Benutzer Mitrill schrieb:
Benutzer Mitrill schrieb:
Übrigens noch etwas für die teltarif.de - Redaktion:
In der mir zugegangenen Auftragsbestätigung steht:
"
Voraussetzung für die Überlassung von Call & Surf Basic (2)/T-ISDN ist das Bestehen einer Einzugsermächtigung.
"
Dies wird zwar vermutlich von vielen Leuten als selbstverständlich empfunden, aber da ich bisher (aufgrund negativer Erfahrungen mit der T-Com) immer unter Verwendung des mir zugeschickten Überweisungsträger-Formulares überwiesen habe und ich davon ausgehe, dass dies bei den Pflicht- Angeboten der T-Com auch noch erlaubt werden muss, könnte es für einige Leute eine relevante Information sein!
Um nun aber die Verwirrung komplett zu machen:
Ich habe der T-Com noch gar keine Einzugsermächtigung erteilt,
und bekomme von denen trotzdem eine Auftragsbestätigung mit Nennung eines Ausführungstermins. Insofern ist der oben zitierte Passus mit der Voraussetzung einer Einzugsermächtigung aus eben diesem Schreiben irgenwie absurd.
Ich werde denen erstmal keine Bankverbindung mitteilen, mal sehen was passiert! Den Durchführungstermin der Umstellung hat mir die T-Com ja mit der Auftragsbestätigung bereits mitgeteilt!
Nachtrag/Update:
Ich habe heute ein Schreiben von der T-Com erhalten, in dem es heißt:
"
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir Ihren Auftrag nicht wunschgemäß ausgeführt haben, doch leider enthielt Ihr Auftrag nicht die von uns benötigte Bankverbindung.
Selbstverständlich werden wir Ihren Auftrag nach Eingang Ihrer Bankdaten wunschgemäß ausführen.
"
Tja typisch T-Wurst! Zuerst wird sich über die Notwendigkeit einer Einzugsermächtigung ausgeschwiegen und bei der Online-Beauftragung auch gar keine Bankverbindung abgefragt und dann wird dem Kunden noch das Gefühl gegeben einen Fehler gemacht zu haben! Man könnte auch sagen, gibt man denen den Kleinen Finger wollen die gleich die ganze Hand.
Wenn es so sein sollte, dass die Widerrufsfrist mit der bereits erfolgten Auftragsbestätigung zu laufen begonnen hat, ist dass ja wohl schon ganz schön dreist! Da werden einfach Vertragserweiterungen durchgedrückt, mit der unterschwelligen Drohung den Vertrag sonst gar nicht auszuführen!
Hoffentlich verlangen die jetzt nicht noch als Nächstes die Rechnung-Online. (Dann wollen die nicht nur die Hand sondern sogar noch den ganzen Arm!)
Na ja, habe jetzt bei der T-Com angerufen (0800 33 0 1000) und die Bankverbindung durchgegeben.
Hier nocheinmal die Bitte an die teltarif.de - Redaktion in die Tarifdaten doch bitte die Information aufzunehmen, dass eine Einzugsermächtigung erteilt werden muss um einen der neuen Call & Surf (2) - Anschlüsse zu bekommen!!!
Nachtrag/Update #2:
DER ARM IST AB!!!
Ich habe heute (Do 05.07.2007) Post von der T-Wurst bekommen.
In dem auf den 29.06.2007 datierten Schreiben teilt man mir mit, dass man sich freut, mich bei 'Rechnung Online' begrüßen zu dürfen.
Ich bin geschockt, denn mit soviel Unverfrorenheit habe ich nun wirklich nicht gerechnet. Wie bereits von mir unter
https://www.teltarif.de/forum/a-telekom/1213-...geschrieben, habe ich beim Online-Vertragsabschluss nirgendwo erkennen können, dass damit eine Verpflichtung zur Einzugsermächtigung geschweige denn zur Rechnung Online verbunden ist.
In den unter
http://www.t-home.de/dlp/agb/31362.pdf
abrufbaren AGB für 'Call & Surf (2)' (Stand: 18.06.2007) steht zwar mittlerweile etwas von Notwendigkeit einer Einzugsermächtigung für die 'Call & Surf (2)' - Tarife, bezüglich 'Rechnung Online' ist jedoch immer nur die Rede von den Tarifen 'Call & Surf Comfort' und 'Call & Surf Comfort Plus' (siehe insbesondere Punkt 4.1c der o.g. AGB vom 18.06.2007).
Besonders ärgerlich ist auch der Versuch der "Geschichtsfälschung" durch die Deutsche Telekom. Wenn die in den oben genannten AGB stehende Behauptung
"
3 Zustandekommen des Vertrages
Vorbehaltlich einer gesonderten Regelung kommt der Vertrag
mit Zugang der Auftragsbestätigung, spätestens mit
Bereitstellung der Leistung durch die Deutsche Telekom
zustande.
"
stimmt, dann hat man mich durch das höchstwahrscheinlich stattgefundene zurückdatieren des mich heute erreichten Infobriefes um mein Recht des Widerspruchs gebracht!
Die von mir online vorgenommene Bestellung des Call & Surf Basic (2)/T-ISDN erfolgte am 16.06.2007. Die Auftragsbestätigung ist auf den 19.06.2007 datiert.
Die Widerspruchsfrist von 14 Tagen ist somit ja wohl abgelaufen! Der Oberwitz dabei ist übrigens, dass im Freimach-Feld (innerhalb des Anschriftenfeldes) tatsächlich "06.07" steht, was ja vermutlich bedeuten soll, dass der Brief im Juni 2007 gedruckt wurde und mich eigentlich viel früher hätte erreichen sollen!
Wenn so ein Brief dann zum Versand an die Deutsche Post AG (Briefpost) übergeben wird, sollte dort eigentlich bei einem derartig großen Zeitabstand mal ein Poststempel drauf kommen, an dem ersichtlich ist, wann der Brief tatsächlich 'aufgegeben' wurde!
Offensichtlich nimmt es die Deutsche Post AG bei Großversendern nicht so genau und hilft der Deutschen T-Wurst beim beschei??en!!! Der Streik kann damit ja nun wirklich nichts zu tun haben, denn gestreikt wurde ja bei der Telekom und nicht bei der Deutschen Post AG.
Die Post-Zusteller der Deutschen Post AG waren an jedem der letzten drei Tage in unserer Straße und der Brief ist definitiv erst heute vom Zusteller in unseren Briefkasten eingeworfen worden!
Fragen an die Leser dieses Forums:
Wenn Ihr euch die o.g. AGB durchlest, (Ihr solltet es wirklich mal auch im eigenen Interesse tun!), seid Ihr der Meinung, dass da wirklich draus erkennbar ist, dass bei 'Call & Surf _BASIC_ (2)' 'Rechnung Online' Pflicht ist?
Wenn nicht, glaubt Ihr, dass es möglich ist der Sache mit Rechnung Online zu widersprechen/zu kündigen, ohne dass gleich der ganze von mir beauftragte 'Call & Surf Basic (2)' hinfällig wird?
Sind die o.g. AGB vom 18.06.2007 für mich überhaupt relevant? (Ich habe den Tarif ja bereits am 16.06.2007 also vor Inkrafttreten der o.g. AGB bestellt, aber die Auftragsbestätigung ist -vermutlich nicht zufälligerweise- auf den 19.06.2007 datiert.)
Finde ich irgendwo die AGB zu Call & Surf (2) die zum Zeitpunkt der Bestellung (16.06.2007) aktuell waren? Wenn ja wo!
Falls kein Weg mehr für mich an 'Rechnung Online' vorbei führen sollte, würden mich die Erfahrungen anderer Foren-Teilnehmer zu 'Rechnung Online' der Deutschen Telekom interessieren!
Die o.g. AGB vom 18.06.2007 geben übrigens auch in anderen Belangen reichlich Stoff zu Diskussionen.
So beinhalten die o.g. AGB vom 18.06.2007 z.B. Regelungen, die in Bezug auf die freie Meinungsäußerung (Punkt 4.1b) etwas weit gefasst sein könnten. Wie meinen die das jetzt genau mit "... oder das Ansehen der Deutschen Telekom schädigen können."
Es wäre nicht das erste Mal, dass versucht wird dem Kunden unter dem Deckmantel zuvor aufgeführter allgemein akzeptierter Verbote und Restriktionen Verpflichtungen unterzuschieben, die alles andere als akzeptabel sind. Steht der vorstehend zitierte Auszug aus den o.g. AGB tatsächlich nur in Zusammenhang mit dem Jugendschutz und dem Vorgehen gegen Volksverhetzung und Pornografie?
Auch "schön schwammig" formuliert ist zum Beispiel der darauf folgende Absatz,
"
ist dafür Sorge zu tragen, dass durch die Inanspruchnahme
einzelner Funktionalitäten und insbesondere
durch die Einstellung oder das Versenden von Nachrichten
keinerlei Beeinträchtigungen für die Deutsche
Telekom, andere Anbieter oder sonstige Dritte entstehen.
"
Das kann neben dem (verständlich erscheinenden) Verbot des Versendens von Spam, Viren, Würmern und Trojanern aber alles mögliche bedeuten!
Hallo Deutsche Telekom! Ich hoffe, ich habe hier nichts "geschrieben"/"eingestellt", was euch "schädigen"/"beeinträchtigen" könnte, denn sonst schaltet Ihr mir demnächst meinen Anschluss ab!
Hallo teltarif.de - Redaktion! Fragt doch bitte mal bei der Deutschen Telekom AG nach ob man auch für den Tarif 'Call & Surf (2) _Basic_' die 'Rechnung Online' beauftragen muss. Und Wenn ja vielleicht mal die entsprechenden Infos zu den Tarifen um diese Info ergänzen (Notwendigkeit der Einzugsermächtigung nicht vergessen)!
Danke!!!