Benutzer Monopoly schrieb:
Meiner Ansicht nach kann bei überteuerten Mehrwertdienstenummern inzwischen *kein* genereller Anscheinsbeweis mehr für die Wirksamkeit der jeweiligen Verbindungsverträge mehr gelten, weil die Erfahrung mit illegalen Dialern in der letzten Zeit etwas anderes gezeigt hat.
So ähnlich sieht es auch das AG Starnberg (AG Starnberg, Urteil vom 14.08.2002 Az.: 2 C 1479/01):
'Es verbleibt jedoch die nicht nur theoretische Möglichkeit eines Telefonbetrugs in der Weise, daß Leitungen nicht "angezapft" zu werden brauchen, um die genannten Nummern auf einer Telefonrechnung erscheinen zu lassen. Dies kann dadurch geschehen, daß im Abrechnungssystem Verbindungen softwaremäßig simuliert werden können, also nicht getätigte Verbindungen abgerechnet werden. Schon deshalb darf wegen der offenbar neuen oder neu bekannten Betrugsmöglichkeit der Beweis des ersten Anscheins dann nicht mehr angewandt werden, wenn wie hier Hardware-Manipulationen Dritter auszuschließen sind. Die insoweit ergangene Rechtsprechung ist deshalb überholt. Wenn Verbindungen softwaremäßig simuliert werden können, dann spricht der Anscheinsbeweis nicht mehr für die Richtigkeit einer plötzlich gegenüber früheren Rechnungen weit überholten Telefonrechnung. Es besteht kein Sachverhalt mehr, der dann nach der Lebenserfahrung regelmäßig auf einen bestimmten Verlauf hinweist, also darauf, daß die Gespräche von dem Anschluß aus geführt worden sein mußten.'
Nach dieser Rechtsprechung hätte Talkline mit gefakten EVN's keine Chance ;o)
Die Gerichte scheuen sich leider davor, weil sonst bald jeder kommt und seine 0190-Rechnungen unter Berufung auf dieses Urteil nicht mehr bezahlen will. Darunter würden nämlich nicht nur Talkline, sondern auch seriöse 0190-Anbieter schwer leiden. Ich nehme an, das steckt dahinter.
Außerdem würde das ja für die Richter mehr Arbeit bedeuten...
Andererseits: Der Anbieter muss seinen Anspruch ja irgendwie durchsetzen können. Wenn ein Verbindungsnachweis nicht genügt, was denn dann? Etwas anderes hat der Anbieter nicht in der Hand. Das Gespräch abhören oder es gar aufnehmen darf er nicht (bis das nächste [Anti-]Terror-Gesetz kommt).
Otto Schily hat früher mal die Grundrechte und die RAF verteidigt. Und jetzt?
Gruß
Comedian