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Talkline/ Maximus GmbH


25.02.2003 16:32 - Gestartet von eznes
Hallo,
noch einer der eine Rechnung von 189,66 Euro erhalten hat.
Meine Nachfrage bei Talkline ergab 4x die Nummer 0190080XXX
an 4 verschiedenen Tagen angewählt zu haben.
1. Tag 22.01.2003 22:31:29 mit 3.50 sec 47,4138 EUR
2. Tag 26.01.2003 18:06:10 mit 6,01 sec 47,4138 EUR
3. Tag 27.01.2003 14:48:27 mit 1,10 sec
4. Tag 08.02.2003 15:34:50 mit 1,15 sec
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[1] Gerhard1 antwortet auf eznes
25.02.2003 20:13
Benutzer eznes schrieb:
Hallo, noch einer der eine Rechnung von 189,66 Euro erhalten hat. Meine Nachfrage bei Talkline ergab 4x die Nummer 0190080XXX an 4 verschiedenen Tagen angewählt zu haben.
1. Tag 22.01.2003 22:31:29 mit 3.50 sec 47,4138 EUR 2. Tag 26.01.2003 18:06:10 mit 6,01 sec 47,4138 EUR
3. Tag 27.01.2003 14:48:27 mit 1,10 sec
4. Tag 08.02.2003 15:34:50 mit 1,15 sec

Hallo,

eventuell, hast Du den Dialer ja noch irgendwo auf Deinem
System, auch wenn Du Ihn schon gelöscht hast.

Da Deine Daten nicht so alt sind, kann man das Teil evtl. wieder
hervorholen. Wenn Du dagegen an willst brauchst Du den
Dialer unbedingt. Ohne Ihn sind die Chancen im Moment nahe bei
Null. Es gibt heutzutage gute Möglichkeiten gelöschte Dateien
wieder herzustellen, wenn es noch nicht so lange her ist.
Ich selber bin auch dringend daran interessiert an diesen Dialer
zu kommen.

Schreib mal zurück, falls Interesse besteht.

Gruß Gerhard
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[1.1] roymunson antwortet auf Gerhard1
27.02.2003 16:28
Hallo,
ich glaube nicht, dass der dialer unbedingt nötig ist. Da es sich bei der Verbindungsdauer jeweils nur um Sekunden handelte ist dieses Geschäft meiner Ansicht nach sittenwidrig. Es liegt ja wohl auf der Hand, hier in diesem Fall die erbrachte Leistung in keinem vernünftigen Verhältnis zu dem geforderten Preis liegt. Und das ist nach Definition des BGB nunmal Wucher und somit sittenwidrig.
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[1.1.1] Gerhard1 antwortet auf roymunson
27.02.2003 18:13
Hallo,

wäre schön, wenn das wirklich so wäre. Jedoch ist das mit den
Dialern aber auch rechtlich zum Teil anders gedacht. Nehmen wir mal denFall an, Du möchtest Dir eine nette Figur anschauen, kostet aber ein wenig. Du kannst Dir für eine halbe Stunde dieses Ding ansehen, wenn Du 0190080xxx wählst. Einmal angwählt hält Dich die Schöne eine halbe Stunde in Trab. Die Dialerverbindung fürs bezahlten war: 1 Anwahl 55€ Egal ob diese Anwahl 3,5 Sekunden oder 120 Min gedauert hat. Du hast vom Dialer selber keine Leistung zu erwarten sonder Du zahlst mit diesem Teil für eine Leistung.

Die Frage ist nur, welche Pseudo Leistung habe ich erhalten,
wofür habe ich bezahlt. Und wenn ich dieses verdammte Teil habe
kann ich auch was beweisen. Ohne, habe ich Probleme.

Also brauchen wir erstmal dieses Teil, wenn wir mit Talkline
weiterkommen wollen. Und verdammt nochmal ich will.

Bin auf meinen überprüfungen hin auch auf ganz gemeine ocx- Biester gestoßen, einmal angetippt absolut kine Chance zum Abbruch, nur für absolute Spezis. Der wählt und Du bist verloren. So ein Ding vorgeführt, überzeugt jeden Richter. Leider war das nicht der gesuchte.

Also nochmal wenn Ihr wisst wo ich hin muss um den zu fangen,
bzw wer einen gefangen hat, bitte kurzen Bescheid.

Gruß an alle Geschädigten und Kopf hoch

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[1.1.1.1] luca antwortet auf Gerhard1
27.02.2003 20:17
Hab dazu schon was geschrieben. Bei mir hat sich ein Sex-Provider eingenistet, der immer anging, wenn ich über den Explorer ins Netz gegangen bin. Hab eine Ding namens Gratis-Liveshow gefunden. Dort stehen die Einwahlzeiten, die mit der Rechnung übereinstimmen. Hab gelesen ,dass der Name "Gratis" für kostenpflichtige Verbindungen nicht zulässig ist wegen Irreführung. Glaub auch nicht, dass man innerhalb 1 Min. sich auf der Seite zurechtfindet, und ordnungsgemäss die Verbindung aktiviert. Sie zählt gleich.
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[1.1.2] luca antwortet auf roymunson
27.02.2003 20:09
Maximus hat geschrieben, dass es sich bei diesem Service um einen 24-Std. Service handelt. Ich hätte also für 55 € 24 h im Netz bleiben können. Ist das nicht günstig? nein! Ich gehe davon aus, dass diese Taktung gewählt würde, um zu hohen Gebühren zu kommen, da die Verbindung von den Nutzern immer wieder sofort ausgeschaltet wird und so neu zählt.
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[1.2] Silki antwortet auf Gerhard1
28.02.2003 12:25
Habe ebenfalls zwei hohe Rechnungen bekommen!!!
Problem Dealer OK Maximus(jetzt Q1 Deutschland AG),Sitz Düsseldorf!!!!
Mein Rechner geht am Montag zur Kriminalpolizei und die freuen sich schon sehr darauf!!!!
Hoffe habe Erfolg!!!
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[1.3] wLemmy antwortet auf Gerhard1
03.03.2003 11:38
Hi,

wir haben uns Ende Januar nen Dialer eingefangen, Abrechnung über Talkline, Firma OK Maximus. Der Dialer verursachte nen Bluescreen und ich hatte anschließend Probleme die Maschine wieder hochzufahren. Den Dialer habe ich gelöscht. Widersrpuch bei der Telekom sowie Talkline.
Talkline hat mir jetzt nen nichtssagenden Brief geschrieben, die wollen weiterhin Geld haben (es geht um 47 Eur). Gibts noch ne Möglichkeit ohne Dialer weiterzukommen...?

Grüße
Lemmy
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[] roymunson antwortet auf
28.02.2003 14:50
Ich kann da nur widerrum auf das Urteil des AG Elmshorn vom 10.01.03 hinweisen. Nach dessen Ansicht es an einer rechtsgültigen WE seitens des Nutzers mangelte. Und das ist meiner Ansicht nach der entscheidende Punkt, wenn die Verbindung nur einige Sekunden dauerte. Natürlich kann man damit nicht mehr kommen, wenn die Verbindung mehrere Minuten dauerte. Auch kann ein anderes Gericht auch ganz anders entscheiden allerding ist die Ausgangsposition für talkline sehr viel schlechter.
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[] dts antwortet auf
28.02.2003 17:52
Benutzer Monopoly schrieb:

Hehe, heute waren wieder mehrfach Talkline-Rechner auf meiner Seite. Sollten sich sich etwa über mein neues 'Zockline'-Logo ereifern?

Das Logo ist wirklich gut. Hab ich mir zum Spaß mal runtergeladen - durfte ich das? Oder hast du ein Copyright darauf? ;-))

Gruß
Peter
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[] roymunson antwortet auf
28.02.2003 18:15
Ja mit WE meinte ich Willenserklärung. Sorry hat sich mit der Zeit so eingeschlichen.
Ich weiß auch das die Länge der Verbindung für das Vorliegen einer WE nicht entscheidend ist. In der Theorie. Aber es wird schwer fallen dem Richter glaubhaft zu machen das du z.B. bei einer Verbindunsdauer von 10 Minuten absolut nichts davon gemerkt hast. Und wenn du was davon gemerkt hast könnte man dies als schlüssiges Verhalten deinerseits werten und somit würde wiederrum eine WE vorliegen.

Ich bin kein, Jurist aber ich denke das man bei einer eventuellen Klage keine so schlechten Chancen hat.
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[] dts antwortet auf
28.02.2003 20:33
Benutzer Monopoly schrieb:

Hab noch eins draufgesetzt. Außerdem habe ich den Heiligenschein entsprechend eurer Bitte etwas deutlicher gemacht. Du kannst es also noch mal runterladen :-)

Schon geschehen, echt toll. Danke ;-)

Gruß
Peter
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[] comedian antwortet auf
01.03.2003 09:37
Benutzer Monopoly schrieb:
Meiner Ansicht nach kann bei überteuerten Mehrwertdienstenummern inzwischen *kein* genereller Anscheinsbeweis mehr für die Wirksamkeit der jeweiligen Verbindungsverträge mehr gelten, weil die Erfahrung mit illegalen Dialern in der letzten Zeit etwas anderes gezeigt hat.

So ähnlich sieht es auch das AG Starnberg (AG Starnberg, Urteil vom 14.08.2002 Az.: 2 C 1479/01):

'Es verbleibt jedoch die nicht nur theoretische Möglichkeit eines Telefonbetrugs in der Weise, daß Leitungen nicht "angezapft" zu werden brauchen, um die genannten Nummern auf einer Telefonrechnung erscheinen zu lassen. Dies kann dadurch geschehen, daß im Abrechnungssystem Verbindungen softwaremäßig simuliert werden können, also nicht getätigte Verbindungen abgerechnet werden. Schon deshalb darf wegen der offenbar neuen oder neu bekannten Betrugsmöglichkeit der Beweis des ersten Anscheins dann nicht mehr angewandt werden, wenn wie hier Hardware-Manipulationen Dritter auszuschließen sind. Die insoweit ergangene Rechtsprechung ist deshalb überholt. Wenn Verbindungen softwaremäßig simuliert werden können, dann spricht der Anscheinsbeweis nicht mehr für die Richtigkeit einer plötzlich gegenüber früheren Rechnungen weit überholten Telefonrechnung. Es besteht kein Sachverhalt mehr, der dann nach der Lebenserfahrung regelmäßig auf einen bestimmten Verlauf hinweist, also darauf, daß die Gespräche von dem Anschluß aus geführt worden sein mußten.'

Nach dieser Rechtsprechung hätte Talkline mit gefakten EVN's keine Chance ;o)

Die Gerichte scheuen sich leider davor, weil sonst bald jeder kommt und seine 0190-Rechnungen unter Berufung auf dieses Urteil nicht mehr bezahlen will. Darunter würden nämlich nicht nur Talkline, sondern auch seriöse 0190-Anbieter schwer leiden. Ich nehme an, das steckt dahinter.

Außerdem würde das ja für die Richter mehr Arbeit bedeuten...

Andererseits: Der Anbieter muss seinen Anspruch ja irgendwie durchsetzen können. Wenn ein Verbindungsnachweis nicht genügt, was denn dann? Etwas anderes hat der Anbieter nicht in der Hand. Das Gespräch abhören oder es gar aufnehmen darf er nicht (bis das nächste [Anti-]Terror-Gesetz kommt).

Otto Schily hat früher mal die Grundrechte und die RAF verteidigt. Und jetzt?

Gruß
Comedian