Benutzer klobuczek schrieb:
Offensichtlich ist die Rechtslage in Deutschland so, dass sich die Telekom so was erlauben darf.
Nein. Die Kunden glauben nur immer, dass sich derjenige am meisten erlauben darf, der am lautesten mit Mahnkosten, Anwälten und Inkasso droht. Da setzt offenbar bei vielen der Verstand aus. Und dass derjenige immer Recht hat, der die größere Zahl an Anwälten beschäftigt.
Wenn nicht bestellt wurde, ist das eine unbestellte Leistung, die nicht bezahlt werden muss. Lass die DTAG doch eine ruhige Kugel schieben. Sobald ein Anbieter kein Geld sieht, wird er aktiv, davon kannst du ausgehen.
Mit Widerruf hat das nichts zu tun. Eine Bestellung, die man nicht getätigt hat, muss/kann man auch nicht widerrufen. Dass bestellt wurde, muss der Anbieter nachweisen. Kann er das nicht, geht er leer aus. Es sei denn natürlich, der Kunde lässt sich wie 95% von den Standard-Inkassodrohschreiben einschüchtern.
Das einzige, was ich jetzt empfehlen kann, und was ich selber tun werde ist: den Telefonanschluss und DSL komplett zu starto.de portieren,
Oh, oh. Ob Strato so viel seriöser ist?
Unerlaubte Werbeanrufe und die Aktivierung nicht bestellter Leistungen kommen nicht nur bei der DTAG vor. Wenn bisher bei Strato noch nicht, dann würde ich das eher auf Zufall zurückführen. Strato gehört zu Freenet, Freenet gehört zu Mobilcom, und Mobilcom steht auf der Liste der unseriösesten deutschen TK-Unternehmen ganz oben.
alle Telekom-Aktien zu verkaufen
Das mag eine gute Idee sein (besser eine späte Einsicht als gar keine), die dir aber in deinem Problem nicht weiter helfen wird. :)
Vielleicht am besten überhaupt das Depot kündigen, was mir für jemanden, der T-Aktien gekauft hat, das einzig Verantwortbare zu sein scheint.
spl