Hallo ihr alle, insbesondere Quehl und Ron's enemy (mit herzlichem Dank!)
man sollte das Forum hier doch verstärkt beobachten (wenn nicht soviel Zeit dabei draufginge), aber Eure Beiträge sind hochinteressant.
Ich bin auch eine der Geschädigten. Bei der letzten Rechnung vom 29.05.02 der Telekom habe ich den Talkline-Posten ausbuchen lassen, haben die auch ohne Probleme gemacht, allerdings noch bevor die Abbuchung von meinem Konto erfolgte. Gleichzeitig habe ich bei Talkline gegen die Rechnungen Widerspruch eingelegt, worauf ich einen der bekannten lapidaren "Bla-bla"-Briefe ohne Unterschrift von Talkline erhielt, ohne Bezug zur Rechnungshöhe. Darauf habe ich reagiert, indem ich in Anlehnung an §17 TKV ein Angebot zur Güte gemacht habe, und um Erstattung der zuviel gezahlten Gebühren gebeten habe. Ich warte auf Reaktion von Talkline.
Was die davor abgebuchten Posten angeht, hat mir die Telekom am Telefon mitgeteilt, daß Sie an den bereits abgebuchten Rechnungen nichts mehr ändern könne. Auf den Gedanken, die Posten von meiner Bank rückbuchen zu lassen, bin ich dummerweise erst jetzt (durch Eure Beiträge) gekommen.
Macht es noch Sinn, bzw. kann ich (rechtlich gesehen) auch jetzt noch, also 2 Monate nach Erhalt der zu beanstandenden Rechnungen (es handelt sich um die Telekom-Rechnungen vom 26.04.02 und vom 27.3.02) diese rückbuchen zu lassen?
Vielen Dank
Zur weiteren Info aller Geschädigten habe ich Euch auch noch die Antwort der Regulierungsbehörde auf meine Anfrage "Wie soll ich mich in dem Fall verhalten?" beigelegt, in der Hoffnung allen Geschädigten weitere Handhabe zu geben:
Verbraucherservice der Regulierungsbehorde
Sehr geehrte Frau ...,
vielen Dank fur Ihr Email.
Die Regulierung von Telekommunikation und Post sowie die Frequenzordnung und
die Rufnummernverwaltung sind hoheitliche Aufgaben des Bundes. Die Ziele der
Regulierung werden im Telekommunikationsgesetz bzw. im Postgesetz
beschrieben. Die vorgenannten Gesetze verfolgen das Ziel, durch Regulierung
den Wettbewerb zu fordern und flachendeckend angemessene und ausreichende
Dienstleistungen (Infrastrukturauftrag) zu gewahrleisten. Die Technische
Regulierung dient der okonomischen, diskriminierungs- und storungsfreien
Nutzung der Ressourcen sowie der Uberprufung von Auflagen, die sich aus
Gesetzen, Verordnungen oder Verleihungsbedingungen ergeben. Die
Regulierungsbehorde ist au?erdem Wurzelbehorde nach dem Signaturgesetz.
Eine Rechts- und Fachaufsicht gegenuber den Unternehmen wird nicht ausgeubt.
Beim Verbraucherservice der Regulierungsbehorde fur Telekommunikation und
Post( Reg TP )geht es in erster Linie darum, dass sich der Endverbraucher
uber seine Rechte auf dem Gebiet des Telekommunikations-
Kundenschutzes
(Rechtsgrundlage ist hier die Telekommunikations-Kundenschutzverordnung
(TKV)) informieren kann. Gleichfalls soll der Verbraucherservice auch als
Wegweiser fur Anfragen der Endverbraucher zur Verfugung stehen.
Fur die Rechnungserstellung gelten die Allgemeinen Geschaftsbedingungen der
einzelnen Anbieter von Telekommunikationsdienstleistungen, die der Kunde bei
Vertragsabschluss anerkennt. Hier sind die Leistungsbeschreibungen und
Preislisten inbegriffen.
Die Telekommunikations-Kundenschutzverordnung hat in ? 15 u.a. festgelegt :
"Soweit der Kunde mit anderen Anbietern von
Telekommunikationsdienstleistungen fur die Offentlichkeit nicht etwas
anderes vereinbart, ist ihm von seinem Anbieter des Zugangs zum offentlichen
Telekommunikationsnetz (Rechnungsersteller) eine Rechnung zu erstellen, die
auch die Entgelte fur Verbindungen ausweist, die durch Auswahl anderer
Anbieter von Netzdienstleistungen uber den Netzzugang des Kunden entstehen.
Die Rechnung muss die einzelnen Anbieter und zumindest die Gesamthohe der
auf sie entfallenden Entgelte erkennen lassen."
Erheben der Kunde bei Telekommunikationsdienstleistungen fur die
Offentlichkeit, die auf den fur die Sprachkommunikation fur die
Offentlichkeit vorgesehenen Telekommunikationsnetzen erbracht werden,
Einwendungen gegen die Hohe dieser in Rechnung gestellten
Verbindungsentgelte, so ist das Verbindungsaufkommen unter Wahrung des
Schutzes der Mitbenutzer auch ohne Auftrag zur Erteilung eines
Einzelverbindungsnachweises nach den einzelnen Verbindungsdaten
aufzuschlusseln und eine technische Prufung durchzufuhren, deren
Dokumentation Ihnen auf Verlangen vorzulegen ist.
Hierzu gibt es allerdings eine Einschrankung. Soweit aus technischen Grunden
oder auf Wunsch des Kunden keine Verbindungsdaten gespeichert oder
gespeicherte Verbindungsdaten auf Wunsch des Kunden oder auf Grund
rechtlicher Verpflichtungen geloscht wurden, trifft den Anbieter keine
Nachweispflicht fur die Einzelverbindungen. Allerdings muss der Anbieter den
Kunden in der Rechnung auf nach den gesetzlichen Bestimmungen geltenden
Fristen fur die Loschung gespeicherter Verbindungsdaten deutlich hingewiesen
haben. Soweit eine Speicherung aus technischen Grunden nicht erfolgt,
entfallt diese Nachweispflicht ebenfalls, wenn der Kunde vor Erteilung der
Rechnung darauf hingewiesen wurde.
Der Nachweis der Entgeltforderungen regelt sich nach ? 16 TKV und die
Entgeltermittlung bei unklarer Forderungshohe nach ? 17 TKV.
Was Sie im Falle unklarer Entgeltforderungen beachten sollten :
1. Richten Sie Ihren Brief an den Vertragspartner und erklaren Sie,
welche Punkte in der Rechnung Sie im einzelnen monieren.
2. Haben Sie Bankeinzug vereinbart, schreiben Sie dem Vertragspartner,
dass "die Zahlung nur unter Vorbehalt" erfolgte, um einer Sperrung Ihres
Anschlusses aus dem Wege zu gehen.
3. Setzen Sie dem Telekommunikationsunternehmen eine Frist fur eine
schriftliche Antwort. Es empfehlen sich zwei bis drei Wochen.
4. Versenden Sie Ihre Beschwerde moglichst direkt nach Erhalt der
Rechnung. Die mit den Allgemeinen Geschaftsbedingungen vereinbarten
Einspruchsfristen sind dabei zu beachten. Die Gesprachsdaten konnen bis zu 6
Monaten lang gespeichert werden, wenn Sie einer Speicherung nicht generell
widersprochen haben.
5. Der Anbieter fur Telekommunikationsdienstleistungen muss Ihnen
nachweisen, dass die Rechnung korrekt ist und kein technischer Fehler
vorliegt.
6. Au?er Porto entstehen keine Kosten.
7. Erzielen Sie keine Einigung konnen Sie sich an die
Regulierungsbehorde fur Telekommunikation und Post wenden.
8. Kann auf diesem Wege das strittige Problem nicht gelost werden, so
konnen Sie bei der Regulierungsbehorde fur Telekommunikation und Post die
Durchfuhrung eines Schlichtungsverfahrens nach ? 35 TKV beantragen. Die
Einzelheiten der Schlichtung regeln sich nach der Verfahrensordnung fur
Schlichtungsverfahren
Gema? ? 35 der Telekommunikations-Kundenschutzverordnung (TKV)
konnen Sie die Regulierungsbehorde fur Telekommunikation und Post als
Befriedungsinstanz anrufen, um in Streitfallen zwischen den Parteien zu
schlichten. Ein Antrag an die Schlichtungsstelle der Regulierungsbehorde fur
Telekommunikation und Post ist jedoch nur dann zulassig, wenn der
Antragsteller die Verletzung eigener Rechte geltend macht, kein
Gerichtsverfahren mit demselben Streitgegenstand rechtshangig ist und vor
Antragstellung der Versuch einer Einigung mit dem Antragsgegner unternommen
wurde. http://www.regtp.de/reg_tele/start/fs_05.html
Gema? dieser Verfahrensordnung werden Sie gebeten, dann das
Antragsformular auszufullen und zusammen mit den zur Antragsstutzung
erforderlichen Anlagen sowie weiteren erganzenden Unterlagen an nachfolgende
Adresse zu ubersenden :
Regulierungsbehorde fur Telekommunikation und Post
Referat 114 /Schlichtungsstelle
Postfach 80 01
53105 Bonn
Sollten Sie daruber hinaus Fragen haben, stehen wir Ihnen unter den
Rufnummern (0228) 14 - 1235 oder (030) 22480 - 590 gern zur Verfugung.
Bitte berucksichtigen Sie bei Ihrer Antragsstellung, dass die
Schlichtung ein au?ergerichtliches Verfahren zur Streitbeilegung ist. Darin
bewertet die Schlichtungsstelle die von beiden Seiten vorgebrachten Belege
und Argumente. Die Schlichtungsstelle tritt nicht von Amts wegen in die
Beweisaufnahme ein, d.h. sie fuhrt selbst keine Beweisaufnahme durch. Die
Schlichtungsstelle entwickelt aus den dargelegten Sachverhalten einen
Vorschlag, der auf einen Kompromiss zwischen den unterschiedlichen
Forderungen der Verfahrensbeteiligten abzielt. Das Ergebnis der Schlichtung
hangt also wesentlich davon ab, inwieweit beide Seiten selbst zur Aufklarung
des strittigen Sachverhalts beitragen und bereit sind, einen Kompromiss zu
akzeptieren.
Hinsichtlich der versuchten Einigung legen Sie bitte kurz dar,
welche Versuche zur Beilegung des Streitfalls mit dem Antragsgegner
unternommen wurden. Belegen sie bitte mit entsprechenden Kopien, welche
Versuche einer Einigung Ihrerseits unternommen wurden und in welcher Form
diese Versuche gescheitert sind.
9. Ist es dabei zu keiner Einigung gekommen bzw. mochten Sie keine
Schlichtung, konnen Sie den Sachverhalt auf dem ordentlichen Rechtsweg mit
Hilfe Ihres Rechtsanwaltes klaren lassen.
Mit freundlichen Gru?en
Im Auftrag
mailto:verbraucherservice@regtp.de
http://www.regtp.de
fon 030 22480 571
fax 030 22480 517
06.06.02
Benutzer Quehl schrieb:
Benutzer batman-es schrieb:
hallo, ihr helden, ich will euch ja nicht nerven, aber es gibt einfach noch ein paar menschen auf dieser welt, die von dieser talkline/callisa-by-call-city-materie keine so große ahnung haben, wie ihr. ich bin einer von diesen!!!!
ich bin auch eines dieser opfer, das fröhlich mit diesem city-tarif über die einwahlnummer 019256193 gesurft ist, und habe diese verteuerung erst mit meiner telefonrechnung bemerkt.
ebenfalls habe ich die ganze litanei mit talkline-/telekom-anrufen hinter mich gebracht, bis ich euer forum entdeckt habe.
ich habe mir jetzt einmal euer forum durchgelesen, was ziemlich viel war, aber ich habe noch soviele fragen, daß ich fast explodiere:
- bei telekom einfach anrufen und bescheid sagen wegen talkline-abzug??
- ist noch nachträglich etwas möglich??
- wie und in welcher form habt ihr bei talkline widersprochen (bin nicht so gut in formulierungssachen!!)??
- welcher abrechungszeitraum wird bei
callando-by-call-internet
benutzt?? (rechnung: 28.03.02 - 03.04.02 = 114 €
für 39 std.??)
- bin jetzt seit mitte mai auf smartsurfer: wie lange rechnet talkline bei mir mit callando-by-call ab??
helft mir doch bitte, in diesem dschungel mich zurechtzufinden, oder schreibt mir, wo und in welchen von euren mails diese themen behandelt werden!!
ich wäre euch sehr dankbar!!
ein argloser geschädigter mit einem minus-konto
nachträglich eingezogenen Betrag zurückbuchen lassen (Bank) und richtigen Betrag der Telekom neu überweisen.
Widerspruch habe ich per Email gemacht. Obs richtig war, weiß ich nicht. Zumindest habe ich eine Empfangsbestätigung bekommen. Der erhobene Widerspruch läßt sich damit nachweisen. Auch habe ich von Talkline eine schriftl. nichtssagende Information erhalten, die zumindest meinen Widerspruch auch bestätigt. Hat allerdings alles sehr lange gedauert. Wenn die übrigen Fragen klar wären, dann würde es auch weniger Probleme geben. Aber Talkline gibt ja keine vernünftige Antwort.
mfg