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seiler & kollegen, Rechtsanwälte Heidelberg


04.12.2003 16:16 - Gestartet von sirikit
Hallo,
wer hat Erfahrungen mit denen gemacht? Stimmt das, was im Anschreiben steht: Nach der REchtssprechung zahlreicher Oberlandesgerichte, sowie der Entscheidung des BHG vom 22. Nov. 01 (III ZR 5/01), besteht in jedem Fall eine Zahlungsverpflichtung für die Anwahl dieser Nummer...........

Stimmt das wirklich? Trifft das auch für einen Dialer zu, der rückwirkend gesperrt wurde?

Ich habe das Gefühl, ich renne gegen eine Wand und bin machtlos.

Schon jetzt vielen Dank für Eure Meldungen.
sirikit

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[1] rike3 antwortet auf sirikit
04.12.2003 16:34
Schau mal auf die Seite von der Verbraucherzentrale Hamburg und dort unter telefon.Dort findest Du sehr interessante Urteile.Vielleicht helfen sie Dir.
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[1.1] tcsmoers antwortet auf rike3
04.12.2003 17:34
Benutzer rike3 schrieb:
Schau mal auf die Seite von der Verbraucherzentrale Hamburg und dort unter telefon.Dort findest Du sehr interessante Urteile.Vielleicht helfen sie Dir.

Es gibt hier ganze Threads über den Unsinn dieser Behauptung. Gebe mal in Google die Stichworte Dialerbetrug oder Computerbetrug ein.

peso
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[2] Marconi antwortet auf sirikit
04.12.2003 20:35
Benutzer sirikit schrieb:
>
Stimmt das wirklich? Trifft das auch für einen Dialer zu, der rückwirkend gesperrt wurde?

Ich habe das Gefühl, ich renne gegen eine Wand und bin machtlos.

Lies mal die Urteile bei www.dialerundrecht.de.

Weise die Forderung gegen dich gemäß $174 BGB wegen mangelender Bevollmächtigung zurück. Es reicht nicht, wenn Ludwich behauptet, er sei bevollmächtigt. Du hast Anspruch auf eine Urkunde (eine beglaubigte Kopie reicht nicht). Verlange darüber hinaus die Abtretungserklärung gemäß §410 BGB aus der hervor geht, wer denn Inhaber der Forderung ist. Kommt Seiler dieser Aufforderung nicht nach, kann er sich seine Mahn- und Anwaltsgebühren in die Haare schmieren.

Ruhig Blut! Die Kanzlei Seiler ist eine ziemliche Chaotengruppe...
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[2.1] hitzy antwortet auf Marconi
10.12.2003 16:08
04.08.2003
http://www.zdf.de/ZDFde/inhalt/26/0,1872,2057434,00.html
WISO


Mahnungen der Deutschen Telekom

Beschwerden über rüdes Vorgehen

Wenn ein Kunde der Deutschen Telekom AG dauerhaft seine Rechnung schuldig bleibt, erhält er früher oder später eine Zahlungsaufforderung der Rechtsanwälte Seiler und Kollegen. Scheinbar liegt aber nicht allen Forderungen der Heidelberger Kanzlei ein berechtigter Anspruch zu Grunde.

Suzana Petrovic




Seit einem Jahr flattern Eva Moosbrugger regelmäßig Mahnungen ins Haus. Der Absender ist die Kanzlei Seiler und Kollegen. Im Auftrag der Deutschen Telekom fordern die Anwälte eine angeblich offene Telefonrechnung ein.

Ungerechtfertiger Mahnbescheid "Es geht um 2200 Euro. Eine Rechnung aus dem April 2002. Mir war sofort klar, dass das ein Irrtum sein muss, weil ich überhaupt keinen Anschluss zu diesem Zeitpunkt hatte. Ich habe bei Seiler und Kollegen angerufen, habe auf Anforderung eine Kopie meines Personalausweises dahin geschickt und dachte, damit sei die Sache erledigt.", berichtet Eva Moosbrugger.

Mir war sofort klar, dass das ein Irrtum sein muss, weil ich überhaupt keinen Anschluss zu diesem Zeitpunkt hatte.«Eva Moosbrugger



Doch die Anwaltskanzlei bleibt stur, sämtlicher Belege zum Trotz. Im Frühjahr 2003 erhält Eva Moosbrugger gar einen gerichtlichen Mahnbescheid. Ihre Anwältin widerspricht fristgerecht. Schriftlich fordert sie eine Anspruchsbegründung von Seiler und Kollegen. Keine Reaktion. Statt dessen ein zweiter Mahnbescheid, diesmal über knapp 1300 Euro.

Kampf David gegen Goliath Auch Andrea Schrötter erhält Zahlungsaufforderungen von Seiler & Kollegen. Sie soll 1993 ein Autotelefon im C-Netz der Deutschen Telekom besessen und eine Rechnung nicht bezahlt haben. "Ich hatte 1993 weder ein Autotelefon noch einen C-Netz-Vertrag bei der Deutschen Telekom. Angeblich hab ich 1994 ein Vollstreckungsbescheid erhalten - an eine Adresse, wo ich überhaupt nicht mehr gewohnt habe. Ich erfahre nichts weiter über den Fall, erhalte keine Informationen, kann machen was ich will und steh im Dunkeln!"



Indem Seiler durch unnachgiebige Härte die Betroffenen einschüchtert, werden diese oft zu Zahlungen in Raten - Angstraten sagen wir dazu - verleitet.«Thomas Seethaler



Schuldnerberater Thomas Seethaler ist die Problematik bekannt. Herr Seiler und seine Kollegen sind ihm schon lange ein Dorn im Auge: "Indem Seiler durch unnachgiebige Härte die Betroffenen einschüchtert, werden diese oft zu Zahlungen in Raten - Angstraten sagen wir dazu - verleitet. Selbst dann, wenn eine rechtliche Grundlage für Zwangsvollstreckungen fehlt, wird diese angedroht. Ich habe mich deshalb schon mehrfach bei der Deutschen Telekom beschwert - bisher leider vergeblich!"

Schuldzurückweisung Weiß womöglich der Telefonriese vom rüden Vorgehen seiner Geldeintreiber? Unter der Anschrift von Seiler & Kollegen findet WISO auch die SAFmbH. Nach eigenen Angaben eines der bedeutendsten Inkassounternehmen in Deutschland und siehe da: Eine hundertprozentige Tochtergesellschaft der Deutschen Telekom - unter einem Dach mit Seiler & Kollegen.

Die Anwaltskanzlei lehnt übrigens eine Stellungnahme vor laufender Kamera ab. Stattdessen teilt man uns schriftlich mit: "Ist ein Kunde nach Übernahme des Mandats durch die Kanzlei mit der geltend gemachten Forderung nicht einverstanden, werden die vom Kunden vorgebrachten Argumente überprüft." Weiter heißt es: "Stellt sich nach Prüfung der Sach- und Rechtslage heraus, dass die Reklamationen zu Recht erfolgt sind, werden die Forderungen nicht weiter geltend gemacht."

Auch ich habe Probleme mit diesen Herrschaften. Ich konnte wegen meines Studiums meine Rechnung nicht bezahlen. Jetzt verlangen die doch 200 Euro zusätzlich von mir wegen einer "Ratenvereinbarung" (Briefe: 2 Stück, Standardbriefe")
Sind diese Forderungen gerechtfertigt und wie kann ich mich dagegen wehren?

Hitzy




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[2.1.1] Roebbchen1004 antwortet auf hitzy
04.10.2005 00:15
ich hab auch nur schlechte erfahrungen mit seiler und kollegen
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[2.1.2] THBB antwortet auf hitzy
20.10.2006 12:09
Auch die angegebene Rufnummer auf den Briefen ist nicht erreichbar. Versuchen Sie einfach mal die Nummer: 06221-532220 dann sieht die Dame vom Telefondienst nicht wer es ist bzw. worum es geht.

Somit konnte ich ein Gespräch mit einer Frau Ramsauer führen und aufzeichnen.
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[2.2] waldi123 antwortet auf Marconi
15.01.2004 13:46
Ruhig Blut! Die Kanzlei Seiler ist eine ziemliche Chaotengruppe...

Das ist nicht nur eine Chaotentruppe, die arbeiten mit Einschüchterungsmethoden, wie Meldungen an der Schufa, wenn man nicht zahlt.
Die Forderungen werden nicht nachgeprüft, nachweisbar.
Es werden angebliche rechtliche Forderungen erhoben, die nichts mit der rechtlichen Grundlage zu tun haben.

Die Anwälte sind nicht erreichbar, sie sind nicht im Hause. Lt. Auskunft der abwürgenden Damen (die sind richtig nett). Die RAs können auch nicht zurückrufen, da sie nicht im Hause sind.

Die ganze Kanzlei erinnert irgendwie an Russisch-Inkasso, schön die Leute mit ungerechtfertigten Forderungen unter Druck setzen.

Mir reisst auch so langsam der Geduldsfaden mit dieser angeblichen Kanzlei, die letzte Sache, habe ich mit massiven Gegendrohungen noch selbst geregelt, die wurden kleinlaut!

Alles zukünftige, wird nur noch via meines RA geklärt, das kostet nämlich denen.

Anders geht es nicht mit diesem Haufen, die sich Kanzlei schimpft.

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[2.2.1] Bluehaven antwortet auf waldi123
22.01.2004 11:49
Mir gehts genauso.Ich weis das ich schon bezahlt habe.Ich habe vor Weihnachten letzten Jahres ein Fax an denen geschickt und keine Antwort bekommen.Heute habe ich wieder eine Drohung bekommen mit gerichtlichen schritten.Aber sie geben mir noch eine chanxe schreiben sie.Ich glaube das ganze ist Betrug.Das sind die Betrugskollegen der Telekom.Was soll ich jetzt nur machen das daß mal aufhört.
Gruss
Bluehaven.
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[2.2.1.1] jembeeyo antwortet auf Bluehaven
23.01.2004 00:26
zuerst würde ich eine abfrage bei meiner Bank machen, um ganz sicher zu sein, ob mein Geld nicht nur von meinem Konto runter ist, sondern ob es auch definitiv bei der T-com eingegangen ist. Ansonsten solln se doch Klagen. Bei einer Klage gehen auf jeder Seite locker 50-100 Stunden weg. Der Aufwand kostet die ein paar tausend € und bekommen, sollten sie Erfolg gegen Dich haben, lediglich ihre Gebühren gemessen an dem Streitwert in Höhe der angeblich nicht gezahlten Rechnung. ^

Solange der Telefonanschluss aber noch nicht gesperrt ist, wird die T-com den Spieß rumdrehen und Dir die Sperrung bei Nichtzahlung androhen. Brauchst Du den Anschluß, zahlst Du. Und schon bist Du in der dummen Position des Klägers.
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[2.2.1.1.1] waldi123 antwortet auf jembeeyo
23.01.2004 10:44
so sollte dat nicht, also nochmals:

stimmt nicht so ganz, so lange man nur die umstrittene Forderung nicht begleicht, dürfen die nicht sperren.

Darum benutzt ja auch die Telekom die Geldeintreiber der Kanzlei Seiler, die schön mit Einschüchterungen versucht das Geld reinzuholen.

Auf dem Klagewege würden die oft verlieren.


sodele sollte es.
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[2.2.1.2] kai-koeln antwortet auf Bluehaven
20.02.2005 10:32
Hallo!

Kann mir jemand Seiler & Kollegens E-Mail-Adresse geben?
Spart eine Menge Portokosten.

Schöne Grüße
KAI
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[2.2.1.2.1] winni71 antwortet auf kai-koeln
17.03.2005 09:56
Benutzer kai-koeln schrieb:
Hallo!

Kann mir jemand Seiler & Kollegens E-Mail-Adresse geben? Spart eine Menge Portokosten.

service@ra-seiler.de
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[2.2.1.2.1.1] kai-koeln antwortet auf winni71
22.03.2005 00:38
VIELEN DANK FÜR DIE MAIL-ADRESSE!!!!
ICH BIN BEGEISTERT!!

Thanx
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[2.2.1.2.1.1.1] netterausnrw antwortet auf kai-koeln
08.06.2005 21:07
ich habe hier eine faxnr, und zwar die, unter der mein anwalt mit denen korrespondiert hat: 06221/523280.

weiterhin hat seiler in seinen faxen an meinen anwalt diese faxnr. angegeben: 06221/905010

übrigens, ich habe mitte mai bezahlt an seiler und warte bis heute auf herausgabe des titels.

was tun????
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[2.2.1.2.1.1.1.1] spl antwortet auf netterausnrw
08.06.2005 22:32
Benutzer netterausnrw schrieb:
übrigens, ich habe mitte mai bezahlt an seiler und warte bis heute auf herausgabe des titels. was tun????

Der Gerichtsvollzieher wird unverrichteter Dinge abziehen und dir den Titel aushändigen, wenn du ihm die Zahlung nachweist. Ist mir auch mal passiert, dass ich aus Versehen eine Zahlung übersehen und dann vollstreckt habe.

spl
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[2.2.1.2.1.2] beetle73 antwortet auf winni71
14.05.2008 09:50
Ich habe ebenfalls ein Schreiben vom Gerichtsvollzieher bekommen: es wären über 260€ offen - wenn ich die nicht begleiche, droht eine Haftstrafe. Auftrageber: T-Com, Rechtsanwälte Seiler & Partner

Bei einer Rückfrage bei der Rechnungsstelle T-Com über die kostenfreie Telefonnummer 0800 - 330 10 20 und der Angabe meines Buchungskontos konnte ich heraus finden, dass gar kein Betrag offen ist.

Das Ganze ist reichlich suspekt!
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[2.2.1.2.1.2.1] wuschael69 antwortet auf beetle73
14.05.2008 10:14
Bei einer Rückfrage bei der Rechnungsstelle T-Com über die kostenfreie Telefonnummer 0800 - 330 10 20 und der Angabe meines Buchungskontos konnte ich heraus finden, dass gar kein Betrag offen ist.


Liegt vielleicht daran, dass die Beträge längst ausgebucht sind, weil abgabe Inkasso. Daran ist nichts suspekt.

Generell bei solchen Sachen ist das Inkassounternehmen Ansprechpartner, nicht das auftraggebende Unternehmen.

Hier scheint mir schon ein Titel erwirkt worden zu sein, die Forderung kann also nicht mehr bestritten werden, das hätte viel früher geschehen müssen.
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[2.2.1.2.1.3] schnuffel0878 antwortet auf winni71
25.06.2011 18:32
huhu leute

ich hab meine schwierig keiten mit diesen anwalt. den zu erreiche ist ja echt arbeit . seit 3 woche versuche ich jetzt per brief und fax und noch telefonisch den zuerreiche das der meine Kontopfändung runter nimmt, den er hat vor 3 wochen geld abgebucht wegen der Telekom und hatte es nichtmal nötig bescheid zuschicken . Wisst ihr warum da nie was passiert bei dem
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[2.2.2] e1101 antwortet auf waldi123
20.10.2006 13:54
naja. nett fand ich die nicht besonders. ich hatte angerufen und gefragt warum erst jetzt anch 6 jahren ein vollstreckungsbescheid kommt. darauf hin sagte man mir schnippig das sie sogar nach 30 jahren noch kommen dürften. hmm. das weiss ich auch.

dann wollte ich einfach nur die hauptforderun haben um es mit meinen zahlungen zu vergleichen. sie haben mir daraufhin gesagt das die telekom nicht wolle das ich diese erhalte. daraufhin habe ich mich natürlich aber richtig veraxxxxt gefühlt.

was für ein haufen. ich will nicht wissen wie viele leute die fertig machen und arm machen und wieviel geld die mi ihrer schrägen tour verdienen. da muss doch mal was gemacht werden. die müssen doch mal schliessen und kontroliert werden. das geht doch nicht.
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[2.2.2.1] sushiverweigerer antwortet auf e1101
25.06.2011 19:06
Benutzer e1101 schrieb:
naja. nett fand ich die nicht besonders. ich hatte angerufen und gefragt warum erst jetzt anch 6 jahren ein vollstreckungsbescheid kommt. darauf hin sagte man mir schnippig das sie sogar nach 30 jahren noch kommen dürften. hmm. das weiss ich auch.

Ist aber falsch.

Wenn eine Forderung nicht tituliert ist (durch Urteil oder eben Vollstreckungsbescheid) dann ist sie nach 3 Jahren verjährt! Die 30 Jahre gelten nur für titulierte Forderungen.

Du hättest nach 6 Jahren gegen den Mahnbescheid (der kommt vor dem Vollstreckungsbescheid) Widerspruch erheben müssen, damit hättest du die Forderung eleminieren können.

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[3] melboky antwortet auf sirikit
10.06.2005 08:27
01 (III ZR 5/01), besteht in jedem Fall eine Zahlungsverpflichtung für die Anwahl dieser Nummer...........

Stimmt das wirklich? Trifft das auch für einen Dialer zu, der rückwirkend gesperrt wurde?

Ich habe das Gefühl, ich renne gegen eine Wand und bin machtlos.


Du kannst davon ausgehen das seiler logischerweise da niederschreibt was den Kunden zu zahlen bewegt , ob es stimmt
ist eine andere frage ?
Warum sollte ausgerechnet ein RA inkassobüro nicht tricksen ??
gruß
mel