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Talkline Falschabrechnung


31.03.2003 18:22 - Gestartet von Talkfight
Ja , auch bei mir ist es soweit! Talkline hatte Anfang 2002 vielen talknet by call -Internet Nutzern überhöhte Rechnungen geschrieben, so auch mir. Ein vielfach eingeforderter Einzelverbindungsnachweis wurde nicht erbracht ( sei nicht möglich!).Selbst eine detaillierte Rechnung über Verbindungszeiten/ Gebühren blieb Talkline schuldig.Statt der geforderten 60 Euro habe ich den bis dahin üblichen Maximalbetrag von 15 Euro überwiesen.Dies wurde aber trotz meines mehrmaligen Hinweises von Talkline nicht registriert.
Dann das Übliche: Mahnung/ Inkasso / Rechtsanwalt / Mahnbescheid.Über das Inkassobüro wurde mir von Talkline ein allgemeines Formschreiben über 0190er Nummern zugesandt, jedoch ohne Nachweis einer konkreten Einwahl.
Forderung jetzt 150 Euro!
Wer hat bereits einen ähnlichen Fall durchgefochten? Wie war das Ergebnis? Wer trug die jeweiligen Anwalts- bzw die Inkassokosten oder wie wurden sie aufgeteilt?.
Soll man überhaupt einen Anwalt für den Gerichtstermin beauftragen oder lieber die eigenen Kosten möglichst gering halten?
Danke im voraus
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[1] Entone antwortet auf Talkfight
01.04.2003 17:33
Benutzer Talkfight schrieb:
Ja , auch bei mir ist es soweit! Talkline hatte Anfang 2002 vielen talknet by call -Internet Nutzern überhöhte Rechnungen geschrieben, so auch mir. Ein vielfach eingeforderter Einzelverbindungsnachweis wurde nicht erbracht ( sei nicht möglich!).Selbst eine detaillierte Rechnung über Verbindungszeiten/ Gebühren blieb Talkline schuldig.Statt der geforderten 60 Euro habe ich den bis dahin üblichen Maximalbetrag von 15 Euro überwiesen.Dies wurde aber trotz meines mehrmaligen Hinweises von Talkline nicht registriert. Dann das Übliche: Mahnung/ Inkasso / Rechtsanwalt / Mahnbescheid.Über das Inkassobüro wurde mir von Talkline ein allgemeines Formschreiben über 0190er Nummern zugesandt, jedoch ohne Nachweis einer konkreten Einwahl.
Forderung jetzt 150 Euro!
Wer hat bereits einen ähnlichen Fall durchgefochten? Wie war das Ergebnis? Wer trug die jeweiligen Anwalts- bzw die Inkassokosten oder wie wurden sie aufgeteilt?. Soll man überhaupt einen Anwalt für den Gerichtstermin beauftragen oder lieber die eigenen Kosten möglichst gering halten?
Danke im voraus

Bin genauso weit wie du.
Mein Fall ähnelt deinem sehr stark (IbC 2002, Mahnbescheid, kein EVN). Man wird nun abwarten müssen, aber ohne EVN haben die eh keine Chance (wenn du Einwendung erhoben hast).
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[2] comedian antwortet auf Talkfight
01.04.2003 20:50
Benutzer Talkfight schrieb:
Ja , auch bei mir ist es soweit! Talkline hatte Anfang 2002 vielen talknet by call -Internet Nutzern überhöhte Rechnungen geschrieben, so auch mir. Ein vielfach eingeforderter Einzelverbindungsnachweis wurde nicht erbracht ( sei nicht möglich!).

ROFL - Der EVN, der mir mit der Klage mitte Februar mitgeschickt wurde, stammt vom 30.9.2002.

Selbst eine detaillierte Rechnung über Verbindungszeiten/ Gebühren blieb Talkline schuldig.Statt der geforderten 60 Euro habe ich den bis dahin üblichen Maximalbetrag von 15 Euro überwiesen.

Wie kommst du auf diesen Betrag? Ich habe mal nachgeforscht: Die meisten IbC Provider haben anfang 2002 ca 1,5 ct/min verlangt. Das ist immerhin 1 ct/min günstiger als TL.

Dies wurde aber trotz meines mehrmaligen Hinweises von Talkline nicht registriert.

Kontoauszug? Keine Rückbuchung? Falls ja, dann laß von deiner Bank klären, ob das Geld zu Talkline weitergeleitet wurde.

Dann das Übliche: Mahnung/ Inkasso / Rechtsanwalt / Mahnbescheid.Über das Inkassobüro wurde mir von Talkline ein allgemeines Formschreiben über 0190er Nummern zugesandt, jedoch ohne Nachweis einer konkreten Einwahl. Forderung jetzt 150 Euro!

Wie gesagt: Der EVN kommt mit der Klage mit. Hat Intrum bei dir auch ständig widersprüchliche Angaben über die Höhe der Inkassogebühren gemacht?

Wer hat bereits einen ähnlichen Fall durchgefochten? Wie war das Ergebnis? Wer trug die jeweiligen Anwalts- bzw die Inkassokosten oder wie wurden sie aufgeteilt?.

Ich wurde vor ein paar Wochen verklagt. Es wird sich noch einige Zeit hinziehen...

Soll man überhaupt einen Anwalt für den Gerichtstermin beauftragen oder lieber die eigenen Kosten möglichst gering halten?

Es wird ein rein schriftliches Gerichtsverfahren werden.

Gruß
Comedian
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[2.1] Talkfight antwortet auf comedian
02.04.2003 00:26
Die Inkassogebühren blieben stetig bei 23 Euro, aber die "Kontoführungskosten" stiegen von 3 Euro (7/02) auf 27 Euro (3/03)
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[2.2] Quehl antwortet auf comedian
02.04.2003 10:17
Benutzer comedian schrieb:
Es wird ein rein schriftliches Gerichtsverfahren werden.

Gruß
Comedian

bei meinen bisherigen Gerichtsverfahren wurde zuerst schriftl. verkehrt und zum Schluß kam es zur mündl. Verhandlung, in der dann allerdings nichts wesentliches mehr vorgebracht wurde von beiden Seiten. Es sieht danach so aus, als ob die mündl. Verhandlung vorgeschrieben ist. Ich glaube, ich hab das auch mal irgendwo gelesen.
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[2.2.1] RE: Inkassokosten, Schriftliches Gerichtsverfahren
comedian antwortet auf Quehl
02.04.2003 20:32
Benutzer Quehl schrieb:
Benutzer comedian schrieb:
Es wird ein rein schriftliches Gerichtsverfahren werden.

Gruß
Comedian

bei meinen bisherigen Gerichtsverfahren wurde zuerst schriftl. verkehrt und zum Schluß kam es zur mündl. Verhandlung, in der dann allerdings nichts wesentliches mehr vorgebracht wurde von beiden Seiten. Es sieht danach so aus, als ob die mündl. Verhandlung vorgeschrieben ist. Ich glaube, ich hab das auch mal irgendwo gelesen.

Es erging folgender Beschluß des Amtsgerichts:

1. Das Gericht entscheidet gemäß § 495 a ZPO im schriftlichen Verfahren, weil der Streitwert von 600 EUR nicht überschritten wird.
2 ...

3. Hinweis an die Klägerin: Inkassokosten sind nach hiesiger Auffassung nicht erstattungsfähig.

Gruß
Comedian