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Mahnkosten


08.05.2004 19:00 - Gestartet von petchr
Bin seit 13 Jahren bei der Telekom,bezahle meinen Rechnung immer zu 15 des Monats und habe fast jeden Monat eine Mahnung im Briefkasten,so kann man sich auch die Kundschaft vergraulen,werde deshalb auch den Anbieter wechseln.bei der Kundenhotline wird einfach der Hörer aufgelegt,wenn man sich beschweren will.Bei der Auskunft bekomme ich bei 10 Versuchen eine Telefonnummer zu bekommen,7-8 mal die Falsche Auskunft,die mann dann auch noch teuer bezahlen soll.Also kurz und schmerzlos die Telekom arbeitet sehr nachläsieg.
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[1] webfalke antwortet auf petchr
08.05.2004 19:59
Benutzer petchr schrieb:
Bin seit 13 Jahren bei der Telekom,bezahle meinen Rechnung immer zu 15 des Monats und habe fast jeden Monat eine Mahnung im Briefkasten,so kann man sich auch die Kundschaft vergraulen,werde deshalb auch den Anbieter wechseln.bei der Kundenhotline wird einfach der Hörer aufgelegt,wenn man sich beschweren will.Bei der Auskunft bekomme ich bei 10 Versuchen eine Telefonnummer zu bekommen,7-8 mal die Falsche Auskunft,die mann dann auch noch teuer bezahlen soll.Also kurz und schmerzlos die Telekom arbeitet sehr nachläsieg.

warst u auch schon mal im TK Laden.Telefonisch mach ich so was nie.Ich geh in den T Punkt und werde, wenn man mir komisch kommt, etwas lauter.Das hat bis jetzt immer geholfen.
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[1.1] spunk_ antwortet auf webfalke
09.05.2004 10:07
Benutzer webfalke schrieb:

warst u auch schon mal im TK Laden.Telefonisch mach ich so was nie.Ich geh in den T Punkt und werde, wenn man mir komisch kommt, etwas lauter.Das hat bis jetzt immer geholfen.

Der T-Punkt hier verhält sich dann so, dass er dem Kunden das Telefon gibt und er selbst bei der Rechnungsstelle anrufen soll. toll - prima - ist sowieso ne 0800er-Nummer.
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[2] spunk_ antwortet auf petchr
09.05.2004 10:05
Benutzer petchr schrieb:
Bin seit 13 Jahren bei der Telekom,bezahle meinen Rechnung immer zu 15 des Monats und habe fast jeden Monat eine Mahnung im Briefkasten,so kann man sich auch

nur ne Frage: wieso nicht Bankeinzug?

das hat den riesen Vorteil:
-kein Aufwand
-bei falschen Rechnungen (oder auch unbegründetetn Forderungen auf der Rechung) einfach die Rechnungshotline anrufen und dieser strittige Betrag wird erst garnicht eingezogen.
-bei weiteren Fehlern ist bis 6 Wochen (theoretisch auch mehr, aber für Privatkunden machen das die Banken nicht) eine komplette Rückbuchung möglich - Achtung dieses zuvor der REchnungsstelle mitteilen, sonst werden einem die Rückbiuchungskosten in der nächsten Telefon-Rechnung abgezogen.

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[2.1] b.a. antwortet auf spunk_
25.05.2004 13:43
-bei weiteren Fehlern ist bis 6 Wochen (theoretisch auch mehr, aber für Privatkunden machen das die Banken nicht)

Da hast du aber eine komische Bank - meine macht das auch noch nach Monaten...
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[2.1.1] spunk_ antwortet auf b.a.
25.05.2004 16:59
Benutzer b.a. schrieb:

[rücklastschrift]
-bei weiteren Fehlern ist bis 6 Wochen (theoretisch auch mehr,
aber für Privatkunden machen das die Banken nicht)
Da hast du aber eine komische Bank - meine macht das auch noch nach Monaten...

soll ich das glauben? (nein, ich tu´s nicht hehe)

btw: habe grade mit meiner Hausbank gelabert (hatte sowieso was dort zu tun......)

die 6-Wochen-First ist nicht in den ABG enthalten, sondern in einem mir unbekannten Paragraphen eines mir unbekannten Gesetzes.

Mir wäre es Recht mit die Daten Deiner Bank mitzuteilen. (das halte ich dann nämlich meiner Hausbank unter die Nase - denen werd ich´s geben).


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[2.1.1.1] b.a. antwortet auf spunk_
25.05.2004 17:01
Dresdner Bank - egal welche, denn in jeder Filiale kann man ja seine Auszüge holen und Aufträge abgeben.

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[2.1.1.1.1] spunk_ antwortet auf b.a.
25.05.2004 17:08
Benutzer b.a. schrieb:

Dresdner Bank - egal welche, denn in jeder Filiale kann man ja seine Auszüge holen und Aufträge abgeben.
oha.. habe was dazu entdeckt.


es ist tatsächlich so, dass rein gesetzlich eine Rückbuchung unbefristet geschehen kann. Nur meist ist in den AGB eine Frist von 6 Wochen bis eine stillschweigende Zustimmung für die Lastschrift erteilt wird, sofern nicht ausdrücklich widersprochen wird. (und ausserdem: da der Kunde bei nicht zeitnahmen Iwderspruch gegenüber der Banl schadenersatzpflichtig wird... usw) keine Ahnung obs dazu schon Grundsatzurteile gibt.
Muss mich mal durchgoogeln.


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[3] chr137 antwortet auf petchr
14.05.2004 14:57
Benutzer petchr schrieb:
Bin seit 13 Jahren bei der Telekom,bezahle meinen Rechnung immer zu 15 des Monats und habe fast jeden Monat eine Mahnung im Briefkasten,so kann man sich auch die Kundschaft vergraulen,werde deshalb auch den Anbieter wechseln.bei der Kundenhotline wird einfach der Hörer aufgelegt,wenn man sich beschweren will.Bei der Auskunft bekomme ich bei 10 Versuchen eine Telefonnummer zu bekommen,7-8 mal die Falsche Auskunft,die mann dann auch noch teuer bezahlen soll.Also kurz und schmerzlos die Telekom arbeitet sehr nachläsieg.

Das ist dein eigenes Problem. Rechnungen müssen innerhalb von 14 Tagen VERBUCHT, das heißt, das bis dahin das Geld schon auf dem Konto der Telekom sein muss.

Wer nur mit dem Zahlschein bezahlen will muss sich eben drum kümmern. Es ist unbequem, aber es muss gemacht werden. Keiner zwingt dich zur Einzugsermächtigung!!!

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[3.1] sebbo antwortet auf chr137
18.05.2004 08:09
Benutzer chr137 schrieb:
Benutzer petchr schrieb:
Bin seit 13 Jahren bei der Telekom,bezahle meinen Rechnung immer zu 15 des Monats und habe fast jeden Monat eine Mahnung im Briefkasten,so kann man sich auch die Kundschaft vergraulen,werde deshalb auch den Anbieter wechseln.bei der Kundenhotline wird einfach der Hörer aufgelegt,wenn man sich beschweren will.Bei der Auskunft bekomme ich bei 10 Versuchen eine Telefonnummer zu bekommen,7-8 mal die Falsche Auskunft,die mann dann auch noch teuer bezahlen soll.Also kurz und schmerzlos die Telekom arbeitet sehr nachläsieg.

Das ist dein eigenes Problem. Rechnungen müssen innerhalb von 14 Tagen VERBUCHT, das heißt, das bis dahin das Geld schon auf dem Konto der Telekom sein muss.

Wer nur mit dem Zahlschein bezahlen will muss sich eben drum kümmern. Es ist unbequem, aber es muss gemacht werden. Keiner zwingt dich zur Einzugsermächtigung!!!


Hi,

da kann ich Dir nur zustimmen!

Wenn ich sowas schon höre "Ich zahle seit Jahren schon am 15. des Monats". Na und?

Wenn Deine Rechnung am z.B. 01. kommt, dann hat das Geld am 11. bei der Telekom zu sein. Wie Du das machst ist Dein Problem. Das Zahlungsziel ist ja auch auf allen REchnungen vermerkt.

Und wenn man - warum auch immer - nicht am LAstschriftverfahren teilnehmen möchte, ist man´s auch selbst Schuld und muss halt die Mahnkosten tragen, wenn man nicht rechtzeitig überweist.

Naja, die Zahlungsmoral von den meisten "tollen Kunden" hier in Deutschland ist eh ein Witz. Leistungen in Anspruch nehmen und dann nicht oder nicht pünktlich zahlen. Armes Deutschland fällt mir dazu nur ein.

Ach ja: Ich bin kein Mitarbeiter der Telekom ;)

Grüße
Sebbo
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[3.1.1] zabhod antwortet auf sebbo
18.05.2004 08:48
Benutzer sebbo schrieb:
Und wenn man - warum auch immer - nicht am LAstschriftverfahren teilnehmen möchte, ist man´s auch selbst Schuld und muss halt die Mahnkosten tragen, wenn man nicht rechtzeitig überweist.

Es ist mir sowieso unverständlich, welches Problem viele Leute mit der Erteilung einer Einzugsermächtigung (nicht zu verwechseln mit einer Abbuchungserlaubnis) haben. Eine Lastschrift kann man bis zu 6 Wochen lang zurückgeben, wo ist das Problem?
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[3.1.2] pistazienfresser antwortet auf sebbo
18.05.2004 10:14
Benutzer sebbo schrieb:
Benutzer chr137 schrieb:
Benutzer petchr schrieb:
Bin seit 13 Jahren bei der Telekom,bezahle meinen Rechnung immer zu 15 des Monats und habe fast jeden Monat eine Mahnung im Briefkasten,so kann man sich auch die Kundschaft vergraulen,werde deshalb auch den Anbieter wechseln.bei der Kundenhotline wird einfach der Hörer aufgelegt,wenn man sich beschweren will.Bei der Auskunft bekomme ich bei 10 Versuchen eine Telefonnummer zu bekommen,7-8 mal die Falsche Auskunft,die mann dann auch noch teuer bezahlen soll.Also kurz und schmerzlos die Telekom arbeitet sehr nachläsieg.

Das ist dein eigenes Problem. Rechnungen müssen innerhalb von 14 Tagen VERBUCHT, das heißt, das bis dahin das Geld schon auf dem Konto der Telekom sein muss.
Dass ist (meiner unverbindlichen Meinung nach) eingentlich nicht so, da Geldschulden (qualifizierte) Schickschulden sind, d.h. eingentlich ist nur die fristgemäße Überweisung geschuldet.
vgl ausführlich unter:
http://teltarife.de/forum/a-telekom/524-7.html
Beste Grüße
pistazienfresser