Benutzer sp. schrieb:
Sie haben Dir (und mir) eine Preiserhöhung angekündigt und sich sogar auf die (unwirksame, vgl. nur § 1 Absatz II TKV) Ziffer 5.7 ihrer AGB gestützt. Was willst Du mehr für den Beweis einer Preiserhöhung? Damit SoKüRe nach § 28 TKV.
Ich habe keine großen juristischen Kenntnisse, aber ich lese §28 Abs.1 TKV so, dass Talkline die Preiserhöhung im Amtsblatt der Regulierungsbehörde hätte veröffentlichen müssen, damit man dann ein SoKüRe gemäß TKV hat. E Plus hat die Preiserhöhung im Amtsblatt veröffentlicht, mein Vertrag läuft aber über Talkline. Die geben die Preiserhöhung zwar weiter, erhöhen ihre Preise für SMS aber nicht.
Ich glaube man muß Widerspruch gegen die Weitergabe der Preiserhöhung einlegen und auf den alten Vertragsbedingungen bestehen, da die Ziffer 5.7 der AGB unwirksam ist.
Versteh mich bitte nicht falsch, ich wäre sehr froh, wenn mir ein SoKüRe zustehen würde und habe ja auch bereits bei Talkline gekündigt, doch die weisen das Recht auf SoKüRe zurück.
Meine Frage an die Juristen unter euch:
Was kann man jetzt noch unternehmen? Der Eingang meines Kündigungsschreibens wurde indirekt bestätigt, die Kündigung aber abgelehnt, da nach Meinung von Talkline dazu kein Recht besteht. Kann ich davon ausgehen, das mein Vertrag nun gekündigt ist und die ab 3/01 sehr wahrscheinlich abgebuchte Grundgebühr wieder zurück holen (die Karte werde ich natürlich nicht mehr benutzen)? Oder ist doch Talkline im Recht?
Ich hoffe es kann mir jemand meine Fragen beantworten.
Gruß mone