Thread
Forum zu:
Threads:
Menü

telekom-rechnung


15.06.2002 18:33 - Gestartet von batman-es
hallo, ihr helden,
ich will euch ja nicht nerven, aber es gibt einfach noch ein paar menschen auf dieser welt, die von dieser talkline/callisa-by-call-city-materie keine so große ahnung haben, wie ihr. ich bin einer von diesen!!!!

ich bin auch eines dieser opfer, das fröhlich mit diesem city-tarif über die einwahlnummer 019256193 gesurft ist, und habe diese verteuerung erst mit meiner telefonrechnung bemerkt. ebenfalls habe ich die ganze litanei mit talkline-/telekom-anrufen hinter mich gebracht, bis ich euer forum entdeckt habe.

ich habe mir jetzt einmal euer forum durchgelesen, was ziemlich viel war, aber ich habe noch soviele fragen, daß ich fast explodiere:

- bei telekom einfach anrufen und bescheid sagen wegen talkline-abzug??
- ist noch nachträglich etwas möglich??
- wie und in welcher form habt ihr bei talkline widersprochen (bin nicht so gut in formulierungssachen!!)??
- welcher abrechungszeitraum wird bei callando-by-call-internet benutzt?? (rechnung: 28.03.02 - 03.04.02 = 114 € für 39 std.??)
- bin jetzt seit mitte mai auf smartsurfer: wie lange rechnet talkline bei mir mit callando-by-call ab??

helft mir doch bitte, in diesem dschungel mich zurechtzufinden, oder schreibt mir, wo und in welchen von euren mails diese themen behandelt werden!!

ich wäre euch sehr dankbar!!
ein argloser geschädigter mit einem minus-konto


Menü
[1] Quehl antwortet auf batman-es
16.06.2002 15:23
Benutzer batman-es schrieb:
hallo, ihr helden, ich will euch ja nicht nerven, aber es gibt einfach noch ein paar menschen auf dieser welt, die von dieser talkline/callisa-by-call-city-materie keine so große ahnung haben, wie ihr. ich bin einer von diesen!!!!

ich bin auch eines dieser opfer, das fröhlich mit diesem city-tarif über die einwahlnummer 019256193 gesurft ist, und habe diese verteuerung erst mit meiner telefonrechnung bemerkt.
ebenfalls habe ich die ganze litanei mit talkline-/telekom-anrufen hinter mich gebracht, bis ich euer forum entdeckt habe.

ich habe mir jetzt einmal euer forum durchgelesen, was ziemlich viel war, aber ich habe noch soviele fragen, daß ich fast explodiere:

- bei telekom einfach anrufen und bescheid sagen wegen talkline-abzug??
- ist noch nachträglich etwas möglich??
- wie und in welcher form habt ihr bei talkline widersprochen (bin nicht so gut in formulierungssachen!!)??
- welcher abrechungszeitraum wird bei callando-by-call-internet benutzt?? (rechnung: 28.03.02 - 03.04.02 = 114 € für 39 std.??)
- bin jetzt seit mitte mai auf smartsurfer: wie lange rechnet talkline bei mir mit callando-by-call ab??

helft mir doch bitte, in diesem dschungel mich zurechtzufinden, oder schreibt mir, wo und in welchen von euren mails diese themen behandelt werden!!

ich wäre euch sehr dankbar!!
ein argloser geschädigter mit einem minus-konto



nachträglich eingezogenen Betrag zurückbuchen lassen (Bank) und richtigen Betrag der Telekom neu überweisen.
Widerspruch habe ich per Email gemacht. Obs richtig war, weiß ich nicht. Zumindest habe ich eine Empfangsbestätigung bekommen. Der erhobene Widerspruch läßt sich damit nachweisen. Auch habe ich von Talkline eine schriftl. nichtssagende Information erhalten, die zumindest meinen Widerspruch auch bestätigt. Hat allerdings alles sehr lange gedauert.
Wenn die übrigen Fragen klar wären, dann würde es auch weniger Probleme geben. Aber Talkline gibt ja keine vernünftige Antwort.

mfg
Menü
[1.1] batman-es antwortet auf Quehl
16.06.2002 18:11
servus,
danke für die prompte antwort.
ich werde jetzt morgen bei der telekom meine einzugsermächtigung sperren lassen und die rechnung neu aufdrösseln.

ich hoffe , daß dieses forum noch von vielen internet-usern gelesen wird, um diesen gaunern das handwerk zu legen.

vielen dank
Menü
[1.1.1] Quehl antwortet auf batman-es
16.06.2002 19:27
Benutzer batman-es schrieb:
servus,
danke für die prompte antwort.
ich werde jetzt morgen bei der telekom meine einzugsermächtigung sperren lassen und die rechnung neu aufdrösseln.

ich hoffe , daß dieses forum noch von vielen internet-usern gelesen wird, um diesen gaunern das handwerk zu legen.

vielen dank

die Einzugsermächtigung brauchst Du nicht unbedingt sperren lassen. Da genügt es, der Telekom einfach zu sagen, daß man die Talkline Rechnung nicht bezahlen will. Nur wenn Du in Urlaub fährst, weiß ich auch nicht, was da zu tun ist. Könnte man bei der Telekom fragen, ob man grundsätzlich Talkline Rechnungen sperren lassen kann.
Menü
[1.1.1.1] talkline suckz antwortet auf Quehl
17.06.2002 17:21
Benutzer Quehl schrieb:
Benutzer batman-es schrieb:
servus,
danke für die prompte antwort.
ich werde jetzt morgen bei der telekom meine einzugsermächtigung sperren lassen und die rechnung neu aufdrösseln.

ich hoffe , daß dieses forum noch von vielen internet-usern gelesen wird, um diesen gaunern das handwerk zu legen.

vielen dank

die Einzugsermächtigung brauchst Du nicht unbedingt sperren lassen. Da genügt es, der Telekom einfach zu sagen, daß man die Talkline Rechnung nicht bezahlen will. Nur wenn Du in Urlaub fährst, weiß ich auch nicht, was da zu tun ist. Könnte man bei der Telekom fragen, ob man grundsätzlich Talkline Rechnungen sperren lassen kann.



also es ist wirklich am besten die einzugsermächtigung aufzuheben(das raten dir auch die von der telekom). dann musst du aber auf der überweisung des restbetrags vermerken dass nur diese oder jene posten bezahlt werden(zb rechnungsnummer(n) + "nur telekomanteil gezahlt")!!! und falls dann noch ein mahnschreiben von der telekom anflattern sollte - ein anruf und sie lassen die sache ruhen und geben es als 'unbezahlt' an den fremdanbieter(hier talkline) weiter.
Menü
[1.1.2] Tomas981 antwortet auf batman-es
17.06.2002 21:27
Benutzer batman-es schrieb:
servus,
danke für die prompte antwort.
ich werde jetzt morgen bei der telekom meine einzugsermächtigung sperren lassen und die rechnung neu aufdrösseln.

ich hoffe , daß dieses forum noch von vielen internet-usern gelesen wird, um diesen gaunern das handwerk zu legen.

Das Problem ist, das die kein handwerk mehr betreiben
Talkline hat sich eigentlich vom Internet getrennt und geht voll auf Mobilfunk#
Diese Aktion diente wohl dazu, sich noch ein bisschen Geld zu besorgen, denn um den Ruf brauchen die nicht mehr fürchten, da die keinen dienst als ISP mehr anbieten
Menü
[1.2] telekom-rechnung-rückbuchung
amang antwortet auf Quehl
18.06.2002 15:04
ich habe im märz, nach dem ersten beschiss von talkline, die einzugsermächtigung von der telekom gekündigt und den bereits abgebuchten betrag rückbuchen lassen. so weit so gut, der service - rückbuchung bzw. rücklastschrift ist zwar bei der bank selbst kostenlos, die telekom hat das mir in die nächste rechnung gestellt! satte 6,83 euro!!! nur, weil ich mich nicht von talkline abzocken lassen wollte, muss ich jetzt dafür obendrauf zahlen! ausserdem fordert die telekom von mir geld, da sie die anderen beträge, die ich überwiesen habe, abzüglich der summe für talkline, unter alle anbieter verteilt hat, obwohl ich mit denen gesprochen habe. bin ich jetzt mein geld an talkline los? ich will den betrag zurückfordern, aber jeder weiss dass dies bei den geiern unmöglich ist.
das gleiche gilt für tiscali. diesen anbiter kenne ich nicht mal!
ich habe vor, mich an die verbraucherzentrale zu wenden, sonst sehe ich hier keine chancen, mein geld wiederzusehen.
anregungen willkommen!
Menü
[1.2.1] Mona antwortet auf amang
18.06.2002 15:31
Benutzer amang schrieb:
ich habe im märz, nach dem ersten beschiss von talkline, die einzugsermächtigung von der telekom gekündigt und den bereits abgebuchten betrag rückbuchen lassen. so weit so gut, der service - rückbuchung bzw. rücklastschrift ist zwar bei der bank selbst kostenlos, die telekom hat das mir in die nächste rechnung gestellt! satte 6,83 euro!!! nur, weil ich mich nicht von talkline abzocken lassen wollte, muss ich jetzt dafür obendrauf zahlen! ausserdem fordert die telekom von mir geld, da sie die anderen beträge, die ich überwiesen habe, abzüglich der summe für talkline, unter alle anbieter verteilt hat,

Ich lese das gerade mit Entsetzen, da ich auch im Mai und Juni über die Telekom-Hotline die Beträge für Talkline habe herausnehmen lassen. Die Damen am Telefon (deren Namen ich natürlich dummerweise nicht mehr weiß) sagten nichts von so einer Praxis. Das würde mir noch fehlen, wenn ich zum Ärger mit Talkline nun noch Stress mit der Telekom bekomme. -- Was tun?

obwohl ich mit denen gesprochen habe. bin ich jetzt mein geld an talkline los? ich will den betrag zurückfordern, aber jeder weiss dass dies bei den geiern unmöglich ist.
das gleiche gilt für tiscali. diesen anbiter kenne ich nicht mal!
ich habe vor, mich an die verbraucherzentrale zu wenden, sonst sehe ich hier keine chancen, mein geld wiederzusehen.
anregungen willkommen!
Menü
[1.2.1.1] AntEater antwortet auf Mona
18.06.2002 17:19
hallo mona,

das, was du gemacht hast, war ein sog. "Einwand"!
hat nichts mit dem beschriebenen rückbuchen bei seiner hausbank zu tun.
das problem hat jetzt die telekom, da sie den betrag nicht mehr von dir einfordert, weshalb neuerdings die meisten "callagents" meinen, einen einwand gibt es nciht. da muß man dann entweder stur sein und die belabern und sich ggf. 3x weiterverbinden lassen (war bei mir letztens so) oder auflegen, nochmal TK anrufen und hoffen, man ist in einem anderen call center gelandet.
die eine nette dame hatte letztes mal sogar zugegeben, dass beschwerden von talkline kamen und sie deswegen keine einwände mehr machen.
die bieten einem nur die auflösung der einzugsermächtigung für die Telekom.
damit würde ich mich aber nciht zufrieden geben! denn wie hier ja einige geschrieben haben, teilt telekom den überwiesenen betrag dann durch alle anbieter auf!
und außerdem hast du dann evtl. zusätzlich ncoh ein problem mit der telekom selbst!

also, ist schon richtig, was du gemacht hast (meiner meinung nach) und da wird auch ncihts von der TK in rechnung gestellt!

gruß,
anteater
Menü
[1.2.1.1.1] Mona antwortet auf AntEater
19.06.2002 11:41
Hallo, AntEater,
danke für die Aufklärung. Das ist richtig so. Inzwischen habe ich von der Telekom-Hotline die (hoffentlich zuverlässige) Auskunft, dass eine Umverteilung des bezahlten Betrages an alle in der Re. gen. Abrechnungsfirmen nur stattfindet, wenn der Telekom-Kunde eigenmächtig eine Reduzierung des Rechnungsbetrages vornimmt - nicht aber, wenn dies mit der Telekom besprochen wurde, angeblich habe ich es also tatsächlich richtig gemacht. Weiß nur nicht, wie ich mit Talkline jetzt weitermachen soll. Vielleicht kommen ja in den nächsten Stunden noch ein paar hilreiche postings hier rein. Gruß Mona
Menü
[1.2.1.2] Bernie_a antwortet auf Mona
18.06.2002 21:47
Hi ,
nach meiner Erfahrung kommt man mit Telekom in so einem Fall zu einer fairen Lösung - evtl. auch noch nachträglich . - Nicht zu lange warten.

Gruss bernie
Menü
[1.2.1.2.1] Mona antwortet auf Bernie_a
19.06.2002 11:17
Benutzer Bernie_a schrieb:
Hi , nach meiner Erfahrung kommt man mit Telekom in so einem Fall zu einer fairen Lösung - evtl. auch noch nachträglich . - Nicht zu lange warten.

Gruss bernie

Danke, Bernie. Die Erfahrung hab ich gerade auch gemacht. War allerdings stundenlang mit der Telekom-Hotline verbunden, bis ich nach mehrmaligem Weiterreichen einen kompetenten (und netten) Mitarbeiter an der Strippe hatte. Gruß Mona
Menü
[1.2.1.2.2] amang antwortet auf Bernie_a
19.06.2002 17:44
tja, wohl war - kommt vielleicht nur darauf an, wen man am telefon hat. also mir wurde gesagt - in dem fall kann man nix mehr machen, ausser die rücklastschriftgebühr zu bezahlen. die telefonistin wahr nicht ein stück auf ein kompromis zu sprechen.
gestern hab ich den betrag überwiesen.
Menü
[1.2.2] talkline suckz antwortet auf amang
18.06.2002 20:53
ich sag hier nochmal wie das geht:

1) einzugsermächtigung aufheben

2) gesamtbetrag von der bank rückbuchen lassen

3) den berechtigten rechnungsanteil an telekom überweisen.
. dabei ist zu beachten:
. - die UmST nich vergessen!(hier ruhig mehrmals nachrechnen)
. - auf dem überweisungsbeleg nebst rechnungsnummer(n)
. unbedingt vermerken, welche posten beglichen werden(bzw
. welche es nicht werden)!!! das könnte zb
. heißen "Rechnungsnummer.... , AUSSER TALKLINE-POSTEN!"

sollte jetzt trotzdem noch ein mahnschreiben von der telekom anflattern(weil die es wieder verpeilt haben) dann kann man das mit einem anruf klären -> die telekom hält sich ab dann raus und gibt es an den fremdanbieter(zb talkline) als unbezahlt weiter.



Menü
[1.2.2.1] rtpj antwortet auf talkline suckz
18.06.2002 21:32
Benutzer talkline suckz schrieb:

ich sag hier nochmal wie das geht:

[...]

Die Telekom wird aber, falls man die Lastschrift zurückgegeben hat, natürlich die Rücklastschriftgebühr berechnen.

Besser: Rechnung bekommen, Rechnung lesen, Rechnung bei der Telekom reklamieren, Talkline rausbuchen lassen und schon buchen sie nur noch den korrekten Betrag ab.
Menü
[1.2.2.1.1] talkline suckz antwortet auf rtpj
18.06.2002 21:42
also ich habs auch so gemacht; dh telekom angerufen, weil ich reklamieren wollte. darauf wurde mir gesagt, es gänge nich(hier bekommt man jenachdem wen man dran hat immer eine andere auskunft) - das einzige was ich machen könne, wäre die einzugsermächtigung aufheben und es überweisen. ich tat so -> keine rücklastschriftgebühr. zwar kam noch eine mahnung, aber - wie gesagt - war die nach einem anruf gegessen. ich glaube nich dass ich da nur glück hatte(die telekom vergisst soch nich etwas einzufordern, was ihr zusteht).

aber ok. dann korregiere ich mich:

- rechnung einsehen -> unstrittigen betrag überweisen
- jetzt erst sperren+rückbuchen
Menü
[1.2.3] ascador antwortet auf amang
19.06.2002 21:14
moin moin

bin ein avisgo-geschaedigter...
habe bei der telekom angerufen...
da war das zeuch aber schon abgebucht...
hab den kompletten betrag halt von meiner bank zurueckbuchen lassen...
und den betrag ohne talkline manuell ueberwiesen...
damit war meine einzugsermaechtigung automatisch aufgehoben...
und jetzat bekomme ich immer gewoehnliche rechnungen...

bei der nachueberweisung hab ich allerdings die umsatzsteuer vergessen...
die hab ich frecherweise dann von der neuen telekom-rechnung...
wo auch schon wieder talkline drauf war...
abgezogen und denen eine detaillierte aufstellung dessen gefaxt...
was ich jetzat eigentlich ueberwiesen habe...

btw um talkline ist es im moment ziemlich ruhig...
hab denen auf ihr standart-schreiben ein recht freches fax geschrieben...

btw jetzat, wo die telekom-aktien so tief stehen...
haengen sich die mitarbeiter richtig rein und sind superfreundlich...

bis denn :)
Menü
[1.3] tamaschi antwortet auf Quehl
24.06.2002 14:20
Hallo ihr alle, insbesondere Quehl und Ron's enemy (mit herzlichem Dank!)

man sollte das Forum hier doch verstärkt beobachten (wenn nicht soviel Zeit dabei draufginge), aber Eure Beiträge sind hochinteressant.

Ich bin auch eine der Geschädigten. Bei der letzten Rechnung vom 29.05.02 der Telekom habe ich den Talkline-Posten ausbuchen lassen, haben die auch ohne Probleme gemacht, allerdings noch bevor die Abbuchung von meinem Konto erfolgte. Gleichzeitig habe ich bei Talkline gegen die Rechnungen Widerspruch eingelegt, worauf ich einen der bekannten lapidaren "Bla-bla"-Briefe ohne Unterschrift von Talkline erhielt, ohne Bezug zur Rechnungshöhe. Darauf habe ich reagiert, indem ich in Anlehnung an §17 TKV ein Angebot zur Güte gemacht habe, und um Erstattung der zuviel gezahlten Gebühren gebeten habe. Ich warte auf Reaktion von Talkline.

Was die davor abgebuchten Posten angeht, hat mir die Telekom am Telefon mitgeteilt, daß Sie an den bereits abgebuchten Rechnungen nichts mehr ändern könne. Auf den Gedanken, die Posten von meiner Bank rückbuchen zu lassen, bin ich dummerweise erst jetzt (durch Eure Beiträge) gekommen.

Macht es noch Sinn, bzw. kann ich (rechtlich gesehen) auch jetzt noch, also 2 Monate nach Erhalt der zu beanstandenden Rechnungen (es handelt sich um die Telekom-Rechnungen vom 26.04.02 und vom 27.3.02) diese rückbuchen zu lassen?

Vielen Dank


Zur weiteren Info aller Geschädigten habe ich Euch auch noch die Antwort der Regulierungsbehörde auf meine Anfrage "Wie soll ich mich in dem Fall verhalten?" beigelegt, in der Hoffnung allen Geschädigten weitere Handhabe zu geben:



Verbraucherservice der Regulierungsbehorde


Sehr geehrte Frau ...,

vielen Dank fur Ihr Email.

Die Regulierung von Telekommunikation und Post sowie die Frequenzordnung und
die Rufnummernverwaltung sind hoheitliche Aufgaben des Bundes. Die Ziele der
Regulierung werden im Telekommunikationsgesetz bzw. im Postgesetz
beschrieben. Die vorgenannten Gesetze verfolgen das Ziel, durch Regulierung
den Wettbewerb zu fordern und flachendeckend angemessene und ausreichende
Dienstleistungen (Infrastrukturauftrag) zu gewahrleisten. Die Technische
Regulierung dient der okonomischen, diskriminierungs- und storungsfreien
Nutzung der Ressourcen sowie der Uberprufung von Auflagen, die sich aus
Gesetzen, Verordnungen oder Verleihungsbedingungen ergeben. Die
Regulierungsbehorde ist au?erdem Wurzelbehorde nach dem Signaturgesetz.

Eine Rechts- und Fachaufsicht gegenuber den Unternehmen wird nicht ausgeubt.

Beim Verbraucherservice der Regulierungsbehorde fur Telekommunikation und
Post( Reg TP )geht es in erster Linie darum, dass sich der Endverbraucher
uber seine Rechte auf dem Gebiet des Telekommunikations-Kundenschutzes
(Rechtsgrundlage ist hier die Telekommunikations-Kundenschutzverordnung
(TKV)) informieren kann. Gleichfalls soll der Verbraucherservice auch als
Wegweiser fur Anfragen der Endverbraucher zur Verfugung stehen.

Fur die Rechnungserstellung gelten die Allgemeinen Geschaftsbedingungen der
einzelnen Anbieter von Telekommunikation­sdienstleistungen, die der Kunde bei
Vertragsabschluss anerkennt. Hier sind die Leistungsbeschreibungen und
Preislisten inbegriffen.

Die Telekommunikations-Kundenschutzverordnung hat in ? 15 u.a. festgelegt :

"Soweit der Kunde mit anderen Anbietern von
Telekommunikation­sdienstleistungen fur die Offentlichkeit nicht etwas
anderes vereinbart, ist ihm von seinem Anbieter des Zugangs zum offentlichen
Telekommunikationsnetz (Rechnungsersteller) eine Rechnung zu erstellen, die
auch die Entgelte fur Verbindungen ausweist, die durch Auswahl anderer
Anbieter von Netzdienstleistungen uber den Netzzugang des Kunden entstehen.
Die Rechnung muss die einzelnen Anbieter und zumindest die Gesamthohe der
auf sie entfallenden Entgelte erkennen lassen."

Erheben der Kunde bei Telekommunikation­sdienstleistungen fur die
Offentlichkeit, die auf den fur die Sprachkommunikation fur die
Offentlichkeit vorgesehenen Telekommunikationsnetzen erbracht werden,
Einwendungen gegen die Hohe dieser in Rechnung gestellten
Verbindungsentgelte, so ist das Verbindungsaufkommen unter Wahrung des
Schutzes der Mitbenutzer auch ohne Auftrag zur Erteilung eines
Einzelverbindungsnachweises nach den einzelnen Verbindungsdaten
aufzuschlusseln und eine technische Prufung durchzufuhren, deren
Dokumentation Ihnen auf Verlangen vorzulegen ist.

Hierzu gibt es allerdings eine Einschrankung. Soweit aus technischen Grunden
oder auf Wunsch des Kunden keine Verbindungsdaten gespeichert oder
gespeicherte Verbindungsdaten auf Wunsch des Kunden oder auf Grund
rechtlicher Verpflichtungen geloscht wurden, trifft den Anbieter keine
Nachweispflicht fur die Einzelverbindungen. Allerdings muss der Anbieter den
Kunden in der Rechnung auf nach den gesetzlichen Bestimmungen geltenden
Fristen fur die Loschung gespeicherter Verbindungsdaten deutlich hingewiesen
haben. Soweit eine Speicherung aus technischen Grunden nicht erfolgt,
entfallt diese Nachweispflicht ebenfalls, wenn der Kunde vor Erteilung der
Rechnung darauf hingewiesen wurde.

Der Nachweis der Entgeltforderungen regelt sich nach ? 16 TKV und die
Entgeltermittlung bei unklarer Forderungshohe nach ? 17 TKV.

Was Sie im Falle unklarer Entgeltforderungen beachten sollten :

1. Richten Sie Ihren Brief an den Vertragspartner und erklaren Sie,
welche Punkte in der Rechnung Sie im einzelnen monieren.
2. Haben Sie Bankeinzug vereinbart, schreiben Sie dem Vertragspartner,
dass "die Zahlung nur unter Vorbehalt" erfolgte, um einer Sperrung Ihres
Anschlusses aus dem Wege zu gehen.
3. Setzen Sie dem Telekommunikationsunternehmen eine Frist fur eine
schriftliche Antwort. Es empfehlen sich zwei bis drei Wochen.
4. Versenden Sie Ihre Beschwerde moglichst direkt nach Erhalt der
Rechnung. Die mit den Allgemeinen Geschaftsbedingungen vereinbarten
Einspruchsfristen sind dabei zu beachten. Die Gesprachsdaten konnen bis zu 6
Monaten lang gespeichert werden, wenn Sie einer Speicherung nicht generell
widersprochen haben.
5. Der Anbieter fur Telekommunikation­sdienstleistungen muss Ihnen
nachweisen, dass die Rechnung korrekt ist und kein technischer Fehler
vorliegt.
6. Au?er Porto entstehen keine Kosten.
7. Erzielen Sie keine Einigung konnen Sie sich an die
Regulierungsbehorde fur Telekommunikation und Post wenden.
8. Kann auf diesem Wege das strittige Problem nicht gelost werden, so
konnen Sie bei der Regulierungsbehorde fur Telekommunikation und Post die
Durchfuhrung eines Schlichtungsverfahrens nach ? 35 TKV beantragen. Die
Einzelheiten der Schlichtung regeln sich nach der Verfahrensordnung fur
Schlichtungsverfahren

Gema? ? 35 der Telekommunikations-Kundenschutzverordnung (TKV)
konnen Sie die Regulierungsbehorde fur Telekommunikation und Post als
Befriedungsinstanz anrufen, um in Streitfallen zwischen den Parteien zu
schlichten. Ein Antrag an die Schlichtungsstelle der Regulierungsbehorde fur
Telekommunikation und Post ist jedoch nur dann zulassig, wenn der
Antragsteller die Verletzung eigener Rechte geltend macht, kein
Gerichtsverfahren mit demselben Streitgegenstand rechtshangig ist und vor
Antragstellung der Versuch einer Einigung mit dem Antragsgegner unternommen
wurde. http://www.regtp.de/reg_tele/start/fs_05.html

Gema? dieser Verfahrensordnung werden Sie gebeten, dann das
Antragsformular auszufullen und zusammen mit den zur Antragsstutzung
erforderlichen Anlagen sowie weiteren erganzenden Unterlagen an nachfolgende
Adresse zu ubersenden :

Regulierungsbehorde fur Telekommunikation und Post
Referat 114 /Schlichtungsstelle
Postfach 80 01
53105 Bonn

Sollten Sie daruber hinaus Fragen haben, stehen wir Ihnen unter den
Rufnummern (0228) 14 - 1235 oder (030) 22480 - 590 gern zur Verfugung.

Bitte berucksichtigen Sie bei Ihrer Antragsstellung, dass die
Schlichtung ein au?ergerichtliches Verfahren zur Streitbeilegung ist. Darin
bewertet die Schlichtungsstelle die von beiden Seiten vorgebrachten Belege
und Argumente. Die Schlichtungsstelle tritt nicht von Amts wegen in die
Beweisaufnahme ein, d.h. sie fuhrt selbst keine Beweisaufnahme durch. Die
Schlichtungsstelle entwickelt aus den dargelegten Sachverhalten einen
Vorschlag, der auf einen Kompromiss zwischen den unterschiedlichen
Forderungen der Verfahrensbeteiligten abzielt. Das Ergebnis der Schlichtung
hangt also wesentlich davon ab, inwieweit beide Seiten selbst zur Aufklarung
des strittigen Sachverhalts beitragen und bereit sind, einen Kompromiss zu
akzeptieren.

Hinsichtlich der versuchten Einigung legen Sie bitte kurz dar,
welche Versuche zur Beilegung des Streitfalls mit dem Antragsgegner
unternommen wurden. Belegen sie bitte mit entsprechenden Kopien, welche
Versuche einer Einigung Ihrerseits unternommen wurden und in welcher Form
diese Versuche gescheitert sind.


9. Ist es dabei zu keiner Einigung gekommen bzw. mochten Sie keine
Schlichtung, konnen Sie den Sachverhalt auf dem ordentlichen Rechtsweg mit
Hilfe Ihres Rechtsanwaltes klaren lassen.

Mit freundlichen Gru?en
Im Auftrag


mailto:verbrauche­rservice@regtp.de
http://www.regtp.de
fon 030 22480 571
fax 030 22480 517
06.06.02



Benutzer Quehl schrieb:
Benutzer batman-es schrieb:
hallo, ihr helden, ich will euch ja nicht nerven, aber es gibt einfach noch ein paar menschen auf dieser welt, die von dieser talkline/callisa-by-call-city-materie keine so große ahnung haben, wie ihr. ich bin einer von diesen!!!!

ich bin auch eines dieser opfer, das fröhlich mit diesem city-tarif über die einwahlnummer 019256193 gesurft ist, und habe diese verteuerung erst mit meiner telefonrechnung bemerkt.
ebenfalls habe ich die ganze litanei mit talkline-/telekom-anrufen hinter mich gebracht, bis ich euer forum entdeckt habe.

ich habe mir jetzt einmal euer forum durchgelesen, was ziemlich viel war, aber ich habe noch soviele fragen, daß ich fast explodiere:

- bei telekom einfach anrufen und bescheid sagen wegen talkline-abzug??
- ist noch nachträglich etwas möglich??
- wie und in welcher form habt ihr bei talkline widersprochen (bin nicht so gut in formulierungssachen!!)??
- welcher abrechungszeitraum wird bei
callando-by-call-internet
benutzt?? (rechnung: 28.03.02 - 03.04.02 = 114 €
für 39 std.??)
- bin jetzt seit mitte mai auf smartsurfer: wie lange rechnet talkline bei mir mit callando-by-call ab??

helft mir doch bitte, in diesem dschungel mich zurechtzufinden, oder schreibt mir, wo und in welchen von euren mails diese themen behandelt werden!!

ich wäre euch sehr dankbar!!
ein argloser geschädigter mit einem minus-konto



nachträglich eingezogenen Betrag zurückbuchen lassen (Bank) und richtigen Betrag der Telekom neu überweisen.
Widerspruch habe ich per Email gemacht. Obs richtig war, weiß ich nicht. Zumindest habe ich eine Empfangsbestätigung bekommen. Der erhobene Widerspruch läßt sich damit nachweisen. Auch habe ich von Talkline eine schriftl. nichtssagende Information erhalten, die zumindest meinen Widerspruch auch bestätigt. Hat allerdings alles sehr lange gedauert. Wenn die übrigen Fragen klar wären, dann würde es auch weniger Probleme geben. Aber Talkline gibt ja keine vernünftige Antwort.

mfg
Menü
[1.3.1] amang antwortet auf tamaschi
26.06.2002 16:58
hi,
wenn du die rechnungen an die telekom per einzugsermächtigung bezahlst, ist es auf jeden fall möglich bis zu ca.6 wochen eine rückbuchung bei deiner bank zu veranlassen. allerdings ist es nach meiner erfahrung nicht zu empfehlen, da die telekom die rücklastschrift in die rechnung stellt. wie gesagt, dieser service ist bei deiner bank für dich zwar kostenlos, aber die telekom stellt es dir in die rechnung. ich habe auch die rechnung vom märz rückbuchen lassen - daraufhin musste ich dafür in der mai-rechnung über 6!!! € bezahlen (als rücklastschriftgebühr)!
woher gerade diese summe - weiss ich nicht.

gruß
amang
Menü
[] rtpj antwortet auf
20.06.2002 23:14
Benutzer ron's enemy schrieb:

Leute, schickt eure Einwendungen per Einschreiben mit Rückschein! Das kostet zwar 4,40 EUR, aber dafür ist man dann auf der sicheren Seite, und man muss das auch nur einmal machen! Ein verlorener Prozess kostet mehr als 4,40 EUR.

Wenn man sich den Rückschein sparen möchte, kann man auch ein (Übergabe)-Einschreiben schicken und die vollzogene Übergabe im Internet überprüfen (und ausdrucken):

http://www.deutschepost.de/brief/online-services/sendungsverfolgung/index_e-n.html