Benutzer telly schrieb:
Telly:
Und leider muss ich Dir auch widersprechen, was
das
Zustandekommen des Vertrages von Te-2 angeht. Wenn
Du bei
Aldi ein "Angebot" siehst: Bsp. Haartrockner für 14,95
DM. So
hast Du dennoch keinen Anspruch auf diesen Preis. Wenn Du
mit
dem Fön an die Kasse gehst, dort dann 29,95 DM
registriert
werden
- Aldi auch nicht mit sich reden läßt, so ist
einfach
kein Vertrag zustande gekommen. Das Schild "14,95 DM"
ist
lediglich eine AUFFORDERUNG an Dich und andere, ihrerseits
ein
ANGEBOT abzugeben. Dieses kann Aldi dann annehmen oder
nicht.
Wolfram:
Das ist mir bekannt. Hier sieht es aber etwas anders aus. Bei Aldi kommt der Vertrag an der Kasse zustande.
Aber nur, wenn ihr Euch auch über den Preis einigt. Im vorliegenden Beispiel: 14,95 DM oder 29,95 DM!
das ist klar.
Ich gebe das Geld und erhalte die Ware. Bei TE-2 ist das Schaufenster die gedruckten Auftragszettel. Und wenn ich einen ausgefüllten Auftragszettel abgebe, dann bin ich an der Kasse. TE-2 kann diesen Auftragszettel nicht entgegennehmen und dann ist kein Vertrag zustandegekommen. Wenn TE-2 den Zettel aber entgegennimmt, dann ist der Vertrag zustandegekommen.
Das "Entgegennehmen" ist keine Einigung! Schließlich kann sich Te-2 nicht eines Faxes oder Schreiben von der erwehren.
Solange es um ein Fax oder Schreiben geht, ist dies verständlich. Aber so ist es ja nicht. Ich habe das Auftragsformular an die Mitarbeiter von TE-2 gegeben. Und zwar einmal an einem Stand im Bahnhof Hannover und einmal auf der Cebit (Stand von TE-2). Und an diesem Stand waren auch Mitarbeiter von TE-2, die das Auftragsschreiben entgegengenommen haben, und nicht nur das, sie haben aktiv dabei mitgewirkt, indem sie das Formular selbst ausgefüllt haben in beiden Fällen. Es wäre von TE-2 ein leichtes gewesen, zu sagen, wir nehmen keine Aufträge mehr entgegen. Also, die konnten schon meinem Auftrag widersprechen.
Durch zusenden der Vertragsunterlagen, SIM etc. oder einer Annahmebestätigung kommt der Vertrag erst wirklich zustande.
Das der Vertrag nicht sofort erfüllt werden konnte, liegt in der Natur der Sache. Wenn ich z.B. eine schlechte Schufa hätte, dann könnte TE-2 begründet vom Vertrag zurücktreten.
Nein! Wenn die Schufa schlecht ist, wird dein Angebot auf deren Anfrage (Antragsformular) nicht angenommen und es kommt erst gar kein Vertrag zustande.
Bis dann
Dein
Telly
Ich möchte noch ein Beispiel nennen, wußte nur nicht genau, ob es hierher paßt.
In einem Gerichtsverfahren wurde folgendes festgestellt: Ich hatte für meinen Hausbau Eisenträger bestellt, die der Verkäufer mit einem von ihm zu bestellenden Kran ausladen sollte. Der Verkäufer hat keinen Kran mitgebracht, sondern Personal, die die Eisenträger abgeladen haben. Ich hatte auch noch eine Person mitgebracht, die der Verkäufer beiseite gestoßen hat mit der Bemerkung, die Abladung machen wir. Nachträglich wollte er dann von mir einen aus der Luft gegriffenen Betrag haben, der ihm vom Gericht zugesprochen wurde. Ich konnte mich also von diesen Kosten nicht erwehren. Das Gericht meinte, es hätte ein Vertrag vorgelegen.
mfg
Wolfram