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Talkline Reparatur `Service`


07.02.2005 23:04 - Gestartet von msdoert
Talkline ist echt eine der letzten Gesellschaften! Nicht nur Spass mit überhöhten Rechnungen, Dialern & Deaktivierungsgebühren, sondern auch im Garantiefall: Ich hatte einen Vetrag abgeschlossen zum 1.2.04 mit (Handy), bereits Ende Mai war es defekt, eingeschickt zum damaligen Service-Center in Gotha und im Juni zurück erhalten. Im November trat der gleiche Defekt auf, diesmal sollte ich das Handy nach Herzebrock-Clarholz schicken und siehe da: da jemand anderes (Service-Center in Gotha) bereits am Handy geschraubt hatte und von Herzebrock als unbefugt deklariert wurde: keine Garantieleistung = Handy weg, es sei denn ich wäre bereit, für schlappe 25,50 das kaputte Handy zurück schicken zu lassen...
Mein Fazit: Talkline? Auf der ganzen Linie Finger weg!!!!
P.S. Kündigung per Einschreiben schicken, sonst ist sie nie angekommen, nach Vertragsablauf Sim-Karte per Einschreiben einschicken, sonst darf man die Verlust-Gebühr von 15 E auch noch zahlen!
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[1] roky antwortet auf msdoert
08.02.2005 15:27
Mein Fazit(auch): Talkline? Auf der ganzen Linie Finger weg!!!!
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[1.1] ErkrathM antwortet auf roky
18.02.2005 19:47
Auch wenn es um einen Rechtsstreit der Fa. Talkline zu einer anderen rechtlichen Thematik (Fa. Faircom/Grundgebührenerstattung) geht, möchte ich gerne folgendes anmerken:


Das Amtsgericht Hildesheim hat mit Urteil (Az.: 40 C 185/04), verkündet am 11.01.2005, unter teilweiser Abweisung der Klage (88% der Gesamtklageforderung) der Fa. Talkline entschieden, dass die Beklagte nach § 626 BGB zur außerordentlichen Kündigung des Mobilfunkvertrages mit der Fa. Talkline berechtigt war, weil die seitens der Fa. Faircom zugesagte Grundgebührenerstattung (die nach einigen Monaten ausgeblieben war) zum Wegfall der Geschäftsgrundlage geführt hat. Das Gericht hat angenommen, dass es dem Beklagten beim Abschluss des Mobilfunkvertrages ausschließlich nur um den Erhalt eines gerinfügig genutzten Handys ging und er den Vertrag mit der Fa. Talkline nicht geschlossen hätte, wenn nicht die in die Vermittlung des Mobilfunkvertrages eingeschaltete Fa. Faircom die Erstattung der Grundgebühr zugesagt hätte.

Insoweit hat daher das AG Hildesheim die Forderung der Klägerin (Fa. Talkline) abgewiesen.

Die Klage der Fa. Talkline hatte allerdings insoweit Erfolg (12% der Gesamtklageforderung), als der Beklagte zur Zahlung noch ausstehender Telefongebühren verurteilt wurde, die vor der ausserordentlichen Kündigung des Mobilfunkvertrages durch ihn entstanden sind.

Ein erfreulicher Ausgang, insbesondere nachdem die Fa. Talkline unter Einschaltung Ihrer Anwälte durch vorprozessuale Korrespondenz und ein Mahnverfahren etwas Druck machen wollte.

Das genannte Urteil des AG Hildesheim dürfte dort (unter Schwärzung der Parteien) erhältlich sein.
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[1.2] tcsmoers antwortet auf roky
18.02.2005 20:01
Benutzer roky schrieb:
Mein Fazit(auch): Talkline? Auf der ganzen Linie Finger weg!!!!

Leider fallen aber immer wieder Blindfische auf deren Werbung rein.

peso