Benutzer Talkfight schrieb:
Ja , auch bei mir ist es soweit! Talkline hatte Anfang 2002 vielen talknet by call -Internet Nutzern überhöhte Rechnungen geschrieben, so auch mir. Ein vielfach eingeforderter Einzelverbindungsnachweis wurde nicht erbracht ( sei nicht möglich!).
ROFL - Der EVN, der mir mit der Klage mitte Februar mitgeschickt wurde, stammt vom 30.9.2002.
Selbst eine detaillierte Rechnung über Verbindungszeiten/ Gebühren blieb Talkline schuldig.Statt der geforderten 60 Euro habe ich den bis dahin üblichen Maximalbetrag von 15 Euro überwiesen.
Wie kommst du auf diesen Betrag? Ich habe mal nachgeforscht: Die meisten IbC Provider haben anfang 2002 ca 1,5 ct/min verlangt. Das ist immerhin 1 ct/min günstiger als TL.
Dies wurde aber trotz meines mehrmaligen Hinweises von Talkline nicht registriert.
Kontoauszug? Keine Rückbuchung? Falls ja, dann laß von deiner Bank klären, ob das Geld zu Talkline weitergeleitet wurde.
Dann das Übliche: Mahnung/ Inkasso / Rechtsanwalt / Mahnbescheid.Über das Inkassobüro wurde mir von Talkline ein allgemeines Formschreiben über 0190er Nummern zugesandt, jedoch ohne Nachweis einer konkreten Einwahl. Forderung jetzt 150 Euro!
Wie gesagt: Der EVN kommt mit der Klage mit. Hat Intrum bei dir auch ständig widersprüchliche Angaben über die Höhe der Inkassogebühren gemacht?
Wer hat bereits einen ähnlichen Fall durchgefochten? Wie war das Ergebnis? Wer trug die jeweiligen Anwalts- bzw die Inkassokosten oder wie wurden sie aufgeteilt?.
Ich wurde vor ein paar Wochen verklagt. Es wird sich noch einige Zeit hinziehen...
Soll man überhaupt einen Anwalt für den Gerichtstermin beauftragen oder lieber die eigenen Kosten möglichst gering halten?
Es wird ein rein schriftliches Gerichtsverfahren werden.
Gruß
Comedian