Thread
Forum zu:
Threads:
Menü

tele2 rechnung


27.08.2007 18:06 - Gestartet von qawse
Ich hab eine Rechnung über 30€ bekommen weil ich zufrüh aus dem Vertrag ausgetreten bin. Hatte aber keine Ahnung das das Ding eine Laufzeit von 12 Monaten hatte. Hab den Vertrag damals am Telefon abgeschlossen. Hab aber keine Unterlagen bekommen. Was soll ich nun machen? Möchte nicht Zahlen!!!
Menü
[1] mobilfalke antwortet auf qawse
27.08.2007 18:32
Benutzer qawse schrieb:
Ich hab eine Rechnung über 30€ bekommen weil ich zufrüh aus dem Vertrag ausgetreten bin. Hatte aber keine Ahnung das das Ding eine Laufzeit von 12 Monaten hatte. Hab den Vertrag damals am Telefon abgeschlossen. Hab aber keine Unterlagen bekommen. Was soll ich nun machen? Möchte nicht Zahlen!!!

Keine Ahnung zu haben schützt leider nicht vor Rechnungen.Man kann sich vorher informieren über die Laufzeit eines Vertrages.Verträge sollte man nie am Telefon abschließen.Unterlagen hätte man anfordern können.Sei froh das Du aus den Vertrag entlassen wurdest!
Menü
[2] wi-bi antwortet auf qawse
28.08.2007 10:47
Ich würde mich an Deiner Stelle darauf berufen, dass Du ohne Widerrufsbelehrung jederzeit kündigen kannst.
Menü
[2.1] Ratzeck antwortet auf wi-bi
28.08.2007 15:29
Das klingt nach einem WeekendBonus, der hat VLZ und ist somit nicht jederzeit Kündbar.
Und die 30€ klingt nach der angekündigten Pauschale weil er vorher aus dem vertrag raus ist. Normalerweise beträgt der "spaß2" 40€!
Menü
[2.1.1] wi-bi antwortet auf Ratzeck
29.08.2007 10:46
Das interessiert aber hier nicht. Ohne Widerrufsbelehrung hat man jederzeit ein Kündigungsrecht. Das bedeutet natürlich auch, dass man für die Vertragsauflösung nichts bezahlen muss.
Menü
[2.1.1.1] sasha_p antwortet auf wi-bi
29.08.2007 10:59
Benutzer wi-bi schrieb:
Das interessiert aber hier nicht. Ohne Widerrufsbelehrung hat man jederzeit ein Kündigungsrecht. Das bedeutet natürlich auch, dass man für die Vertragsauflösung nichts bezahlen muss.

Ist natürlich die Frage ob die Frage, hat Tele2 die Unterlagen garnicht rausgeschickt oder sind die Unterlagen als Werbung ungelesen im Altpapier gelandet.
Passiert leider immer wieder.

qawse, wann hast du den Telefonischen Vertrag gemacht?
Menü
[2.1.1.1.1] Ratzeck antwortet auf sasha_p
29.08.2007 12:15
Er hat ja in seiner Kündigungsbestätigung in Hinweis bekommen wielange sein vertrag noch laüft, da werde ich doch schon hellhörig wenn ich davon nie was gewusst haben will.
Menü
[2.1.1.1.1.1] wi-bi antwortet auf Ratzeck
29.08.2007 13:07
Das macht ja nichts. Man braucht nicht hellhörig zu werden. Ohne Widerrufsbelehrung kann man jederzeit kündigen. Egal was dazwischen alles so gesagt, angedeutet und geschrieben wurde.
Menü
[2.1.1.1.2] wi-bi antwortet auf sasha_p
29.08.2007 13:05
Deswegen muss eine Widerrufsbelehrung ja auch unterschrieben werden. Vielleicht ist sogar eine Belehrung per "Voice-Recording" rechtsbeständig.
Menü
[2.1.1.1.2.1] olli-bluesguitar antwortet auf wi-bi
29.08.2007 23:09
Eine der Klauseln bei TELE2 lautet - zuzüglich der 12 Monate Laufzeit : Wenn der Kunde nicht mindestens einmal in 2 Monaten die Leistung der TELE2 in Anspruch nimmt, so ist TELE2 (angeblich) berechtigt , eine Strafsumme in Höhe von 40 Euro zu erheben . Nimm diese Herrschaften beim Wort : Preselection rausnehmen lassen und einmal in 2 Monaten für ein kurzes Ortsgespräch die 01013 ( Anbietervorwahl von TELE2 ) vorwählen . So erfüllst du diese Forderung von denen und die können nicht mehr auf die 40 Euro pochen . Und diese maximal 20 Cent wirst du dann sicher mit einem müden Grinsen verschmerzen ;-)
Menü
[2.1.1.1.2.1.1] whatsdat antwortet auf olli-bluesguitar
30.08.2007 07:52
Hallo,
Tele2 fordert also, dass mann mit ihnen telefoniert und geht davon aus, wenn man dies drei Monate nicht macht, hat man einen anderen Anbieter. Abgesehen davon, ob überhaupt ein Vertrag zustande gekommen ist, wie wollen sie die Telefonie kontrollieren?. Stehen Sie neben mir wenn ich den Hörer abhebe? Was ist mit Leuten die mehrere Monate im Jahr im Ausland leben oder in einer Rehaklinik sind? Es soll sogar Leute geben, die es schaffen wirklich nicht zu telefonieren, weil sie das Telefon nur für Ihre Rettungspieper, oder wie immer diese Teile heißen, haben. Will Tele2 diese Leute auch bestrafen? Nicht alles was in irgendwelchen AGB's steht, ist auch rechtmäßig. Ich würde mich mal eher in dieser Richtung schlau machen.
Grüße whatsdat
Menü
[2.1.1.1.2.1.1.1] sasha_p antwortet auf whatsdat
30.08.2007 08:47
So steht es auf der Tele2-Homepage:

27) TELE2 Smart-Weekend-Bonus: Gilt am Wochenende und an Feiertagen von 0-24 Uhr für alle Ortsgespräche, nicht Daten-Wählverbindungen. Mindestlaufzeit 12 Monate, autom. Verlängerung 12 Monate, Kündigungsfrist 2 Monate. Wenn Sie vor Ablauf der 12-Monats-Frist das Vertragsverhältnis mit TELE2 beenden oder keine Leistungen der TELE2 für mehr als 2 Monate in Anspruch nehmen, ist TELE2 berechtigt, eine einmalige Pauschale für die Vertragsauflösung in Höhe von bis zu 40 € zu berechnen.

Ob das rechtens ist, kann ich nicht beurteilen.
Aber ich gehen davon aus, wenn es sogar öffentlich gemacht wird dass es schon legal ist.

Das würde heißen, Fristgerecht kündigen.
Bei T-Com Preselection rausnehmen.
Und alle 50-60 Tage einmal die 01013 nutzen.


Menü
[2.1.1.1.2.1.2] wi-bi antwortet auf olli-bluesguitar
30.08.2007 16:23
Aber auch diese Klausel ist nutzlos wenn keine Widerrufsbelehrung vorliegt. Man kann dann ganz einfach und jederzeit (selbst nach Jahren) vom Vertrag zurücktreten.

Die 40 Euro muss man ja nur zahlen, wenn man vor Vertragsende kündigt. Das macht man ja dann auch nicht. Dies ist ja nicht als Kündigung zu verstehen.
Menü
[2.1.1.1.2.1.2.1] olli-bluesguitar antwortet auf wi-bi
01.09.2007 20:59
Ich stelle es mir so vor , das bei den Tele2-Herrschaften etwas im System kenntlich gemacht wird , wenn ein registrierter Kunde deren Leistung nicht mehr nutzt. Ich kenne ja auch nur die Klauseln , die ich bisher in deren Schreiben gelesen habe. Kündigen kann man zum nächstmöglichen Termin - eine schriftliche Antwort von denen sagt dann aus , ab wann die Kündigung gilt. Und bis zu diesem Zeitpunkt kann man wie zuvor von mir beschrieben , verfahren , um die Vertragsstrafe zu umgehen.
Menü
[2.1.1.1.2.1.2.1.1] wi-bi antwortet auf olli-bluesguitar
03.09.2007 10:45
Nien. Hier geht es doch darum, dass der Autor "qawse" wohl keine WIderrufsbelehrung erhalten hat. Dann hat er natürlich das Recht jederzeit vom Vertrag zurckzutreten. Die Tele2-kündigungsklauseln sind in diesem Fall unwirksam, selbst wenn Jahre lang der Vertrag genutzt wurde.
Menü
[2.1.1.1.2.1.2.1.1.1] sasha_p antwortet auf wi-bi
03.09.2007 14:56
Benutzer wi-bi schrieb:
Nien. Hier geht es doch darum, dass der Autor "qawse" wohl keine WIderrufsbelehrung erhalten hat. Dann hat er natürlich das Recht jederzeit vom Vertrag zurckzutreten. Die Tele2-kündigungsklauseln sind in diesem Fall unwirksam, selbst wenn Jahre lang der Vertrag genutzt wurde.


Woher weißt du denn dass er die Wiederrufsbelehrung nicht erhalten hat?
Menü
[2.1.1.1.2.1.2.1.1.1.1] wi-bi antwortet auf sasha_p
04.09.2007 10:18
Hat er doch gesagt.
Menü
[2.1.1.1.2.1.2.1.1.1.1.1] sasha_p antwortet auf wi-bi
04.09.2007 15:54
Er hat nur geschrieben dass er keine Unterlagen bekommen hat.
Er wusste aber das er einen Vertrag gemacht hat.
Er wusste auch das er den Vertrag kündigen muss.

Und NEIN, eine Widerrufsbelehrung muss nicht unterschrieben werden.

Also höre auf immer "Widerrufsbelehrung" zu schrei(b)en und schreibe mal lieber konstruktive Vorschläge.
Menü
[…1.1.1.2.1.2.1.1.1.1.1.1] wi-bi antwortet auf sasha_p
04.09.2007 16:55
Wieso? Das muss er schon selbst entscheiden. Ich gebe ihm mal den Tipp die Widerrufsbelehrung von Tele2 einzufordern.

Letztendlich müssen die das ja nachweisen. Nicht er.
Menü
[…1.1.2.1.2.1.1.1.1.1.1.1] bananensplit antwortet auf wi-bi
04.09.2007 17:00
Benutzer wi-bi schrieb:
Wieso? Das muss er schon selbst entscheiden. Ich gebe ihm mal den Tipp die Widerrufsbelehrung von Tele2 einzufordern.

Letztendlich müssen die das ja nachweisen. Nicht er.

steht im schreiben, welches der kunde bekommt, auf der ersten seite. habe das bei mir nochmal durchgelesen. staht auch nicht irgendwie versteckt. kann man klar lesen.

nun kann man nicht nachvollziehen, wer holt die post, wer sortiert werbung aus, wer ließt es einfach nicht...

ich denke mal, das sind alles automatisierte prozesse. da setzt keiner einen filter nach dem motto: der bekommt und der nicht.

kann alles passieren.
Menü
[…1.2.1.2.1.1.1.1.1.1.1.1] wi-bi antwortet auf bananensplit
12.09.2007 17:32
Wenn sie es verschickt haben wie können sie dann beweisen, dass er es auch erhalten hat - ohne Unterschrift?
Menü
[…1.1.2.1.2.1.1.1.1.1.1.2] sasha_p antwortet auf wi-bi
04.09.2007 18:30
Tele2 Homepage:

"Jeder, der am Telefon einen mündlichen Auftrag erteilt, hat das Recht, diesen innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen zu widerrufen. Auf dieses Widerrufsrecht weisen die TELE2 Call Center Mitarbeiter den Verbraucher nicht nur während ihres Gespräches hin, sondern zusätzlich - fett gedruckt - in einem Willkommensschreiben, das TELE2 an alle Neukunden nach der telefonischen Auftragserteilung versendet."
Menü
[…1.2.1.2.1.1.1.1.1.1.2.1] bananensplit antwortet auf sasha_p
04.09.2007 18:31
Benutzer sasha_p schrieb:
Tele2 Homepage:

"Jeder, der am Telefon einen mündlichen Auftrag erteilt, hat das Recht, diesen innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen zu widerrufen. Auf dieses Widerrufsrecht weisen die TELE2 Call Center Mitarbeiter den Verbraucher nicht nur während ihres Gespräches hin, sondern zusätzlich - fett gedruckt - in einem Willkommensschreiben, das TELE2 an alle Neukunden nach der telefonischen Auftragserteilung versendet."

naja, fett gedruckt ist es bei mir nicht. aber deutlich sichtbar.
sollte auch reichen.
Menü
[…2.1.2.1.1.1.1.1.1.2.1.1] sasha_p antwortet auf bananensplit
06.09.2007 12:18
Naja, fett gedruckt ist ja immer relativ.

Aber zumindestens steht es drin, und das nicht irgendwo versteckt,
zu verbessern gibt es da bestimmt noch einiges.
Menü
[…1.1.1.2.1.2.1.1.1.1.1.2] coolio01 antwortet auf sasha_p
06.09.2007 12:45
Benutzer sasha_p schrieb:
Er hat nur geschrieben dass er keine Unterlagen bekommen hat. Er wusste aber das er einen Vertrag gemacht hat. Er wusste auch das er den Vertrag kündigen muss.

Und NEIN, eine Widerrufsbelehrung muss nicht unterschrieben werden.

Mag sein
Ich habe gerade mal bei Google geschaut und die ersten beiden Treffer sagen aus, das die Widerrufsbelehrung in Textform vorliegen muss und das der Anbieter dafür beweispflichtig ist.

Es könnte für den Anbieter aber schwer werden zu beweisen, das der Kunde die Widerrufsbelehrung erhalten hat.

Coolio