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Sokü ... hat sie schon jemand durch


16.02.2001 16:58 - Gestartet von lolobar
Habe vor 14 Tagen meinen E-Plus Vertrag bei Talkline gekündigt und bis heute noch nichts von denen gehört.
Geht es jemanden von euch anders.
Hat schon mal jemand die Hotline angerufen.
Was kann man tun.
So langsam muss ich mich ja wohl mal um einen neuen Vertrag kümmern.
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[1] mone antwortet auf lolobar
16.02.2001 19:14
Hallo,

habe am 12.02.2001 ein Schreiben von Talkline erhalten, in dem sie mir mitteilen, dass "Gründe für eine außerordentliche Kündigung nicht vorliegen".

Talkline hat mir indirekt den Erhalt meiner Sonderkündigung bestätigt, diese aber abgelehnt. Geht das überhaupt bei einer einseitigen empfangsbedürftigen Willenserklärung?

Talkline selbst hat keine Preiserhöhung im Amtsblatt der Regulierungsbehörde veröffentlicht, daher auch kein Recht auf Sonderkündigung Gegen die Weitergabe der Preiserhöhung könnte man aber auf jeden Fall Widerspruch einlegen.(Auskunft von einer Dame derselben Behörde).

Ich frage mich nun, ist damit meine Kündigung durch oder gab es wirklich kein Recht auf Sonderkündigun bei Talkline, weil sie ja die Preise über ihre Zentrale nicht erhöhen?

Wem soll man da noch glauben... .-)
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[1.1] keksi antwortet auf mone
16.02.2001 20:31
Benutzer mone schrieb:

Talkline hat mir indirekt den Erhalt meiner Sonderkündigung bestätigt, diese aber abgelehnt. Geht das überhaupt bei einer einseitigen empfangsbedürftigen Willenserklärung?
Nein. Ganz klar.
ABER: Wäre Deine Kündigung nicht berechtigt, müßten sie Dir das schnellstens mitteilen. Das haben sie versucht.

Da aber m.E. die Kündigung bei Preiserhöhung (auch nur angekündigt) möglich ist, bist Du raus.

Ausnahme: Sie haben Dir "abgekündigt", also vor Deiner Kündigung schon mitgeteilt, daß sie nicht erhöhen. Dann sehe ich den Kündigungsgrund als weggefallen an und eine Kündigung wäre nicht mehr möglich.

Zwar habe ich selbst keinen TL-Vertrag, glaube aber hier gelesen zu haben, daß Du beim SMS-Versand jetzt teurer kommen wirst. Das reicht aus für eine SoKü.

Keksi
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[1.2] sp. antwortet auf mone
18.02.2001 16:23
Benutzer mone schrieb:

Talkline hat mir indirekt den Erhalt meiner Sonderkündigung bestätigt, diese aber abgelehnt. Geht das überhaupt bei einer einseitigen empfangsbedürftigen Willenserklärung?

Nein.

Talkline selbst hat keine Preiserhöhung im Amtsblatt der Regulierungsbehörde veröffentlicht, daher auch kein Recht auf Sonderkündigung

Sie haben Dir (und mir) eine Preiserhöhung angekündigt und sich sogar auf die (unwirksame, vgl. nur § 1 Absatz II TKV) Ziffer 5.7 ihrer AGB gestützt. Was willst Du mehr für den Beweis einer Preiserhöhung? Damit SoKüRe nach § 28 TKV.

Sp.
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[1.2.1] mone antwortet auf sp.
18.02.2001 18:06
Benutzer sp. schrieb:

Sie haben Dir (und mir) eine Preiserhöhung angekündigt und sich sogar auf die (unwirksame, vgl. nur § 1 Absatz II TKV) Ziffer 5.7 ihrer AGB gestützt. Was willst Du mehr für den Beweis einer Preiserhöhung? Damit SoKüRe nach § 28 TKV.

Ich habe keine großen juristischen Kenntnisse, aber ich lese §28 Abs.1 TKV so, dass Talkline die Preiserhöhung im Amtsblatt der Regulierungsbehörde hätte veröffentlichen müssen, damit man dann ein SoKüRe gemäß TKV hat. E Plus hat die Preiserhöhung im Amtsblatt veröffentlicht, mein Vertrag läuft aber über Talkline. Die geben die Preiserhöhung zwar weiter, erhöhen ihre Preise für SMS aber nicht.

Ich glaube man muß Widerspruch gegen die Weitergabe der Preiserhöhung einlegen und auf den alten Vertragsbedingungen bestehen, da die Ziffer 5.7 der AGB unwirksam ist.

Versteh mich bitte nicht falsch, ich wäre sehr froh, wenn mir ein SoKüRe zustehen würde und habe ja auch bereits bei Talkline gekündigt, doch die weisen das Recht auf SoKüRe zurück.

Meine Frage an die Juristen unter euch:
Was kann man jetzt noch unternehmen? Der Eingang meines Kündigungsschreibens wurde indirekt bestätigt, die Kündigung aber abgelehnt, da nach Meinung von Talkline dazu kein Recht besteht. Kann ich davon ausgehen, das mein Vertrag nun gekündigt ist und die ab 3/01 sehr wahrscheinlich abgebuchte Grundgebühr wieder zurück holen (die Karte werde ich natürlich nicht mehr benutzen)? Oder ist doch Talkline im Recht?

Ich hoffe es kann mir jemand meine Fragen beantworten.

Gruß mone
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[1.2.1.1] Teddy-22 antwortet auf mone
18.02.2001 22:26
Benutzer mone schrieb:

Versteh mich bitte nicht falsch, ich wäre sehr froh, wenn mir ein SoKüRe zustehen würde und habe ja auch bereits bei Talkline gekündigt, doch die weisen das Recht auf SoKüRe zurück.

Hmm! Ich habe auch unter Berufung auf §28 TKV gekündigt. Eine Ablehnung der Kündigung habe ich aber nicht erhalten. Die haben sich bei mir ÜBERHAUPTNICHT gemeldet. Ich habe aber irgendwo von jemandem gelesen, der seinen (D1-)Vertrag bei TL auch gekündigt hat. Bei dem hat TL sich erst auch nicht gemeldet. Auf einmal war dann die Karte gesperrt, und 2 Tage SPÄTER kam erst die Kündigungsbestätigung.

Teddy-22