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erschwertes Kündigen bei t-home


23.03.2008 12:35 - Gestartet von rainer.wendland
Was kann ich tun? Ich hatte einen normalen Analog-Anschluß bei der T-Com. Aufgrund eines Umzuges habe ich den Anschluß im Oktober 2007 gekündigt, wie ich es in der Vergangenheit schon 2-3mal gemacht habe.Nach vielen Rückfragen im T-com-Call-center erfahre ich zunächst, daß in meinem Fax eine Unterschrift fehlte. Danach erfahre ich, daß es eine 12monatige Kündigungsfrist gibt, seit ich auf Empfehlung einer Call-center-Mitarbeiterin den Vertrag etwas erweitert habe mit der Option günstig von Festnetz zu Mobilfunk zu telefonieren. Was mir nicht gesagt wurde und ich leider in der Auftragsbestätigung überlesen hatte, ist eben, daß ich durch diese kleine Änderung nicht mehr sofort kündigen kann.Ich habe seit mehreren Jahrzehnten einen kleineren Handwerksbetrieb. Derlei Geschäftsgebaren habe ich noch nicht erlebt.Meine Bitte, Kulanz walten zu lassen wurde lapidar abgelehnt. Ich plane, aufgrund dieser Erlebnisse meinen t-mobile-Vertrag zu kündigen und somit möglichst schnell und endgültig die Telekom zu verlassen.Aber ich möchte nicht einfach so aufgeben und stelle mir vor, daß es auch gemeinsamen Druck der Kundenschaft geben kann, um mehr Erfolg zu haben.?
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[1] BusinessPhone antwortet auf rainer.wendland
23.03.2008 14:39
etwas erweitert habe mit der Option günstig von Festnetz zu Mobilfunk zu telefonieren. Was mir nicht gesagt wurde und ich leider in der Auftragsbestätigung überlesen hatte, ist eben, daß ich durch diese kleine Änderung nicht mehr sofort kündigen kann.
Ich habe seit mehreren Jahrzehnten einen kleineren Handwerksbetrieb. Derlei Geschäftsgebaren habe ich noch nicht erlebt.
Meine Bitte, Kulanz walten zu lassen wurde lapidar abgelehnt.
? Warum wechseln Sie denn als Geschäftsmann freiwillig zu einen anderen Anbieter? Das wäre mir ja zu unsicher. Da kann ich Ihnen nur viel Glück wünschen.
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[1.1] rainer.wendland antwortet auf BusinessPhone
25.03.2008 09:04
Ich habe den Anbieter nicht gewechselt, bzw. ich wohne jetzt in den Räumlichkeiten einer Genossenschaft, die eine eigene Telefonanlage unterhält, so daß ich keinen T-com-Anschluß einrichten kann.
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[1.1.1] stephanobb antwortet auf rainer.wendland
25.03.2008 09:08
Grüß Gott Rainer,

wieviel der Restlaufzeit ist denn übrig?

Gruß

St.
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[1.1.1.1] rainer.wendland antwortet auf stephanobb
25.03.2008 09:56
Der Vertrag geht bis zum 28.6.2008. Gekündigt hatte ich zum Oktober letzten Jahres, in einer mündlichen Absprache mit dem Callcenter korrigiert auf 15. Dezember 2007.
Es existiert jedoch - was die Sache noch etwas widersprüchlich macht - ein Schreiben der Telekom mit dem Hinweis: "Wir haben als Kündigungstermin den 28.03.2008 vorgemerkt." Das kam zustande, weil meine ursprüngliche Kündigung per Fax gesendet wurde und erst keine Unterschrift hatte. Nachdem ich sie nachgereicht hatte, kam dieser Hinweis (28.3.).
Alles wäre nicht so schlimm, wenn ich in der neuen Wohnung wieder einen T-home-Anschluß einrichten könnte. Geht aber nicht wg. vorhandener Haus-Telefon-Anlage, wie an andereer Stelle beschrieben.
Ich würde mich riesig freuen, wenn doch Kulanz möglich wäre und der Vertrag mit meinem tatsächlichen Auszug aus der alten Wohnung (Mitte Dezember 2007) beendet werden kann.
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[2] maddin89 antwortet auf rainer.wendland
23.03.2008 20:40
Benutzer rainer.wendland schrieb:
Aufgrund eines Umzuges habe ich den Anschluß im Oktober 2007 gekündigt,

Warum willst du denn dann den Anschluss kündigen? Lass den Anschluss doch einfach mit umziehen!?
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[2.1] neffets antwortet auf maddin89
24.03.2008 09:11
Die Option "Festnetz zu Mobil" ist ja keine Vertragsänderung. In diesem Zusammenhang wurde auch der Tarif geändert so das es zu einer Erweiterung der MVLZ gekommen ist. Das Beratungsgespräch war dann scheinbar nicht eindeutig aber die schriftliche Auftragsbestätigung ist dann ja das wichtigste. Bei allem Ärger ? warum dann aber die Kündigung bei T-Mobile ? den Zusammenhang verstehe ich nicht ?
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[2.1.1] BusinessPhone antwortet auf neffets
24.03.2008 09:51
Benutzer neffets schrieb:
Die Option "Festnetz zu Mobil" ist ja keine Vertragsänderung. In diesem Zusammenhang wurde auch der Tarif geändert so das es zu einer Erweiterung der MVLZ gekommen ist. Das Beratungsgespräch war dann scheinbar nicht eindeutig aber die schriftliche Auftragsbestätigung ist dann ja das wichtigste. Bei allem Ärger ? warum dann aber die Kündigung bei T-Mobile ? den Zusammenhang verstehe ich nicht ?

Am Telefon etwas abzuschließen ist immer problematisch.
Noch problematischer wird es aber für einen GK-Kunden Festnetz und Mobilfunk zu wechseln. Am besten noch zu einem Voip-Anbieter wegen des Preises. Da wünsche ich viel Spaß und gaaaanz viel Glück.

Wenn man das ganze Paket sieht ist die Telekom, T-Systems oder T-Mobile schon der richtige Ansprechpartner für GK-Kunden. Mit den Prozenten der Rahmenverträge und das nutzen des Telekomvorteils bei T-Home macht es in den meisten Fällen auch gar keinen Sinn zu wechseln.
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[2.1.1.1] stephanobb antwortet auf BusinessPhone
24.03.2008 10:18
Grüß Gott Rainer,

wenn es bei Dir um geringe Betriebskosten geht, hier als GK von T-Com folgender Hinweis:

1. Tarif Business Complete Basis zum Preis von 54,99 € zzgl. MwSt., enthalten ist ISDN, DSL 6000, deutsche Festnetz- und Internetflat. MLZ 12 Monate.

2. Obendrauf für die mobile Seite zum Raustelefonieren vom Festnetz ggf. carpo Mobiloption einmalig 3,95 und dann jede Minute in alle Mobilnetze 9,9 ct/Minute.

3. Für Deinen Mobiltarif gibt es zwei Varianten:
a) Mitnahme bisherige Rufnummer gewünscht congstar oder simyo
z.B. mit Minutenpreisen von aktuell 9 ct/Minute +
Übertragungsgebühr. Keine monatliche Grundgebühr.
b) neue Nummer, auch hier die beiden unter a) genannten.

Gruß und noch Frohe Ostern

St.
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[2.1.1.1.1] rainer.wendland antwortet auf stephanobb
25.03.2008 09:09
Was heißt GK?
Ansonsten verweise ich auf meine anderen Antworten.
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[2.1.1.1.1.1] stephanobb antwortet auf rainer.wendland
25.03.2008 09:20
GK steht für Geschäftskunde
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[2.1.1.1.1.1.1] rainer.wendland antwortet auf stephanobb
25.03.2008 09:41
Ich hatte den Anschluß als Privatkunde.
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[2.1.1.2] rainer.wendland antwortet auf BusinessPhone
25.03.2008 09:07
T-mobile will ich auch kündigen, weil es zum selben Unternehmen gehört wie T-home.
Ich konnte den Vertrag nicht in der neuen Wohnung fortsetzen, weil es dort eine genossenschaftliche Telefonanlage gibt.
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[2.1.1.2.1] t-home und ein Kunde mit besonderen Rahmenbedingungen
stephanobb antwortet auf rainer.wendland
25.03.2008 09:14
Hallo Rainer,

wenn Du auf T-Home sauer bist wegen mangelnder Kulanz, dann mag ich das verstehen.
Was aber der T-Mobile-Vertrag mit der genossenschaftlichen Telefonanlage zu tun, ist mir schleierhaft!

Apropos wenn die Genossenschaft einen passenden Vertrag hat, so kann dort ja für Deinen Mobilanschluß unter Beibehaltung der Rufnummer eine günstige Alternative bestehen!

Gruß

St.
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[2.1.1.2.1.1] rainer.wendland antwortet auf stephanobb
25.03.2008 09:34
T-mobile-Vertrag hat nichts mit der Genossenschaft zu tun, nur der Umstand, hier keinen T-home-Anschluß mit dem alten Vertrag einrichten zu können. Aber da T-mobile mit T-com verschwistert ist, und ich reichlich verärgert bin über T-com, möchte ich auch der Schwesterfirma den Rücken kehren.
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[2.1.1.2.1.1.1] Fernsprecher in 0815 antwortet auf rainer.wendland
25.03.2008 12:45
Fortsetzung des Telekom-Vertrages ist im neuen Mietshaus unmöglich (Leitungsziehen oder Verzicht auf Umzug sind sicher unzumutbar). Daher besteht Grund zu außerordentlicher Kündigung (die selbstverständlich möglich ist, da gibt es nichts zu deuteln), das kann wichtig sein wegen der Rufnummermitnahme. Aber: Es entseht Schadenersatzanspruch seitens der Telekom aus Aufwendungen und entgangenem Gewinn. Nur dessen Höhe wird der Streitpunkt sein - eine Standardsituation im Privatrecht.
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[2.1.1.2.1.1.1.1] rainer.wendland antwortet auf Fernsprecher in 0815
25.03.2008 15:19
Was heißt das im Einzelnen? Es nützt mir ja wenig,wenn der Schadensersatzanspruch genauso hoch ist wie die Rechnungssumme bis Ende des Vertrages.
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[2.1.1.2.1.1.1.1.1] LOWI antwortet auf rainer.wendland
27.03.2008 01:23
Benutzer rainer.wendland schrieb:
Was heißt das im Einzelnen? Es nützt mir ja wenig,wenn der Schadensersatzanspruch genauso hoch ist wie die Rechnungssumme bis Ende des Vertrages.

Da man den Vertrag nicht vor Ablauf der MVLZ kündigen kann, entstehen Schadensersatzforderungen nur bei fristloser Kündigung seitens der Telekom.
Berechnet werden nur volle Monate und dann davon die Hälfte.
Angenommene fristlose Kündigung zum 27. März und der Vertrag läuft noch bis zum 28. Juni ?, dann werden nur der April und der Mai mit dem Faktor 0,5 berechnet. So würde Dir als Schadensersatz rechnerisch nur eine monatliche Grundgebühr bleiben.
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[2.1.1.2.1.1.1.2] Geschke antwortet auf Fernsprecher in 0815
25.03.2008 16:05
Benutzer Fernsprecher in 0815 schrieb:
Fortsetzung des Telekom-Vertrages ist im neuen Mietshaus unmöglich (Leitungsziehen oder Verzicht auf Umzug sind sicher unzumutbar). Daher besteht Grund zu außerordentlicher Kündigung (die selbstverständlich möglich ist, da gibt es nichts zu deuteln), das kann wichtig sein wegen der Rufnummermitnahme. Aber: Es entseht Schadenersatzanspruch seitens der Telekom aus Aufwendungen und entgangenem Gewinn. Nur dessen Höhe wird der Streitpunkt sein - eine Standardsituation im Privatrecht.

Bei einem Umzug gibt es kein Sonderkündigungrecht, egal unter welchen Umständen (außer Umzug ins Ausland). Der Telefonanschluss bleibt am alten Standort bestehen und wird zum Ablauf der Vertragslaufzeit abgeschalten und somit endet auch die Zahlung der monatlichen Grundentgelte. Sollte in die Räume wieder jemand einziehen, der einen Telefonanschluss beauftragt, wird der Anschluss aus Kulanz vorzeitig abgeschalten.

Sollte die Telekom vorzeitig einer Kündigung zustimmen, dann nur aus Kulanz. Vertrag ist Vertrag!!
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[2.1.1.2.1.1.1.2.1] Fernsprecher in 0815 antwortet auf Geschke
25.03.2008 16:53
Ich sehe das etwas anders als Leser Geschke. Es handelt sich ja um ein Dauerschuldverhältnis; solche können aus wichtigem Grund gekündigt werden. - Die Frage ist allerdings in der Tat recht akademisch, denn der Schadenersatz wird, so vermute ich, schnell in die Nähe der normalen Grundgebühr kommen. Er wird sich zusammensetzen aus Aufwendungen, die die Telekom getätigt hat und die sich noch amortisieren müssen und entgangenen Gewinnen aus künftig unterbleibender Nutzung des Anschlusses (Gewinn aus GG und nutzungsabhängigen Entgelten, zweckmäßigerweise nach Vergangenheitswerten oder Durchschnittswerten festzulegen) bis zum Ende der Vertragslaufzeit. Akademisch erscheint mir die ganze Angelegenheit, weil die variablen Kosten der Telekom nach meiner Vermutung eher gering sein werden. - Ich weiß allerdings von Telefonanbietern, die im Falle eines Umzuges bei Nichterfüllbarkeit des Vertrages in ihren AGB von Schadenersatz absehen. Bei den üblichen langen Laufzeitverlängerungen ist das ja durchaus sinnvoll, wenn irgendwanneinmal ein Umzug geplant ist.
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[2.1.1.2.1.1.1.2.1.1] Geschke antwortet auf Fernsprecher in 0815
26.03.2008 21:35
Benutzer Fernsprecher in 0815 schrieb:
Ich sehe das etwas anders als Leser Geschke. Es handelt sich ja um ein Dauerschuldverhältnis; solche können aus wichtigem Grund gekündigt werden. - Die Frage ist allerdings in der Tat recht akademisch, denn der Schadenersatz wird, so vermute ich, schnell in die Nähe der normalen Grundgebühr kommen. Er wird sich zusammensetzen aus Aufwendungen, die die Telekom getätigt hat und die sich noch amortisieren müssen und entgangenen Gewinnen aus künftig unterbleibender Nutzung des Anschlusses (Gewinn aus GG und nutzungsabhängigen Entgelten, zweckmäßigerweise nach Vergangenheitswerten oder Durchschnittswerten festzulegen) bis zum Ende der Vertragslaufzeit. Akademisch erscheint mir die ganze Angelegenheit, weil die variablen Kosten der Telekom nach meiner Vermutung eher gering sein werden. - Ich weiß allerdings von Telefonanbietern, die im Falle eines Umzuges bei Nichterfüllbarkeit des Vertrages in ihren AGB von Schadenersatz absehen. Bei den üblichen langen Laufzeitverlängerungen ist das ja durchaus sinnvoll, wenn irgendwanneinmal ein Umzug geplant ist.

In den AGB der DTAG gibt es keine Vetragsauflösung mit Schadensersatz, was heißt, der Vertrag muss erfüllt werden. Vertragslaufzeiten und Kündigungsfristen stehen dort drin und das nicht nur akademisch, sondern auch praktisch.

Aber die Sache mit dem Dauerschuldverhältnis würde ich mal einem Rechtanwalt stellen. Mal sehen wie dem seine akademische Meinung zu solche einer vorzeitigen Kündigung ist.
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[2.1.1.2.1.1.1.3] LOWI antwortet auf Fernsprecher in 0815
27.03.2008 01:35
Benutzer Fernsprecher in 0815 schrieb:
Fortsetzung des Telekom-Vertrages ist im neuen Mietshaus unmöglich (Leitungsziehen oder Verzicht auf Umzug sind sicher unzumutbar).

Eine Leitung zu ziehen wäre sicherlich nicht notwendig, da das Haus bis zum ApL (Hausanschlußpunkt) erschlossen ist und eine Hausverkabelung garantiert vorliegt. Ein Umzug ist sicherlich kein Grund für vorzeitiger Vertragsauflösung, der Grund für den Umzug ist doch nicht bei der Telekom zu suchen. Sollte ich aus beruflichen Gründen von heute auf morgen umziehen müssen, so wird mein Vermieter wohl oder übel auf die Kündigungsfrist bestehen und mir nicht für 3 Monate die Miete erlassen.

Daher besteht Grund zu außerordentlicher Kündigung
(die selbstverständlich möglich ist, da gibt es nichts zu deuteln), das kann wichtig sein wegen der Rufnummermitnahme. Aber: Es entseht Schadenersatzanspruch seitens der Telekom aus Aufwendungen und entgangenem Gewinn. Nur dessen Höhe wird der Streitpunkt sein - eine Standardsituation im Privatrecht.

Schadensersatzforderung sind von mir im anderen Posting erläutert und sollten somit kein Streitpunkt sein.