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Teltarif-Info zum C&S Basic falsch?!?


20.06.2007 12:01 - Gestartet von Mitrill
Hallo teltarif-Redaktion!

Ich habe aufgrund der unter

https://www.teltarif.de/a/telekom/csbasic-...

zu findenden Infos am 15.06. bei der T-Com online den Call & Surf Basic (den ab 04.06.2007 gültigen) in der ISDN-Variante bestellt!

Ihr schreibt ja:

"
Mindestlaufzeit: 24 Monate
Kündigungsfrist: 1 Monat
Laufzeitverlängerung: _einmalig_ 12 Monate, dann 1 Monat
"

Tja schön wärs, habe aber heute eine Auftragsbestätigung von der T-Com erhalten in der folgendes steht:

"
Die Mindestvertagslaufzeit für die Standardleistung von Call & Surf Basic (2)/T-ISDN beträgt 24 Monate und beginnt mit dem Tag der betriebsfähigen Bereitstellung. Das Vertragsverhältnis ist für beide Vertragspartner mit einer Frist von einem Monat frühestens zum Ablauf der Mindestvertagslaufzeit kündbar. Die Kündigung muss der zuständigen Niederlassung von T-Com oder dem Kunden mindestens einen Monat vor dem Tag, an dem sie wirksam werden soll, schriftlich zugehen.
"

Soweit so gut aber jetzt kommt es!

"
Soweit keine Kündigung erfolgt, verlängert sich die Vertragslaufzeit _jeweils_ um zwölf Monate, wenn nicht spätestens einen Monat vor ihrem Ablauf schriftlich gekündigt wird.
"

Verstehe ich das richtig? Also nichts mit _einmaliger Verlängerung_ um 12 Monate wenn nicht spätestens einen Monat vor Ablauf der 24 Monate Mindesvertragslaufzeit gekündigt wird und dann einmonatige Verlängerung.
(
Mindestlaufzeit: 24 Monate
Kündigungsfrist: 1 Monat
Laufzeitverlängerung: _einmalig_ 12 Monate, dann 1 Monat
).

Sondern
(
Mindestlaufzeit: 24 Monate
Kündigungsfrist: 1 Monat
Laufzeitverlängerung: _jeweils (immer wieder)_ 12 Monate
).

Ich finde es ist schon ein nicht zu unterschätzender Unterschied ob ich nach 2 + 1 Jahren die alte Kündigungsfrist meines T-ISDN Standard Tarifs mit T-DSL 1000 und 3,99 Euro DSL-Flat habe (zum Ende eines jeden Monats) oder aber nur alle 12 Monate auf Markt-Änderungen reagieren kann!

Themenwechsel:

Im Zusammenhang mit der Umstellung haben sich (natürlich) auch mal wieder Fehler bei der T-Com eingeschlichen, die dazu führen, dass ich dort mal wieder anrufen darf. (Wie konnte ich nur glauben bei der T-Wurst etwas zu ändern ohne dass bei denen gleich das Chaos ausbricht!) Statt der fallweisen Rufnummernunterdrückung wollen die mir jetzt die Ständige aufs Auge drücken.

Naja mal sehen ob ich von meinem 14-tägigen Widerrufsrecht Gebrauch mache. Das mache ich abhängig von der o.g. Sache mit der Laufzeitverlängerung!

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[1] tneuhetzki antwortet auf Mitrill
20.06.2007 13:19
Benutzer Mitrill schrieb:
Hallo teltarif-Redaktion! Verstehe ich das richtig? Also nichts mit _einmaliger Verlängerung_ um 12 Monate wenn nicht spätestens einen Monat vor Ablauf der 24 Monate Mindesvertragslaufzeit gekündigt wird und dann einmonatige Verlängerung.

Hallo,

hier hatte uns die Telekom seinerzeit eine falsche Information gegeben, die nun auf Nachfrage richtig gestellt wurde. In Kürze erscheint das in der Datenbank korrekt.

Thorsten
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[2] CGa antwortet auf Mitrill
20.06.2007 18:34
Benutzer Mitrill schrieb:
Im Zusammenhang mit der Umstellung haben sich (natürlich) auch mal wieder Fehler bei der T-Com eingeschlichen, die dazu führen, dass ich dort mal wieder anrufen darf. (Wie konnte ich nur glauben bei der T-Wurst etwas zu ändern ohne dass bei denen gleich das Chaos ausbricht!) Statt der fallweisen Rufnummernunterdrückung wollen die mir jetzt die Ständige aufs Auge drücken.


Solltest du der Veröffentlichung deiner RN in den Medien (Auskunft/Internet/CD-ROM) wiedersprochen haben! Ist die ständige Unterdrückung automatisch drin! Denn man geht damit davon aus das keiner deine Rufnummer erfahren soll, ausser DU teilst sie ihm mit! Das war schon immer so! Ein anruf bei der Hotline genügt und CLIR3 ist wieder drin! ... fallweise Unterdrückung der RN..

Auch schaltet sich nach einer Woche die T-NetBox an, wisst du das nicht 0800 330 4747!

ChrisX
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[2.1] Mitrill antwortet auf CGa
20.06.2007 19:57
Benutzer CGa schrieb:

Solltest du der Veröffentlichung deiner RN in den Medien (Auskunft/Internet/CD-ROM) wiedersprochen haben! Ist die ständige Unterdrückung automatisch drin! Denn man geht damit davon aus das keiner deine Rufnummer erfahren soll, ausser DU teilst sie ihm mit! Das war schon immer so! Ein anruf bei der Hotline genügt und CLIR3 ist wieder drin! ... fallweise Unterdrückung der RN..

Auch schaltet sich nach einer Woche die T-NetBox an, wisst du das nicht 0800 330 4747!

ChrisX


Ja das mit dem Widerspruch der Rufnummernveröffentlichung (also auch gegen die Inverssuche) ist bei mir zutreffend und ich habe mir das mittlerweile auch schon so gedacht wie du es im ersten Absatz geschrieben hast. Habe vor, das bei der Hotline zu erledigen (hoffentlich gehen mir dadurch nicht die 20 Euro Gutschrift für den Online-Abschluss flöten).

Das mit der T-NetBox steht übrigens auch in dem Schreiben mit drin. Da hat die T-Com mal mitgedacht. Danke trotzdem für den Hinweis!

Dort steht auch:
"
Die T-netBox können Sie bei Bedarf auch jederzeit deaktivieren (Menü 3-2-9 T-NetBox kündigen).
"

Das mit dem 'kündigen' hört sich ja ziemlich extrem an. Ich habe zwar vor die T-NetBox zu deaktivieren, möchte mir aber schon vorbehalten sie vielleicht auch mal wieder zu aktivieren. Ist das denn dann auch wieder kostenlos möglich?


Ein angeblich neu hinzukommendes Leistungsmerkmal zu meinem Anschluss ist COLP. Laut de.wikipedia.org ermöglicht es mir in den Displays meiner Telefone zu erkennen, ob ich von der von mir angewählten Rufnummer woandershin umgeleitet worden bin. Es sei denn der Angerufene hat das Leistungsmerkmal COLR um diese Anzeige bei mir dann doch wieder zu unterdrücken.

Ich denke nun darüber nach mir dieses COLR aktivieren zu lassen. Ich finde es nicht so toll wenn ich Anrufer umleite, und die dann evtl. meine Handy-Nr. herausfinden. Ich nehme ja an, dass ich für die Weiterleitungskosten zahlen muss und verstehe deshalb nicht weshalb der Anrufer überhaupt wissen sollte dass (und wohin) er umgeleitet worden ist. Ich hoffe das Aktivieren von COLR ist kostenlos!


Übrigens noch etwas für die teltarif.de - Redaktion:

In der mir zugegangenen Auftragsbestätigung steht:
"
Voraussetzung für die Überlassung von Call & Surf Basic (2)/T-ISDN ist das Bestehen einer Einzugsermächtigung.
"

Dies wird zwar vermutlich von vielen Leuten als selbstverständlich empfunden, aber da ich bisher (aufgrund negativer Erfahrungen mit der T-Com) immer unter Verwendung des mir zugeschickten Überweisungsträger-Formulares überwiesen habe und ich davon ausgehe, dass dies bei den Pflicht-Angeboten der T-Com auch noch erlaubt werden muss, könnte es für einige Leute eine relevante Information sein!

Um nun aber die Verwirrung komplett zu machen:

Ich habe der T-Com noch gar keine Einzugsermächtigung erteilt, und bekomme von denen trotzdem eine Auftragsbestätigung mit Nennung eines Ausführungstermins. Insofern ist der oben zitierte Passus mit der Voraussetzung einer Einzugsermächtigung aus eben diesem Schreiben irgenwie absurd.

Ich werde denen erstmal keine Bankverbindung mitteilen, mal sehen was passiert! Den Durchführungstermin der Umstellung hat mir die T-Com ja mit der Auftragsbestätigung bereits mitgeteilt!

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[2.1.1] CGa antwortet auf Mitrill
20.06.2007 20:36
Benutzer Mitrill schrieb:

Das mit der T-NetBox steht übrigens auch in dem Schreiben mit drin. Da hat die T-Com mal mitgedacht. Danke trotzdem für den Hinweis!

Dort steht auch:
"
Die T-netBox können Sie bei Bedarf auch jederzeit deaktivieren (Menü 3-2-9 T-NetBox kündigen).
"

Das mit dem 'kündigen' hört sich ja ziemlich extrem an. Ich habe zwar vor die T-NetBox zu deaktivieren, möchte mir aber schon vorbehalten sie vielleicht auch mal wieder zu aktivieren. Ist das denn dann auch wieder kostenlos möglich?


Die T-Netbox, ist jederheit kündbar/abschaltbar und jederzeit wieder kostenlos zu aktivieren!

Ach ja, was die wenigsten wissen! Man kann auch seine Handynummer bei der T-Netbox Hotline registrieren lassen, egal bei welchem Netz du bist und kannst so eine Box für Fest und HY-Netz habe. Einfach dann als RUL die 0800 3302424 angeben. Ich habs so programmiert, dass die mich anruft wenn jemand draufgesprochen hat. Ich drück sie weg sonst würde es was kosten wenn ich rangehe und rufe kostenlos die 0800 er zurück!!! Ich bin bei Eplus, damit das funzt muss man nicht mal bei T-Mobile sein!

cu ChrisX
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[2.1.2] Mitrill antwortet auf Mitrill
27.06.2007 19:58
Benutzer Mitrill schrieb:
Übrigens noch etwas für die teltarif.de - Redaktion:

In der mir zugegangenen Auftragsbestätigung steht:
"
Voraussetzung für die Überlassung von Call & Surf Basic (2)/T-ISDN ist das Bestehen einer Einzugsermächtigung.
"

Dies wird zwar vermutlich von vielen Leuten als selbstverständlich empfunden, aber da ich bisher (aufgrund negativer Erfahrungen mit der T-Com) immer unter Verwendung des mir zugeschickten Überweisungsträger-Formulares überwiesen habe und ich davon ausgehe, dass dies bei den Pflicht- Angeboten der T-Com auch noch erlaubt werden muss, könnte es für einige Leute eine relevante Information sein!

Um nun aber die Verwirrung komplett zu machen:

Ich habe der T-Com noch gar keine Einzugsermächtigung erteilt, und bekomme von denen trotzdem eine Auftragsbestätigung mit Nennung eines Ausführungstermins. Insofern ist der oben zitierte Passus mit der Voraussetzung einer Einzugsermächtigung aus eben diesem Schreiben irgenwie absurd.

Ich werde denen erstmal keine Bankverbindung mitteilen, mal sehen was passiert! Den Durchführungstermin der Umstellung hat mir die T-Com ja mit der Auftragsbestätigung bereits mitgeteilt!


Nachtrag/Update:

Ich habe heute ein Schreiben von der T-Com erhalten, in dem es heißt:
"
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir Ihren Auftrag nicht wunschgemäß ausgeführt haben, doch leider enthielt Ihr Auftrag nicht die von uns benötigte Bankverbindung.

Selbstverständlich werden wir Ihren Auftrag nach Eingang Ihrer Bankdaten wunschgemäß ausführen.
"

Tja typisch T-Wurst! Zuerst wird sich über die Notwendigkeit einer Einzugsermächtigung ausgeschwiegen und bei der Online-Beauftragung auch gar keine Bankverbindung abgefragt und dann wird dem Kunden noch das Gefühl gegeben einen Fehler gemacht zu haben! Man könnte auch sagen, gibt man denen den Kleinen Finger wollen die gleich die ganze Hand.

Wenn es so sein sollte, dass die Widerrufsfrist mit der bereits erfolgten Auftragsbestätigung zu laufen begonnen hat, ist dass ja wohl schon ganz schön dreist! Da werden einfach Vertragserweiterungen durchgedrückt, mit der unterschwelligen Drohung den Vertrag sonst gar nicht auszuführen!

Hoffentlich verlangen die jetzt nicht noch als Nächstes die Rechnung-Online. (Dann wollen die nicht nur die Hand sondern sogar noch den ganzen Arm!)

Na ja, habe jetzt bei der T-Com angerufen (0800 33 0 1000) und die Bankverbindung durchgegeben.

Hier nocheinmal die Bitte an die teltarif.de - Redaktion in die Tarifdaten doch bitte die Information aufzunehmen, dass eine Einzugsermächtigung erteilt werden muss um einen der neuen Call & Surf (2) - Anschlüsse zu bekommen!!!

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[2.1.2.1] Mitrill antwortet auf Mitrill
05.07.2007 18:25
Benutzer Mitrill schrieb:
Benutzer Mitrill schrieb:
Übrigens noch etwas für die teltarif.de - Redaktion:

In der mir zugegangenen Auftragsbestätigung steht:
"
Voraussetzung für die Überlassung von Call & Surf Basic (2)/T-ISDN ist das Bestehen einer Einzugsermächtigung.
"

Dies wird zwar vermutlich von vielen Leuten als selbstverständlich empfunden, aber da ich bisher (aufgrund negativer Erfahrungen mit der T-Com) immer unter Verwendung des mir zugeschickten Überweisungsträger-Formulares überwiesen habe und ich davon ausgehe, dass dies bei den Pflicht- Angeboten der T-Com auch noch erlaubt werden muss, könnte es für einige Leute eine relevante Information sein!

Um nun aber die Verwirrung komplett zu machen:

Ich habe der T-Com noch gar keine Einzugsermächtigung erteilt,
und bekomme von denen trotzdem eine Auftragsbestätigung mit Nennung eines Ausführungstermins. Insofern ist der oben zitierte Passus mit der Voraussetzung einer Einzugsermächtigung aus eben diesem Schreiben irgenwie absurd.

Ich werde denen erstmal keine Bankverbindung mitteilen, mal sehen was passiert! Den Durchführungstermin der Umstellung hat mir die T-Com ja mit der Auftragsbestätigung bereits mitgeteilt!


Nachtrag/Update:

Ich habe heute ein Schreiben von der T-Com erhalten, in dem es heißt:
"
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir Ihren Auftrag nicht wunschgemäß ausgeführt haben, doch leider enthielt Ihr Auftrag nicht die von uns benötigte Bankverbindung.

Selbstverständlich werden wir Ihren Auftrag nach Eingang Ihrer Bankdaten wunschgemäß ausführen.
"

Tja typisch T-Wurst! Zuerst wird sich über die Notwendigkeit einer Einzugsermächtigung ausgeschwiegen und bei der Online-Beauftragung auch gar keine Bankverbindung abgefragt und dann wird dem Kunden noch das Gefühl gegeben einen Fehler gemacht zu haben! Man könnte auch sagen, gibt man denen den Kleinen Finger wollen die gleich die ganze Hand.

Wenn es so sein sollte, dass die Widerrufsfrist mit der bereits erfolgten Auftragsbestätigung zu laufen begonnen hat, ist dass ja wohl schon ganz schön dreist! Da werden einfach Vertragserweiterungen durchgedrückt, mit der unterschwelligen Drohung den Vertrag sonst gar nicht auszuführen!

Hoffentlich verlangen die jetzt nicht noch als Nächstes die Rechnung-Online. (Dann wollen die nicht nur die Hand sondern sogar noch den ganzen Arm!)

Na ja, habe jetzt bei der T-Com angerufen (0800 33 0 1000) und die Bankverbindung durchgegeben.

Hier nocheinmal die Bitte an die teltarif.de - Redaktion in die Tarifdaten doch bitte die Information aufzunehmen, dass eine Einzugsermächtigung erteilt werden muss um einen der neuen Call & Surf (2) - Anschlüsse zu bekommen!!!


Nachtrag/Update #2:

DER ARM IST AB!!!

Ich habe heute (Do 05.07.2007) Post von der T-Wurst bekommen.
In dem auf den 29.06.2007 datierten Schreiben teilt man mir mit, dass man sich freut, mich bei 'Rechnung Online' begrüßen zu dürfen.

Ich bin geschockt, denn mit soviel Unverfrorenheit habe ich nun wirklich nicht gerechnet. Wie bereits von mir unter

https://www.teltarif.de/forum/a-telekom/1213-...

geschrieben, habe ich beim Online-Vertragsabschluss nirgendwo erkennen können, dass damit eine Verpflichtung zur Einzugsermächtigung geschweige denn zur Rechnung Online verbunden ist.

In den unter

http://www.t-home.de/dlp/agb/31362.pdf

abrufbaren AGB für 'Call & Surf (2)' (Stand: 18.06.2007) steht zwar mittlerweile etwas von Notwendigkeit einer Einzugsermächtigung für die 'Call & Surf (2)' - Tarife, bezüglich 'Rechnung Online' ist jedoch immer nur die Rede von den Tarifen 'Call & Surf Comfort' und 'Call & Surf Comfort Plus' (siehe insbesondere Punkt 4.1c der o.g. AGB vom 18.06.2007).

Besonders ärgerlich ist auch der Versuch der "Geschichtsfälschung" durch die Deutsche Telekom. Wenn die in den oben genannten AGB stehende Behauptung

"
3 Zustandekommen des Vertrages
Vorbehaltlich einer gesonderten Regelung kommt der Vertrag
mit Zugang der Auftragsbestätigung, spätestens mit
Bereitstellung der Leistung durch die Deutsche Telekom
zustande.
"

stimmt, dann hat man mich durch das höchstwahrscheinlich stattgefundene zurückdatieren des mich heute erreichten Infobriefes um mein Recht des Widerspruchs gebracht!

Die von mir online vorgenommene Bestellung des Call & Surf Basic (2)/T-ISDN erfolgte am 16.06.2007. Die Auftragsbestätigung ist auf den 19.06.2007 datiert.

Die Widerspruchsfrist von 14 Tagen ist somit ja wohl abgelaufen! Der Oberwitz dabei ist übrigens, dass im Freimach-Feld (innerhalb des Anschriftenfeldes) tatsächlich "06.07" steht, was ja vermutlich bedeuten soll, dass der Brief im Juni 2007 gedruckt wurde und mich eigentlich viel früher hätte erreichen sollen!

Wenn so ein Brief dann zum Versand an die Deutsche Post AG (Briefpost) übergeben wird, sollte dort eigentlich bei einem derartig großen Zeitabstand mal ein Poststempel drauf kommen, an dem ersichtlich ist, wann der Brief tatsächlich 'aufgegeben' wurde!

Offensichtlich nimmt es die Deutsche Post AG bei Großversendern nicht so genau und hilft der Deutschen T-Wurst beim beschei??en!!! Der Streik kann damit ja nun wirklich nichts zu tun haben, denn gestreikt wurde ja bei der Telekom und nicht bei der Deutschen Post AG.

Die Post-Zusteller der Deutschen Post AG waren an jedem der letzten drei Tage in unserer Straße und der Brief ist definitiv erst heute vom Zusteller in unseren Briefkasten eingeworfen worden!

Fragen an die Leser dieses Forums:

Wenn Ihr euch die o.g. AGB durchlest, (Ihr solltet es wirklich mal auch im eigenen Interesse tun!), seid Ihr der Meinung, dass da wirklich draus erkennbar ist, dass bei 'Call & Surf _BASIC_ (2)' 'Rechnung Online' Pflicht ist?

Wenn nicht, glaubt Ihr, dass es möglich ist der Sache mit Rechnung Online zu widersprechen/zu kündigen, ohne dass gleich der ganze von mir beauftragte 'Call & Surf Basic (2)' hinfällig wird?

Sind die o.g. AGB vom 18.06.2007 für mich überhaupt relevant? (Ich habe den Tarif ja bereits am 16.06.2007 also vor Inkrafttreten der o.g. AGB bestellt, aber die Auftragsbestätigung ist -vermutlich nicht zufälligerweise- auf den 19.06.2007 datiert.)

Finde ich irgendwo die AGB zu Call & Surf (2) die zum Zeitpunkt der Bestellung (16.06.2007) aktuell waren? Wenn ja wo!

Falls kein Weg mehr für mich an 'Rechnung Online' vorbei führen sollte, würden mich die Erfahrungen anderer Foren-Teilnehmer zu 'Rechnung Online' der Deutschen Telekom interessieren!

Die o.g. AGB vom 18.06.2007 geben übrigens auch in anderen Belangen reichlich Stoff zu Diskussionen.

So beinhalten die o.g. AGB vom 18.06.2007 z.B. Regelungen, die in Bezug auf die freie Meinungsäußerung (Punkt 4.1b) etwas weit gefasst sein könnten. Wie meinen die das jetzt genau mit "... oder das Ansehen der Deutschen Telekom schädigen können."

Es wäre nicht das erste Mal, dass versucht wird dem Kunden unter dem Deckmantel zuvor aufgeführter allgemein akzeptierter Verbote und Restriktionen Verpflichtungen unterzuschieben, die alles andere als akzeptabel sind. Steht der vorstehend zitierte Auszug aus den o.g. AGB tatsächlich nur in Zusammenhang mit dem Jugendschutz und dem Vorgehen gegen Volksverhetzung und Pornografie?

Auch "schön schwammig" formuliert ist zum Beispiel der darauf folgende Absatz,

"
ist dafür Sorge zu tragen, dass durch die Inanspruchnahme
einzelner Funktionalitäten und insbesondere
durch die Einstellung oder das Versenden von Nachrichten
keinerlei Beeinträchtigungen für die Deutsche
Telekom, andere Anbieter oder sonstige Dritte entstehen.
"

Das kann neben dem (verständlich erscheinenden) Verbot des Versendens von Spam, Viren, Würmern und Trojanern aber alles mögliche bedeuten!

Hallo Deutsche Telekom! Ich hoffe, ich habe hier nichts "geschrieben"/"eingestellt", was euch "schädigen"/"beeinträchtigen" könnte, denn sonst schaltet Ihr mir demnächst meinen Anschluss ab!

Hallo teltarif.de - Redaktion! Fragt doch bitte mal bei der Deutschen Telekom AG nach ob man auch für den Tarif 'Call & Surf (2) _Basic_' die 'Rechnung Online' beauftragen muss. Und Wenn ja vielleicht mal die entsprechenden Infos zu den Tarifen um diese Info ergänzen (Notwendigkeit der Einzugsermächtigung nicht vergessen)!

Danke!!!

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[2.1.2.1.1] Telly04 antwortet auf Mitrill
05.07.2007 22:26


Ich habe heute (Do 05.07.2007) Post von der T-Wurst bekommen. In dem auf den 29.06.2007 datierten Schreiben teilt man mir mit, dass man sich freut, mich bei 'Rechnung Online' begrüßen zu dürfen.

Ich bin geschockt, denn mit soviel Unverfrorenheit habe ich nun wirklich nicht gerechnet. Wie bereits von mir unter

https://www.teltarif.de/forum/a-telekom/1213-...

geschrieben, habe ich beim Online-Vertragsabschluss nirgendwo erkennen können, dass damit eine Verpflichtung zur Einzugsermächtigung geschweige denn zur Rechnung Online verbunden ist.

In den unter

http://www.t-home.de/dlp/agb/31362.pdf

abrufbaren AGB für 'Call & Surf (2)' (Stand: 18.06.2007) steht zwar mittlerweile etwas von Notwendigkeit einer Einzugsermächtigung für die 'Call & Surf (2)' - Tarife, bezüglich 'Rechnung Online' ist jedoch immer nur die Rede von den Tarifen 'Call & Surf Comfort' und 'Call & Surf Comfort Plus' (siehe insbesondere Punkt 4.1c der o.g. AGB vom 18.06.2007).

Besonders ärgerlich ist auch der Versuch der "Geschichtsfälschung" durch die Deutsche Telekom. Wenn die in den oben genannten AGB stehende Behauptung

"
3 Zustandekommen des Vertrages Vorbehaltlich einer gesonderten Regelung kommt der Vertrag mit Zugang der Auftragsbestätigung, spätestens mit Bereitstellung der Leistung durch die Deutsche Telekom zustande.
"

stimmt, dann hat man mich durch das höchstwahrscheinlich stattgefundene zurückdatieren des mich heute erreichten Infobriefes um mein Recht des Widerspruchs gebracht!

Die von mir online vorgenommene Bestellung des Call & Surf Basic (2)/T-ISDN erfolgte am 16.06.2007. Die
Auftragsbestätigung ist auf den 19.06.2007 datiert.

Die Widerspruchsfrist von 14 Tagen ist somit ja wohl abgelaufen! Der Oberwitz dabei ist übrigens, dass im Freimach-Feld (innerhalb des Anschriftenfeldes) tatsächlich "06.07" steht, was ja vermutlich bedeuten soll, dass der Brief im Juni 2007 gedruckt wurde und mich eigentlich viel früher hätte erreichen sollen!

Wenn so ein Brief dann zum Versand an die Deutsche Post AG (Briefpost) übergeben wird, sollte dort eigentlich bei einem derartig großen Zeitabstand mal ein Poststempel drauf kommen, an dem ersichtlich ist, wann der Brief tatsächlich 'aufgegeben' wurde!

Offensichtlich nimmt es die Deutsche Post AG bei Großversendern nicht so genau und hilft der Deutschen T-Wurst beim beschei??en!!! Der Streik kann damit ja nun wirklich nichts zu tun haben, denn gestreikt wurde ja bei der Telekom und nicht bei der Deutschen Post AG.

Die Post-Zusteller der Deutschen Post AG waren an jedem der letzten drei Tage in unserer Straße und der Brief ist definitiv erst heute vom Zusteller in unseren Briefkasten eingeworfen worden!
Wie Du schreibst handelt es sich um einen Infobrief.Dort beträgt die Zeit bis zur Zustellung E+2bis4Werktage.Beim normalen Brief (E+1).Der Brief hat Dich auch in der Regelzustellzeit für Infopost erreicht.Der Infobrief wurde durch DV(Datenverarbeitung) -freimachung freigemacht,da wird nichts gestempelt. Infopost(Maschinell erstellte Schreiben fast gleichen Inhalts an viele Empfänger innerhalb eines PLZBereichs.-Kostet auch weniger als die Hälfte eines Standardbriefes.)
Fragen an die Leser dieses Forums:

Wenn Ihr euch die o.g. AGB durchlest, (Ihr solltet es wirklich mal auch im eigenen Interesse tun!), seid Ihr der Meinung, dass da wirklich draus erkennbar ist, dass bei 'Call & Surf _BASIC_ (2)' 'Rechnung Online' Pflicht ist?

Wenn nicht, glaubt Ihr, dass es möglich ist der Sache mit Rechnung Online zu widersprechen/zu kündigen, ohne dass gleich der ganze von mir beauftragte 'Call & Surf Basic (2)' hinfällig wird?

Sind die o.g. AGB vom 18.06.2007 für mich überhaupt relevant? (Ich habe den Tarif ja bereits am 16.06.2007 also vor Inkrafttreten der o.g. AGB bestellt, aber die Auftragsbestätigung ist -vermutlich nicht zufälligerweise- auf den 19.06.2007 datiert.)

Finde ich irgendwo die AGB zu Call & Surf (2) die zum Zeitpunkt der Bestellung (16.06.2007) aktuell waren? Wenn ja wo!

Falls kein Weg mehr für mich an 'Rechnung Online' vorbei führen sollte, würden mich die Erfahrungen anderer Foren-Teilnehmer zu 'Rechnung Online' der Deutschen Telekom interessieren!

Die o.g. AGB vom 18.06.2007 geben übrigens auch in anderen Belangen reichlich Stoff zu Diskussionen.

So beinhalten die o.g. AGB vom 18.06.2007 z.B. Regelungen, die in Bezug auf die freie Meinungsäußerung (Punkt 4.1b) etwas weit gefasst sein könnten. Wie meinen die das jetzt genau mit "... oder das Ansehen der Deutschen Telekom schädigen können."

Es wäre nicht das erste Mal, dass versucht wird dem Kunden unter dem Deckmantel zuvor aufgeführter allgemein akzeptierter Verbote und Restriktionen Verpflichtungen unterzuschieben, die alles andere als akzeptabel sind. Steht der vorstehend zitierte Auszug aus den o.g. AGB tatsächlich nur in Zusammenhang mit dem Jugendschutz und dem Vorgehen gegen Volksverhetzung und Pornografie?

Auch "schön schwammig" formuliert ist zum Beispiel der darauf folgende Absatz,

"
ist dafür Sorge zu tragen, dass durch die Inanspruchnahme einzelner Funktionalitäten und insbesondere durch die Einstellung oder das Versenden von Nachrichten keinerlei Beeinträchtigungen für die Deutsche Telekom, andere Anbieter oder sonstige Dritte entstehen.
"

Das kann neben dem (verständlich erscheinenden) Verbot des Versendens von Spam, Viren, Würmern und Trojanern aber alles mögliche bedeuten!

Hallo Deutsche Telekom! Ich hoffe, ich habe hier nichts "geschrieben"/"eingestellt", was euch
"schädigen"/"beeinträchtigen" könnte, denn sonst schaltet Ihr mir demnächst meinen Anschluss ab!

Hallo teltarif.de - Redaktion! Fragt doch bitte mal bei der Deutschen Telekom AG nach ob man auch für den Tarif 'Call & Surf (2) _Basic_' die 'Rechnung Online' beauftragen muss. Und Wenn ja vielleicht mal die entsprechenden Infos zu den Tarifen um diese Info ergänzen (Notwendigkeit der Einzugsermächtigung nicht vergessen)!

Danke!!!

Menü
[2.1.2.1.2] LOWI antwortet auf Mitrill
05.07.2007 23:25
Benutzer Mitrill schrieb:



Nachtrag/Update #2:

DER ARM IST AB!!!

Ich habe heute (Do 05.07.2007) Post von der T-Wurst bekommen. In dem auf den 29.06.2007 datierten Schreiben teilt man mir mit, dass man sich freut, mich bei 'Rechnung Online' begrüßen zu dürfen.


abrufbaren AGB für 'Call & Surf (2)' (Stand: 18.06.2007) steht zwar mittlerweile etwas von Notwendigkeit einer Einzugsermächtigung für die 'Call & Surf (2)' - Tarife, bezüglich 'Rechnung Online' ist jedoch immer nur die Rede von den Tarifen 'Call & Surf Comfort' und 'Call & Surf Comfort Plus' (siehe insbesondere Punkt 4.1c der o.g. AGB vom 18.06.2007).

Genau so ist es, Einzugsermächtigung ist Notwendigkeit, ReO definitiv nicht. Da hat Dir der Bearbeiter versehentlich die ReO beauftragt. Es hat doch weder in der Auftragsbestätigung noch im Schreiben der ReO etwas von der Pflicht zu ReO gestanden


Besonders ärgerlich ist auch der Versuch der "Geschichtsfälschung" durch die Deutsche Telekom. Wenn die in den oben genannten AGB stehende Behauptung

"
3 Zustandekommen des Vertrages Vorbehaltlich einer gesonderten Regelung kommt der Vertrag mit Zugang der Auftragsbestätigung, spätestens mit Bereitstellung der Leistung durch die Deutsche Telekom zustande.
"

stimmt, dann hat man mich durch das höchstwahrscheinlich stattgefundene zurückdatieren des mich heute erreichten Infobriefes um mein Recht des Widerspruchs gebracht!

Die von mir online vorgenommene Bestellung des Call & Surf Basic (2)/T-ISDN erfolgte am 16.06.2007. Die
Auftragsbestätigung ist auf den 19.06.2007 datiert.

Die Widerspruchsfrist von 14 Tagen ist somit ja wohl abgelaufen! Der Oberwitz dabei ist übrigens, dass im Freimach-Feld (innerhalb des Anschriftenfeldes) tatsächlich "06.07" steht, was ja vermutlich bedeuten soll, dass der Brief im Juni 2007 gedruckt wurde und mich eigentlich viel früher hätte erreichen sollen!

Es hat sich garantiert keiner hingestellt und den Brief eine Woche lang versteckt.
Was ist aber der Aufhänger an der Aufragsbestätigung, nur weil sie so spät bei Dir eingegangen ist? Wenn Du Deine Widerrufsbelehrung liest, dann heißt es "...ab Zugang des Schreibens..." ist also gerade für den Kunden sehr dehnbahr. Die Telekom soll Dir erstmal nachweisen, wann Du diese erhalten hast. Stell Dir vor, Du bist 3 Wochen im Urlaub, hast nix beauftragt und bekommst in Deiner Abwesenheit dieses Schreiben.
Zeit wäre überschritten, aber auch dann würde man dem Widerruf stattgeben.


Wenn so ein Brief dann zum Versand an die Deutsche Post AG (Briefpost) übergeben wird, sollte dort eigentlich bei einem derartig großen Zeitabstand mal ein Poststempel drauf kommen, an dem ersichtlich ist, wann der Brief tatsächlich 'aufgegeben' wurde!

Offensichtlich nimmt es die Deutsche Post AG bei Großversendern nicht so genau und hilft der Deutschen T-Wurst beim beschei??en!!! Der Streik kann damit ja nun wirklich nichts zu tun haben, denn gestreikt wurde ja bei der Telekom und nicht bei der Deutschen Post AG.

Die Post-Zusteller der Deutschen Post AG waren an jedem der letzten drei Tage in unserer Straße und der Brief ist definitiv erst heute vom Zusteller in unseren Briefkasten eingeworfen worden!

...vielleich hat er ja auch ne Zeitlang im Verteilerschrank des Zustellers gelegen, das kann man hinterher kaum nachvollziehen. Allerdings sind solche langen Laufzeiten für einen Brief nicht bekannt.

Fragen an die Leser dieses Forums:

Wenn Ihr euch die o.g. AGB durchlest, (Ihr solltet es wirklich mal auch im eigenen Interesse tun!), seid Ihr der Meinung, dass da wirklich draus erkennbar ist, dass bei 'Call & Surf _BASIC_ (2)' 'Rechnung Online' Pflicht ist?

Nochmals, wer sagt dass sie Pflicht ist? Es steht dort nichts, weil es beim Basic(2) keine Notwendigkeit ist.

Wenn nicht, glaubt Ihr, dass es möglich ist der Sache mit Rechnung Online zu widersprechen/zu kündigen, ohne dass gleich der ganze von mir beauftragte 'Call & Surf Basic (2)' hinfällig wird?

Ja, Du kannst da nicht erforderlich, die ReO ohne Angabe von Gründen kündigen. Geht schriftlich per Brief oder Fax oder einfacher und schneller telefonisch unter 0800-330-8193. Allerdings wird man dort sicherlich versuchen, Dich als ReO-kunde zu halten. Eventuell kannst Du die ReO auch unter 0800-330-1000 bzw.-1020 kündigen. Die MA dort sind zwar dazu nicht befugt, solltest Du aber einen entsprechenden MA erwischen, dann wird er, da er sieht, dass es bei Dir keine Voraussetzung gibt, die ReO kündigen. Ggf. kannst Du ihn auf das Missverständnis hinweisen.
Der Tarif Call&Surf Basic(2) wird in jedem Falle davon unberührt bleiben



Sind die o.g. AGB vom 18.06.2007 für mich überhaupt relevant? (Ich habe den Tarif ja bereits am 16.06.2007 also vor Inkrafttreten der o.g. AGB bestellt, aber die Auftragsbestätigung ist -vermutlich nicht zufälligerweise- auf den 19.06.2007 datiert.)

Du hast am 16.06. (online?) bestellt. Man wird die Auftragsbestätigung (ABS) nicht eigenwillig verschieben. Die ABS wird vom System nach der Bearbeitung automatisch erstellt und geht dann raus. Ich bin mir ziemlich sicher, dass ein MA den Auftrag erst am 19.06. bearbeitet hat.

Finde ich irgendwo die AGB zu Call & Surf (2) die zum Zeitpunkt der Bestellung (16.06.2007) aktuell waren? Wenn ja wo!

Falls kein Weg mehr für mich an 'Rechnung Online' vorbei führen sollte, würden mich die Erfahrungen anderer Foren-Teilnehmer zu 'Rechnung Online' der Deutschen Telekom interessieren!

Wie Du nun weißt führt ein Weg daran vorbei. ich allerdings bevorzuge die ReO. Bin nun mal kei freund von jeglichen (rumliegenden) Papierkram, ist aber Ansichtssache.

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[2.1.2.1.3] GRO1982 antwortet auf Mitrill
07.07.2007 17:26
Benutzer Mitrill schrieb:
Benutzer Mitrill schrieb:
Benutzer Mitrill schrieb:
Übrigens noch etwas für die teltarif.de - Redaktion:

In der mir zugegangenen Auftragsbestätigung steht:
"
Voraussetzung für die Überlassung von Call & Surf Basic (2)/T-ISDN ist das Bestehen einer Einzugsermächtigung.
"

Dies wird zwar vermutlich von vielen Leuten als selbstverständlich empfunden, aber da ich bisher (aufgrund negativer Erfahrungen mit der T-Com) immer unter Verwendung des mir zugeschickten Überweisungsträger-Formulares überwiesen habe und ich davon ausgehe, dass dies bei den Pflicht- Angeboten der T-Com auch noch erlaubt werden muss, könnte es für einige Leute eine relevante Information sein!

Um nun aber die Verwirrung komplett zu machen:

Ich habe der T-Com noch gar keine Einzugsermächtigung erteilt,
und bekomme von denen trotzdem eine Auftragsbestätigung mit Nennung eines Ausführungstermins. Insofern ist der oben zitierte Passus mit der Voraussetzung einer Einzugsermächtigung aus eben diesem Schreiben irgenwie absurd.

Ich werde denen erstmal keine Bankverbindung mitteilen, mal sehen was passiert! Den Durchführungstermin der Umstellung hat mir die T-Com ja mit der Auftragsbestätigung bereits mitgeteilt!


Nachtrag/Update:

Ich habe heute ein Schreiben von der T-Com erhalten, in dem es
heißt:
"
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir Ihren Auftrag nicht wunschgemäß ausgeführt haben, doch leider enthielt Ihr
Auftrag nicht die von uns benötigte Bankverbindung.

Selbstverständlich werden wir Ihren Auftrag nach Eingang Ihrer
Bankdaten wunschgemäß ausführen.
"

Tja typisch T-Wurst! Zuerst wird sich über die Notwendigkeit einer Einzugsermächtigung ausgeschwiegen und bei der Online-Beauftragung auch gar keine Bankverbindung abgefragt und dann wird dem Kunden noch das Gefühl gegeben einen Fehler gemacht zu haben! Man könnte auch sagen, gibt man denen den Kleinen Finger wollen die gleich die ganze Hand.

Wenn es so sein sollte, dass die Widerrufsfrist mit der bereits erfolgten Auftragsbestätigung zu laufen begonnen hat,
ist dass ja wohl schon ganz schön dreist! Da werden einfach Vertragserweiterungen durchgedrückt, mit der unterschwelligen Drohung den Vertrag sonst gar nicht auszuführen!

Hoffentlich verlangen die jetzt nicht noch als Nächstes die Rechnung-Online. (Dann wollen die nicht nur die Hand sondern
sogar noch den ganzen Arm!)

Na ja, habe jetzt bei der T-Com angerufen (0800 33 0 1000) und
die Bankverbindung durchgegeben.

Hier nocheinmal die Bitte an die teltarif.de - Redaktion in
die Tarifdaten doch bitte die Information aufzunehmen, dass
eine Einzugsermächtigung erteilt werden muss um einen der neuen Call & Surf (2) - Anschlüsse zu bekommen!!!


Nachtrag/Update #2:

DER ARM IST AB!!!

Ich habe heute (Do 05.07.2007) Post von der T-Wurst bekommen. In dem auf den 29.06.2007 datierten Schreiben teilt man mir mit, dass man sich freut, mich bei 'Rechnung Online' begrüßen zu dürfen.

Ich bin geschockt, denn mit soviel Unverfrorenheit habe ich nun wirklich nicht gerechnet. Wie bereits von mir unter

https://www.teltarif.de/forum/a-telekom/1213-...

geschrieben, habe ich beim Online-Vertragsabschluss nirgendwo erkennen können, dass damit eine Verpflichtung zur Einzugsermächtigung geschweige denn zur Rechnung Online verbunden ist.

In den unter

http://www.t-home.de/dlp/agb/31362.pdf

abrufbaren AGB für 'Call & Surf (2)' (Stand: 18.06.2007) steht zwar mittlerweile etwas von Notwendigkeit einer Einzugsermächtigung für die 'Call & Surf (2)' - Tarife, bezüglich 'Rechnung Online' ist jedoch immer nur die Rede von den Tarifen 'Call & Surf Comfort' und 'Call & Surf Comfort Plus' (siehe insbesondere Punkt 4.1c der o.g. AGB vom 18.06.2007).

Besonders ärgerlich ist auch der Versuch der "Geschichtsfälschung" durch die Deutsche Telekom. Wenn die in den oben genannten AGB stehende Behauptung

"
3 Zustandekommen des Vertrages Vorbehaltlich einer gesonderten Regelung kommt der Vertrag mit Zugang der Auftragsbestätigung, spätestens mit Bereitstellung der Leistung durch die Deutsche Telekom zustande.
"

stimmt, dann hat man mich durch das höchstwahrscheinlich stattgefundene zurückdatieren des mich heute erreichten Infobriefes um mein Recht des Widerspruchs gebracht!

Die von mir online vorgenommene Bestellung des Call & Surf Basic (2)/T-ISDN erfolgte am 16.06.2007. Die
Auftragsbestätigung ist auf den 19.06.2007 datiert.

Die Widerspruchsfrist von 14 Tagen ist somit ja wohl abgelaufen! Der Oberwitz dabei ist übrigens, dass im Freimach-Feld (innerhalb des Anschriftenfeldes) tatsächlich "06.07" steht, was ja vermutlich bedeuten soll, dass der Brief im Juni 2007 gedruckt wurde und mich eigentlich viel früher hätte erreichen sollen!

Wenn so ein Brief dann zum Versand an die Deutsche Post AG (Briefpost) übergeben wird, sollte dort eigentlich bei einem derartig großen Zeitabstand mal ein Poststempel drauf kommen, an dem ersichtlich ist, wann der Brief tatsächlich 'aufgegeben' wurde!

Offensichtlich nimmt es die Deutsche Post AG bei Großversendern nicht so genau und hilft der Deutschen T-Wurst beim beschei??en!!! Der Streik kann damit ja nun wirklich nichts zu tun haben, denn gestreikt wurde ja bei der Telekom und nicht bei der Deutschen Post AG.

Die Post-Zusteller der Deutschen Post AG waren an jedem der letzten drei Tage in unserer Straße und der Brief ist definitiv erst heute vom Zusteller in unseren Briefkasten eingeworfen worden!

Fragen an die Leser dieses Forums:

Wenn Ihr euch die o.g. AGB durchlest, (Ihr solltet es wirklich mal auch im eigenen Interesse tun!), seid Ihr der Meinung, dass da wirklich draus erkennbar ist, dass bei 'Call & Surf _BASIC_ (2)' 'Rechnung Online' Pflicht ist?

Wenn nicht, glaubt Ihr, dass es möglich ist der Sache mit Rechnung Online zu widersprechen/zu kündigen, ohne dass gleich der ganze von mir beauftragte 'Call & Surf Basic (2)' hinfällig wird?

Sind die o.g. AGB vom 18.06.2007 für mich überhaupt relevant? (Ich habe den Tarif ja bereits am 16.06.2007 also vor Inkrafttreten der o.g. AGB bestellt, aber die Auftragsbestätigung ist -vermutlich nicht zufälligerweise- auf den 19.06.2007 datiert.)

Finde ich irgendwo die AGB zu Call & Surf (2) die zum Zeitpunkt der Bestellung (16.06.2007) aktuell waren? Wenn ja wo!

Falls kein Weg mehr für mich an 'Rechnung Online' vorbei führen sollte, würden mich die Erfahrungen anderer Foren-Teilnehmer zu 'Rechnung Online' der Deutschen Telekom interessieren!

Die o.g. AGB vom 18.06.2007 geben übrigens auch in anderen Belangen reichlich Stoff zu Diskussionen.

So beinhalten die o.g. AGB vom 18.06.2007 z.B. Regelungen, die in Bezug auf die freie Meinungsäußerung (Punkt 4.1b) etwas weit gefasst sein könnten. Wie meinen die das jetzt genau mit "... oder das Ansehen der Deutschen Telekom schädigen können."

Es wäre nicht das erste Mal, dass versucht wird dem Kunden unter dem Deckmantel zuvor aufgeführter allgemein akzeptierter Verbote und Restriktionen Verpflichtungen unterzuschieben, die alles andere als akzeptabel sind. Steht der vorstehend zitierte Auszug aus den o.g. AGB tatsächlich nur in Zusammenhang mit dem Jugendschutz und dem Vorgehen gegen Volksverhetzung und Pornografie?

Auch "schön schwammig" formuliert ist zum Beispiel der darauf folgende Absatz,

"
ist dafür Sorge zu tragen, dass durch die Inanspruchnahme einzelner Funktionalitäten und insbesondere durch die Einstellung oder das Versenden von Nachrichten keinerlei Beeinträchtigungen für die Deutsche Telekom, andere Anbieter oder sonstige Dritte entstehen.
"

Das kann neben dem (verständlich erscheinenden) Verbot des Versendens von Spam, Viren, Würmern und Trojanern aber alles mögliche bedeuten!

Hallo Deutsche Telekom! Ich hoffe, ich habe hier nichts "geschrieben"/"eingestellt", was euch
"schädigen"/"beeinträchtigen" könnte, denn sonst schaltet Ihr mir demnächst meinen Anschluss ab!

Hallo teltarif.de - Redaktion! Fragt doch bitte mal bei der Deutschen Telekom AG nach ob man auch für den Tarif 'Call & Surf (2) _Basic_' die 'Rechnung Online' beauftragen muss. Und Wenn ja vielleicht mal die entsprechenden Infos zu den Tarifen um diese Info ergänzen (Notwendigkeit der Einzugsermächtigung nicht vergessen)!

Danke!!!




Hallo ich arbeite bei der DTAG und ja ReOn ist Pflicht bei den NEUEN C+S (2) Paketen die es seit dem 04.06.2007 gibt. Ab dem 04.06.07 gibt es NICHT mehr die C+S (1) Pakete. Und bei den neuen C+S (2) Paketen sind nun folgende Sachen Pflicht: Einzugsermächtigung und ReOn. Will man kein ReOn muss man ein Betrag von 1,40€ brutto Montalich bezahlen für Re-per Post.
Laut dem Gesetz hast du ein WIDERSPRUCHS-Recht innerhalb von 14 Werktagen sprich Ab dem Tag wo DU die Auftragsbestätigung zugestellt bekommen hast. (aufs Datum achten). Aus Kulanzgründen kann man sogar wenn man den Fall Sachlich schildert Widersprüche bzw. Stornierungen durchführen lassen. Die Stornierungen/Widersprüche müssen IMMER schriftlich eingereicht werden. Telefonische Stornierungen sind nicht möglich und werden wenn nur ausgeführt wenn ein Schriftstück in unseren Systemen hinterlegt sind. Es war auch ein Thema das das einige Kd. einen Tarif Bsp. T-Online Eco Tarif seit 2005 hatten. Und den nie genutzt und den nicht haben wollten, den hat man entweder gebeten es schriftlich einzuklagen oder man hat Ihn aus Kulanzgründen (wenn er schon ein andere TR (Tarif) bei der DTAG hat) Rückwirkend entweder zum Einrichtungstag jedoch nicht länger als ein Jahr zurück, gekündigt und hat so mit seine bezahlten kosten wieder bekommen.


Also es kommt immer auf den Sachverhalt drauf an wenn man eine Stornierung macht.
Und mal ganz ehrlich auch wenn ich für den so wie du die DTAG nennst (T-Wurst), DTAG ist wirklich nun nicht so schlimm, klar gibt es fehler in JEDEN Betrieb aber die DTAG ist immerhin immer noch die Größte Gesellschaft der Telekommunikation und Internet Deutschlands. Und das wird immer vorerst so bleiben, weil kein anderer Anbieter mithalten kann mit den Angeboten und LEISTUNGEN.


MFG GRO
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[2.1.2.1.3.1] DJB antwortet auf GRO1982
15.07.2007 22:29
Hi,
ich muss Dich korrigieren.
ReO ist auch beim C&S Basic (2) keine Pflicht, sonder nur das LSV...
guck noch ma in Deinen Unterlagen nach...

Gruß
JB
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[2.1.2.1.3.1.1] LOWI antwortet auf DJB
15.07.2007 23:21
Benutzer DJB schrieb:
Hi,
ich muss Dich korrigieren.
ReO ist auch beim C&S Basic (2) keine Pflicht, sonder nur das LSV...
guck noch ma in Deinen Unterlagen nach...

Wenn Du die Postings von GRO1982 liest, wirst Du feststellen, dass es nicht nur am Fachlichen mangelt. Einige (beleidigende) Postings wurden gelöscht. Angeblich ist er bei T-Online...mag ich (und andere) aber bezweifeln...
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[2.1.2.1.3.1.1.1] spl antwortet auf LOWI
15.07.2007 23:34

einmal geändert am 15.07.2007 23:34
Benutzer LOWI schrieb:
Wenn Du die Postings von GRO1982 liest, wirst Du feststellen, dass es nicht nur am Fachlichen mangelt. Einige (beleidigende) Postings wurden gelöscht. Angeblich ist er bei T-Online...mag ich (und andere) aber bezweifeln...

Vielleicht bei T-Onlines Reinigungspersonal.

spl