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Was tun bei Port-Blockade ?


26.03.2008 14:05 - Gestartet von kamischke
Tele2: Port-Blockade

aus www.wochenspiegel-web.de

"Manchmal gibt es Probleme, die einen „normalen“ Bürger zur Verzweiflung treiben.
So auch der Fall von Patrick Werner. Der Edderitzer bat den WOCHENSPIEGEL um Hilfe.

Seit Monaten schon möchte er einen schnellen DSL-Anschluss, um im Internet zu surfen.
Doch immer wurde ihm gesagt, sein DSL-Port (Anschluss) sei schon durch einen anderen Anbieter belegt.
Dabei hatte Werner noch nie einen Vertrag unterschrieben.
Der WOCHENSPIEGEL schaltete sich ein und hakte bei der Telekom nach.
Deren Pressesprecher Niels Hafenrichter teilte mit, dass der Port mit großer Sicherheit vom Anbieter Tele2 belegt sei.

Dort wiederum wurde dies zunächst bestritten. Auf Drängen des WOCHENSPIEGEL prüfte Tele2 noch einmal und bestätigte sodann, den Port tatsächlich belegt zu haben.
Pünktlich zu Ostern kam dann eine Entschuldigung von Tele2 und die Versicherung, den Port umgehend für einen DSL-Anbieter freizugeben.

Was kann ein Verbraucher tun, der ein ähnliches Problem hat?

Gabi Emmrich von der Verbraucherzentrale erklärt:

"Wenn der Verbraucher einen DSL-Anschluss bei einem Anbieter beantragt, oder den DSL-Anbieter wechselt oder nach Umzug wieder DSL haben will, kommt es häufig zu Verzögerungen.
Obwohl zugesagt, kommt es wochenlang nicht zur Einrichtung/Freischaltung des DSL-Anschlusses.

Verzögert sich die Einrichtung von DSL, muss zum einen geklärt werden, ob DSL für diesen Telefonanschluss überhaupt zur Verfügung steht.

Ob DSL an einem Standort verfügbar ist, liegt im Wesentlichen an folgenden Faktoren:
Verfügbarkeit von Kupfer-Teilnehmer­anschlussleitungen zwischen Standort und Vermittlungsstelle, Entfernung zwischen Teilnehmer und Vermittlungsstelle und die Rentabilität des Ausbaus der Vermittlungsstelle.

Wenn DSL grundsätzlich technisch möglich ist, sich aber die Aufschaltung oder die Freischaltung von DSL verzögert, kann es daran liegen, dass der DSL-Port von einem anderen Anbieter als dem vom Verbraucher ausgewählten, reserviert ist.

Ein DSL-Port ist eine DSL-Anschlussmöglichkeit, die einem bestimmten Telefonanschluss zugeordnet ist.
Bei den meisten aller DSL-Anschlüsse wird DSL über das Leitungsnetz der T-Com realisiert.
Bei der T-Com angesiedelt ist eine elektronische Schnittstelle für DSL in der ein DSL-Anbieter eine Reservierung aufgrund eines Kundenwunsches beauftragen kann.

Die T-Com ist verpflichtet, einen DSL-Anschluss auf Wunsch des Telefonanschluss-Inhabers auf jeden gewünschten DSL-Anbieter zu portieren.
Diesen Portierungsauftrag des DSL-Ports erteilt der vom Verbraucher gewünschte DSL-Anbieter (z.B. T-Com , Arcor, freenet, Hansenet, 1&1....usw).

Ansprechpartner für den Kunden ist eigentlich ausschließlich der TK–Anbieter, zu dem er wechseln möchte.
Dieser ist auch für die Abstimmung von Terminen für Techniker, die i.d.R. Arbeiten am Anschlusspunkt ausführen müssen, verantwortlich.
Etwaige Abstimmungen mit der T-Com sind daher grundsätzlich vom neuen Anbieter selbstständig zu lösen.

Da oft nicht klar ist, wer den Port reserviert oder belegt hat, hat bei einem T-Com -Telefonanschluss der Verbraucher die Möglichkeit herauszufinden, von welchem Anbieter der DSL-Port reserviert bzw. belegt ist.
Er sollte bei der T-Com DSL Technikhotline anrufen und gezielt fragen: z.B. „ ist mein DSL-Port von ....reserviert oder belegt?“
Ist nun auf dem DSL-Port bereits eine Reservierung, darf diese erst aufgehoben werden, wenn der reservierende DSL-Anbieter diesen freigegeben hat, bzw. innerhalb von 6 Werktagen einer Reservierung eines anderen DSL-Anbieters nicht widerspricht.

Sollte der Port ohne vertraglichen Auftrag von der T-Com reserviert sein, sollte der Verbraucher bei der Hotline ausdrücklich verlangen, dass die Reservierung umgehend aufgehoben wird und darüber eine schriftliche Bestätigung fordern.

Ist die Reservierung ungerechtfertigt von einem anderen Anbieter vorgenommen worden, sollte der Verbraucher sich mit diesem in Verbindung setzten.
Falls die Rücknahme der Reservierung nicht innerhalb eines schriftlich geforderten Zeitpunktes erfolgt, sollte man Schadenersatzforderungen androhen und im letzen Schritt gerichtlich geltend machen."

Rat suchende Verbraucher können sich dazu auch in einer Beratungsstelle der Verbraucherzentrale persönlich beraten lassen.
Adressen und Öffnungszeiten finden Sie unter www.vzsa.de

Rudolf Boll, Pressesprecher der Bundesnetzagentur, erklärt:

"Die Anbieter bestimmen die Regeln für die Portbelegung grundsätzlich im Wettbewerb untereinander. Dabei wird festgelegt, wann ein DSL-Port der DTAG von einem Wettbewerber belegt und wieder freigegeben werden kann. Wie in einem Fehlerfall zu verfahren ist, ist ebenfalls in diesen Vereinbarungen geregelt.

Die Bundesnetzagentur ist nicht befugt, im kundenbezogenen Fall über die Belegung/Freigabe eines DSL-Ports zu bestimmen, solange nicht ein Missbrauch der Marktmacht vorliegt.

Bei der Versorgung mit DSL-Anschlüssen handelt es sich um ein rein privatrechtliches Vertragsverhältnis zwischen Kunde und Unternehmen. Ansprechpartner wäre damit der gewünschte (neue) Anbieter, der seinerseits als unmittelbar Betroffener ggf. gegen den anderen (unbekannten?) Anbieter tätig werden könnte, wenn er dem Kunden einen Breitbandanschluss anbieten möchte. Dieser Anbieter könnte auch Erkundigungen bei der DTAG einholen, wer den Port belegt."

Quelle:
http://www.wochenspiegel-web.de/scms_show_data.php?mode=detail&category=24&entry=8307

Gruß Kamischke