Benutzer helima schrieb:
Zu diesem Sachverhalt habe ich folgende Fragen: 1. Hat jemand schon ähnliche Erfahrungen mit TL gemacht?
Hast wohl dich nicht vor Vertragsschluss erkundigt :-)
2. Wie lange muss TL ein Protokoll über eine telefonische Offerte (und der Zustimmung dazu) speichern und ggf. zur Verfügung stellen?
80 Tage müssen die Rechnungen und EVN für den Nachweis der Korrektheit der Abrechnungen gespeichert werden. Telefonische Änderungen sind eh fragwürdig, da höchstens nach Einwilligung elektronisch (email, online) Änderungen der Preislisten, Tarife etc. von Talkline bekannt gegeben werden sollten. Kann Talkline das Gespräch nicht beweisen, ist es ihr Pech.
3. Welche Möglichkeiten gibt es, rückwirkend Rechnungen kostenfrei anzufordern?
Widerspruch zu den Rechnungen. Im Rahmen des Widerspruches muss der, der Geld haben will (Talkline) beweisen, dass die Forderung berechtigt ist. Nicht du musst beweisen, dass Du der Änderung nicht zugestimmt hast, sondern talkline, dass du ihr zugestimmt hast.
Man kann auch allgemein widersprechen und einen beliebigen Betrag angeben, talkline muss ja eh beweisen, dass genau der geforderte berechtigt ist.(Es ist keine kostenpflichtige Rechnungsforderung nötig, denn du willst ja keine zweite Rechnung für deinen Chef etc. sondern bestreitest diese ja nur).
Da bei telefon. Anrufen von talkline eh widersprochen werden kann (dem Kunden wurden ggf. nicht alle Details des neuen Tarifes bzw. der Änderung aufgezeigt etc.), darf es keine Probleme geben. Der Widerspruch gilt ab dem Zeitpunkt wo man es bemerkt und Rechnungen können auch noch 80 Tage nach Zustellung widersprochen werden (BGH-Urteil).
Man sollte jedoch immer erst widersprechen per Einwurfeinschreiben und dann den strittigen Betrag bei der Bank stornieren! Da muss dann auch der unstrittige Betrag zurückgebucht werden!(z.B. die Grundgebühren und gemachten Gespräche)