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TL-Q1-Axmann


07.03.2004 17:09 - Gestartet von Beetle
Hallo TL-Q1-Axmann-Opfer,

Mahnbescheid in ganzem Umfang von Axmann wiedersprochen.
Schreiben von Axmann doch bitte meinen Einspruch zum 23.12.03
zurück zu nehmen. Habe ich natürlich nicht gemacht.
Bis jetzt Ruhe.
Vor kurzem bekam ich einen Anruf von Staatsanwalt T.....en
aus Düsseldorf. Das Verfahren gegen Q1 sei ja eingestellt.
Der Dialerbetreiber sei nicht zu ermitteln.
Im Übrigen sei mittlerweile die Beweisumkehr zu meinen Gunsten
üblich.
Zur Information: 0190-080xxx 47,4138 für 2,13 Minuten.
Ob Axmann und TL nach dem BGH-Urteil recht Ruhe geben ?

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[1] Paul-Merlin antwortet auf Beetle
08.03.2004 02:25
Benutzer Beetle schrieb:
Hallo TL-Q1-Axmann-Opfer,

Mahnbescheid in ganzem Umfang von Axmann wiedersprochen. Schreiben von Axmann doch bitte meinen Einspruch zum 23.12.03 zurück zu nehmen. Habe ich natürlich nicht gemacht.
Bis jetzt Ruhe.
Vor kurzem bekam ich einen Anruf von Staatsanwalt T.....en aus Düsseldorf. Das Verfahren gegen Q1 sei ja eingestellt.
Der Dialerbetreiber sei nicht zu ermitteln.
Im Übrigen sei mittlerweile die Beweisumkehr zu meinen Gunsten üblich.
Zur Information: 0190-080xxx 47,4138 für 2,13 Minuten. Ob Axmann und TL nach dem BGH-Urteil recht Ruhe geben ?


Eines ist bei der Geschichte schon seltsam. Wenn sich die Staatsanwaltschaft damit zufrieden gibt, dass der Dialerbetreiber nicht zu ermitteln sei? Wie kann dann TL, Q 1 und die weiteren in der Kette, die zigtausend realisierten Beträge an den jeweiligen Contendanbieter weiterleiten? Hat sich dieses Geld wundersamer Weise in nichts aufgelöst? Wurde es sozialen Zwecken zugeführt? Welche Hilfsbedürftigen durften sich an dem Geldregen erfreuen? Wer ist der Nutznießer. Ein kleiner Einblick in die Buchhaltung von TL, Q 1 hätte vielleicht weitergeholfen?????

mfg

Paul-Merlin

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[1.1] westok antwortet auf Paul-Merlin
09.03.2004 00:20
Hallo Merlin,
hierzu noch ein Thread aus www.computerbetrug.de


Member: Gunnar Arthus



Beigetreten: 26 Mar 2003
Artikel: 85

Erstellt: So, 07.03.2004, 23:04 Betreff: Inkassorecht auf "Beutegeld" des Dialerbetruges?

----------------­----------­----------­----------­----------­------------------------

Wie lange noch dürfen sich gewisse Inkassounternehmen erfolgreich oder erfolglos mit gerichtlicher Hilfe Beutegelder der Dialermafia eintreiben.
Sind nicht schon genügend Urteile gefällt worden, die die Art und Weise
des Dialerbetrugs und der Softwaremanipulation offen gelegt haben???

Es liegt doch bei den meisten Fällen ein Geldwäschebetrug vor, weil die stornierten Gebühren dem Mehrwertanbieter im Stornofall nicht vom Netzbetreiber ausbezahlt wurde. In vielen Fällen können die Mehrwertanbieter nicht genannt werden, weil sie über die gekürzten Rufnummern nicht mehr identifiziert werden können.
In den AGB´s zwischen Kontentanbieter und Netzbetreiber ist vereinbart, daß im Stornofall der Gebührenanteil erst nach erfolgter Inkassomaßnahme ausbezahlt werden.
Wenn also nach Monaten der Contentanbieter nicht mehr existiert, wird trotzdem die gesamte Gebührenleistung eingetrieben, obwohl der Gebührenanteil nicht mehr weitergegeben werden kann.
Das ist für mich Geldwäsche und Betrug.

Es wäre mal interessant zu wissen, ob die "geprellten Mehrwertanbieter "nach erfolgreichen Inkassomaßnahmen noch ausbezahlt werden, oder ob sie ihrerseits Inkassounternehmen beschäftigen zum Eintreiben ihrer Anteile bei den Netzbetreibern.


Gunnar

Von westok kopiert
aus www.computerbetrug.de im Forumteil : Recht und Gesetz
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[1.1.1] Kaymann antwortet auf westok
09.03.2004 06:41
Benutzer westok schrieb:
Hallo Merlin, hierzu noch ein Thread aus www.computerbetrug.de


Member: Gunnar Arthus



Beigetreten: 26 Mar 2003
Artikel: 85

Erstellt: So, 07.03.2004, 23:04 Betreff: Inkassorecht auf
"Beutegeld" des Dialerbetruges?

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Wie lange noch dürfen sich gewisse Inkassounternehmen erfolgreich oder erfolglos mit gerichtlicher Hilfe Beutegelder der Dialermafia eintreiben. Sind nicht schon genügend Urteile gefällt worden, die die Art und Weise
des Dialerbetrugs und der Softwaremanipulation offen gelegt haben???

Es liegt doch bei den meisten Fällen ein Geldwäschebetrug vor, weil die stornierten Gebühren dem Mehrwertanbieter im Stornofall nicht vom Netzbetreiber ausbezahlt wurde. In vielen Fällen können die Mehrwertanbieter nicht genannt werden, weil sie über die gekürzten Rufnummern nicht mehr identifiziert werden können. In den AGB´s zwischen Kontentanbieter und Netzbetreiber ist vereinbart, daß im Stornofall der Gebührenanteil erst nach erfolgter Inkassomaßnahme ausbezahlt werden. Wenn also nach Monaten der Contentanbieter nicht mehr existiert, wird trotzdem die gesamte Gebührenleistung eingetrieben, obwohl der Gebührenanteil nicht mehr weitergegeben werden kann.
Das ist für mich Geldwäsche und Betrug.

Es wäre mal interessant zu wissen, ob die "geprellten Mehrwertanbieter "nach erfolgreichen Inkassomaßnahmen noch ausbezahlt werden, oder ob sie ihrerseits Inkassounternehmen beschäftigen zum Eintreiben ihrer Anteile bei den Netzbetreibern.


Gunnar

Von westok kopiert aus www.computerbetrug.de im Forumteil : Recht und Gesetz



Anmerkung zum Eintreiben der MEHRWERTANBIETER:

Eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus. Der Gewinn aus den illegalen Dialergeschäften ist wohl auch so hoch genug!!!

Gruß Kaymann
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[] tcsmoers antwortet auf
09.03.2004 09:25
Benutzer Monopoly schrieb:
Benutzer Paul-Merlin schrieb:
Eines ist bei der Geschichte schon seltsam. Wenn sich die Staatsanwaltschaft damit zufrieden gibt, dass der Dialerbetreiber nicht zu ermitteln sei? Wie kann dann TL, Q 1
und die weiteren in der Kette, die zigtausend realisierten Beträge an den jeweiligen Contendanbieter weiterleiten?

Na ja, spätestens der Reseller zweiter oder dritter Generation sitzt erfahrungsgemäß in der Schweiz, auf Hawaii oder sonstwas und wird der deutschen Staatsanwaltschaft eine lange Nase drehen. Genau das ist ja der Sinn der Reseller-Ketten, die ansonsten wirtschaftlich gesehen völlig unsinnig wären.

Wenn die fraglichen 0190-Nummern noch aktiv sind, was mich nicht wundern würde, könnt ihr aber neuerdings die RegTP die ladungsfähige Anschrift - also keine nutzlose Postfachadresse - des Letztverantwortlichen recherchieren lassen (§ 43a Abs. 1 TKG) und der Staatsanwaltschaft mit dieser Information auf die Sprünge helfen. Vielleicht nimmt sie das Verfahren wieder auf, nachdem man ihr alles vorgekaut hat.

Der springende Punkt ist für mich vor allem der, warum die Staatsanwaltschaft irgendwelchen Betrügern auf Hawaii nachspürt,

ortstermine?


während in Elmshorn, Köln und Darmstadt das
Geldwäschegeschäft munter weiterläuft.

Monopoly