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Call&Surf Umzug Vertragslaufzeit HILFE!


06.02.2009 23:50 - Gestartet von curiou
Hallo!
Dies ist sicher ein leidiges Thema, nur hab ich bisher nichts aktuelles gefunden!
Meine Freundin und ich wollen zum 01.03.2009 zusammen ziehen - meine Freundin ist seit einem Jahr zufriedene Call&Surf Comfort (2) Kundin und ich habe seit 5 Monaten eine Superflat mit Festnetznummer bei Vodafone.
Mein Internet regel ich über eine UMTS Flat.
Sprich: Wir haben Internet doppelt.
Meine Freundin wollte nun ihren Tarif für das letzte Jahr in die neue Wohnung mitnehmen, dann in einen eifachen Grundtarif (vielleicht mit ISDN) "kündigen" und gesurft wird gemeinsam über meinen Vodafon Stick.....
Geht aber nicht!!!!!
Bei Umzug verlängert sich ihr Call&Surf auf 24 Monate.....wie kann das sein?
Was ist denn wenn jemand 2 Monate vor Vertragsende umziehen muß?
Dann hat er ja zwangsläufig weitere 2 Jahre die Telekom an der Backe?!
Hat jemand einen Tip wie ich den Schaden für mich gering halte?
Mein UMTS will / muß ich behalten - würde auch für uns beide reichen .... zusätzlich hätten wir dann aber noch Call&Surf bis zum März 2011!!!!!
Kann ich mich wehren?
Meine Freundin hat doch vor einem Jahr nicht unterschrieben das ein Umzug mit zwei Jahren Call&Surf bestraft wird, oder?
Falls das Thema hier vor kurzem schon behandelt wurde bitte ich mich mit der Nase drauf zu stoßen! Vielen lieben Dank!!!
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[1] neffetS antwortet auf curiou
07.02.2009 07:03

Folg. Auszug aus dem AGB´s der Telekom sollte Dir helfen Klarheit zu verschaffen.

Link, Quelle Deutsche Telekom , zu den C%S Tarifen, Punkt 11
http://www.t-home.de/dlp/agb/34455.pdf

11.4 Wird das Vertragsverhältnis vor Ablauf der mit dem Kunden vereinbarten Mindestvertragslaufzeit aus Gründen beendet, die die Deutsche Telekom nicht zu vertreten hat, ist der Kunde verpflichtet, der Deutschen Telekom einen in einer Summe fälligen Betrag in Höhe eines Viertels der bis zum Ablauf der vereinbarten Mindestvertragslaufzeit zu zahlenden restlichen monatlichen Preise als pauschalierten Schadensersatz zu entrichten. Der Schadensbetrag ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn die Deutsche Telekom einen höheren oder der Kunde einen geringeren Schaden nachweist. Ein Recht zur vorzeitigen Beendigung des Vertrages wird durch diese Regelung nicht begründet.
***
Lese Dir bitte den gesamten Abschnitt 11 durch,
da stehen noch weitere Infos drin.

Gruß und schönes Wochenende wünscht allen, neffetS
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[1.1] rotella antwortet auf neffetS
07.02.2009 10:15
Benutzer neffetS schrieb:

11.4 Wird das Vertragsverhältnis vor Ablauf der mit dem Kunden vereinbarten Mindestvertragslaufzeit aus Gründen beendet, die die Deutsche Telekom nicht zu vertreten hat, ist der Kunde verpflichtet, der Deutschen Telekom einen in einer Summe fälligen Betrag in Höhe eines Viertels

25% wäre natürlich eine sehr kulante Regelung, dann würde die Freundin ja sehr billig aus dem Vertrag herauskommen, also de facto statt für ein Jahr nur das Geld für 3 Monate zahlen.
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[1.1.1] curiou antwortet auf rotella
10.02.2009 22:26
Benutzer rotella schrieb:
Benutzer neffetS schrieb:

11.4 Wird das Vertragsverhältnis vor Ablauf der mit dem Kunden vereinbarten Mindestvertragslaufzeit aus Gründen beendet, die die Deutsche Telekom nicht zu vertreten hat, ist der Kunde verpflichtet, der Deutschen Telekom einen in einer Summe fälligen Betrag in Höhe eines Viertels

25% wäre natürlich eine sehr kulante Regelung, dann würde die Freundin ja sehr billig aus dem Vertrag herauskommen, also de facto statt für ein Jahr nur das Geld für 3 Monate zahlen.

Es könnte also sein das ich aufgrund der Tatsache das die TKom nicht in der Lage ist Call&Surf(2) an neuer Adresse zu alten Konditionen weiterzuführen ich mich mit 100 EU freikaufen kann? Na, im CallCenter werd ich mit dem Argument sicher nichts, oder? Schön wäre es aber!!!!
Soll ich es mal versuchen? Vielen Dank bis hier!!!!!
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[1.1.1.1] Geschke antwortet auf curiou
10.02.2009 22:46
Benutzer curiou schrieb:

Es könnte also sein das ich aufgrund der Tatsache das die TKom nicht in der Lage ist Call&Surf(2) an neuer Adresse zu alten Konditionen weiterzuführen ich mich mit 100 EU freikaufen kann? Na, im CallCenter werd ich mit dem Argument sicher nichts, oder? Schön wäre es aber!!!!
Soll ich es mal versuchen? Vielen Dank bis hier!!!!!

Nein, im Call Center wird das nichts. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen. In dem Schreiben würde ich gleich den Teil der AGB's mit den 25% Ablöse reinschreiben. Dann herrscht gleich Klarheit was zu möchtest. Sonst erhaltet Ihr mit Sicherheit nur ein Schreiben mit Annahme der Kündigung zu Ablauf der Mindestvertragslaufzeit.

Die Verlängerung des Vertrages beruht darauf, dass der Call & Surf Comfort (2) nicht mehr angeboten wird. Bei einem Umzug kÖnnen nur aktuelle Tarife mitgenommen werden. Wer keinen aktuelle Tarif hat, muss in einen solchen wechseln und damit beginnen die 24 Monate neu.
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[1.1.1.1.1] curiou antwortet auf Geschke
10.02.2009 22:55
Benutzer Geschke schrieb:
Benutzer curiou schrieb:

Es könnte also sein das ich aufgrund der Tatsache das die TKom nicht in der Lage ist Call&Surf(2) an neuer Adresse zu alten Konditionen weiterzuführen ich mich mit 100 EU freikaufen kann? Na, im CallCenter werd ich mit dem Argument sicher nichts, oder? Schön wäre es aber!!!!
Soll ich es mal versuchen? Vielen Dank bis hier!!!!!

Nein, im Call Center wird das nichts. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen. In dem Schreiben würde ich gleich den Teil der AGB's mit den 25% Ablöse reinschreiben. Dann herrscht gleich Klarheit was zu möchtest. Sonst erhaltet Ihr mit Sicherheit nur ein Schreiben mit Annahme der Kündigung zu Ablauf der Mindestvertragslaufzeit.

Die Verlängerung des Vertrages beruht darauf, dass der Call & Surf Comfort (2) nicht mehr angeboten wird. Bei einem Umzug kÖnnen nur aktuelle Tarife mitgenommen werden. Wer keinen aktuelle Tarif hat, muss in einen solchen wechseln und damit beginnen die 24 Monate neu.

Habe jetzt geschrieben das ich bezugnehmend auf 11.4 vorzeitig kündige und mich mit dem Viertel (in meinem Fall ca.100 EU weil Laufzeit bis 12.09.)als Schadensersatz einverstanden erkläre.
Geht morgen an meine Niederlassung - bin gespannt! Möchte ja auch Kunde bleiben, nur nicht unbedingt 24 Mon. Call and Surf ... würde in neuer wohnung dann Grundanschluß (oder so)buchen.
Falls das klappen sollte (bin skeptisch) hättet ihr uns sehr geholfen!!!! Werd mich melden!
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[1.1.1.1.1.1] wolwi antwortet auf curiou
13.02.2009 10:41
Seid ihr sicher, dass man nicht zwischenzeitlich einer neuen AGB durch unterlassenden Widerspruch zugestimmt hat (z.B. entsprechende Info auf der Rechnung).

Wenn ich mir nämlich aktuell bei T-Home die AGB von Call&Surf(2) herunterlade, finde ich dort keine derartige Regelung mehr.
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[1.1.1.1.1.1.1] curiou antwortet auf wolwi
14.02.2009 18:15
Benutzer wolwi schrieb:
Seid ihr sicher, dass man nicht zwischenzeitlich einer neuen AGB durch unterlassenden Widerspruch zugestimmt hat (z.B.
entsprechende Info auf der Rechnung).

Wenn ich mir nämlich aktuell bei T-Home die AGB von Call&Surf(2) herunterlade, finde ich dort keine derartige Regelung mehr.

Du hast Recht - in Call & Surf (2) steht das nicht ... nur in vier! Und nun? Mein Schreiben ist auf alle Fälle raus - bin gespannt auf Reaktion!
Wenn die mir nicht entgegenkommen zahl ich die zehn Monate (alte Adresse)und werd nie wieder Kunde bei denen sein - ätzend wie die mich am Telefon alle behandelt haben...nur einer war nett, gab auch zu das die Tkom auf diesem Weg mit sanften Druck die Verträge verlängert!