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Vorsicht !


10.09.2006 21:36 - Gestartet von lesram
Das Unternehmen ist nicht ein mal in der Lage die Interverbindungsdaten und die Endgeräte in 3 Monaten an meine Adresse zu senden, aber die waren in der Lage an mich die erstellte Rechnung innerhalb einiger Tagen nach Bestellung zu senden.

Auf Beschwerde Anrufe reagiren mit Anworten wie: "Wir haben das Paket ein mal geschickt jedoch war auf dem Paket kein Empfänger. Ich habe die Info an die Spedition weitergegeben. Das Paket innerhalb einer Woche"; "Wir wissen nicht wo das Paket geblieben ist. ich kann Sie auch nicht weiterverbinden..! usw.

Also Fazit lässt einfach die Finger davon. Ich habe die Kündigung eingereicht per Fax,3wochen hat gedauert bis ich eine anwort erhalte.Kündigung nicht akzeptiert ich weis nicht mehr wie ich weiter kommen kann.
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[1] lesram antwortet auf lesram
11.09.2006 13:47
Genau das habe ich gemacht,aber das haben die nicht akzeptiert,weil nach der gestzlichen Widerspruchsfrist von 14 tagen eingegangen ist.
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[2] Iikhoarn antwortet auf lesram
12.09.2006 00:04

2x geändert, zuletzt am 12.09.2006 00:16
Also. Du kannst normalerweise nur binnen 14 Tagen widerrufen. Richtig. Es sei denn, Tele2 kommt seinen vertraglichen Verpflichtungen nicht nach, obwohl du Tele2 eine angemessene Zeit eingeräumt hast, diese zu erfüllen. Dann kannst Du auch außerordentlich kündigen, wenn der Mangel wesentlich ist, was in deinem Fall ja wohl so ist. Schließlich kannst du nicht ins Netz per DSL.

Ich würde folgendes machen. Erneuter Brief diesmal mit Einschreiben/Rückschein nach Rostock (Kundenservice) und Düsseldorf (Zentrale, "Ladungsfähige Anschrift"), müsste beides auf der Rechnung oben und ganz unten stehen.

Darin folgendes:

Leider warte ich immer noch auf die Zustellung der Hardware und der zugehörigen Zugangsdaten. Freischaltung war am blablabla, ihre Rechnung über den Zugang erhielt ich am blablabla und bezahlte diese am blablabla.
Wesentlicher Bestandteil der Erfüllung des Vertrages durch die Tele2 GmbH ist es, den Internetzugang per DSL zu ermöglichen. Dies ist mir bis heute unmöglich da mich bisher leider keine Hardware und keine Zugangsdaten erreicht haben. Ich bitte um schriftliche Stellungnahme, ob die Tele2 bereits Zustellversuche unternommen hat und wenn ja, aus welchem Grund diese bisher scheiterten. Weiterhin bitte ich um einen erneuten Zustellversuch, damit ich nun endlich per DSL-Leitung das Internet nutzen kann.

Sollte binnen 14 Werktagen nach Zugang dieses Briefes beim Tele2-Kundenservice in Rostock oder bei der Tele2-Zentrale in Düsseldorf keine schriftliche Reaktion erfolgt sein und mir keine Hardware sowie keine Zugangsdaten vorliegen, so sehe ich den Vertrag trotz Ablauf der üblichen 14-tägigen Widerrufsfrist als gekündigt an und verlange dann die schnellstmögliche Rückabwicklung des Vertrages (z.B.: Freischaltung meines DSL-Ports ggü T-Com).

Nach Ablauf der gesetzten Frist gilt also als außerordentlicher Kündigungsgrund: Nichterfüllung des Vertrages seitens der Tele2 GmbH.

Für den Fall dass die Tele2 GmbH der nunmehr erfolgten Aufforderung zur Nachbesserung der Vertragserfüllung nicht nachkommt, werde ich mich umgehend an einen Anwalt wenden und die Auflösung, sowie die Erstattung mir entstandener Auslagen vor dem zuständigen Amtsgericht einfordern.

Mit Vertragsabschluß ermächtigte ich die Tele2 GmbH fällige Forderungen von meinem Konto (BLZ blablabla, Kontonr. blablabla) einzuziehen. Hiermit widerrufe ich ab sofort diese Einzugsermächtigung und bestehe auf Bezahlung der Rechnungen per Überweisung durch mich.

Sollte die deutsche Tele2 GmbH nicht fristgemäß auf meinen Brief reagieren, werde ich mich außerdem hilfesuchend direkt an die Tele2 AB mit Sitz in Stockholm wenden und die konzernweite Direktorin Customer Services Frau Ene Raja um Stellungnahme bitten.


Mit freundlichem Gruß,

XXX


Du solltest Tele2 noch eine Woche länger als Deine Frist geben, so bist du auf der sicheren Seite. Anchließend an einen Anwalt deines Vetrauens wenden und hoffen :(.

CallCenter nur noch zu Status-Infos anrufen und nicht mehr darauf hoffen, dass die was bewerkstelligen können.

Ach ja, Daten zum Konzern unter www.tele2.com , dort unter Management steht Ene Raja. Ich bin übrigens kein Anwalt, sondern nur ebenfalls ein Geschädigter.


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[2.1] wi-bi antwortet auf Iikhoarn
18.10.2006 10:46
Nein, wenn tele2 es nicht schafft innerhalb der vereinbarten (oder auch einer angemessenen) Zeit dem Kunden die vertraglich zugesicherte Leistung zu erbringen, kann der Vertrag fristlos gekündigt werden, da er bereits von tele2 gebrochen wurde.
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[2.1.1] Iikhoarn antwortet auf wi-bi
02.11.2006 00:36
Ok, es mag die Möglichkeit bestehen, dass man auch fristlos kündigen kann. Doch auf der rechtlich sicheren Seite ist man immer dann, wenn man den Vertragspartner zunächst auf Mängel oder den "Vertragsbruch" hingewiesen hat und eine gewisse Reaktionszeit einräumt.

Dann wird jeder halbwegs normale Richter auf der Seite des Verbrauchers stehen.
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[2.1.1.1] wi-bi antwortet auf Iikhoarn
02.11.2006 14:28
Benutzer Iikhoarn schrieb:
Ok, es mag die Möglichkeit bestehen, dass man auch fristlos kündigen kann. Doch auf der rechtlich sicheren Seite ist man immer dann, wenn man den Vertragspartner zunächst auf Mängel oder den "Vertragsbruch" hingewiesen hat und eine gewisse Reaktionszeit einräumt.

Dann wird jeder halbwegs normale Richter auf der Seite des Verbrauchers stehen.

Ich denke nicht, dass man das muss. Wie schon gesagt wurde der Vertrag ja durch Tele2 gebrochen. Eine Pflicht zum anmakeln besteht meines Wissens nicht. Wozu auch? Für was sich Tele2 verpflichtet hat, wissen die im Prinzip ja selbst.