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Vertragskündigung


11.08.2003 13:25 - Gestartet von leoni23
Ich habe bei Talkline einen Handyvertrag abgeschlossen,weil angeblich ein Gutschein für drei kostenlose Übernachtungen für 2 Personen in einem Hotel der Kette daydreams dabei war.
jetzt musste ich rausfinden,das es ein Mindestverzehr Preis gibt,und man ohne diesen das Hotel nicht nutzen kann!

Unabhängig davon habe ich ein Tag nach erhalt des Handys dieses mit Kündigung des Vertrag zurückgeschickt,weil ja angeblich 2 Wochen Rückgaberecht bestehen .

Wurde mir einfach wieder geschickt : Rückgabe nicht mehr möglich.
Ich fühle mich echt betrogen und gelinkt!

Wie kann ich jetzt meinen Vertrag noch schnellstmöglich kündigen?

Danke für eure Tipps !

Leoni
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[1] pit_s antwortet auf leoni23
11.08.2003 13:33
Benutzer leoni23 schrieb:
Ich habe bei Talkline einen Handyvertrag abgeschlossen,weil angeblich ein Gutschein für drei kostenlose Übernachtungen für 2 Personen in einem Hotel der Kette daydreams dabei war. jetzt musste ich rausfinden,das es ein Mindestverzehr Preis gibt,und man ohne diesen das Hotel nicht nutzen kann!


Meine Meinung:
- Lt. meinem Verständnis fehlt hier eine zugesagte "Produkteigenschaft" - also Mangel in der Art (ob dies auch für die Zugabe/Dreingabe gilt weiß ich aber nicht genau)

Unabhängig davon habe ich ein Tag nach erhalt des Handys dieses mit Kündigung des Vertrag zurückgeschickt,weil ja angeblich 2 Wochen Rückgaberecht bestehen .

Wurde mir einfach wieder geschickt : Rückgabe nicht mehr möglich.

Meine Meinung
Auch hier hast Du nach meinem Verständnis ein 14tägiges Rückgaberecht. - Also per Einschreiben mit RS wegschicken mit ausdrücklicher Wahrnehmung des Rücktritts bzw. Widerrufsrechtes.
- Schau doch mal auf den Antrag - dort steht das in der Regel auch unten vermerkt.


Ich fühle mich echt betrogen und gelinkt!

Ja würde ich mich auch fühlen


Wie kann ich jetzt meinen Vertrag noch schnellstmöglich kündigen?

Danke für eure Tipps !

Wie oben gesagt kündigen
Gruß pit
Leoni
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[1.1] leoni23 antwortet auf pit_s
11.08.2003 14:41
Vielen Dank erstmal,

ich wusste nicht ,das ich die Kündigung per Einschreiben schicken muss.
Also versuche ich es heute gleich nochmal, leider ist durch die Zurücksendung des Handys durch den Anbieter die Frist verstrichen,aber ich hatte ja schon einmal wiederspruch angemeldet.
Das solllte doch reichen oder ?

Ich habe leider keinerlei erfahrung mit Handyverträgen sollte der Erste sein!

Danke leoni
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[1.1.1] Vertrag mit Hotelgutscheinen
Alexda antwortet auf leoni23
11.08.2003 15:00
Benutzer leoni23 schrieb:
ich wusste nicht ,das ich die Kündigung per Einschreiben schicken muss.
Also versuche ich es heute gleich nochmal, leider ist durch die Zurücksendung des Handys durch den Anbieter die Frist verstrichen,aber ich hatte ja schon einmal wiederspruch angemeldet.
Das solllte doch reichen oder ?

Das Geld für dieses Einschreiben kannst du dir auf jeden Fall sparen!
Solange du keine neuen Argumente hast, werden sie wohl wieder so reagieren. Einschreiben dient nur der Beweisbarkeit. Und du hast schon beweisbar widersprochen, weil Talkline ja beim ersten Versuch schon geantwortet hat.

Du hast damit die Frist gewahrt. Jetzt ist die Frage, ob du überhaupt widerrufen (nicht kündigen in diesem Fall) kannst.
Wenn die nicht wollen, brauchst du evtl nen Anwalt. Siehe mein anderes Posting. Kann sein, dass es gar nicht geht.
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[1.1.2] Eplusler antwortet auf leoni23
11.08.2003 16:41
Benutzer leoni23 schrieb:
Vielen Dank erstmal,

ich wusste nicht ,das ich die Kündigung per Einschreiben schicken muss.
Also versuche ich es heute gleich nochmal, leider ist durch die Zurücksendung des Handys durch den Anbieter die Frist verstrichen,aber ich hatte ja schon einmal wiederspruch angemeldet.
Das solllte doch reichen oder ?

Ich habe leider keinerlei erfahrung mit Handyverträgen sollte der Erste sein!

Danke leoni

Fürs nächste Mal ,ertmal schlau machen zB bei Teltarif.
Kannst du beweisen das du Wiederspruch eingelegt hast beim ersten Mal?Einschreiben/Rüchschein?Die Frist ist wohl jetzt abgelaufen und Talkline wird behaupten nie was von dir gehört zu haben.
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[2] Vertrag mit Hotelgutscheinen
Alexda antwortet auf leoni23
11.08.2003 13:44
Benutzer leoni23 schrieb:
Ich habe bei Talkline einen Handyvertrag abgeschlossen,weil angeblich ein Gutschein für drei kostenlose Übernachtungen für 2 Personen in einem Hotel der Kette daydreams dabei war. jetzt musste ich rausfinden,das es ein Mindestverzehr Preis gibt,und man ohne diesen das Hotel nicht nutzen kann!

Wo hast du den Vertrag abgeschlossen? Hast du was schriftliches über den Hotelgutschein? Wie hoch ist der Mindestverzehr? Vielleicht wird er dir ja erlassen.

Unabhängig davon habe ich ein Tag nach erhalt des Handys dieses mit Kündigung des Vertrag zurückgeschickt,weil ja angeblich 2 Wochen Rückgaberecht bestehen .

Unabhängig? Warum hast du das Handy zurückgeschickt? Wurdest du schriftlich über das Rückgaberecht belehrt? In manchen Fällen ist das Rücktrittsrecht bei Handyverträgen umstritten.
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[2.1] leoni23 antwortet auf Alexda
11.08.2003 14:35
Hallo ,
also ich habe das Angebot von Le Club des Ceateurs de Beaute erhalten.
Das Handy ist dann von gft baden gmbh "handy service" geschickt worden, ich denke das ist der Anbieter und der Vertrag ist über talkline?
Ich habe vorher noch kein Vertrag gehabt und auch keine Ahnung mit Handyprovidern...!
Ich habe das Handy wieder zurück geschickt, weil ich von mehreren Seiten schlechte Informationen über Talkline bekommen habe und wollte mir damit gleich Ärger ersparen.
Hat ja nicht so geklappt!
Heute habe ich dann gleich bei sämtlichen Service-Nummern angerufen,die in den unterlagen erwähnt sind.Keiner konnte /wollte mir helfen.
Der Hotelcheck ist nur mit Mindestverzehr gültig das habe ich schon erfahren,der Anbieter wollte weder diesen erlassen,noch eine andere Entschädigung anbieten.
Nur ein "ja tut uns leid,da müssen wir die Werbung ändern!"
Unverschämt waren die dann auch noch!
Ich habe mich auf die agb berufen,in denen ein absatz über das rückgaberecht ging.

Welche Möglichkeit besteht denn jetzt noch für mich?
Danke leoni

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[2.1.1] Alexda antwortet auf leoni23
11.08.2003 14:52
Benutzer leoni23 schrieb:
also ich habe das Angebot von Le Club des Ceateurs de Beaute erhalten.
Das Handy ist dann von gft baden gmbh "handy service" geschickt worden, ich denke das ist der Anbieter und der Vertrag ist über talkline?

Manche Juristen sind folgender Meinung:

Du hast zwei Verträge geschlossen, der eine mit GFT über Vermittlung eines Handy-Vertrages, Lieferung eines Handys und des Hotelgutscheins. Den anderen Vertrag hast du mit Talkline.

Bei dem Vertrag mit GFT hast du kein Rücktrittsrecht mehr, sobald die Karte bei Talkline freigeschaltet ist. Das ist irgendwie eine Dienstleistung, dafür gibt es eine Ausnahme im Rücktrittsrecht.

Also wenn du ohne Grund aus dem Vertrag willst, wird es sehr schwer.

Der Hotelcheck ist nur mit Mindestverzehr gültig das habe ich schon erfahren,der Anbieter wollte weder diesen erlassen,noch eine andere Entschädigung anbieten.
Nur ein "ja tut uns leid,da müssen wir die Werbung ändern!"

Wie hoch ist der Mindestverzehr? Es kommt schon darauf an, wie und was in den Unterlagen steht, die du bei Vertragsabschluss hattest. Muss ggf. von einem Anwalt geklärt werden.

Meine Erfahrung ist, dass Reise- bzw. Hotelgutscheine fast immer praktisch wertlos sind. Man bekommt sie oft geschenkt oder gewinnt sie bei Gewinnspielen. Einmal sollte ich eine Reservierungsgebühr zahlen von 100 DM. Seitdem verzichte ich lieber. Die Reisegutscheine in Höhe von 200 Euro von Faircom, die man mal mit nem Handy bekommen hat, haben sage und schreibe nicht mal 20 Euro gebracht bei Ebay.
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[2.1.1.1] leoni23 antwortet auf Alexda
11.08.2003 15:01
Also ich denke da muss ich echt mit ,nem Anwalt sprechen!
Welche Gründe werden denn bei Kündigung akzeptiert?
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[2.1.1.1.1] Alexda antwortet auf leoni23
11.08.2003 15:07
Benutzer leoni23 schrieb:
Also ich denke da muss ich echt mit ,nem Anwalt sprechen! Welche Gründe werden denn bei Kündigung akzeptiert?

Wie gesagt, es ist ein Widerruf, keine Kündigung.

Grund in deinem Fall wären falsche Angaben (Irreführung) bei Vertragsabschluss. Bzw. fehlende Angaben, weil der Mindestverzehr nicht erwähnt war.

NOCHMAL DIE FRAGE: Wie hoch ist der Mindestverzehr?

Denn das ist letztendlich der Streitwert.

Ach, nochwas: Telefoniere auf gar keinen Fall mit der Karte aus dem Vertrag, solange der Fall nicht abgeschlossen ist.

Am besten gar nicht auspacken.


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[2.1.1.1.1.1] leoni23 antwortet auf Alexda
11.08.2003 15:13
Der Mindestverzehr richtet sich nach dem ausgesuchten Hotel von ca. 30€ aufwärts.
Ich habe lediglich vier sms versand, wobei acht gesendete angezeigt wurden.
Deshalb habe ich das Handy gleich wieder eingepackt und zurück geschickt!
Ich habe nicht gewusst,das Bildmitteilungen mehr kosten ,das stand nämlich auch nirgends!
Naja,anscheinend bin ich zu naiv für dieses Geschäft!
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[2.1.1.1.1.1.1] Alexda antwortet auf leoni23
11.08.2003 15:19
Benutzer leoni23 schrieb:
Der Mindestverzehr richtet sich nach dem ausgesuchten Hotel von ca. 30€ aufwärts.

30 Euro am Tag pro Zimmer? Also insgesamt 90 Euro in deinem Fall, na das ist schon happig. Es gibt Hotels, da kostet ein Doppelzimmer weniger als 30 Euro pro Nacht.

Also wieder einmal ein praktisch wertloser Hotelgutschein.

Ich habe lediglich vier sms versand, wobei acht gesendete angezeigt wurden.
Deshalb habe ich das Handy gleich wieder eingepackt und zurück geschickt!
Ich habe nicht gewusst,das Bildmitteilungen mehr kosten ,das stand nämlich auch nirgends!

Tja, so sind die.

Naja,anscheinend bin ich zu naiv für dieses Geschäft!

Nicht mehr lange ... ;-)
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[2.1.1.1.1.1.1.1] leoni23 antwortet auf Alexda
11.08.2003 15:22
Danke für deine Hilfe ,

ich melde mich einfach nochmal,wenn ich mehr Infos habe,bzw. was dabei rausgekommen ist!
grüße leoni