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Erbitte Eur Unterstützung für Klage gg. Mobilcom


08.09.2004 16:41 - Gestartet von breuky
Sorry, ich habe vergessen, Euch meine Emailadresse anzugeben. Sie lautet: joerg.breukelmann@web.de

Hallo adamat, gestern kam ein Schreiben der Anwälte von mobilcom, daß Sie nun nach dem Ignorieren der Zahlungsaufforderungen meinerseits ihrer Mandantin empholen hätten, das Mahnverfahren gegen mich zu eröffnen...das wird lustig!
Grüße
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[1] adamat antwortet auf breuky
13.09.2004 18:13
Hallo Breuky,
ich habe jetzt auch wieder Post von dem Verein erhalten. Sie kündigen mir jetzt wegen Nichtzahlung.
Mahnen mich nunmehr zum x ten Mal an, und fordern den Betrag in den nächsten 5 Werktagen zu überweisen.
Falls kein Zahlungseingang festgestellt wird werden sie eine Anwaltskanzlei mit dem Einzug ihrer Forderungen beauftragen.
-kommen die noch klar????-
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[1.1] reck antwortet auf adamat
09.10.2004 10:26
Ähnliches wiederfährt mich - Mahnung, Androhung eines Inkassounternehmen, sowie einen gerichtlichen Mahnverfahren - nur weil ich nicht Zahle für eine Rufnummerportierung die nie beauftragt war!

Schrifltiche Wiedersprüche haben bisher nicht geholfen - die Letzten sogar ohne Antworten. Wenn Telepassport/Mobilcom schwere Geschütze aufzieht, bleibt mir nichts weiteres übrich als gerichtlich dagegen zu gehen, da das komplette Verschulden seitens Telepassport/Mobilcom liegt.

Bitte melden wenn sich bei euch was rührt.

Christoph
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[1.1.1] Mmmmh antwortet auf reck
27.11.2004 01:50
Keine Angst, wenn die Gegenseite keine Beweise für die eigenen Lügengeschichten hat.
Tipp: gerichtlichen Mahnbescheiden widersprechen. Kurze Begründung wie "vom Gegner unbelegte Forderungen" reicht. Dann auf mündliche Verhandlung zusteuern. Bei Beträgen bis 500 Euro wird ein Anwalt für die Gegenseite recht teuer bei mündl. Verhandlung und wenn dann die Belege fehlen oder nicht eindeutig sind, dann wird man sich das schon überlegen.
Die Richter sind bei höflichen und sachlichen Vorträgen eher auf der Seite des Verbrauchers.

Meine eigene Erfahrungen:
1. Versandhaus Quelle-unterlegen in mündl. Verhandlung - das war ein Spass !!!
2. Deutscher Gewerkschaftsbund: Schwanz eingekniffen beim Versuch angeblich satzungsgemäßen Beitrag einzuklagen

Glücklicherwise muss in Duetschland der Kläger seine Forderung BEWEISEN !!!! Mein Bruder freut sich jetzt schon auf eine mündliche Verhandlung gegen Freenet - leider darf man bei Gericht nicht filmen