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Nur Ärger - Inkasso


03.06.2008 10:24 - Gestartet von AS13
Ich habe über Tele2 wenige Telefonate geführt, nicht mal für 3 Euro. Nachdem ich den Originalbeleg ausgefüllt habe, ist der von meiner Bank zurückgekommen, weil die Nummer falsch war. Wahrscheinlich ein Computerfehler.

Für solche Sachverhalte hat Tele2 allerdings kein Verständnis und mir gleich nach der 1. Mahnung ein Inkasso-Büro auf den Hals gehetzt. Jetzt muss ich nachweisen, dass ich nicht Schuld bin und 33 Euro zahlen.

Das ist eine Frechheit!!!

Sowohl von Tele 2 also auch vom Inkassobüro kein Verständnis.

Dann doch lieber über die Telekom ein paar Cent mehr ausgeben.
Tele 2 ist für mich ab heute keine Option mehr.
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[1] chasperhead antwortet auf AS13
03.06.2008 10:38
dein ärger ist nachvollziehbar.

nur eines ist mir unklar. nach der ersten mahnung geht doch immer etwas zeit ins land, um den offenen betrag zu überweisen.

und ich persönlich lese es das erste mal, dass ein anbieter nach einer mahung die sache an ein inkasso-büro übergibt.

mit meinem nicht vorhanden rechtswissen war mir so, das es wenigsten zwei mahnungen sein müssen,oder?

lasse mich gerne belehren.
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[1.1] AS13 antwortet auf chasperhead
03.06.2008 13:01
Wenn es auf der Mahnung steht, reicht leier eine Mahnung, soweit ich weiß.

Die Bank hat mir keine Nachricht hinterlassen, dass die
Buchung abgeblockt wurde.
Ansonsten hätte ich das schon früher gemerkt.
Ich werde nachforschen, warum das so ist, obwohl ich den
Vordruck von Tele2 benutzt habe.

Dennoch bin ich über die Vorgehensweise im Rahmen der Kundenbindung und vor allem die Art und Weise des Telefonservices sehr verärgert..

Andere Anbieter zeigen bei Fremdverschulden (nicht mein eigenes, darüber habe ich ja Nachweise) etwas mehr Kullanz.
Aber das kann man von Tele 2 wohl nicht erwarten :-(
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[2] dzuiballe antwortet auf AS13
06.06.2008 10:30

einmal geändert am 06.06.2008 10:31
Die Weitergabe ans Inkasso ist obligatorisch und automatisiert
Dann überweise doch den betrag nochmals mit richtiger kontonummer.
Warte auf den nächsten Brief vom Inkassobüro und weise die Forderung gegenüber dem Inkassobüro mangels Vorlage der Vollmacht gem BGB 174 zurück.
Erwähne zusätzlich das keine offene Forderung gegenüber Tele 2 besteht
Ich würde dies per einwurfeinschreiben machen.
Die kommenden Bausteinmahnbrief demütig herabregenen lassen
Eine erfolgreich durchgeführte Klage expl wg nicht titulierten Inkassogebühren eines extern beauftragten Inkassobüros ist bisher nicht bekannt geworden bzw wurde verloren
Urteil des OLG Oldenburg vom 24.04.2006
11 U 8/06
OLGR Oldenburg 2006, 850