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Berechnung eingegangener SMS


25.06.2001 14:40 - Gestartet von der benutzer
Hallo!

Eigentlich dürfen doch eingegangene SMS nicht berechnet werden, oder? Ich kann ja den Empfang von SMS nicht abstellen.

Hat schon jemand deswegen eine Lastschrift bei der Bank an TE-2 zurückgehen lassen? Wie reagiert TE-2 darauf?

Gruß der Benutzer
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[1] penetrator antwortet auf der benutzer
25.06.2001 14:52
Benutzer der benutzer schrieb:
Hallo!

Eigentlich dürfen doch eingegangene SMS nicht berechnet werden, oder? Ich kann ja den Empfang von SMS nicht abstellen

Kommt auf Deinen Vertrag an. Bei der seltsamen Tarifpolitik von TE-2 wäre so eine Klausel wohl nicht überraschend. Vom Prinzip her kann dir der Anbieter alles in Rechnung stellen. Wenn es in der Preisliste stand, als Du deinen Vertrag unterschrieben hast, hast Du ziemlich schlechte Karten.

Man kann den Empfang von SMS zwar nicht direkt abstellen, aber wenn man ein nicht so teures Handy hat, können eh nur 12 SMS gespeichert werden, jede weitere kann nicht mehr enpfangen werden. Also schreib einfach so viele SMS und speichere sie ab, bis dein Speicher voll ist, dann dürftest du keine mehr empfangen. Beim 6210 z.B. kann das eine Weile dauern, da es ca. 150 SMS speichern kann.

Hat schon jemand deswegen eine Lastschrift bei der Bank an TE-2 zurückgehen lassen? Wie reagiert TE-2 darauf?

Gruß der Benutzer
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[1.1] telly antwortet auf penetrator
26.06.2001 00:40
Benutzer schrieb:
Kommt auf Deinen Vertrag an. Bei der seltsamen Tarifpolitik
von TE-2 wäre so eine Klausel wohl nicht überraschend. Vom Prinzip her kann dir der Anbieter alles in Rechnung stellen. Wenn es in der Preisliste stand, als Du deinen Vertrag unterschrieben hast, hast Du ziemlich schlechte Karten.

Hallo Benutzer!

Du bist doch ein Scherzkeks *fg* - Von Te-2 eine ausführliche Preisliste? Und das vor Vertragsbeginn? Du hast Humor... möchte Dich echt mal kennenlernen !

Ich führe nur Gespräche, die tatsächlich auf einer Preisliste angegeben waren. Andere Tarife sind von Te-2 nicht in Erfahrung zu bringen (0180 etc.) Und wenn, dann sind sie widersprüchlich!

Bekomme aber leider auch SMS in Rechnung gestellt. Kann mit der SMS-Nr. allerdings nichts anfangen, die auf meiner Rechnung steht.

Dein
Telly

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[1.1.1] Quehl antwortet auf telly
26.06.2001 11:20
Hi Telly,
Nachdem Dir ein kompetenter Mitarbeiter keine Auskunft zur SMS Berechnung geben kann, hier eine mögliche Antwort. Ich habe bei einem anderen Provider von E+ auch eine SMS von einer unbekannten Nummer bekommen. Ich habe darüber nachgedacht und auch nochmal die mitgelieferten Informationen gelesen und da ist mir eingefallen, daß ich möglicherweise die SMS-Info aktiviert habe. Das ist ein Nachrichtendienst von E+. Und der muß bezahlt werden. Eigenartigerweise habe ich aber keine weiteren Meldungen erhalten, obwohl ich mich nicht erinnern kann, den SMS-Info Dienst abgeschaltet zu haben. Wenn TE-2 sich als kompetent bezeichnet, was bin ich dann? überkompetent?
Zu den zusätzlichen Tarifen ist es doch ganz einfach: Telefonieren kannst Du nur mit den Tarifen, die angegeben sind. Das, was nicht angegeben ist, kannst Du auch nicht nutzen. Dies braucht auch nicht extra erklärt zu werden. z.B. wirst Du auch nirgends einen Tarif finden, wo Du von Grönland zur Antarktis telefonieren kannst. Das geht dann eben nicht.
Ich hoffe, ich konnte etwas weiterhelfen.

mfg
Wolfram

Benutzer telly schrieb:
Benutzer schrieb:
Kommt auf Deinen Vertrag an. Bei der seltsamen
Tarifpolitik von TE-2 wäre so eine Klausel wohl nicht überraschend.
Vom Prinzip her kann dir der Anbieter alles in Rechnung stellen.
Wenn es in der Preisliste stand, als Du deinen Vertrag unterschrieben hast, hast Du ziemlich schlechte Karten.

Hallo Benutzer!

Du bist doch ein Scherzkeks *fg* - Von Te-2 eine ausführliche Preisliste? Und das vor Vertragsbeginn? Du hast Humor...
möchte Dich echt mal kennenlernen !

Ich führe nur Gespräche, die tatsächlich auf einer Preisliste angegeben waren. Andere Tarife sind von Te-2 nicht in Erfahrung zu bringen (0180 etc.) Und wenn, dann sind sie widersprüchlich!

Bekomme aber leider auch SMS in Rechnung gestellt. Kann mit der SMS-Nr. allerdings nichts anfangen, die auf meiner Rechnung steht.

Dein
Telly

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[1.1.1.1] telly antwortet auf Quehl
26.06.2001 12:34
Benutzer Quehl schrieb:
Hi Telly, Nachdem Dir ein kompetenter Mitarbeiter keine Auskunft zur SMS Berechnung geben kann, hier eine mögliche Antwort. Ich habe bei einem anderen Provider von E+ auch eine SMS von einer unbekannten Nummer bekommen. Ich habe darüber nachgedacht und auch nochmal die mitgelieferten Informationen gelesen und da ist mir eingefallen, daß ich möglicherweise die SMS-Info aktiviert habe. Das ist ein Nachrichtendienst von E+. Und der muß bezahlt werden. Eigenartigerweise habe ich aber keine weiteren Meldungen erhalten, obwohl ich mich nicht erinnern kann, den SMS-Info Dienst abgeschaltet zu haben. Wenn TE-2 sich als kompetent bezeichnet, was bin ich dann?
überkompetent? Zu den zusätzlichen Tarifen ist es doch ganz einfach: Telefonieren kannst Du nur mit den Tarifen, die angegeben sind. Das, was nicht angegeben ist, kannst Du auch nicht nutzen. Dies braucht auch nicht extra erklärt zu werden. z.B. wirst Du auch nirgends einen Tarif finden, wo Du von Grönland zur Antarktis telefonieren kannst. Das geht dann eben nicht.
Ich hoffe, ich konnte etwas weiterhelfen.

mfg
Wolfram

Hallo Wolfram,

zum einen danke ich Dir für Dein nettes Posting. Muss Dir aber leider mitteilen, dass Du etwas auf dem Holzweg bist.

Zum einen kann es zwar sein, dass es sich im vorliegenden Falle um SMS-Info-Dienste handelt. Jedoch habe ich nie welche erhalten etc. Wüßte auch nicht, ob hier etwas abzustellen wäre.

Was die Verbindung von der Antarktis zu sonstwo hin angehen, muss ich Dir mitteilen, dass auch diese Ausführung nicht korrekt ist. Schließlich kann ich ja über Te-2 0180, 0190 und andere Sonderrufnummern wählen. Ebenfalls sind Rufumleitungen im eigenen Netz sowie Rufumleitungen zu Fremdnetzen und Festnetz möglich. Jedoch ist über die Tarifierung nirgends etwas Konkretes zu erfahren.

Anderes Beispiel: Wenn ich bei Super24 eine 0700light-Nr. bestelle, weiß ich, dass ich keine Rufumleitungen zu Mobilanschlüssen machen kann. Folgedessen KANN über eine Tarifierung auch nichts in der Preisliste zu finden sein.

Wäre dies jedoch möglich, dann müsste Super24 über die Tarife informieren. War es verständlich?

Und leider muss ich Dir auch widersprechen, was das Zustandekommen des Vertrages von Te-2 angeht. Wenn Du bei Aldi ein "Angebot" siehst: Bsp. Haartrockner für 14,95 DM. So hast Du dennoch keinen Anspruch auf diesen Preis. Wenn Du mit dem Fön an die Kasse gehst, dort dann 29,95 DM registriert werden - Aldi auch nicht mit sich reden läßt, so ist einfach kein Vertrag zustande gekommen. Das Schild "14,95 DM" ist lediglich eine AUFFORDERUNG an Dich und andere, ihrerseits ein ANGEBOT abzugeben. Dieses kann Aldi dann annehmen oder nicht.

Sorry... aber es ist so. Aber wie gesagt, es war ein netter Beitrag von Dir. Nur solltest Du vielleicht solche Aussagen, die Du hier getroffen hast, mit dem Vermerk tätigen, dass es nach Deinem Gefühl so ist. Nicht, dass Du hier andere User verwirrst.

Schönen Tag noch
Dein
Telly
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[1.1.1.1.1] Quehl antwortet auf telly
27.06.2001 12:13
Benutzer telly schrieb:
Benutzer Quehl schrieb:
Hi Telly, Nachdem Dir ein kompetenter Mitarbeiter keine Auskunft zur SMS Berechnung geben kann, hier eine mögliche Antwort. Ich habe bei einem anderen Provider von E+ auch eine SMS von einer unbekannten Nummer bekommen. Ich habe darüber nachgedacht und auch nochmal die mitgelieferten Informationen gelesen und da ist mir eingefallen, daß ich möglicherweise die SMS-Info
aktiviert habe. Das ist ein Nachrichtendienst von E+. Und der muß bezahlt werden. Eigenartigerweise habe ich aber keine weiteren Meldungen erhalten, obwohl ich mich nicht erinnern kann, den SMS-Info Dienst abgeschaltet zu haben. Wenn TE-2
sich als kompetent bezeichnet, was bin ich dann?
überkompetent? Zu den zusätzlichen Tarifen ist es doch ganz einfach: Telefonieren kannst Du nur mit den Tarifen, die angegeben sind. Das, was nicht angegeben ist, kannst Du auch nicht nutzen. Dies braucht auch nicht extra erklärt zu werden.
z.B.
wirst Du auch nirgends einen Tarif finden, wo Du von Grönland zur Antarktis telefonieren kannst. Das geht dann eben nicht.
Ich hoffe, ich konnte etwas weiterhelfen.

mfg
Wolfram

Hallo Wolfram,

zum einen danke ich Dir für Dein nettes Posting. Muss Dir aber leider mitteilen, dass Du etwas auf dem Holzweg bist.

Zum einen kann es zwar sein, dass es sich im vorliegenden Falle um SMS-Info-Dienste handelt. Jedoch habe ich nie welche erhalten etc. Wüßte auch nicht, ob hier etwas abzustellen wäre.

Was die Verbindung von der Antarktis zu sonstwo hin angehen, muss ich Dir mitteilen, dass auch diese Ausführung nicht korrekt ist. Schließlich kann ich ja über Te-2 0180, 0190 und andere Sonderrufnummern wählen. Ebenfalls sind Rufumleitungen im eigenen Netz sowie Rufumleitungen zu Fremdnetzen und Festnetz möglich. Jedoch ist über die Tarifierung nirgends etwas Konkretes zu erfahren.

Anderes Beispiel: Wenn ich bei Super24 eine 0700light-Nr. bestelle, weiß ich, dass ich keine Rufumleitungen zu Mobilanschlüssen machen kann. Folgedessen KANN über eine Tarifierung auch nichts in der Preisliste zu finden sein.

Wäre dies jedoch möglich, dann müsste Super24 über die Tarife informieren. War es verständlich?

ja, lt. Preisauszeichnungsverordnung schon. Aber es gibt auch in manchen Läden Waren zu kaufen, die kein Preisschild haben. Ich persönlich kaufe solche Waren nicht. Wenn man Sie aber doch gekauft hat, muß man den Preis bezahlen, den der Anbieter verlangt. Im Laden kann man ja noch rechtzeitig vom Vertrag zurücktreten, wenn man aber die 0180er Nummer gewählt hat, hat man ja die Leistung schon erhalten. Und dann bezahlt man eben das, was der Anbieter einem abnimmt. Und gerade deswegen ist die Preisauszeichnungsverordnung in Kraft.


Und leider muss ich Dir auch widersprechen, was das Zustandekommen des Vertrages von Te-2 angeht. Wenn Du bei Aldi ein "Angebot" siehst: Bsp. Haartrockner für 14,95 DM. So hast Du dennoch keinen Anspruch auf diesen Preis. Wenn Du mit dem Fön an die Kasse gehst, dort dann 29,95 DM registriert werden
- Aldi auch nicht mit sich reden läßt, so ist einfach kein Vertrag zustande gekommen. Das Schild "14,95 DM" ist lediglich eine AUFFORDERUNG an Dich und andere, ihrerseits ein ANGEBOT abzugeben. Dieses kann Aldi dann annehmen oder nicht.

Das ist mir bekannt. Hier sieht es aber etwas anders aus. Bei Aldi kommt der Vertrag an der Kasse zustande. Ich gebe das Geld und erhalte die Ware. Bei TE-2 ist das Schaufenster die gedruckten Auftragszettel. Und wenn ich einen ausgefüllten Auftragszettel abgebe, dann bin ich an der Kasse. TE-2 kann diesen Auftragszettel nicht entgegennehmen und dann ist kein Vertrag zustandegekommen. Wenn TE-2 den Zettel aber entgegennimmt, dann ist der Vertrag zustandegekommen. Das der Vertrag nicht sofort erfüllt werden konnte, liegt in der Natur der Sache. Wenn ich z.B. eine schlechte Schufa hätte, dann könnte TE-2 begründet vom Vertrag zurücktreten.


Sorry... aber es ist so. Aber wie gesagt, es war ein netter Beitrag von Dir. Nur solltest Du vielleicht solche Aussagen, die Du hier getroffen hast, mit dem Vermerk tätigen, dass es nach Deinem Gefühl so ist. Nicht, dass Du hier andere User verwirrst.

Wenn ich meinen Mund aufmache oder irgendwo etwas schreibe, dann ist das immer eine persönliche Meinung und keine Tatsache. Das sehe ich auch von allen anderen Menschen so.

Schönen Tag noch Dein
Telly

mfg
Wolfram
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[1.1.1.1.1.1] telly antwortet auf Quehl
27.06.2001 14:23
Telly:
Und leider muss ich Dir auch widersprechen, was das Zustandekommen des Vertrages von Te-2 angeht. Wenn Du bei Aldi ein "Angebot" siehst: Bsp. Haartrockner für 14,95 DM. So hast Du dennoch keinen Anspruch auf diesen Preis. Wenn Du mit dem Fön an die Kasse gehst, dort dann 29,95 DM registriert werden
- Aldi auch nicht mit sich reden läßt, so ist einfach kein Vertrag zustande gekommen. Das Schild "14,95 DM" ist lediglich eine AUFFORDERUNG an Dich und andere, ihrerseits ein ANGEBOT abzugeben. Dieses kann Aldi dann annehmen oder nicht.
Wolfram:
Das ist mir bekannt. Hier sieht es aber etwas anders aus. Bei Aldi kommt der Vertrag an der Kasse zustande.

Aber nur, wenn ihr Euch auch über den Preis einigt. Im vorliegenden Beispiel: 14,95 DM oder 29,95 DM!

Ich gebe das Geld und erhalte die Ware. Bei TE-2 ist das Schaufenster die gedruckten Auftragszettel. Und wenn ich einen ausgefüllten Auftragszettel abgebe, dann bin ich an der Kasse. TE-2 kann diesen Auftragszettel nicht entgegennehmen und dann ist kein Vertrag zustandegekommen. Wenn TE-2 den Zettel aber entgegennimmt, dann ist der Vertrag zustandegekommen.

Das "Entgegennehmen" ist keine Einigung! Schließlich kann sich Te-2 nicht eines Faxes oder Schreiben von der erwehren.

Durch zusenden der Vertragsunterlagen, SIM etc. oder einer Annahmebestätigung kommt der Vertrag erst wirklich zustande.

Das der Vertrag nicht sofort erfüllt werden konnte, liegt in der Natur der Sache. Wenn ich z.B. eine schlechte Schufa hätte, dann könnte TE-2 begründet vom Vertrag zurücktreten.

Nein! Wenn die Schufa schlecht ist, wird dein Angebot auf deren Anfrage (Antragsformular) nicht angenommen und es kommt erst gar kein Vertrag zustande.

Bis dann
Dein
Telly
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[1.1.1.1.1.1.1] Quehl antwortet auf telly
27.06.2001 15:33
Benutzer telly schrieb:
Telly:
Und leider muss ich Dir auch widersprechen, was
das
Zustandekommen des Vertrages von Te-2 angeht. Wenn
Du bei
Aldi ein "Angebot" siehst: Bsp. Haartrockner für 14,95
DM. So
hast Du dennoch keinen Anspruch auf diesen Preis. Wenn Du
mit
dem Fön an die Kasse gehst, dort dann 29,95 DM
registriert
werden
- Aldi auch nicht mit sich reden läßt, so ist
einfach
kein Vertrag zustande gekommen. Das Schild "14,95 DM"
ist
lediglich eine AUFFORDERUNG an Dich und andere, ihrerseits
ein
ANGEBOT abzugeben. Dieses kann Aldi dann annehmen oder
nicht.
Wolfram:
Das ist mir bekannt. Hier sieht es aber etwas anders aus. Bei Aldi kommt der Vertrag an der Kasse zustande.

Aber nur, wenn ihr Euch auch über den Preis einigt. Im vorliegenden Beispiel: 14,95 DM oder 29,95 DM!

das ist klar.

Ich gebe das Geld und erhalte die Ware. Bei TE-2 ist das Schaufenster die gedruckten Auftragszettel. Und wenn ich einen ausgefüllten Auftragszettel abgebe, dann bin ich an der Kasse. TE-2 kann diesen Auftragszettel nicht entgegennehmen und dann ist kein Vertrag zustandegekommen. Wenn TE-2 den Zettel aber entgegennimmt, dann ist der Vertrag zustandegekommen.

Das "Entgegennehmen" ist keine Einigung! Schließlich kann sich Te-2 nicht eines Faxes oder Schreiben von der erwehren.

Solange es um ein Fax oder Schreiben geht, ist dies verständlich. Aber so ist es ja nicht. Ich habe das Auftragsformular an die Mitarbeiter von TE-2 gegeben. Und zwar einmal an einem Stand im Bahnhof Hannover und einmal auf der Cebit (Stand von TE-2). Und an diesem Stand waren auch Mitarbeiter von TE-2, die das Auftragsschreiben entgegengenommen haben, und nicht nur das, sie haben aktiv dabei mitgewirkt, indem sie das Formular selbst ausgefüllt haben in beiden Fällen. Es wäre von TE-2 ein leichtes gewesen, zu sagen, wir nehmen keine Aufträge mehr entgegen. Also, die konnten schon meinem Auftrag widersprechen.

Durch zusenden der Vertragsunterlagen, SIM etc. oder einer Annahmebestätigung kommt der Vertrag erst wirklich zustande.

Das der Vertrag nicht sofort erfüllt werden konnte, liegt in der Natur der Sache. Wenn ich z.B. eine schlechte Schufa hätte, dann könnte TE-2 begründet vom Vertrag zurücktreten.

Nein! Wenn die Schufa schlecht ist, wird dein Angebot auf deren Anfrage (Antragsformular) nicht angenommen und es kommt erst gar kein Vertrag zustande.

Bis dann
Dein
Telly

Ich möchte noch ein Beispiel nennen, wußte nur nicht genau, ob es hierher paßt.
In einem Gerichtsverfahren wurde folgendes festgestellt: Ich hatte für meinen Hausbau Eisenträger bestellt, die der Verkäufer mit einem von ihm zu bestellenden Kran ausladen sollte. Der Verkäufer hat keinen Kran mitgebracht, sondern Personal, die die Eisenträger abgeladen haben. Ich hatte auch noch eine Person mitgebracht, die der Verkäufer beiseite gestoßen hat mit der Bemerkung, die Abladung machen wir. Nachträglich wollte er dann von mir einen aus der Luft gegriffenen Betrag haben, der ihm vom Gericht zugesprochen wurde. Ich konnte mich also von diesen Kosten nicht erwehren. Das Gericht meinte, es hätte ein Vertrag vorgelegen.

mfg
Wolfram
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[1.1.1.1.1.1.1.1] telly antwortet auf Quehl
27.06.2001 19:49
Benutzer Quehl schrieb:
Ich möchte noch ein Beispiel nennen, wußte nur nicht genau, ob es hierher paßt.
In einem Gerichtsverfahren wurde folgendes festgestellt: Ich hatte für meinen Hausbau Eisenträger bestellt, die der Verkäufer mit einem von ihm zu bestellenden Kran ausladen sollte. Der Verkäufer hat keinen Kran mitgebracht, sondern Personal, die die Eisenträger abgeladen haben. Ich hatte auch noch eine Person mitgebracht, die der Verkäufer beiseite gestoßen hat mit der Bemerkung, die Abladung machen wir. Nachträglich wollte er dann von mir einen aus der Luft gegriffenen Betrag haben, der ihm vom Gericht zugesprochen wurde. Ich konnte mich also von diesen Kosten nicht erwehren. Das Gericht meinte, es hätte ein Vertrag vorgelegen.

mfg
Wolfram

Zum vorliegenden Fall kann ich nichts sagen, da ich den Vertrag nicht kenne, sondern nur Deine Schilderung.

Jedenfalls bin ich der Meinung, dass die Abgabe Deines Antragformulars am Te-2 Stand und die körperliche Annahme dieses Formulars kein Zustandekommen eines Vertrages ist.

Aber egal... wir brauchen auch nicht länger zu diskutieren denke ich... Sorry, aber die Karten werden wohl sowieso nicht mehr kommen...

Bis dann
Telly
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[1.1.1.1.2] telefinger antwortet auf telly
27.06.2001 12:41
Hallo Telly,

das mit dem Aldi ist gut gemeint, stimmt aber nicht ganz: In Deutschland gibt es ein Preisauszeichnungsgesetz. Und das verbietet eindeutig, Artikel mit anderen als den tatsächlichen Preisen auszuzeichnen.
Über te-2 sag ich lieber nichts, wo soll aus Strukturvertrieben auch Intelligenz herkommen...

Gruß Telefinger
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[1.1.1.1.2.1] telemaster antwortet auf telefinger
27.06.2001 13:28
Benutzer telefinger schrieb:
Hallo Telly,

das mit dem Aldi ist gut gemeint, stimmt aber nicht ganz: In Deutschland gibt es ein Preisauszeichnungsgesetz. Und das verbietet eindeutig, Artikel mit anderen als den tatsächlichen Preisen auszuzeichnen.
Über te-2 sag ich lieber nichts, wo soll aus Strukturvertrieben auch Intelligenz herkommen...
Gruß Telefinger

Tja, Meister telefinger, mit der Intelligenz ist das wohl so
eine Sache...? Sonst wäre Dir wohl bekannt:
- te-2 ist die TK-Gesellschaft (wohl eine unlautere...)
- D-team war der zugehörige Strukturvertrieb (anscheinend nicht
mehr existent)

...soweit mal zur Aufklärung der Intelligenz, oder wer im Glashaus sitzt soll nicht mit Steinen werfen...