plus SMS Nachrichten den Vertrag vorzeitig beenden.
Gerne haben wir Ihr Anliegen erneut geprüft.

Zum 1. März 2001 werden vom Netzbetreiber E-Plus die Preise für den
Versand von SMS Kurznachrichten angehoben. Talkline E-Plus-Kunden, die
über die E-Plus-Kurzmitteilungsnummer SMS versenden, sind von dieser
Preiserhöhung auch betroffen. Während die Verpreisung des netzinternen
SMS-Versandes, von E-Plus zu E-Plus, bei 0,15 DM bleibt, erhöht sich der
netzübergreifende Versand von E-Plus in andere Netze von 0,29 DM auf 0,39
DM (Angaben inkl. MwSt.).

Um Ihnen unser Entgegenkommen zu signalisieren, werden wir Ihren
Anschluß zum 28. Februar 2001 stillegen.

Wir hoffen, damit in Ihrem Sinne gehandelt zu haben.

Mit freundlichen Grüßen
...“

Zur Herausgabe einer Kopie des Originalschreibens sind wir gegen
Auslagenerstattung autorisiert, wenn dies nachweislich bei einer gerichtlichen
Auseinandersetzung erforderlich ist und diese Bescheinigung über uns
bezogen wurde.

Ferner bestätigen wir, vom Empfänger dieser Bescheinigung zum Nachweis
des berechtigten Interesses seine letzte Talkline E-Plus-Rechnung (Kopie des
Deckblatts), einen ausreichend frankierten und adressierten Rückumschlag
sowie eine Kostenpauschale von 5,- DM (in Briefmarken) erhalten zu haben.
Unvollständige Anfragen werden NICHT beantwortet; mit der
Kostenpauschale ist in diesem Fall unser administrativer Aufwand abgegolten.


ENDE DER BESTÄTIGUNG


Benutzer jojo_jens schrieb:


Damit habe ich jetzt nicht gerechnet. In Bezug auf Datenschutz wäre es sicherlich auch ausreichend, wenn auf dem Antwortschreiben von Talkline lediglich Ihre Kundennummer zu erkennen ist ( ohne Name und Anschrift). Dies sollte eigentlich Beweis genug sein für Talkline. Weiterhin würde ich ich Ihnen an eine Emailadresse auch meine volle Anschrift senden, um die Annonymität etwas aufzudecken.

Da bereits morgen schon der 01.März ist, möchte ich Sie bitten, Ihre Entscheidung noch einmal zu überdenken.

Auf Rettung wartend...Jens
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[2.2.1.2] rix antwortet auf fs
28.02.2001 14:22
fs: den anonymisiertenn text kannst du schon weitergeben....




Benutzer fs schrieb:

Sorry, persönliche Unterlagen gebe ich grundsätzlich nicht an Unbekannte 'raus. Sollte allerdings - nachweislich - ein Rechtsstreit mit Talkline anhängig werden, ist das ein neuer Sachverhalt, der eine Neubewertung erfordern würde.

Benutzer jojo_jens schrieb:

Schade,

habe gerade ein Gespräch mit der Talkline-Hotline geführt.
Sämtliche Argumentationsversuche waren leider wieder vergeblich.
Angeblich konnte kein einzelner Kunde seinen Eplus Vertag kündigen. Als Widerlegung verlangt Talkline ein Fax von mir mit der Bestätigung einer erfolgreichen Kündigung. Meine Bitte an Sie: Ist es vielleicht möglich, daß Sie mir die die erfolgreiche Kündigungsbestätigung per email senden?

Meine Email-Adresse lautet: jojo_jens@web.de

Vielen Dank schon vorab.

Grüsse, Jens F.
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[2.2.1.2.1] keksi antwortet auf rix
28.02.2001 15:15
Benutzer rix schrieb:

fs: den anonymisiertenn text kannst du schon weitergeben....
Ja, schwärz doch einfach alles Persönliche. Talkline wird das eigene Schreiben schon wiedererkennen. ;-)
Ist doch eh nur Verzögerungstaktik oder glaubt hier jemand ernsthaft die wüßten nicht, daß die Kündigungen rechtmäßig sind?

Keksi