Benutzer Monopoly schrieb:
Benutzer Paul-Merlin schrieb:
Eines ist bei der Geschichte schon seltsam. Wenn sich die Staatsanwaltschaft damit zufrieden gibt, dass der Dialerbetreiber nicht zu ermitteln sei? Wie kann dann TL, Q 1
und die weiteren in der Kette, die zigtausend realisierten Beträge an den jeweiligen Contendanbieter weiterleiten?
Na ja, spätestens der Reseller zweiter oder dritter Generation sitzt erfahrungsgemäß in der Schweiz, auf Hawaii oder sonstwas und wird der deutschen Staatsanwaltschaft eine lange Nase drehen. Genau das ist ja der Sinn der Reseller-Ketten, die ansonsten wirtschaftlich gesehen völlig unsinnig wären.
Wenn die fraglichen 0190-Nummern noch aktiv sind, was mich nicht wundern würde, könnt ihr aber neuerdings die RegTP die ladungsfähige Anschrift - also keine nutzlose Postfachadresse - des Letztverantwortlichen recherchieren lassen (§ 43a Abs. 1 TKG) und der Staatsanwaltschaft mit dieser Information auf die Sprünge helfen. Vielleicht nimmt sie das Verfahren wieder auf, nachdem man ihr alles vorgekaut hat.
Der springende Punkt ist für mich vor allem der, warum die Staatsanwaltschaft irgendwelchen Betrügern auf Hawaii nachspürt,
ortstermine?
während in Elmshorn, Köln und Darmstadt das
Geldwäschegeschäft munter weiterläuft.
Monopoly