Benutzer leoni23 schrieb:
also ich habe das Angebot von Le Club des Ceateurs de Beaute erhalten.
Das Handy ist dann von gft baden gmbh "handy service" geschickt worden, ich denke das ist der Anbieter und der Vertrag ist über talkline?
Manche Juristen sind folgender Meinung:
Du hast zwei Verträge geschlossen, der eine mit GFT über Vermittlung eines Handy-Vertrages, Lieferung eines Handys und des Hotelgutscheins. Den anderen Vertrag hast du mit Talkline.
Bei dem Vertrag mit GFT hast du kein Rücktrittsrecht mehr, sobald die Karte bei Talkline freigeschaltet ist. Das ist irgendwie eine Dienstleistung, dafür gibt es eine Ausnahme im Rücktrittsrecht.
Also wenn du ohne Grund aus dem Vertrag willst, wird es sehr schwer.
Der Hotelcheck ist nur mit Mindestverzehr gültig das habe ich schon erfahren,der Anbieter wollte weder diesen erlassen,noch eine andere Entschädigung anbieten.
Nur ein "ja tut uns leid,da müssen wir die Werbung ändern!"
Wie hoch ist der Mindestverzehr? Es kommt schon darauf an, wie und was in den Unterlagen steht, die du bei Vertragsabschluss hattest. Muss ggf. von einem Anwalt geklärt werden.
Meine Erfahrung ist, dass Reise- bzw. Hotelgutscheine fast immer praktisch wertlos sind. Man bekommt sie oft geschenkt oder gewinnt sie bei Gewinnspielen. Einmal sollte ich eine Reservierungsgebühr zahlen von 100 DM. Seitdem verzichte ich lieber. Die Reisegutscheine in Höhe von 200 Euro von Faircom, die man mal mit nem Handy bekommen hat, haben sage und schreibe nicht mal 20 Euro gebracht bei Ebay.