Benutzer ibero2012 schrieb:
Man hat mir dann gesagt, dass diese Abbuchungen der Telekom schon mit Rechnungen verbucht wären, die wir nie erhalten haben, weil angeblich nichts mehr übrig blieb.
Das ist möglich. Ich glaube, unter 1,50-3,00 EUR bekommt man keine Rechnung von Tele2. War bei mir in der Urlaubszeit immer der Fall.
Na gut
Aber auf der ersten Rechnung von Tele2 steht komischerweise überhaupt nichts
davon.
Steht ja auch in dem Schrieb von Tele2, dass es erst auf der 2. Rechnung erscheint.
Auch nicht auf der zweiten Rechnung. Die erste Rechnug von Tele2 kam überhaupt erst nach ettlichen Monaten!
In was für einem Schrieb von Tele2 soll das denn stehen? Durch die erste Rechnung von Tele2, hat meine Oma (wir) erst erfahren, dass der Anschluß preselected ist --> Überaschung!
>Ich wollte eine Aufstellung, wie sich der Betrag
zusamensetzt, da ich mir nicht vorstellen kann, dass Tele2 Wind davon bekommt, wenn die Telekom wild hin- und her schaltet. Außerdem wollte ich den angeblich vorhandenen schriftlichen Antrag für die Preselection zugeschickt bekommen.
-->NICHTS, GAR NICHTS
EVÜ gibt es nur, wenn du ihn auch vor der Rechnungsstellung beantragt hast. Ich glaube nicht, dass die im Nachhinein noch einen schicken dürfen.
Ich will keinen EVÜ. Mir geht es nicht um die gewählten Nummern. Es geht mir um die Anzahl der angeblich erfolgten Gutschriften über die Wechselgebühren von der Telekom. EVÜ ist ein anderes Thema.
Nur komisch, dass ich Tele2 erst mit Kopien der T-Rechnung informieren mußte, wie oft das berechnet wurde. Und dann soll alles berücksichtigt und gutgeschrieben worden sein.
Es ist mir egal, ob die Telekom Mist baut. Niemand wollte eine Preselection.
Dann hätte auch niemand unterschreiben dürfen. Obwohl das Postident-Verfahren bei alten Leuten wirklich gemein ist. Aber auch das hätte man vorher am Telefon abklären können.
Ich sagte doch schon: Niemand hat irgendwas unterschrieben!!!
Das ist doch genau das, was mich ärgert!
Von Tele2 hab ich die Schn... gestrichen voll! Sorry
Aber du kannst wirklich nicht viel für deine Oma tun. Entweder kümmert sie sich darum oder du schreibst und lässt sie unterzeichnen oder du lässt das einen Anwalt erledigen. Das ist ein typischer Fall von Hinundherschieberei.